Akuthilfe Mensch bittet um Spenden für die nächst Fahrt zur nächsten Fahrt an die polnisch-ukrainische Grenze

Die Akuthilfe Mensch plant ihre nächste Fahrt an die polnisch-ukrainische Grenze im Februar. Dafür bittet sie um Spenden. Denn die Not der Menschen  insbesondere in den Dörfern entlang der Ostfront sei weiterhin große.

Dazu erklärt die Soforthilfe Mensch: „Nach Austausch und Rücksprache mit unseren Kontakten und Partnern vor Ort – hier sei insbesondere das Projekt Feldküche genannt – ist unser Spendenaufruf der Hilfe zur Selbsthilfe ausgerichtet, um nachhaltig unterstützende Hilfeleistungen anbieten zu können. So suchen wir darüber hinaus auch aktiv nach Feldküchen, über die dann in der Ostukraine Menschen in abgelegenen Dörfern unterstützt und versorgt werden können.“
Dringend benötigt werden:

Medikamente: (u.a. Erkältungsmedikamente, haushaltsübliche Antibiotika, Schmerzmittel)
Medizinische Ausstattung/ Hilfsmittel: u.a. Erste-Hilfe-Sets, Verbandskästen, haushaltsübliches Verbands- und
(Wundversorgungsmaterial sowie Pflaster
Hygieneartikel: Frauen, Männer sowie Kleinkinder und Babies
Tierfutter
Grundversorgung: u.a. Batterien, Kerzen, Powerbanks, Reinigungsmittel, Stromerzeuger (Aggregrate und Generatoren), Wasseraufbereiter und -filter, etc.
Wer Geld spenden möchte, kann dies unter folgender Kontonummer tun: Akuthilfe MENSCH e.V.
IBAN: DE78 4415 2370 0000 0771 80
BIC: WELADED1LUN

Kontakt und Terminabsprachen unter: E-Mail: vorstand@akuthilfemensch.de Telefon: +49 177 630 73 96




Mehr Lohn für rund 600 Beschäftigte von Maler- und Lackiererbetrieben im Kreis Unna

Buntes Handwerk: Maler und Lackierer streichen Wände, Türen, Heizkörper – und jetzt auch mehr Lohn ein. Foto: IG BAU | Tobias Seifert

Egal, ob Häuserfassade, Küchenwand oder Kratzer auf der Kühlerhaube beim Auto: Maler und Lackierer im Kreis Unna machen das Leben bunter und schöner. Für ihre Arbeit bekommen sie jetzt mehr Geld. „Mit der Januar-Lohnabrechnung, die Maler und Lackierer im Februar bekommen, gibt es einen deutlichen Sprung nach oben: Ein Geselle verdient jetzt 18,39 Euro pro Stunde. Er hat damit ein Lohn-Plus von 5 Prozent und 152 Euro mehr im Monat auf dem Lohnzettel, wenn er Vollzeit arbeitet“, sagt Friedhelm Kreft.

Der Vorsitzende der Handwerker-Gewerkschaft IG BAU Westfalen Mitte-Süd spricht von einem „satten Euro-Anstrich“ beim Lohn, den die IG BAU bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk herausgeholt habe. Neben dem Lohn-Plus hat sich die Gewerkschaft nach eigenen Angaben auch noch für eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro stark gemacht, die Betriebe, die der Innung angehören, bis zum April auszahlen müssen. Auszubildende bekommen 180 Euro, so die IG BAU. Für die von der Bundesregierung quasi als „Krisen-Puffer-Prämie“ geschaffene Sonderzahlung werden keine Steuern und keine Sozialabgaben fällig. Im Kreis Unna gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur 92 Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk mit rund 600 Beschäftigten.

„Wichtig ist auch, dass der Mindestlohn fürs Streichen, Tapezieren und Lackieren deutlich nach oben gegangen ist: Wer den Job nicht gelernt hat und als Seiteneinsteiger arbeitet, muss ab April mindestens 12,50 Euro pro Stunde verdienen. Gelernte Maler dürfen nicht unter 14,50 Euro nach Hause gehen. Das sind die neuen untersten Lohnsockel – die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Friedhelm Kreft. Auch die Auszubildenden der Branche können sich ab Sommer über ein dickeres Portemonnaie freuen: Maler- und Lackierer-Azubis bekommen ab August 30 Euro pro Monat im ersten und zweiten Ausbildungsjahr mehr. Im dritten Lehrjahr verdienen sie dann 1.015 Euro – und damit 35 Euro mehr als bislang, so die IG BAU.




Corona: Ab 1. Februar gibt es keine Sonderreglungen für Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob den engen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung hervor und erklärte: „Mit unserem Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten Normalität gehen.“

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Bis zum 31. Januar 2023 gilt das Handlungskonzept Corona unverändert fort. Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

Testungen

Mit dem Wegfall der Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem 1. Februar 2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule. In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu bestellen. An den Schulen vorhandene Restbestände können auch danach noch auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere schulische Personal ausgegeben werden.

Masken

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.

Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (Paragraph 3 Absatz 3 Corona-Schutzverordnung in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die allgemeine Empfehlung zum Tagen einer Maske wird aufgehoben.

Im Krankheitsfall

Es gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

Atteste

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.

Hygiene

An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw). Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schulalltag (Lüftung, Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Mein Dank richtet sich an alle, die am Schulleben beteiligt sind. Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, dass dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und so gut wie möglich abgesichert wird. Natürlich werden wir das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam beobachten und bei Bedarf unseren Schulen entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen geben.“

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona




Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte laufen zum 1. Februar aus

Die Landesregierung wird zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. Schutzmaßnahmen werden sich ab dann auf Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen konzentrieren. Die meisten anderen Bundesländer verfahren ähnlich. Hierdurch wird eine sehr weitgehende Rückkehr zur Normalität ermöglicht.

„Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt, und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun nur auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV werden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.

Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. Minister Karl-Josef Laumann: „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“

Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen. Demnach gilt:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.



Ausbildung in Teilzeit ist keine halbe Sache

Wer ein aufsichtspflichtiges Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut und dennoch einen Beruf erlernen möchte, sieht sich oftmals überfordert. Hierbei kann die Ausbildung in Teilzeit eine Lösung sein.

Im der Präsenzveranstaltung am Donnerstag, dem 02. Februar 9:30-11:00 Uhr, informieren Expertinnen von Arbeitsagentur und Jobcenter über Voraussetzungen, Formen und Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit im BiZ (Berufsinformationszentrum) der Arbeitsagentur, Raum 161.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Rückfragen beantwortet Martina Leyer unter 02381/910-2167




RSO: Stolpersteine erinnern an der Jahnstraße an das Schicksal des Ehepaars Rumpf

Einen wichtigen Beitrag zur historischen und demokratischen Bildung leistete SV- und Geschichtslehrer Nico Vanclooster, der die Teilnahme von RSO-Schüler*innen an der Aktion „Stolpersteine“ initiierte. Am Mittwoch, 25. Januar 2023, verlegte der Künstler Gunter Demnig unter Beteiligung des Bergkamener Museums sowie des Arbeitskreises Demokratie zwei Stolpersteine an der Jahnstraße verlegt.

Die RSO-Schüler*innen gestalteten diesen Moment durch verschiedene Beiträge wie ein Gedicht, die Biografie der Familie Rumpf, die unter der Herrschaft des Nazi-Regimes zu leiden hatte, sowie eigene Gedanken und Gefühle den Rahmen der Steinsetzung. Es war ein stiller, aber besonderer und beeindruckender Moment für alle Beteiligten.




Aktionskünstler Gunter Demnig setzt in Bergkamen weitere sieben Stolpersteine gegen das Vergessen

Aktionskünstler Guntwr Demnig mit den beiden 10er Religionskursen des Freiherr-vom-Stein-Realschule.

Das Schicksal von drei Kindern stand am Mittwoch bei der zweiten Verlege-Aktion von „Stolpersteinen gegen das Vergessen“ des Künstlers Gunter Demnig in Bergkamen. Christa Vertcheval, Willi Domick und Hilda Malcherek wurden von den Nationalsozialisten im Rahmen ihres Euthanasieprogramms ermordet. Ein viertes Euthanasie-Opfer war der 57-jährige Wilhelm Mork aus Weddinghofen. Weitere Stolpersteine erinnern an Heinrich Dionysius und Adolf Rumpf, die aus politischen Gründen verfolgt wurden, sowie an Elisabeth Rumpf, die zwangssterilisiert wurde.

Stolperstein für Christa Vertcheval an der Schlägelstraße in Rünthe.

„Diese Stolpersteine seien ein Bestandteil der Bergkamener Erinnerungskultur“, erklärte Bürgermeister Bernd Schäfer. Er bedankte sich bei Gunter Demnig für sein Engagement und gratulierte ihm nachträglich zu seinen 75. Geburtstag und dafür, dass er seit 1996 bisher rund 100.00 Stolpersteine verlegt hat.

Gunter Demnig legt Wert darauf, dass die Verlege-Aktionen von Schülergruppen begleitet werden. So hatten sich vorher die beiden 10er Religionskurse der Freiherr-vom-Stein-Realschule mit dem Schicksal der beiden Kinder aus Rünthe, Christa Vertcheval und Willi Domick, intensiv auseinandergesetzt. Darüber berichteten sie am Mittwoch, nachdem Demnik die beiden Stolpersteine vor deren letzten Wohnadressen in den Fußweg gesetzt hatte.

Dorthin waren nicht nur die Schülerinnen und Schüler sowie der Bürgermeister gekommen, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehörten auch Mitglieder des Aktionskreises Wohnen und Leben Bergkamen, der im Dezember 2020 die Beteiligung an dem Erinnerungsprojekt von Gunter Demnig beantragt hatte. An den anderen Verlegungen beteiligten sich am Mittwoch Schülerinnen und Schüler der Realschule Oberaden, der Willy-Brandt-Gesamtschule und des Gymnasiums.

Wesentliche neue Erkenntnisse hat der inzwischen gebildete „Arbeitskreis Stolpersteine Bergkamen“ geliefert, zu dem unter anderem Museums-Leiter Mark Schrader und Manuel Izdebski gehören. Izdebski sagte, dass es auf dem heutigen Stadtgebiet Bergkamen noch viel mehr Opfer des Nationalsozialismus gegeben habe. Deshalb ist damit zu rechnen, dass es in Bergkamen bei den jetzt vorhandenen 14 Stolpersteinen nicht bleiben wird.

Die Standorte der neuen Stolpersteine

Schlägelstr.36, Rünthe, für Christa Vertcheval, sechs Monate alt, Opfer der Kinder-Euthanasie, ermordet in der Kinderfachabteilung der Heilanstalt Aplerbeck

Taubenstr.4, Rünthe, für Willi Domick, zwölf Jahre alt, Opfer der Kinder-Euthanasie, ermordet in der Kinderfachabteilung der Heilanstalt Marsberg

Stresemannstr.2, Mitte, für Hilda Malcherek, 13 Jahre alt, Opfer der Kinder-Euthanasie, ermordet in der Kinderfachabteilung der Heilanstalt Marsberg

Stresemannstr.6, Mitte, für Heinrich Dionysius, 34 Jahre alt, pol. Häftling/KPD, zwei Jahre KZ-Haft, überlebt

Pfalzstr.77, Weddinghofen, für Wilhelm Mork, 57 Jahre alt, Opfer der Euthanasie, ermordet in der Tötungsanstalt Hadamar

Jahnstr.5, Oberaden, für Adolf Rumpf, 29 Jahre alt, pol. Häftling/KPD, mehrmonatige Schutzhaft KZ Schönhausen und Gefängnis Freiendiez, überlebt

für Elisabeth Rumpf, geb. Wille, 28 Jahre alt, Ehefrau von Adolf Rumpf, Opfer der Euthanasie, zwangssterilisiert im Städt. Krankenhaus Hamm.

Mehr Infos zu den bisher verlegten Stolpersteinen in Bergkamen gibt es auf der Internetseite https://www.stolpersteine-bergkamen.de/

Manuel Izdebski betreibt außerdem eine Internetseite mit dem Schwerpunkt Geschichte des Stadtteils Rünthe https://www.ruenthe-geschichte.de/.




Kopfstoß gegen Kioskbetreiber: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Florian K. (31, Name geändert) hatte Frust – und der Betreiber des Kiosks am Stadtmarkt musste es ausbaden: So lässt sich zusammenfassen, was sich am Abend des 11. August 2022 abgespielt und worüber ein Strafrichter in Kamen jetzt zu verhandeln hatte. K. war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mutmaßlicher Auslöser des Ganzen: ein bissiger Hund. Der gehörte einem Mann aus Kamen, der inzwischen in Bergkamen wohnt und zu den Stammkunden des Amtsgerichts zählt, unter anderem, weil er es beharrlich vermied, das Tier unter Kontrolle zu halten. Mittlerweile lebt der Hund nicht mehr.

An besagtem Augustabend war er noch sehr lebendig und hatte es vor dem Bergkamener Kiosk auf das Bein von Florian K. abgesehen. Er schnappte zu; das Bein begann zu bluten. K. wiederum war eh wegen privater Probleme in mieser Stimmung, angetrunken – Resultat eines Alkoholtests: 1,5 Promille – und womöglich auch noch unter Einfluss von Drogen. Nach dem Hundebiss wurde er verständlicherweise pampig und laut. Der Kioskbetreiber bat ihn, leise zu sein, es drohe sonst Ärger mit den Ordnungsbehörden. Laut Ergebnis der Beweisaufnahme beantwortete Florian K. die Bitte mit einem Kopfstoß gegen die Nase des Mannes, gefolgt von etlichen Schlägen und Tritten. Das Opfer flüchtete in den Kiosk; ein hilfreicher Spaziergänger schob drinnen eine Kühltruhe vor die Tür, damit Florian K. draußen bliebe, und verständigte Polizei und Rettungsdienst. Im Kamener Krankenhaus wurden eine Nasenbeinprellung, eine Beckenprellung und Abschürfungen attestiert.

Florian K. sagte dem Richter, er könne sich nicht an den Ablauf damals erinnern. Was ihm vorgeworfen werde, sei nicht seine Art – sein Vorstrafenregister ist leer -, abstreiten wolle er die brutale Attacke aber auch nicht. Bei dem Kioskbetreiber entschuldigte er sich.

Und das Urteil nahm er am Ende an. Es lautet: Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Zahlung von 2.000 Euro an die Justizkasse als Buße. Vor allem der Kopfstoß sei „brandgefährlich“ gewesen, hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt. „Für so ’ne Sache muss man eigentlich einfahren.“




Entsorgungsbetrieb Bergkamen bietet die Sperrmüllabholung wieder im Voll-Service an

Nachdem im Jahr 2020 pandemiebedingt der Voll-Service bei der Sperrmüllabholung ausgesetzt wurde, bietet der EntsorgungsBetrieb Bergkamen (EBB) diesen Service ab sofort wieder an.

Voll-Service bedeutet, dass die Mitarbeiter des EBB die zur Sperrmüllabfuhr vorgesehenen Teile direkt aus der Wohnung oder dem Keller abholen und verladen. Es gilt zu beachten, dass die abzuholenden Teile direkt transportierbar sind, also nicht mehr durch die EBB-Mitarbeiter auseinandergebaut oder von der Wand geschraubt werden müssen.

Die Gebühr beträgt bei bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll 40,- € zusätzlich zur Grundgebühr, bei größeren Mengen wird eine Zusatzgebühr nach Aufwand fällig. In jedem Fall erfolgt vor der Abholung ein Besichtigungstermin, bei dem unter anderem die Kosten durch den EBB-Mitarbeiter ermittelt werden.

Für die Absprache eines Besichtigungstermins erreichen Sie den EBB unter der Rufnummer 02307/28 503 290.




Ambulante Pflege der AWO für Senioren fährt ab 1. März nicht mehr nach Bergkamen

Auch wenn die Corona-Pandemie in vielen Bereichen des Alltags vorbei scheint, so sind die Folgen für die AWO noch immer spürbar. Vor allem die Ambulanten Pflegedienste sind von den Folgen betroffen. Obwohl sich die AWO
Ruhr-Lippe-Ems mit Nachdruck dafür einsetzt, ihre sozialen Dienstleistungen zuverlässig und in hoher Qualität zu erbringen, konnte im Bereich der Ambulanten Pflege keine zufriedenstellende Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Die zu erwartenden wirtschaftlichen Konsequenzen der Energiekrise sind hierbei noch nicht mitberücksichtigt worden.

Aus diesen Gründen hat sich die AWO Ruhr-Lippe-Ems für eine Bündelung ihrer Pflegeangebote an ihrem Sozialen Zentrum Lippeaue in Lünen entschieden. Touren des Pflegedienstes in Bergkamen, Kamen und Unna werden zukünftig nicht mehr angeboten. Den 39 Kundinnen und Kunden wurde bereits Mitte Januar, frühzeitig vor der gesetzlich vorgesehenen Frist von vier Wochen, zum 28.02.2023 gekündigt.

„Wir haben uns diese Entscheidung wahrlich nicht leichtgemacht. Aber auch die AWO muss wirtschaftlich arbeiten. Aus diesen Gründen ist die Konzentration der Leistungen an nur einem Standort erforderlich. Wir freuen uns, für unsere Kundinnen und Kunden mit dem Caritasverband für den Kreis Unna e.V. eine sehr gute Alternative gefunden zu haben. Die lückenlose Versorgung ist also auch weiterhin gewährleistet. Das war für uns die Bedingung, diese Entscheidung treffen zu können“, betont AWO Geschäftsführer Rainer Goepfert. Den Kundinnen und Kunden ist diese Möglichkeit ebenfalls mitgeteilt worden. Der Caritasverband für den Kreis Unna e.V. hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die Pflege der Kundinnen und Kunden ab 01.03.2023 zu übernehmen. Selbstverständlich haben die Kundinnen und Kunden weiterhin ein Wahlrecht bzgl. ihres Pflegedienstanbieters.

Der AWO als sozialer Arbeitgeberin ist es gleichermaßen wichtig, allen 34 Mitarbeiter*innen des Pflegedienstes im Kreis Unna eine adäquate Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Daher sind die Mitarbeitenden seitens der Geschäftsführung und des Betriebsrates in einer Mitarbeitendenversammlung am 13.01.2023 über die geplanten Veränderungen, zukünftige Beschäftigungsmöglichkeiten und weitere Schritte informiert worden. Mit allen Mitarbeiter*innen finden aktuell individuelle Perspektivgespräche statt. Geschäftsführer Rainer Goepfert ist
zuversichtlich: „Wir finden für alle Mitarbeiter*innen eine passende berufliche Perspektive bei der AWO Ruhr-Lippe-Ems. Niemand erhält eine Kündigung.“

Im sozialen Zentrum Lippeaue in Lünen unterhält die AWO Ruhr-Lippe-Ems „unter einem Dach“ ein umfassendes Angebot mit Servicewohnungen, Begegnungsstätte, mobilen Pflegedienst, Senioren-Wohngemeinschaft und Kita.




VHS startet Veranstaltungsreihe Ehrenamt 2.0: Kostenlose Fortbildung für alle Bergkamener Vereine

Unter dem Titel „Digitale Wende für helfende Hände“ bietet die Initiative Ehrenamt 2.0 des Landes NRW zwischen Januar und September 2023 kostenfreie Workshops und Coachings für Vereine aus ganz NRW an. Alle Bergkamener Vereine sind eingeladen, an der Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 2. Februar, von 19-21 Uhr in der Volkshochschule (VHS) Bergkamen, Lessingstraße 2, teilzunehmen – entweder direkt vor Ort oder online.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung informiert das Team von Ehrenamt 2.0 über die Fortbildungsreihe, den Ablauf und die Inhalte. Wer vorab mehr über die insgesamt zehn zur Auswahl stehenden Module erfahren möchten, braucht nur die Webseite www.ehrenamt-zweinull.com aufzurufen. Diese vermittelt einen schnellen und umfassenden Überblick.

Im Anschluss an die Veranstaltung können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheiden, welche Seminare sie auswählen möchten, um die Zusammenarbeit im Verein zu fördern, das Vereinsmanagement zu professionalisieren, zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, Webseiten zu gestalten und Fördermittel zu akquirieren. Auch Datenschutz, Vereinsrecht und Steuern stehen auf dem Programm.

Interessierte Personen können sich auf der Webseite der VHS Bergkamen unter https://vhs.bergkamen.de für die Auftaktveranstaltung „Ehrenamt 2.0 – Digitale Wende für helfende Hände“ anmelden. Der Kurs ist in der Rubrik „Politik, Gesellschaft und Ökologie“ zu finden. Für weitere Informationen steht VHS-Leiterin Sabine Ostrowski, Telefon 02307/284 955 gerne zur Verfügung.