Praxis-Workshop in der Ökologiestation: Möbel aus Wildholz – für Fortgeschrittene

Möbel aus den naturbelassenen Wuchsformen eines Baumes zu bauen hat in nahezu allen Kulturkreisen eine lange Tradition. Von Samstag bis Sonntag, 12. + 13. März 2022, jeweils von 9.30 – 18.00 Uhr bietet das Umweltzentrum einen Workshop für handwerklich erfahrene Personen in der Ökologiestation an.

Die Wildholzmöbel wirken auf uns spontan vertraut und üben eine große Faszination aus. Die Teilnehmer bearbeiten die Oberfläche und die Verbindungen der naturbelassenen Hölzer mit einfachen Werkzeugen und alten Handwerkstechniken. Die so entstandenen Möbel entwickeln dann über ihre Funktion hinaus plastische Qualität, welche sie auch zu künstlerischen Objekten werden lässt.

Bei diesem Workshop können sich handwerklich erfahrene Teilnehmer auch schon mal an größere Objekte wagen.

Die Kosten für diesen zweitägigen Praxis-Workshop betragen 85 Euro je Teilnehmer, Verpflegung für die Mittagspause ist mitzubringen. Teilnehmen können maximal 8 Personen. Eigenes Werkzeug kann gerne mitgebracht werden!

Anmeldungen ab sofort bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.

Sollten sich die Corona-Schutzbestimmungen ändern, werden wir versuchen – im Rahmen unserer Möglichkeiten – die Angebote anzupassen bzw. müssen wir uns vorbehalten die Aktionen auch abzusagen.




Coronaschutzverordnung angepasst: 2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen. So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden. Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage

Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen das Infektionsrisiko erhöht ist, gilt:

  • Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Die Behörde entscheidet, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen durch stichprobenartige Kontrollen oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt. Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner erlauben.
  • Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
  • Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle). Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.

Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen. Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot. Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen

Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.

  • Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
  • Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.



Walking Football-Mannschaft des SuS Rünthe 08 sucht Verstärkung

Das Walking Football-Team des SuS Rünthe sucht Verstärkung.. Foto: Dennis Franke

Die neu gegründete Walking Football-Mannschaft des SuS Rünthe 08 sucht Verstärkung. Insbesondere ist es für ältere Generationen eine gute Möglichkeit sich zu bewegen und Spaß mit unserer Mannschaft zu haben. Der Spaß am Sport steht bei uns immer im Vordergrund! Die Geselligkeit kommt natürlich nicht zu kurz und wird auch entsprechend gefördert.

Da Walking Football nicht für Jedermann geläufig ist, hier eine kurze Regelkunde: Wie der Name schon sagt, darf nur gegangen werden. Grätschen, Halten und Stoßen sind nicht erlaubt. Zudem darf der Ball nicht über Hüfthöhe gespielt werden. Gespielt wird in Teams von 6 gegen 6 jeweils ohne Torwart auf einem Feld von 42m x 21m.

Sollte der SuS Rünthe dein Interesse geweckt haben, kannst du dir gerne einen persönlichen Eindruck bei unserem Training machen. Trainiert wird Montags um 19:30 Uhr bei uns in Rünthe am Schacht 3.

Unsere Ansprechpartner sind: Bernd Fischer, Tel.: 0177-7317616, und Thomas Hahn, Tel.: 0157-57259789.




Am 18. Februar Blutspendetermin im Treffpunkt an der Lessingstraße

Der nächste Blutspendetermin des DRK in Bergkamen findet statt am Freitag, 18. Februar, von 15 bis 20 Uhr im Treffpunkt, Lessingstraße 2, in Bergkamen-Mitte.

„Eine zuverlässige Blutversorgung benötigt Kontinuität bei den Spenden. Jede Blutspende hilft!“ Mit Aufrufen wie diesem hat der DRK Blutspendedienst in der Vergangenheit auf die Notwendigkeit von Blutspenden hingewiesen. Wer bisher Blut gespendet hat, konnte nur selten erfahren, wem durch sein Blut geholfen worden ist. Das Rote Kreuz kennt mittlerweile viele Beispiele von Patienten und schwerverletzten Unfallopfern wie Gina Rühl, die ihren linken Arm bei einem Motorradunfall verlor. Die Studentin arbeitet als Motivationstrainerin und ist als Influencerin aktiv. Sie ruft jetzt zur Blutspende beim DRK auf! „Ich habe überlebt, weil im richtigen Moment die passenden Blutkonserven bereitstanden.“ sagt Gina Rühl im Gespräch mit dem DRK und möchte der Blutspende ein Gesicht geben. „Wir haben uns an eine zuverlässige Versorgung mit Blutpräparaten gewöhnt.“ berichtet Stephan David Küpper, Pressesprecher des DRK Blutspendedienst West und ergänzt: „Sie funktioniert allerdings nur, wenn viele Menschen regelmäßig Blut spenden.“

Seit Ende 2021 gilt auf allen Blutspendeterminen vom DRK-Blutspende­dienst West (NRW/Rheinland-Pfalz/Saarland) eine 3G-Regelung. Zutritt erhalten ausschließlich Menschen, die den Status geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Es besteht zusätzlich FFP2-Maskenpflicht. Termin­reservierungen bleiben Bestandteil des Corona-Schutzkonzeptes. www.blutspende.jetzt Sie reduzieren Warteschlangen und sichern Abstände. Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“. Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet. Weitere Informationen und Corona-FAQ finden Sie unter www.blutspendedienst-west.de/corona




Initiative zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Ev. Kirchenkreis Unna

Janina Scherlich und Superintendent Dr. Karsten Schneider stellen gemeinsam die Initiative „hinschauen – helfen – handeln“ im Evangelischen Kirchenkreis Unna vor.

Sicherheit ist eine Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander – auch die Sicherheit vor sexualisierter Gewalt. Die macht auch vor dem kirchlichen Raum nicht Halt. Zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde nun ein Gesamtkonzept für die Ev. Kirche von Westfalen (EKvW) erarbeitet und gesetzlich verankert. Im Ev. Kirchenkreis Unna hat die Umsetzung unter dem Motto „hinschauen – helfen – handeln“ begonnen.

„Dieser schon länger andauernde Prozess wird uns Zeit, Kraft und Geld kosten. Wie notwendig er ist, daran erinnern immer wieder die Menschen, die in unserer Kirche sexualisierte Gewalt erlitten haben“, begründet Superintendent Dr. Karsten Schneider die Intensivierung der Präventionsarbeit.  Oberstes Ziel sei es: „alles zu tun, um es Täter und Täterinnen in unserer Kirche so schwer wie möglich zu machen.“

Das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ sieht mehrere Bausteine vor. Ein erster Schritt ist die Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse aller Mitarbeitenden. Somit müssen alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden bis zum 31. März ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Bisher galt dies nur für Mitarbeitende in pädagogischen Bereichen. Entsprechende Anschreiben sind bereits auf dem Postweg bzw. bei den Mitarbeitenden eingegangen.

In einem nächsten Schritt werden alle Mitarbeitenden gezielt geschult, je nach Einsatzgebiet. Zeitgleich wird in allen kirchlichen Einrichtungen ein Schutzkonzept erarbeitet. In vielen kirchlichen Einrichtungen sind bereits Konzepte vorhanden, die überarbeitet und dem neuen evangelischen Standard angepasst werden.  Dies soll gewährleisten, dass die handelnden Personen voneinander wissen, wie gemeinsam der Schutz gegen sexualisierte Gewalt sichergestellt wird. Diese umfassenden Schutzkonzepte bauen in der Regel auf schon vorhandenen Interventions-Konzepten auf, die zum Tragen kommen, wenn ein Verdacht auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vorliegt.

Im Evangelischen Kirchenkreis Unna kümmert sich Janina Scherlich um die Umsetzung der praktischen Schritte: „Sexualisierte Gewalt darf nicht sein. Ob gegen Kinder, Jugendliche oder Erwachsene: wir setzen uns mit der Initiative dafür ein, dass alle vor Übergriffen geschützt sind. Mir ist wichtig, dass alle Beteiligten genau hinschauen und nicht schweigen.“ Auch vermittelt sie Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt. „Wir arbeiten zusammen mit Beratungsstellen und qualifizieren Mitarbeitende, angemessen auf jede Art von Vorfällen reagieren zu können und diese zu melden.“ Sie erhielten Betroffen die Unterstützung, die sie benötigen.

Insgesamt werden im Ev. Kirchenkreis Unna in der nächsten Zeit ca. 1.200 Menschen geschult, von Leitung bis zu ehrenamtlichen Mitarbeitenden, von der Pfarrerin bis zum Verwaltungsmitarbeiter.




Laut geworden beim Arzt: Strafanzeige wegen Beleidigung

von Andreas Milk
Wohl rund die Hälfte des Teams aus einer Bergkamener Arztpraxis erschien am Mittag des 8. Juli 2021 auf der Polizeiwache. Grund für den ungewöhnlichen „Betriebsausflug“: Ein Patient – genauer: der Vater zweier kleiner Patienten – war pampig geworden. Jetzt stand der Mann wegen Beleidigung vor dem Kamener Strafrichter.

Als „Nutten“ und „Huren“ soll er die Frauen in der Praxis beschimpft haben. So jedenfalls stand es in der Anzeige. Vor Gericht gab er freimütig zu: „Ich war laut.“ Beleidigt habe er aber niemanden.

Und für seine Lautstärke gab es durchaus eine Erklärung: reichlich Stress. Die beiden Kinder hatten nachts Fieber gehabt. Um mit ihnen zum Doktor zu gehen, wechselte der Vater – von Beruf Altenpfleger – die Schicht. In der Praxis funktionierte dann die Versichertenkarte nicht, weil die Familie kurz vorher die Krankenkasse gewechselt hatte. Die Arzthelferinnen stellten obendrein fest: Die Kinder hatten kein Fieber (mehr). Darum gebe es auch keine Notfallbehandlung, sondern allenfalls einen Termin für später.

Kurz: Die Lage war angespannt. Er habe wohl etwas gesagt im Sinne von „Sie werden noch von mir hören“, erinnerte sich der angeklagte Familienvater. Tatsächlich beschwerte er sich damals bei der Ärztekammer über die (Nicht-) Behandlung in der Bergkamener Praxis.

Die Frau des Arztes, selbst dort beschäftigt, sprach auf dem Zeugenstuhl von ausländerfeindlichen Parolen. Der Angeklagte selbst ist allerdings ebenfalls nichtdeutscher Herkunft. Noch zwei weitere Frauen aus dem Praxisteam sagten als Zeuginnen aus. Klare Erinnerungen an handfeste Beleidigungen: Fehlanzeige. Es wurde deutsch geredet, es wurde türkisch geredet, es wurde sehr aufgebracht geredet – Ende. Es passierten noch schlimmere Sachen in solch einer Arztpraxis, berichtete eine junge Frau dem Richter.

Für eine Verurteilung des – nicht vorbestraften – Vaters gab es letztlich keine Grundlage. Er wurde freigesprochen.




Karen Falkenberg und Patryk Tarnowski neues Sprecherteam der Bergkamener Grünen

Karen Falkenberg

In der ersten Online-Mitgliederversammlung der Bergkamener Grünen am 27. Januar 2022 gab es viele Tagesordnungspunkte, die satzungsgemäß abgearbeitet werden mussten. So der Rechenschaftsbericht des amtierenden Vorstands, der Rechenschaftsbericht des Kassierers, aber auch Neuwahlen des Vorstands. Nach dem Rücktritt von Rolf Humbach im Sommer 2019 hatte Harald Sparringa vorübergehend den Vorsitz übernommen, um die Kommunalwahl im September 2019 zu organisieren und zu begleiten. Aus dem vorübergehenden Vorsitz wurde Corona bedingt eine zweijährige Amtszeit, die jetzt mit Wahl eines neuen Vorstands endete.

Patryk Tarnowki

Gewählt wurden als Vorsitzende, als Sprecher* in im Team Karen Falkenberg und Patryk Tarnowski. Als Kassierer wurde Harald Brückner in seinem Amt bestätigt, wiedergewählt. Der örtliche Vorstand der Grünen umfasst satzungsgemäß  vier gleichberechtigte Mitglieder als Beisitzer. Diesmal sind Jung und Alt vertreten. Es wurden gewählt Harald Sparringa als Senior mit 31jähriger Zugehörigkeit im Stadtrat, Bernd Salfer als neugewähltes Mitglied im Stadtrat, Elena Volkova, eine engagierte Frau mit Migrationshintergrund und Lena Bachgardt als jungendliches Mitglied in der grünen Partei.

Die Kommunalwahl war für die Grünen in Bergkamen sehr erfolgreich: die Zahl der Mandate konnte verdoppelt werden, von vier auf acht. Auch dass die SPD-Fraktion nun das Gespräch mit den anderen Parteien, Fraktionen im Rat suchen muss und nicht mehr allein entscheiden kann, sei ein Gewinn für demokratische Strukturen. In dieser Konstellation wäre es vielleicht sogar möglich gewesen, den unsinnigen Bau der L821n, den die SPD viele Jahre lang vorangetrieben hat, zu verhindern.
„Die Partei Bündnis 90/die Grünen wird weiterhin alles versuchen, die wichtigen Fragen der Zeit, so die notwendigen Maßnahmen gegen den Klimawandel, aufzugreifen und Lösungen zu präsentieren, die die sozialen Aspekte nicht außer Acht lassen. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass unserer kleine Welt vor Ort friedlich und lebenswert bleibt und dort,  wo Verbesserungen erforderlich sind, sie aufzuzeigen und voranzubringen. Aktuell geht es darum, den Landtagswahlkampf zu organisieren und  die Erfolge der letzten Europa- und Kommunalwahl zu wiederholen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bergkamener Grünen.



Wie wollen wir wohnen? – Online-Befragung läuft noch

Wollen mehr über die Wohn-Wünsche von Familien erfahren: Landrat Mario Löhr (l.), UKBS-Geschäftsführer Matthias Fischer (r.) und Katja Sträde vom Bündnis für Familie im Kreis Unna. Foto: Anita Lehrke – Kreis Unna

Was macht gutes Wohnen für Familien im Kreis Unna aus? Das will das Bündnis für Familie genauer wissen und lässt rund 1.500 Familien aus dem Kreis Unna befragen. Die Telefon-Befragung läuft noch vereinzelt in diesen Tagen. Die Teilnahme zur Online-Umfrage ist dagegen noch bis Ende Februar möglich. Darauf weist der Kreis Unna hin.

Geht es vor allem um die Größe der Wohnung, um bezahlbare Miete, um ein sicheres Umfeld oder um kurze Wege zur Arbeit, in die Schule oder Kita? Welche Faktoren spielen noch eine Rolle, damit sich Familien wohl fühlen und gern im Kreis Unna leben? Diese Fragen möchte das Bündnis für Familie im Kreis Unna genauer klären.

Online-Fragebogen noch bis Februar
Beauftragt für die Telefon-Befragung wurde InWIS Forschung & Beratung GmbH InWIS – das Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung an der EBZ Business School und der Ruhr-Universität Bochum. Der Fragebogen ist mit dem Bündnis für Familie und der Unnaer Kreis-Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) als Bündnispartner abgestimmt worden. Teilnehmen können alle Interessierten auch im Internet. Der Online-Fragebogen ist noch bis Ende Februar hier erreichbar: www.kreis-unna.de/buendnisfamilie. PK | PKU




Neue Fotoausstellung in der Ökologiestation: Rügen und seine Schutzgebiete

Im Herbst 2021 fand eine achttägige Fotoreise des „Grünen Rucksacks“ unter Leitung von Jörg Weyde nach Rügen statt. Neben dem Nationalpark Jasmund, dem Biosphärenreservat Südost-Rügen mit der idyllischen Halbinsel Mönchgut, den Zicker Bergen und den Buchenwäldern der Granitz gehörte die Umgebung der alten Residenzstadt Putbus zu den Reisezielen.

Diese Schutzgebiete, die sowohl Kulturlandschaft, wie auch bis heute nahezu unberührte und ursprüngliche Naturräume darstellen, inspirierten die Teilnehmenden zum Fotografieren. Eine Auswahl der Arbeitsergebnisse präsentiert diese Ausstellung. Vom 10. Februar bis zum 24. April kann eine Auswahl der Arbeitsergebnisse der Fotoreise in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil oder Online auf www.ökologiestation.info/events/ausstellung-ruegen-und-seine-schutzgebiete/ in Augenschein genommen werden. Die Räume sind geöffnet montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.00 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr und nach Vereinbarung. Allerdings kann durch Tagungen oder Seminare zeitweise der Zugang zur Ausstellung behindert werden – es empfiehlt sich, sich vor einem Besuch sicherheitshalber unter 0 23 89 – 98 09 0 beim Umweltzentrum Westfalen zu informieren.




Viel „leckere Arbeit“ für den Brotprüfer: Gute bis sehr gute Noten für Bäckereien Braune und Kanne

Bäckermeister Jens Wallenstein (r.) aus dem friesländischen Leer war jetzt zum zweiten Male als offizieller Qualitätsprüfer in der westfälischen Hellweg-Lippe-Region: Gleich Anfang Februar galt es für ihn, die insgesamt 31 Brötchen- und 95 Brotsorten zu testen, die 17 Mitgliedsbetriebe der beiden heimischen Bäcker-Innungen eingereicht hatten. „Jede Menge Arbeit – aber eine schöne und leckere Aufgabe, denn die Qualität stimmt hier,“ wie er resümierte. Bei der Prüfung bekam Wallenstein Unterstützung durch den angehenden Brot-Sommelier Bernd Kockartz (l.). Am Ende stand das Ergebnis fest: 77 Prozent der Brötchen und sogar knapp 91 Prozent aller Brot-Proben bekamen die Noten „gut“ bzw. „sehr gut“, und: Allein 15 Produkte konnten mit GOLD (für ein „sehr gut“ in drei aufeinanderfolgenden Jahren) ausgezeichnet werden. Brot und Brötchen von den Innungsbetrieben aus Hamm, dem Kreis Soest sowie dem Kreis Unna kann Jens Wallenstein absolut empfehlen. Dem stimmten Innungs-Obermeister Detlef Kunkel und dessen Stellvertreter Heiko Klapp (3. und 2.v.r.) sowie Bäcker-Ehepaar Bals (2.und 3.v.l.) gerne zu.

Bei der Prüfung 2022 hatten sich aus der „Bäcker-Innung Hellweg-Lippe“ (Kreis Unna und Stadt Hamm) diesmal beteiligt: Bäckerei Braune e.K. (Bergkamen), Bäckerei Erdmann, Bäckerei Dördelmann sowie Bäckerei Krumkamp (alle drei: Hamm), Bäckerei Kanne (Lünen), Bäckerei Becker (Schwerte), Bäckerei Langhammer (Selm) sowie Bäckerei Dirk Stricker (Unna). Sie erhielten gute und sehr gute Noten.
Von der „Bäcker- und Konditoren-Innung Soest-Lippstadt“ (Kreis Soest) machten mit: Bäckerei Klapp (Ense), Bäckerei Morgenstern (Erwitte), Bäckerei Rüsing (Geseke), Cafe Twin sowie Bäckerei Christiani (beide: Lippetal), Bäckerei Jürgen Bals und Bäckerei Wietfeld (beide: Lippstadt), Bäckerei Wilhelm Becker sowie Bäckerei Stute (beide: Möhnesee).

Wie gut die einzelne Bäckerei beim Test abgeschnitten hat, kann auch mit der Funktion „Bäckerfinder“ auf der Internetseite www.brotinstitut.de nachvollzogen werden: Hier einfach nach dem persönlichen Lieblingsbäcker suchen und sofort sehen, wie gut dessen Waren sind.




Jugendkunstschule: Erstes Urban Sketchers Treffen mit Guido Wessel in Bergkamen

Der Dortmunder Künstler und Dozent Guido Wessel wird ab dem 9. Februar jeden Mittwoch von 17.30 bis 19.30 Uhr mit Interessierten am ZOB (Zentralen Omnibusbahnhof) Bergkamen starten, um persönliche Ansichten von Bergkamen zeichnerisch zu dokumentieren.

Auch Bergkamen soll ein Standort der weltweiten Community Urban Sketchers werden. Deshalb lädt Guido Wessel in Zusammenarbeit mit der Jugendkunstschule regelmäßig zu  den offenen und kostenlosen Zeichentreffs einladen. Jeder kann mitmachen, egal ob mit Vorerfahrungen oder ohne. Die Teilnehmenden sollten handliches Zeichenmaterial mitbringen wie Skizzenblock oder Skizzenbuch. Zum Zeichnen selbst reichen etwa Bleistifte oder Füller. Praktisch ist auch ein Klapphocker.

Für weitere Informationen steht die Jugendkunstschule unter der Telefonnummer 02307 288848 oder per Email unter jugendkunstschule@bergkamen.de zur Verfügung.