Alkoholisierter 29-Jähriger kollidiert auf Weddinghofer Straße gegen drei geparkte Autos, eine Laterne und eine Mauer

Foto: Feuerwehr Bergkamen

Am Sonntagmorgen fuhr gegen 07.35 Uhr ein 29-jähriger Fahrzeugführer aus Bergkamen auf der  Weddinghofer Straße in Bergkamen-Mitte in Fahrtrichtung Häupenweg. Im Bereich einer leichten S-Kurve in Höhe der Einmündung Bogenstraße verlor der 29-Jährige, nach eigenen Angaben aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort kollidierte er zunächst mit drei abgeparkten Fahrzeugen, einer Laterne und einer Mauer. Letztendlich kam das Fahrzeug mit der rechten Fahrzeugseite halb hängend auf einer Grundstücksmauer zum Stillstand.

Durch die Kollision wurde der 29-jährige Bergkamener leicht verletzt. Er wurde zunächst einem Krankenhaus zugeführt, welches er aber wieder nach ambulanter Behandlung verlassen konnte. Während der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der 29jährige unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Aus diesem Grunde wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde sein Führerschein polizeilich sichergestellt. Für die Dauer der Verkehrsunfallaufnahme musste die Weddinghofer Straße komplett für etwa eine Stunde gesperrt werden. Insgesamt entstand Sachschaden in Höhe von etwa 96.000 Euro.




18-jähriger Bergkamener wollte verbotswidrig nach links abbiegen: Verkehrsunfall mit einer schwer und drei leicht verletzte Personen

Am Samstagabend kam es gegen 21.15 Uhr zu einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich Lünener Straße/ Westring/ Hochstraße.

Ein 18-jähriger Pkw Fahrer aus Bergkamen fuhr mit seinem Fahrzeug nach Angaben der Polizei über die Lünener Straße, aus der Kamener Innenstadt kommend, und beabsichtigte an der grünlichtzeigenden Lichtzeichenanlage verbotswidrig nach links auf die Hochstraße abzubiegen. Dabei übersah er das Fahrzeug einer 41-jährigen Pkw Fahrerin aus Kamen, die mit ihrem Fahrzeug ,aus Richtung Bergkamen kommend, ebenfalls bei Grünlicht in Fahrtrichtung Kamen Innenstadt unterwegs war. Es kam zur Kollision, wodurch der 18-Jährige Fahrer aus Bergkamen und seine zwei weiteren Insassen, beide ebenfalls 18 Jahre aus Kamen, leicht verletzt wurden.

Die 41-jährige Kamenerin führte zum Unfallzeitpunkt ihren Hund im Fahrzeug mit sich. Sie wurde durch den Zusammenstoß schwer verletzt, ihr Hund erlitt eine leichte Verletzung, konnte aber noch am Unfallort an Angehörige übergeben werden, die sich um die Versorgung des Tieres kümmerten.

Alle Unfallbeteiligten wurden zur Weiterbehandlung in umliegende Krankenhäuser verbracht. Die beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Hochstraße wurde im Kreuzungsbereich für die Dauer der Unfallaufnahme für den Verkehr gesperrt.




Auszeit für Familien mit geringem Einkommen: Reisedienst der Diakonie nimmt jetzt Anträge entgegen

Einen gemeinsamen Urlaub können sich besonders Familien angesichts steigender Preise in manchen Fällen derzeit nicht mehr leisten. Das Familienministerium NRW möchte deshalb Familien mit geringem Einkommen dabei helfen, gemeinsam eine Auszeit vom Alltag zu erleben. Ab sofort kann ein Familienurlaub über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg beantragt werden.

Mit 4,5 Millionen Euro fördert Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr das Programm „Familienzeit NRW“, das gemeinsame Zeit in Familienferienstätten ermöglicht. Vorrangig sind Reisen in Nordrhein-Westfalen möglich, können aber auch bundesweit oder in für Familien geeigneten Jugendherbergen (ausschließlich in Nordrhein-Westfalen) stattfinden. Inbegriffen sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote. Die Familien sollen den Alltag hinter sich lassen und die gemeinsame Zeit genießen können. Auch die Anreisekosten per Bahn können übernommen werden.

„Unsicherheiten angesichts der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, die Folgen der Pandemie und der Umgang mit steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten – all das trifft Familien im besonderen Maße und kostet viel Kraft“, sagt Familienministerin Josefine Paul. „Aber auch die Jahre der Pandemie und ihre Folgen waren und sind für viele Familien eine anhaltende Belastung. Es ist deshalb wichtig, dass Familien sich gut erholen können. Wir wollen sie mit der ‚Familienzeit NRW‘ unterstützen und ihnen einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen.“

Ab sofort können interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind, sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung, einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. unter www.familienerholung-nrw.de oder kostenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627 beantragen.

Der Reisedienst ist bei der Berechnung und Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an dem Familienurlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.

Das Programm „Familienzeit NRW“ wurde 2021 erstmals angeboten, um Familien mit geringem Einkommen während der Corona-Pandemie eine Auszeit zu ermöglichen.




Kloppe am Berufskolleg: Späte Reue, milde Strafen

von Andreas Milk
Die Klopperei auf dem Hof des Berufskollegs am Kleiweg liegt gut zweieinhalb Jahre zurück. Das Wiedersehen von Beteiligten und Zeugen im großen Verhandlungssaal des Kamener Amtsgerichts lief entspannt und in versöhnlicher Stimmung ab. Es gab Geständnisse – wenn auch in einem Fall mit Anlaufproblemen -, Entschuldigungen und ein mildes Urteil für die beiden Angeklagten aus Kamen und Bergkamen.

Die Geschichte beginnt am Abend des 16. August 2020. Ein lauschiger Sommerabend, an dem gefeiert und getrunken wurde. Dabei kam es zu einem Zwischenfall, der eigentlich nicht der Rede wert gewesen wäre. Ein Gast der Schulhofparty, ausgelassen und mit nacktem Oberkörper, rempelte einen anderen an – aus Versehen, und er entschuldigte sich auch prompt. Aber zwei junge Männer, seinerzeit 20 und 21 Jahre, nahmen das Missgeschick zum Anlass, den Mann zu vermöbeln. Diese beiden waren nun in Kamen angeklagt.

Einer von ihnen gab sofort alles zu, sagte, es tue ihm leid, er sehe sein Fehlverhalten heute als Jugendsünde und sei selbst schon einmal zusammengeschlagen worden. „Bemerkenswert“ fand der Richter diese Offenheit. Der Co-Angeklagte dagegen bestritt zunächst, geschlagen oder getreten zu haben. Ein Angeklagter darf lügen – ein Zeuge nicht. Und Zeugenaussagen gab es mehrere mit dem Tenor, dass beide Männer zugelangt hätten. Nach einer Unterredung mit seinem Verteidiger gab schließlich auch Angeklagter Nummer zwei die Attacke zu und entschuldigte sich beim Opfer.

Dieses Opfer ist ein robuster Straßenbauer aus Lünen, inzwischen 26 Jahre und nach Einschätzung des Richters „hart im Nehmen“. Jemand habe ihn umgehauen, erinnerte er sich – „dann weiß ich nichts mehr“. Die unmittelbaren Folgen: lädiertes Gesicht, ambulante Krankenhausbehandlung, eine Woche Krankenschein. Spätfolgen: keine.

Dass die Keilerei erst jetzt das Gericht beschäftigte, lag laut Vorsitzenden auch an lückenhaften Ermittlungen der Polizei. Nachermittlungen seien nötig gewesen. Die lange Verfahrensdauer, vor allem aber die Geständnisse der beiden Angeklagten beeinflussten das Strafmaß: jeweils eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, was bei einem Angeklagten unterm Strich 2.700 Euro ergibt, bei dem anderen 5.400 Euro: Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.

Wichtig ist noch die Zahl 90: Erst ab 91 Tagessätzen kommt eine Strafe ins Führungszeugnis, das zum Beispiel ein Arbeitgeber vom Bewerber um einen Job verlangen kann.

 




Bürgermeister verabschiedet Heiko Brüggenthies und Klaus Müller in den Ruhestand

Von links: Michael Hoffmann, Thomas Hartl, Martina Bierkämper, Heiko Brüggenthies, Klaus Müller, Bürgermeister Bernd Schäfer. Foto: Stadt Bergkamen

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde durch Bürgermeister Bernd Schäfer, Leiter Zentrale Dienste Thomas Hartl, Gleichstellungsbeauftragte Martina Bierkämper und Personalratsvorsitzenden Michael Hoffmann wurden Heiko Brüggenthies aus Anlass des Beginns der Altersteilzeit-Freizeitphase und Klaus Müller aus Anlass seines Eintrittes in den Ruhestand verabschiedet.

Nach seiner Zeit als Zeitsoldat begann Heiko Brüggenthies im Jahr 1983 den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Danach war er sowohl als Sachbearbeiter als auch als Führungskraft in unterschiedlichen Ämtern und Sachgebieten tätig, z.B. im Sozialamt, im Amt für Umweltschutz und im Jugendamt. Zuletzt war Herr Brüggenthies über 18 Jahre Leiter des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung und stellvertretender Amtsleiter für das Stadtamt Bürgerdienste, Ordnung und Soziales. Insgesamt kann Heiko Brüggenthies auf über 41 Jahre im öffentlichen Dienst zurückblicken.

Im September 1994 begann Klaus Müller als Hausmeister seine Beschäftigung bei der Stadt Bergkamen. Herr Müller wurde zunächst zwei Jahre als Springer für die Vertretung der Hausmeister von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden der Stadt Bergkamen eingesetzt. Anschließend wurden ihm im August 1996 die Aufgaben des Hausmeisters für den Gebäudekomplex Willy-Brandt-Gesamtschule/Friedrichsberghalle/Gerhart-Hauptmann-Schule übertragen, welche er zusammen mit einem weiteren Hausmeister wahrgenommen hat. Klaus Müller kann auf über 28 Jahre im öffentlichen Dienst zurückblicken.

Für die langjährige Unterstützung und die außergewöhnliche Verbundenheit mit der Stadt Bergkamen möchte ich mich ausdrücklich bedanken, drückte Bürgermeister Bernd Schäfer den Kollegen seine Wertschätzung aus.




Bildung für Nachhaltigkeit: Re-Start der VHS-Akademie im Kreis Unna

Im März 2020 wurde die VHS-Akademie durch die Corona-Pandemie abrupt gestoppt. Am Donnerstag, 23. Februar trafen sich die Volkshochschulleiter aus dem Kreis Unna und verkündeten den Neustart der VHS-Akademie – ein Re-Start. Mit so einem Neustart werden auch neue Themen in den Fokus genommen, wie zum Beispiel die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) heißt Zukunft gestalten. Nicht erst durch „Fridays for Future“ ist die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Zukunft der Gesellschaft bekannt. Der heutige Zeitgeist ist geprägt durch rasante Entwicklungen, verbunden mit großen ökonomischen, ökologischen und demografischen Herausforderungen. „Dieser Neustart der VHS-Akademie ist ein guter Schritt, um das Gemeinwesen für die neuen Herausforderungen der Zukunft zu wappnen“, so Landrat Mario Löhr.
 
Notwendigkeit von Bildung
Klimawandel und Artensterben haben sich beschleunigt, die Übernutzung der natürlichen Ressourcen der Erde setzt sich ungebremst fort, Ungleichheiten werden größer. Bildung kann einen zentralen Beitrag zur Lösung dieser Probleme leisten. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) befähigt die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln und ermöglicht es jedem und jeder Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.

Das Angebot der VHS-Akademie für nachhaltige Bildung steht für das erste Halbjahr bereits fest und umfasst eine diverse Anzahl an Kursen mit Themen, die sich mit einer nachhaltigen Lebensweise befassen. In zahlreichen Workshops werden den teilnehmenden Personen unter anderem die Prinzipien von Upcycling und Wiederverwertung von Papier nähergebracht, zusätzlich gibt es auch Kurse darüber, wie Verbraucher selbstständig Kosmetik herstellen und klimaschonend kochen können. Es gibt auch allgemeine Vorträge, die sich mit der Bedeutung von zahlreichen Tierarten und wirtschaftlichen Prinzipien beschäftigen.

Weitere Informationen zum Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung gibt es unter der Seite des deutschen Volkshochschulen-Verbandes unter www.volkshochschule.de und bei der Volkhochschule Bergkamen https://vhs.bergkamen.de/index.php




Spielzeugbörse „Kinderkram“ ist am Samstag in der Auferstehungskirche wieder geöffnet

Die Spielzeugbörse „Kinderkram“ der ev. Friedenskirchengemeinde ist am Samstag, 25. Februar, in der Auferstehungskirche, Goekenheide 7 in Weddinghofen, wieder von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

„Kinderkram“ wird dieses Angebot genannt, weil hier Kinder und Erwachsene aus momentan sozial schwachen Familien kostenfrei nach Büchern und Geschenken kramen und stöbern dürfen.

Selbstverständlich kann in dieser Zeit auch neues oder sehr gut erhaltenes Spielzeug abgegeben werden. Hier sind die Organisatoren dringend auf IHRE Spenden angewiesen. Bitten Sie ihre Kinder doch einmal, die Zimmer oder Dachböden zu durchforsten. Sicher gibt es dort einige nie gelesene Bücher oder Spielzeuggeschenke, aus denen sie herausgewachsen sind.

Die Organisatoren freuen sich uns über jede Spende.




Brauerei-Beschäftigte fordern Lohn-Plus – NGG: Arbeitgeber wollen „Bier-Lohn-Light-Lösung“

„Der Bierdurst ist da. Aber die Brauereien drosseln den Zapfhahn, wenn‘s um mehr Lohn geht“, so die NGG Dortmund. Foto: NGG | Tobias Seifert

Der Bierdurst im Kreis Unna ist groß: 479.700 Hektoliter Bier – das ist die „Gerstensaft-Quote“ für den Kreis Unna im vergangenen Jahr. Rein rechnerisch jedenfalls, sagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG Dortmund ließen sich die Über-16-Jährigen NRW-weit im Schnitt 143 Liter Bier pro Kopf schmecken.

„Jetzt wollen auch die Beschäftigten der Brauereien in Nordrhein-Westfalen einen ‚Schluck aus der Pulle‘ – und zwar beim Lohn“, sagt der Geschäftsführer der NGG Dortmund, Torsten Gebehart. Als Brauerei-Gewerkschaft fordert die NGG für ein Jahr 430 Euro mehr pro Monat für alle Beschäftigten. Azubis sollen 150 Euro mehr bekommen. „Das Lohn-Plus muss für alle gelten – vom Brauer am Sudkessel genauso wie für die Lebensmitteltechnikerin im Labor, die die Qualitätskontrolle macht. Und für die Kauffrau im Lohnbüro genauso wie für den Lagermitarbeiter im Fasskeller“, so Gebehart.

Die rheinisch-westfälischen Brauereien drückten bei den laufenden Lohntarifverhandlungen allerdings „gewaltig auf die Bremse“: „Mit gerade einmal 2,5 Prozent in diesem Jahr und einer gleichen Lohnerhöhung in 2024 plus je einer Einmalzahlung von 1.000 Euro wollen sie eine ‘Bier-Lohn-Light-Lösung‘. Entsprechend gärt es gerade in den Belegschaften der heimischen Brauereien. Wenn das so weitergeht, haben wir bald einen ‚Knoten in der NRW-Bierleitung‘. Erste Warnstreiks hat es bereits gegeben. Weitere werden folgen“, so Torsten Gebehart. Der Geschäftsführer der NGG Dortmund wirft den Brauereien vor, die Beschäftigten „weit unter der Inflationsmarke abspeisen zu wollen“. Das ließen sich die Belegschaften der Brauereien allerdings nicht länger gefallen.

Dabei sei der Bierabsatz in Nordrhein-Westfalen mit 21.769.000 Hektolitern im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – immerhin um 7,1 Prozent gegenüber 2021. Auch bei den Biermischungen – wie dem Radler – sei der Absatz nach oben gegangen: 1.278.923 Hektoliter waren es 2022 in Nordrhein-Westfalen – und damit 1,2 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr, so die NGG. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf aktuelle Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis).




Polizei sucht Zeugen nach Straßenraub am Donnerstagabend an der Bambergstraße

Nach einem Straßenraub am späten Donnerstagabend (23.02.2023) in Bergkamen sucht die Polizei Zeugen.

Gegen 23 Uhr schubsten zwei bislang unbekannte Täter einen 42-jährigen Bergkamener auf der Bambergstraße in Höhe der Ampel vor der Schillerschule zu Boden und entwendeten ihm die Geldbörse. Danach flüchteten sie zu Fuß in Richtung Tankstelle.

Laut des Geschädigten waren die beiden männlichen Täter etwa 185 und 170 Zentimeter groß und dunkel gekleidet. Der größere Täter soll helle Schuhe getragen haben.

Bei dem Überfall wurde der 42-jährige Bergkamener verletzt. Er musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.

Zeugenhinweise nimmt die Polizeiwache Kamen unter der Rufnummer 02307-921 3220 entgegen.




Kriminalpolizei klärt Einbruchserie in Bergkamen und Lünen auf: 21-Jähriger in Untersuchungshaft

Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei haben zur Festnahme eines 21-Jährigen geführt, der hinsichtlich einer Einbruchserie in Bergkamen und Lünen als dringend tatverdächtig gilt.

Der Mann ohne festen Wohnsitz soll seit Dezember 2022 mehrere Einbrüche in den beiden Kreiskommunen begangen haben – unter anderem mehrfach in eine Tagesstätte, in eine Änderungsschneiderei und eine Autowaschanlage. Dabei entwendete er beispielsweise Fahrzeuge, elektronische Geräte und Bargeld.

Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei in Kamen führten zu dem Beschuldigten, gegen den auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund Untersuchungshaftbefehl durch das Amtsgericht Kamen erlassen wurde. Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Lünen nahmen den 21-Jährigen am heutigen Donnerstag (23.02.) in Lünen fest. Anschließend wurde er der Justiz übergeben.

Im Zusammenhang mit dieser Einbruchserie dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei in Kamen gegen eine mehrköpfige Gruppe deutscher Jugendlicher und Heranwachsender an. Diese stehen im Verdacht, eine Vielzahl von Einbruchdiebstählen in Bergkamen begangen zu haben.




GSW bitten ihre Kunden um Geduld bei Umsetzung der Energiepreisbremsen: Schreiben mit neuen Abschlägen treffen im März ein

In den Kundencentern der GSW erhalten Kundinnen und Kunden hilfreiche Informationen rund um die Jahresverbrauchsabrechnung und Preisbremsen.

Die Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen haben in diesen Tagen die Jahresendabrechnung erhalten. Darin wurden auch die vorläufigen, neuen Abschläge mitgeteilt. Darin sind allerdings noch nicht die Energiepreisbremsen berücksichtigt, die die Bundesregierung als Entlastungspaket beschlossen hat.

Denn die Abwicklung der Preisbremsen sowie die damit verbundenen, individuellen monatlichen Abschläge müssen noch errechnet werden. Die Verantwortlichen der GSW arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die neuen Abschläge, die auch die staatlichen Preisbremsen für Strom und/oder Fernwärme berücksichtigen, zu ermitteln. „Leider kommt es in dem sehr komplexen Prozess zu Verzögerungen. Wir bedauern das sehr. Wir bitten bei unseren Kundinnen und Kunden um Verständnis und noch um etwas Geduld, bis die neuen Abschläge bekannt sind“, erklärt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung. Zum einen wurde die zunächst vorgegebene Berechnungsgrundlage der Bundesregierung umfangreich überarbeitet. Zum anderen dauert der Umsetzungsprozess der IT-Dienstleister zur Abwicklung der Preisbremsen für die Energieversorger deutschlandweit länger als vorgesehen. So können auch die GSW die Vorgabe, ihren Kunden die neuen Abschläge bis zum 1. März mitzuteilen, nicht halten. Im Laufe des Monates März sollen die Kunden das entscheidende Schreiben aber in ihrem Briefkasten finden.

Guthaben wird mit dem monatlichen Abschlag verrechnet

Darin sind dann die neuen Abschläge unter Berücksichtigung der Preisbremsen zu finden. Diese gelten ab dem 1. April sowie rückwirkend für die Monate Januar, Februar und März. „Auch wenn die Mitteilungen verspätet zugestellt werden, geht niemanden die staatliche Hilfe verloren. Die Entlastungen durch die Preisbremsen werden rückwirkend gutgeschrieben“, betont Siegert. Für den Monat März gilt zunächst der vorläufige Abschlag, der im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung bereits im Februar mitgeteilt wurde. Sollten Kunden anhand ihrer Jahresverbrauchsabrechnung über ein Guthaben verfügen, wird dieses mit dem Abschlag im März verrechnet. Sollte es darüber hinaus noch ein Guthaben geben, veranlassen wir eine Auszahlung dieses Guthabens zum 1. März. Je nach individueller Banklaufzeit wird das Geld entsprechend beim Kunden eintreffen.

Kunden, die ihre Abschläge nicht per SEPA-Lastschriftverfahren automatisch begleichen, sondern ihre Energierechnung monatlich per Überweisung bezahlen, müssen die jeweiligen Beträge selbst berechnen. Dafür müssen sie den Abschlag für März von einem möglichen Guthaben abziehen und den noch fälligen Betrag überweisen. Für April wird der neue Abschlag fällig, der gegebenenfalls um das noch übriggebliebene Guthaben reduziert werden muss.

Zur Erinnerung: Durch die vom Bund beschlossenen Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des prognostizierten Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Gaspreisbremse hingegen kommt für die Kunden der GSW nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar. Generell gilt: Die staatlich gedeckelten Preise sind rückwirkend ab dem Jahr 2023 anzuwenden. Die Preisbremsen gelten jeweils für einen Großteil des Energieverbrauches und den Arbeitspreis.

Den Verantwortlichen der GSW ist bewusst, dass es zur Jahresverbrauchsabrechnung und den Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Kunden geben könnte. Deshalb haben die GSW wieder ein Call-Center mit zusätzlichem Personal eingerichtet. Das Team ist erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie