Zwei Männer, zwei Frauen – zwei kaputte Nasen
von Andreas Milk
Kurioser Zufall am Kamener Amtsgericht. Gleich zwei junge Männer aus Bergkamen sollten sich an diesem Vormittag verantworten, weil sie – laut Anklage – die Nasen ihrer früheren Freundinnen malträtiert hatten: der eine beißend, der andere per Kopfstoß.
Der mutmaßliche Beißer kam nicht zu seinem Termin. Sein Verteidiger war aber da. Er überreichte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Mandanten. Im vergangenen Frühjahr wollte der Angeklagte wohl seine Sachen in der Wohnung der „Ex“ abholen. Es gab handfesten Streit. Abgesehen vom Nasenbiss habe er ihr Handy, ein iPhone 14, vor die Wand geschleudert, wirft die Staatsanwalschaft ihm vor. Der Nasenbiss stimme – die Sache mit dem Handy nicht, erklärte der Anwalt. Letztlich erließ der Richter einen Strafbefehl: Wegen Körperverletzung muss der Mann eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 10 Euro zahlen, und in puncto Handywurf wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Der zweite Fall wurde dann in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt. Auch diese Tat geschah in der Wohnung der Verflossenen. Er sagt: Er wollte von ihr die Schlüssel für seine Wohnung zurück, es sei zum Streit gekommen, dabei habe er sie an den Schultern gepackt und geschüttelt – und quasi aus Versehen ihre Nase mit seiner Schädelpartie getroffen. Sie sagt: Der Kopfstoß sei kein Versehen gewesen, aber egal – heute wolle sie „alles, was mit ihm (dem Exfreund) zu tun hat, vergessen“. Er solle aber wissen, dass er keine Frau schlagen darf. Das Urteil: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Euro. Darin enthalten ist noch eine Verurteilung für eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, begangen vor knapp einem Jahr. Weil es auch dafür eine Geldstrafe gegeben hatte, wird nun beides in einer Gesamtgeldstrafe zusammengefasst.
Für die Geldstrafen gilt: Die Zahl der Tagessätze orientiert sich am Maß der Schuld – die Höhe eines Tagessatzes spiegelt das ungefähre tägliche Einkommen des Angeklagten wider.