Stadtkämmerin Sandra Diebel verzichtet in 2025 auf den Dreh an der Steuerschraube
Was müssen Bergkamenerinnen und Bergkamener 2025 neben der „Kaltmiete“ fürs Wohnen bezahlen? Eine erste Antwort gaben Ende Oktober die GSW. Die Kosten für die Gasversorgung bleiben stabil, der Arbeitspreis für Strom sinkt sogar. Das gilt für die meisten Haushalte. Andere Energiearten wie Öl oder Fernwärme bleiben hier unberücksichtigt.
Interessant wird es für die Bürgerinnen und Bürger in der letzten Sitzung des Bergkamener Stadtrats am 12. Dezember, wenn es um die Festlegung der Gebühren und Steuern geht. Hier schlägt Stadtkämmerin Sandra Diebel zunächst vor, die Hebesätze für Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer 2025 so zu lassen, wie sie sind, obwohl sie bereits jetzt erwartet, dass im nächsten Jahr 1,4 Millionen Euro an Steuern weniger in die Stadtkasse fließen werden.
Grund für diese Mindereinnahmen ist die Grundsteuerreform, die ab 1. Januar 2025 im Ergebnis Gewerbegrundstücke entlastet und Wohngrundstücke belastet. Andere Kommunen wollen deshalb für Gewerbegrundstücke eigene Hebesätze festlegen. Ob dies rechtens ist, darüber gehen die Meinungen in den inzwischen vorliegenden Rechtsgutachten weit auseinander.
Das wird bei der einen oder anderen Kommune zu Rechtsstreitereien führen. Deren Ergebnisse möchte der Bergkamener Verwaltungsvorstand abwarten, um dann die Hebesätze für 2026 neu zu beraten.
Das sagt aber alles nichts über die konkrete Höhe der Grundsteuer B im Einzelfall aus. Zur Erinnerung: Das Finanzamt hat für jedes Grundstück neue Grundsteuermessbetrag errechnet und die auch den Eigentümern in einem Bescheid mitgeteilt. Vorausgegangen war eine Grundsteuererklärung. Wer hier nennenswerte Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude angegeben hat, wir vermutlich mit einer höheren Grundsteuer rechnen müssen, wenn Anfang 2025 die Stadt die Bescheide zu den Grundbesitzabgaben verschickt hat.
Als Preistreiberin für die „2. Miete“ erweisen sich die Abwassergebühren, genauer gesagt: die Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung. Hier werden die Bergkamener, vorausgesetzt der Stadtrat stimmt Donnerstag dem Vorschlag der Verwaltung zu künftig 5,06 Euro pro verbrauchten Kubikmeter Frischwasser zahlen. Bisher waren es 4,67 Euro. Günstiger wird hingegen die Gebühr für das Niederschlagswasser. Künftig sollen die Gebührenzahler nur noch 1,59 Euro pro Quadratmeter versiegelte Fläche zahlen, in diesem Jahr sind es noch 1.80 Euro.
„Die Belastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes im Jahr 2025 im Bereich Schmutzwasserbeseitigung steigt um 70,20 €, im Bereich der Niederschlagsentwässerung sinkt es um 25,20 €“, rechnet die Verwaltung vor.
Erfreulich ist, dass trotz erheblicher Kostensteigerungen die Müllgebühren nicht erhöht werden, weil in der Kalkulation für 2025 Mehreinnahmen aus den Vorjahren einfließen. Ähnlich sieht es bei den Straßenreinigungsgebühren aus. Sie bleiben bei Straßen der Priorität 1 und 2 stabil bei 4,24 Euro pro Veranlagungsmeter. Bei Straßen der Priorität 3 sinkt sie minimal um einen Cent auf 3,79 Euro.