von Andreas Milk
Ganz exakt hatte die Staatsanwaltschaft in der Anklage dargelegt, was sie der Oberadenerin Martina T. (Name geändert) vorwarf: Am 23. Januar dieses Jahres um 9.51 Uhr habe sie den Notruf 110 gewählt, ohne dass eine Notlage vorgelegen hätte. Solch ein Missbrauch von Notrufen ist strafbar, unter anderem, damit die Polizei sich nicht mit gelangweilten Witzbolden rumschlagen muss, während jemand, der vielleicht gerade einen Einbrecher im Haus hat, das Besetztzeichen hört.
Schuldig im Sinne der Anklage, erklärte unumwunden Martina T.s Verteidiger für seine Mandantin. Objektiv betrachtet, treffe der Vorwurf wohl zu. Aber der Hintergrund lässt vermuten, dass sich Martina T. – subjektiv – wohl doch in einer Notlage wähnte. Sie sei, sagte ihr Anwalt, bei der Polizei in Ungnade gefallen, weil sie in ihrem Wohnumfeld in der Vergangenheit mehrmals Anlässe zur Anzeigeerstattung gesehen habe. Sprich: Sie war eine Art unerwünschte Stammkundin. Und wenn sie über die normale Amtsleitung auf der Wache angerufen habe, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen, dann habe sich ein Scherzkeks beim Anblick ihrer Nummer im Telefondisplay gern mal mit „McDonald’s – Ihre Bestellung bitte!“ gemeldet. So kam es denn am 23. Januar dazu, dass Martina T. aus Ärger und Frust die 110 wählte.
Martina T. muss nun eine Geldbuße von 150 Euro an die Landeskasse zahlen; dann wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Wichtiger als eine Bestrafung sei es, den Notrufmissbrauch zu unterbinden, fand der Richter. Der Angeklagten empfahl er, sich an den Landrat als Leiter der Kreispolizeibehörde zu wenden, wenn sie Probleme mit den Beamten habe. Martina T. versprach, die 110 künftig nicht mehr für Nachfragen zu nutzen.