Zu günstig „eingekauft“: Geldstrafen nach Trickserei bei Ikea

von Andreas Milk
Günstig einkaufen – eine feine Sache. Aber wer es übertreibt, kann auch mal vorm Strafrichter landen. Schon mehrfach wurden am Amtsgericht in Kamen Leute verurteilt, die bei Ikea die SB-Kasse austricksen wollten. Jetzt war es wieder so weit – und ein als Zeuge geladener Ladendetektiv erklärte: Etwas derart Dreistes habe er noch nicht im (ehemals) „unmöglichen Möbelhaus“ erlebt.

Angeklagt waren in dem Verfahren zwei Frauen. Im Kamener Ikea-Haus hatten sie zwei Wagen voller Waren zum SB-Scanner gerollt: 13 Artikel insgesamt, die – wie sich später herausstellte – unterm Strich 443 Euro gekostet hätten. Das Kassendisplay zeigte aber nur 5,20 Euro an. Die Erklärung: Auf allen 13 Artikeln klebten Preisetiketten für Teelichter.
Vom Detektiv zur Rede gestellt, sagten die Frauen damals, mit den falschen Etiketten hätten sie nichts zu tun: Irgendwer müsse die da drauf gepappt haben. Auf dem Weg zu seinem Büro sollen sie einen Fluchtversuch gemacht haben. Zu dem Gerichtstermin kamen sie nicht.

Das war aber kein Problem – jedenfalls nicht für den Richter. Er erließ Strafbefehle über jeweils 1.500 Euro. Sie werden den – nicht vorbestraften – Frauen in den kommenden Tagen zugestellt. Die beiden können entweder zahlen – oder Einspruch einlegen. Tun sie Letzteres, gibt es nochmal einen Termin vor Gericht. Ignorieren sie auch den, wird der Einspruch verworfen.

Die Erfahrung des Richters zeigt: Die große Mehrheit der Entscheidungen per Strafbefehl wird akzeptiert. Denn die meisten Angeklagten sind froh, die lästige Sache ohne viel Aufhebens erledigen zu können.




Jobcenter betrogen: 4.500 Euro Strafe für 3.450 Euro „vom Amt“

von Andreas Milk
Für einen Betrug zu Lasten des Jobcenters Kreis Unna ist ein Bergkamener vor dem Amtsgericht Kamen zu einer Geldstrafe verurteilt worden: 4.500 Euro (150 Tagessätze à 30 Euro) soll er dafür zahlen, dass er zu Unrecht 3.450 Euro bezogen hatte. Und dieses zu Unrecht bezogene Geld kommt noch oben drauf. Denn zurückgezahlt wurde davon bis jetzt nichts.

Es ging in dem Verfahren um die Zeit von Dezember 2020 bis März 2021. John T. (Name geändert) hatte bis Ende November 2020 noch Arbeitslosengeld von der Bundesagentur bezogen. Zum Stichtag 1. Dezember rutschte der Familienvater in die Zuständigkeit des Jobcenters. In dessen Akten ist vermerkt, dass er Mitte Februar 2021 am Telefon von der – mündlichen – Einstellungszusage eines neuen Arbeitgebers berichtete. Tatsächlich ergab ein Datenabgleich, dass T. schon seit dem 1. Dezember 2020 erwerbstätig war – und zwar für ein Nettogehalt von etwa 2.500 Euro monatlich.

Wortreich beschrieb John T. dem Richter seine Situation. Er sprach davon, seine Kontoauszüge nicht geprüft und darum die Zahlungen des Jobcenters nicht bemerkt zu haben. Die öffentliche Hand zu betrügen, sei nicht seine Absicht gewesen.
Plausibel klang das alles nicht. Was ebenfalls gegen den Mann sprach: eine Reihe von Vorstrafen – gerade auch wegen Betrugsdelikten. Die letzte Tat liegt allerdings schon neun Jahre zurück. Wäre es anders, so der Richter, wäre jetzt wohl eine Haftstrafe fällig gewesen.

 




Grüne Beleuchtung: Stadt Bergkamen unterstützt Arbeit des Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes

Am 10. Februar erstrahlen Rathausfoyer und Ratstrakt in grünem Licht. Mit dieser Aktion zeigen sich Bürgermeister Bernd Schäfer und die Stadt Bergkamen solidarisch mit der Kinderhospizarbeit, für die sich auch Nicole Scheerer engagiert.

„Toll, dass du das machst. Ich könnte das nicht.“ Diesen Satz hört Nicole Scheerer oft, sobald sie über ihre ehrenamtliche Arbeit spricht. Das alleine zeigt, wie schwierig für viele der Umgang mit dem Thema Sterben ist. Für die 51-jährige Bergkamenerin stellt sich das dagegen völlig anders dar. Nach neun Jahren ehrenamtlichem Engagement für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Kreis Unna ist sie davon überzeugt, dass die Arbeit mit jungen Menschen mit lebensverkürzenden Erkrankungen und deren Familien eine wertvolle und bei aller Schwere vor allem eine freudvolle und lebensbejahende Tätigkeit ist. Den bundesweiten Tag der Kinder- und Jugendhospizarbeit am 10. Februar nutzt sie deshalb, um aufzuklären und für diese Form des Ehrenamts zu werben.

Die ehrenamtliche Arbeit von Nicole Scheerer umfasst die alltagspraktische Begleitung von lebensverkürzend erkrankten jungen Menschen und ihren Angehörigen. „Unsere Auftrag-geber sind stets die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beziehungsweise deren Eltern. Und so unterschiedlich wie sie sind, kann auch die Unterstützung in den Familien aussehen“, stellt die engagierte Ehrenamtlerin klar. Eins ist allerdings fast immer wichtig: zuhören! Denn häufig fühlen sich die betroffenen Familien alleine mit ihren Themen. Dann sind Menschen gefragt, mit denen sie offen über alle Gedanken und Ängste sprechen können.

Lebensbegleiterin – dieser Begriff fasst ihre Tätigkeit recht treffend zusammen. Denn genau darum geht es: Einer Familie mit all ihren Sorgen durch den Alltag zu folgen, ihr den Rücken frei zu halten und sie bestmöglich zu unterstützen. Das kann auch bedeuten mit den betroffenen Kindern spazieren zu gehen oder sich um Geschwister zu kümmern. Da die Eltern häufig extrem beansprucht sind, freuen sie sich ganz besonders, sobald sie etwas Zeit für sich haben. „Deren politische und religiöse Orientierungen sind dabei völlig nebensächlich. Wir sind für alle Familien da und handeln immer partnerschaftlich“, bekräftigt Nicole Scheerer.

Die ehrenamtliche Arbeit für junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung schließt deren Tod zwangsläufig mit ein. Obwohl sich Nicole Scheerer als emotional beschreibt, kommt sie damit gut zurecht. Nicht zuletzt deshalb, weil sie immer wieder erfährt, wie offen Kinder und Jugendliche mit diesem Thema umgehen. „Darüber darf man mit jungen Menschen nicht sprechen“ – diese Einstellung ist für sie daher der falsche Ansatz. Vielmehr komme es darauf an, zu vermitteln – natürlich in einer dem Alter angepassten Sprache –, dass Sterben und Leben zusammengehören. Das Sterben ins Leben zu holen, sei aus diesem Grund ein Leitmotiv der Hospizarbeit.

Als gelernte Kinderkrankenschwester hatte Nicole Scheerer schon immer das Bedürfnis, sich intensiv mit Menschen zu beschäftigen. Den endgültigen Anstoß für ihre ehrenamtliche Tätigkeit gaben zwei traurige, kurz aufeinander folgende Ereignisse: zunächst ein Todesfall in der eigenen Familie, dann eine schwere Rückenerkrankung, die zur Berufsunfähigkeit führte. „Mir war damals sofort klar, dass ich nicht nur Hausfrau und Rentnerin sein möchte. Das Ehrenamt hat diese Lücke ausgefüllt und mich zudem von meinen Schmerzen abgelenkt“, erinnert sich die zweifache Mutter an die Zeit vor zehn Jahren. Für ihr ehrenamtliches Engagement hat die Stadt Bergkamen Nicole Scheerer im vergangenen Jahr mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet.

Nachdem sie einen 90-stündigen Befähigungskurs des Deutschen Kinder- und Jugendhospizvereins absolviert hatte, stand ihre Entscheidung fest: „Das ist genau das Richtige für mich.“ An diesem Urteil hat sich bis heute nichts geändert. Im Gegenteil. Nicole Scheerer ist dankbar für jede Minute, die sie mit „ihrer“ Begleitung, einem mittlerweile 26-jährigen Mann, verbringen darf. Auch den Gemeinschaftsgeist unter den insgesamt mehr als 50 Helferinnen und Helfern bewertet Nicole Scheerer als großen Pluspunkt: „Obwohl wir nicht nur vom Alter her sehr unterschiedlich sind – die Jüngste ist 22, die Älteste 82 – sind wir ein super Team mit einem tollen Zusammenhalt.“

Der Bedarf an weiteren ehrenamtlich Mitarbeitenden ist dennoch groß, denn es gibt viele Anfragen von Betroffenen an den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Kreis Unna. Einige der begleiteten Jungen und Jugendlichen wünschen sich ganz konkret jüngere oder männliche Begleitpersonen. Auch Vätern fällt es oft leichter mit anderen Männern im Kontakt zu sein. Um beiden Eltern helfen zu können, sind Männer in der Hospizarbeit wichtig. Welcher Mann hat Freude daran eine sinnvolle Tätigkeit auszuüben und Familien zu unterstützen? Aber auch andere Personen ab 18 Jahren dürfen sich gerne melden. Kontakt, Beratung und weitere Informationen zu der Arbeit und dem Vorbereitungskurs telefonisch unter 02303/9627462 oder per Mail an unna@deutscher-kinderhospizverein.de

Hintergrund:

Grün ist die Farbe der Kinder- und Jugendhospizarbeit. Am 10. Februar, dem von ihm initiierten Gedenktag, macht der Deutsche Kinderhospizverein diese Arbeit sichtbar und zugleich auf die Situation junger Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung aufmerksam. Ziel ist es, möglichst viele Gebäude grün zu beleuchten, um auf diese Weise die Kinder- und Jugendhospizarbeit noch bekannter zu machen. In diesem Jahr beteiligt sich erstmals auch die Stadt Bergkamen an der Aktion indem sie Rathausfoyer und Ratstrakt in grünem Licht erstrahlen lässt. Als Zeichen des Danks und der Anerkennung zeichnet sie ehrenamtlich engagierte Menschen darüber hinaus mit der Ehrenamtskarte und -nadel aus. Die Ehrenamtskarte berechtigt zu vergünstigtem Eintritt in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.




Zensus 2022: Kreis Unna sucht weitere Interviewer

Die Erhebungsstelle Zensus des Kreises Unna sucht aktuell für den Zensus 2022 insgesamt 300 Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Aufwandsentschädigung als Interviewer engagieren. Zur Durchführung der Befragungen haben sich bereits 130 Interviewer gemeldet – ein guter Start. Gleichzeitig weist die Erhebungsstelle auf mögliche Betrugsversuche hin.

„Es ist schön, zu sehen, wie viele Bürger Interesse an der Mitwirkung bei der Arbeit der Erhebungsstelle haben und sich engagieren wollen. Wir suchen zur Bewältigung der Befragungen in der Haushaltsstichprobe und in den Wohnheimen jedoch noch weitere interessierte Interviewer“, so Dagmar Böhm, Leiterin der Erhebungsstelle.

Aufgaben der Interviewer
Zu den Aufgaben der Interviewer gehören Vor-Ort-Begehungen der Anschriften in einem zugeteilten Berichtskreis, Durchführung von Befragungen unter datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Dokumentation der Befragungen. Die Einteilung der Bezirke erfolgt möglichst wohnortnah und die Arbeitszeit ist im Zeitraum von Mitte Mai bis August von dem jeweiligen Interviewer selbstständig und frei einteilbar.

Zur Honorierung des Ehrenamtes steht nun die Aufwandspauschale fest: Insgesamt können Interviewer mit ihrer Tätigkeit, abhängig von Anzahl der interviewten Personen und anderen Faktoren, bis zu 1.000 Euro verdienen.

Warnung vor Betrugsversuchen
Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle führen bereits Vorbegehungen der Anschriften durch, um sich einen Überblick über die Gegebenheiten in Bezug auf den Zensus 2022 im Kreisgebiet zu verschaffen. Vor Mai werden jedoch keine Privathaushalte von der Erhebungsstelle Zensus des Kreises Unna interviewt, darauf weist die Erhebungsstelle hin. Sollten Bürgerinnen und Bürger von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Erhebungsstelle angesprochen werden, sollten sie sich den Dienstausweis zeigen lassen, um sich vor möglichen Betrügern zu schützen.

Bewerbungsphase läuft noch
Wer sich als Interviewer engagieren möchte, kann sich über das Online-Bewerberportal, unter der E-Mail-Adresse zensus2022@kreis-unna.de oder telefonisch unter Tel. 0 23 03 / 27 – 26 27 bewerben. Nötige Angaben zur Bewerbung sind Namen, Adresse, Geburtstag, Kontaktdaten, Sprachkenntnisse und Angaben zur derzeitigen Tätigkeit – ein Lebenslauf, Zeugnisse und ein Bewerbungsanschreiben muss nicht vorgelegt werden.

Weitere Informationen und das Bewerberportal sind unter www.kreis-unna.de/zensus2022 zu finden. PK | PKU




Praxis-Workshop in der Ökologiestation: Möbel aus Wildholz – für Fortgeschrittene

Möbel aus den naturbelassenen Wuchsformen eines Baumes zu bauen hat in nahezu allen Kulturkreisen eine lange Tradition. Von Samstag bis Sonntag, 12. + 13. März 2022, jeweils von 9.30 – 18.00 Uhr bietet das Umweltzentrum einen Workshop für handwerklich erfahrene Personen in der Ökologiestation an.

Die Wildholzmöbel wirken auf uns spontan vertraut und üben eine große Faszination aus. Die Teilnehmer bearbeiten die Oberfläche und die Verbindungen der naturbelassenen Hölzer mit einfachen Werkzeugen und alten Handwerkstechniken. Die so entstandenen Möbel entwickeln dann über ihre Funktion hinaus plastische Qualität, welche sie auch zu künstlerischen Objekten werden lässt.

Bei diesem Workshop können sich handwerklich erfahrene Teilnehmer auch schon mal an größere Objekte wagen.

Die Kosten für diesen zweitägigen Praxis-Workshop betragen 85 Euro je Teilnehmer, Verpflegung für die Mittagspause ist mitzubringen. Teilnehmen können maximal 8 Personen. Eigenes Werkzeug kann gerne mitgebracht werden!

Anmeldungen ab sofort bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.

Sollten sich die Corona-Schutzbestimmungen ändern, werden wir versuchen – im Rahmen unserer Möglichkeiten – die Angebote anzupassen bzw. müssen wir uns vorbehalten die Aktionen auch abzusagen.




Coronaschutzverordnung angepasst: 2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen. So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden. Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage

Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen das Infektionsrisiko erhöht ist, gilt:

  • Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Die Behörde entscheidet, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen durch stichprobenartige Kontrollen oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt. Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner erlauben.
  • Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
  • Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle). Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.

Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen. Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot. Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen

Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.

  • Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
  • Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.



Walking Football-Mannschaft des SuS Rünthe 08 sucht Verstärkung

Das Walking Football-Team des SuS Rünthe sucht Verstärkung.. Foto: Dennis Franke

Die neu gegründete Walking Football-Mannschaft des SuS Rünthe 08 sucht Verstärkung. Insbesondere ist es für ältere Generationen eine gute Möglichkeit sich zu bewegen und Spaß mit unserer Mannschaft zu haben. Der Spaß am Sport steht bei uns immer im Vordergrund! Die Geselligkeit kommt natürlich nicht zu kurz und wird auch entsprechend gefördert.

Da Walking Football nicht für Jedermann geläufig ist, hier eine kurze Regelkunde: Wie der Name schon sagt, darf nur gegangen werden. Grätschen, Halten und Stoßen sind nicht erlaubt. Zudem darf der Ball nicht über Hüfthöhe gespielt werden. Gespielt wird in Teams von 6 gegen 6 jeweils ohne Torwart auf einem Feld von 42m x 21m.

Sollte der SuS Rünthe dein Interesse geweckt haben, kannst du dir gerne einen persönlichen Eindruck bei unserem Training machen. Trainiert wird Montags um 19:30 Uhr bei uns in Rünthe am Schacht 3.

Unsere Ansprechpartner sind: Bernd Fischer, Tel.: 0177-7317616, und Thomas Hahn, Tel.: 0157-57259789.




Am 18. Februar Blutspendetermin im Treffpunkt an der Lessingstraße

Der nächste Blutspendetermin des DRK in Bergkamen findet statt am Freitag, 18. Februar, von 15 bis 20 Uhr im Treffpunkt, Lessingstraße 2, in Bergkamen-Mitte.

„Eine zuverlässige Blutversorgung benötigt Kontinuität bei den Spenden. Jede Blutspende hilft!“ Mit Aufrufen wie diesem hat der DRK Blutspendedienst in der Vergangenheit auf die Notwendigkeit von Blutspenden hingewiesen. Wer bisher Blut gespendet hat, konnte nur selten erfahren, wem durch sein Blut geholfen worden ist. Das Rote Kreuz kennt mittlerweile viele Beispiele von Patienten und schwerverletzten Unfallopfern wie Gina Rühl, die ihren linken Arm bei einem Motorradunfall verlor. Die Studentin arbeitet als Motivationstrainerin und ist als Influencerin aktiv. Sie ruft jetzt zur Blutspende beim DRK auf! „Ich habe überlebt, weil im richtigen Moment die passenden Blutkonserven bereitstanden.“ sagt Gina Rühl im Gespräch mit dem DRK und möchte der Blutspende ein Gesicht geben. „Wir haben uns an eine zuverlässige Versorgung mit Blutpräparaten gewöhnt.“ berichtet Stephan David Küpper, Pressesprecher des DRK Blutspendedienst West und ergänzt: „Sie funktioniert allerdings nur, wenn viele Menschen regelmäßig Blut spenden.“

Seit Ende 2021 gilt auf allen Blutspendeterminen vom DRK-Blutspende­dienst West (NRW/Rheinland-Pfalz/Saarland) eine 3G-Regelung. Zutritt erhalten ausschließlich Menschen, die den Status geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Es besteht zusätzlich FFP2-Maskenpflicht. Termin­reservierungen bleiben Bestandteil des Corona-Schutzkonzeptes. www.blutspende.jetzt Sie reduzieren Warteschlangen und sichern Abstände. Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“. Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet. Weitere Informationen und Corona-FAQ finden Sie unter www.blutspendedienst-west.de/corona




Initiative zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Ev. Kirchenkreis Unna

Janina Scherlich und Superintendent Dr. Karsten Schneider stellen gemeinsam die Initiative „hinschauen – helfen – handeln“ im Evangelischen Kirchenkreis Unna vor.

Sicherheit ist eine Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander – auch die Sicherheit vor sexualisierter Gewalt. Die macht auch vor dem kirchlichen Raum nicht Halt. Zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde nun ein Gesamtkonzept für die Ev. Kirche von Westfalen (EKvW) erarbeitet und gesetzlich verankert. Im Ev. Kirchenkreis Unna hat die Umsetzung unter dem Motto „hinschauen – helfen – handeln“ begonnen.

„Dieser schon länger andauernde Prozess wird uns Zeit, Kraft und Geld kosten. Wie notwendig er ist, daran erinnern immer wieder die Menschen, die in unserer Kirche sexualisierte Gewalt erlitten haben“, begründet Superintendent Dr. Karsten Schneider die Intensivierung der Präventionsarbeit.  Oberstes Ziel sei es: „alles zu tun, um es Täter und Täterinnen in unserer Kirche so schwer wie möglich zu machen.“

Das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ sieht mehrere Bausteine vor. Ein erster Schritt ist die Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse aller Mitarbeitenden. Somit müssen alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden bis zum 31. März ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Bisher galt dies nur für Mitarbeitende in pädagogischen Bereichen. Entsprechende Anschreiben sind bereits auf dem Postweg bzw. bei den Mitarbeitenden eingegangen.

In einem nächsten Schritt werden alle Mitarbeitenden gezielt geschult, je nach Einsatzgebiet. Zeitgleich wird in allen kirchlichen Einrichtungen ein Schutzkonzept erarbeitet. In vielen kirchlichen Einrichtungen sind bereits Konzepte vorhanden, die überarbeitet und dem neuen evangelischen Standard angepasst werden.  Dies soll gewährleisten, dass die handelnden Personen voneinander wissen, wie gemeinsam der Schutz gegen sexualisierte Gewalt sichergestellt wird. Diese umfassenden Schutzkonzepte bauen in der Regel auf schon vorhandenen Interventions-Konzepten auf, die zum Tragen kommen, wenn ein Verdacht auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vorliegt.

Im Evangelischen Kirchenkreis Unna kümmert sich Janina Scherlich um die Umsetzung der praktischen Schritte: „Sexualisierte Gewalt darf nicht sein. Ob gegen Kinder, Jugendliche oder Erwachsene: wir setzen uns mit der Initiative dafür ein, dass alle vor Übergriffen geschützt sind. Mir ist wichtig, dass alle Beteiligten genau hinschauen und nicht schweigen.“ Auch vermittelt sie Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt. „Wir arbeiten zusammen mit Beratungsstellen und qualifizieren Mitarbeitende, angemessen auf jede Art von Vorfällen reagieren zu können und diese zu melden.“ Sie erhielten Betroffen die Unterstützung, die sie benötigen.

Insgesamt werden im Ev. Kirchenkreis Unna in der nächsten Zeit ca. 1.200 Menschen geschult, von Leitung bis zu ehrenamtlichen Mitarbeitenden, von der Pfarrerin bis zum Verwaltungsmitarbeiter.




Laut geworden beim Arzt: Strafanzeige wegen Beleidigung

von Andreas Milk
Wohl rund die Hälfte des Teams aus einer Bergkamener Arztpraxis erschien am Mittag des 8. Juli 2021 auf der Polizeiwache. Grund für den ungewöhnlichen „Betriebsausflug“: Ein Patient – genauer: der Vater zweier kleiner Patienten – war pampig geworden. Jetzt stand der Mann wegen Beleidigung vor dem Kamener Strafrichter.

Als „Nutten“ und „Huren“ soll er die Frauen in der Praxis beschimpft haben. So jedenfalls stand es in der Anzeige. Vor Gericht gab er freimütig zu: „Ich war laut.“ Beleidigt habe er aber niemanden.

Und für seine Lautstärke gab es durchaus eine Erklärung: reichlich Stress. Die beiden Kinder hatten nachts Fieber gehabt. Um mit ihnen zum Doktor zu gehen, wechselte der Vater – von Beruf Altenpfleger – die Schicht. In der Praxis funktionierte dann die Versichertenkarte nicht, weil die Familie kurz vorher die Krankenkasse gewechselt hatte. Die Arzthelferinnen stellten obendrein fest: Die Kinder hatten kein Fieber (mehr). Darum gebe es auch keine Notfallbehandlung, sondern allenfalls einen Termin für später.

Kurz: Die Lage war angespannt. Er habe wohl etwas gesagt im Sinne von „Sie werden noch von mir hören“, erinnerte sich der angeklagte Familienvater. Tatsächlich beschwerte er sich damals bei der Ärztekammer über die (Nicht-) Behandlung in der Bergkamener Praxis.

Die Frau des Arztes, selbst dort beschäftigt, sprach auf dem Zeugenstuhl von ausländerfeindlichen Parolen. Der Angeklagte selbst ist allerdings ebenfalls nichtdeutscher Herkunft. Noch zwei weitere Frauen aus dem Praxisteam sagten als Zeuginnen aus. Klare Erinnerungen an handfeste Beleidigungen: Fehlanzeige. Es wurde deutsch geredet, es wurde türkisch geredet, es wurde sehr aufgebracht geredet – Ende. Es passierten noch schlimmere Sachen in solch einer Arztpraxis, berichtete eine junge Frau dem Richter.

Für eine Verurteilung des – nicht vorbestraften – Vaters gab es letztlich keine Grundlage. Er wurde freigesprochen.




Karen Falkenberg und Patryk Tarnowski neues Sprecherteam der Bergkamener Grünen

Karen Falkenberg

In der ersten Online-Mitgliederversammlung der Bergkamener Grünen am 27. Januar 2022 gab es viele Tagesordnungspunkte, die satzungsgemäß abgearbeitet werden mussten. So der Rechenschaftsbericht des amtierenden Vorstands, der Rechenschaftsbericht des Kassierers, aber auch Neuwahlen des Vorstands. Nach dem Rücktritt von Rolf Humbach im Sommer 2019 hatte Harald Sparringa vorübergehend den Vorsitz übernommen, um die Kommunalwahl im September 2019 zu organisieren und zu begleiten. Aus dem vorübergehenden Vorsitz wurde Corona bedingt eine zweijährige Amtszeit, die jetzt mit Wahl eines neuen Vorstands endete.

Patryk Tarnowki

Gewählt wurden als Vorsitzende, als Sprecher* in im Team Karen Falkenberg und Patryk Tarnowski. Als Kassierer wurde Harald Brückner in seinem Amt bestätigt, wiedergewählt. Der örtliche Vorstand der Grünen umfasst satzungsgemäß  vier gleichberechtigte Mitglieder als Beisitzer. Diesmal sind Jung und Alt vertreten. Es wurden gewählt Harald Sparringa als Senior mit 31jähriger Zugehörigkeit im Stadtrat, Bernd Salfer als neugewähltes Mitglied im Stadtrat, Elena Volkova, eine engagierte Frau mit Migrationshintergrund und Lena Bachgardt als jungendliches Mitglied in der grünen Partei.

Die Kommunalwahl war für die Grünen in Bergkamen sehr erfolgreich: die Zahl der Mandate konnte verdoppelt werden, von vier auf acht. Auch dass die SPD-Fraktion nun das Gespräch mit den anderen Parteien, Fraktionen im Rat suchen muss und nicht mehr allein entscheiden kann, sei ein Gewinn für demokratische Strukturen. In dieser Konstellation wäre es vielleicht sogar möglich gewesen, den unsinnigen Bau der L821n, den die SPD viele Jahre lang vorangetrieben hat, zu verhindern.
„Die Partei Bündnis 90/die Grünen wird weiterhin alles versuchen, die wichtigen Fragen der Zeit, so die notwendigen Maßnahmen gegen den Klimawandel, aufzugreifen und Lösungen zu präsentieren, die die sozialen Aspekte nicht außer Acht lassen. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass unserer kleine Welt vor Ort friedlich und lebenswert bleibt und dort,  wo Verbesserungen erforderlich sind, sie aufzuzeigen und voranzubringen. Aktuell geht es darum, den Landtagswahlkampf zu organisieren und  die Erfolge der letzten Europa- und Kommunalwahl zu wiederholen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bergkamener Grünen.