„Hochgradig doof“ – findet der eigene Verteidiger
von Andreas Milk
Bei dem einen war’s das Fehlen einer Alternative zum Auto, bei dem anderen war es – laut seinem Verteidiger! – „hochgradige Doofheit und Schusseligkeit“: Ein Bergkamener und ein Dortmunder saßen vor der Strafrichterin im Amtsgericht Kamen, weil sie ohne Fahrerlaubnis hinterm Steuer gesessen hatten.
Der Mann aus Dortmund musste am 25. Januar zur Arbeit und fuhr deshalb mit einem VW in Kamen über die A1. Sonst könne er Fahrgemeinschaften nutzen, erklärte er – aber an diesem Tag ging das leider nicht. Auch Busfahren wäre keine Alternative gewesen. Denn da hätte die Fahrt zweieinhalb Stunden gedauert, und nach Feierabend wäre überhaupt kein Bus mehr gefahren. Der Dortmunder hat mehrere Vorstrafen wegen Fahrens ohne Führerschein. Diesmal lautete das Urteil: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro, plus drei Monate Fahrverbot für alles, was motorisiert ist. Er sei knapp an einer Haftstrafe auf Bewährung vorbeigeschrammt, gab die Richterin dem Mann noch mit.
Und was den Fall mit der „Doofheit“ angeht: Am frühen Abend des 19. November 2023 war der Bergkamener mit einem Audi auf der Ebertstraße unterwegs – zu schnell, so dass die Polizei ihn anhielt. In der Verhandlung stellte sich heraus: Der Mann war mit einem Bekannten unterwegs, und dieser Bekannte hatte – legal – noch wenige Minuten vorher den Audi gelenkt, eben, weil der Bergkamener das nicht durfte. Der Audi gehört der Frau des führerscheinlosen Bergkameners. Ihr Mann wiederum trug den elektronischen Schlüssel dafür in der Tasche. Nach einer kurzen Fahrtunterbrechung – Geldabheben bei der Sparkasse – setzte sich „im Tran“ (Zitat Verteidiger) aus früherer Gewohnheit der Bergkamener ans Lenkrad. Über den Fehler, den er da gerade gemacht hatte, wurde er sich einige Sekunden später klar. Und da war halt auch schon die Polizei da. Auch dieser Angeklagte hat allerhand Vorstrafen; eine Bewährungsfrist aus einer früheren Verurteilung läuft. Im Kamener Amtsgericht gab es jetzt vier Monate Haft auf Bewährung, dazu eine Buße, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.