Geflüchtete Lehrkräfte erhalten Arbeitsverträge zum Einstieg in den Schuldienst

Der Integration geflüchteter Menschen im Bildungsbereich kommt eine grundlegende Bedeutung zu. Besonders wertvoll ist dabei die Integration von Lehrkräften mit einer Fluchtgeschichte in das hier bestehende Schulsystem. Vor dem Hintergrund dieses Leitgedankens entwickelte die Bezirksregierung Arnsberg das Pilotprojekt „Internationale Lehrkräfte Fördern“ (ILF). Mit Hilfe dieses Projektes werden neue Lehrkräfte gewonnen und für eine Tätigkeit im deutschen Schul- und Unterrichtssystem qualifiziert.

Im Rahmen einer Feierstunde mit Regierungspräsident Hans-Josef Vogel erhielten am Montag (24.1.) 16 neue Lehrkräfte, die alle flüchten mussten, einen Anstellungsvertrag für Schulen im Regierungsbezirk.

Regierungspräsident Vogel: „Wir qualifizieren Lehrkräfte, die in ihren Heimatländern eine hervorragende fachliche Ausbildung genossen haben für das deutsche Schulsystem weiter. Es entwickelt sich dabei ein klassische „Win-win-Situation“ für alle Beteiligten. Hochqualifizierte und motivierte Lehrkräfte erhalten einerseits die Möglichkeit, wieder in ihrem Beruf zu arbeiten. Andererseits werden für die Schulen dringend benötigte Lehrkräfte gewonnen, die auch eine wichtige Mittlerfunktion in unserer vielfältigen Gesellschaft wahrnehmen.“

Die Lehrkräfte des Pilotprojekts werden als Teilzeitkräfte befristet auf maximal zwei Jahre in den Fächern Mathematik, Chemie, Biologie, Physik, Englisch, Französisch und Informatik eingestellt. Davon unterrichten sie zwölf Stunden, zunächst in einem Team und zunehmend selbstständig. Zudem nehmen sie an Fortbildungen zur Methodik und Didaktik und am eigens entwickelten Kurs „Deutsch als berufliche Sprache“ am Dortmunder „Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung“ teil.




Wieder mal zugeschnappt: Richter ordnet Einziehung eines Hundes an

von Andreas Milk
Ungewöhnliche Entscheidung am Kamener Amtsgericht: Die Einziehung eines Hundes wurde angeordnet. Sein Besitzer muss wegen Körperverletzung eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 10 Euro zahlen. Dieser Besitzer gehörte in der Nachbarstadt Kamen lange zum Stadtbild, ist inzwischen aber nach Bergkamen gezogen. Und dort – vor einem Tedi-Markt – passierte auch das, worüber jetzt im Gerichtssaal gesprochen werden sollte, wenn der Mann denn gekommen wäre. Tat er aber nicht. Der Strafbefehl wurde deshalb vom Richter in seiner Abwesenheit erlassen. Er kann dagegen Einspruch einlegen. Das würde zu einem weiteren Termin führen.
Das Problem: Der Hund schnappt gerne mal zu – und das „Herrchen“ ist uneinsichtig. Mehrmals war das früher schon in Kamen so. Drei Vorverurteilungen stehen im Register, allesamt wegen fahrlässiger Körperverletzung in den Jahren 2019 und 2020. Inzwischen müsste er es also kapiert haben, sagte sich wohl ein Staatsanwalt und schrieb wegen des Vorfalls 2021 bei Tedi in Bergkamen eine Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Eine Frau hatte durch das Tier eine Schürfwunde am Bein erlitten. Der Hund sei an einer sehr langen Leine gewesen, ohne Maulkorb. Wäre er nun auf ein kleines Kind los gegangen, hätte weit mehr passieren können, sagte sie dem Richter.
Einsicht habe der Tierhalter nicht gezeigt. Und: Die Haftpflichtversicherung, dessen Karte er ihr gab, sei schon 2017 abgelaufen.




Zukunft des Ruhrgebiets: Regionalplan liegt erneut aus

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat einen Plan für die Zukunft des Ruhrgebiets: Neue Arbeitsplätze, zusätzlicher Wohnraum und weitere Freizeitangebote sollen entstehen. Der Plan wird das Leben der Menschen entscheidend prägen, sagt der RVR und fragt deshalb nach ihrer Meinung. Jetzt können sich die Menschen im Kreis Unna erneut dazu äußern – der Plan liegt zur zweiten Beteiligung aus.

Um sich anzuhören, was die Menschen über den Plan denken, hat der RVR 2019 ein Beteiligungsverfahren gestartet. Jetzt geht das Verfahren in die zweite Runde: Seit dem 24. Januar haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden und Verbände die Möglichkeit, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Einsehen können sie den Plan ab Montag, 24. Januar online unter den Bekanntmachungen des Kreises Unna: www.kreis-unna.de/amtsblatt.

Leben und Wohnen im Blick

Vom Kreis Wesel im Westen bis zum Kreis Unna und Hamm im Osten nimmt der Plan neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen auch künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Windenergienutzung, Grundwasserschutz sowie Gewinnung von Bodenschätzen in den Blick. Und das für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Erstmals in NRW werden regional bedeutsame Gewerbe- und Industrieflächen für neue Unternehmen und Arbeitsplätze ausgewiesen.

Dazu kann sich jeder äußern: Per E-Mail, per Post und per Fax an den RVR oder nach telefonischer Anmeldung auch zur Niederschrift beim RVR. Mehr zum Plan sowie zahlreiche Unterlagen sind auf der Internetseite des RVR unter www.regionalplanung.rvr.ruhr zu finden. PK | PKU




„Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“ zieht um

Der Verein „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“ zieht um: Ab dem 1. Februar 2022 findet man den Verein in der Erich-Ollenhauer-Str. 34 in Bergkamen.
Die bekannten Rufnummern (Telefon: 02307/280633 und Fax 02307/280634) werden mitgenommen. Sollte dies nicht nahtlos umsetzbar sein, gibt es folgende Übergangstelefonnummern, bis die alten Rufnummern aktiviert wird:
Telefon: 02307 2416270
Telefon: 02307 2416271
Fax: 02307 2416272

Am 28.01.2022 und am 31.01.2022 bleibt das Büro aufgrund des Umzuges geschlossen. Ab dem 02.02.2022 finden die Telefonsprechstunden wie gewohnt statt (montags und mittwochs von 10:00 – 12:00 Uhr, donnerstags von 17:00 – 19:00 Uhr und freitags von 09:00 – 12:00 Uhr). Aufgrund der anhaltenden Coronasituation finden persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Auf der Homepage www.famkitabe.de erhält man aktuelle Informationen.




Zeugnistelefon für Schüler und Eltern

Verbunden mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses 2021/2022 bieten die Mitarbeiter*innen der Schulabteilung der Bezirksregierung Arnsberg wieder ein Zeugnistelefon zu Fragen im Zusammenhang mit dem Zeugnis an.

Unter der Zeugnis-Telefonnummer 02931/82-3388 stehen den Schüler*innen der Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Berufskollegs sowie deren Eltern Ansprechpartner*innen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Zeugnis zur Verfügung. Das Zeugnistelefon ist am Montag, 31. Januar, und Dienstag, 1. Februar, in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr sowie am Mittwoch, 2. Februar, von 09:00 bis 13:00 zu erreichen.

Außerhalb dieser Zeit besteht die Möglichkeit, sich mit Fragen an die Telefonnummer 02931/82-0 zu wenden. Von dieser zentralen Rufnummer werden die Anrufe dann an die jeweiligen Ansprechpartner*innen weitergeleitet.

 




Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Im Rahmen eines öffentlichen Gedenkens mit Kranzniederlegung wird – wie im gesamten Bundesgebiet – am kommenden Donnerstag, 27. Januar, auch in Bergkamen wieder wie in jedem Jahr der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Die Gedenkstunde beginnt an diesem Tage um 16 Uhr vor dem Gemeindezentrum der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde Kamen/Bergkamen an der Lentstraße 22 in der Siedlung Schönhausen in Bergkamen-Mitte. Diese Gedenkstunde wird vom Bürgermeister Bernd Schäfer unter Einhaltung der Hygienevorschriften geleitet.

Der Ort des Gedenkens hat einen konkreten historischen Bezug zum Anlass des Gedenkens. Am Eingang des ehemaligen Wohlfahrtsgebäudes der früheren Zeche Grimberg I/II an der Lentstraße erinnert schon seit vielen Jahren eine Inschriftentafel daran, dass die Nationalsozialisten in diesem Gebäudekomplex von März bis Oktober 1933 vorübergehend ein provisorisches Sammellager für die Verfolgung und Inhaftierung politischer Gegner eingerichtet hatten, um die Häftlinge dort mit Folterungen, Misshandlungen und Drohungen einzuschüchtern oder sie von dort aus in größere KZ-Lager im Emsland (Papenburg) oder nach Oranienburg nahe Berlin oder auch nach Dachau bei München zu verlegen.

Auf Initiative des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog wurde der 27. Januar – der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz 1945 – in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996 offiziell zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt und wird seither als solcher begangen.




Ökostation: Licht- und Feuerbräuche für Kinder von 7 bis 11 Jahre

Am Samstag und Sonntag, 19./20. Februar 2022, jeweils 10.00 – 13.00 Uhr, dreht sich in der Ökostation in Heil alles um alte Licht- und Feuerbräuche. Was ist ein Lärmfeuer? Gemeinsam finden die Kinder dies heraus. Am warmen Lagerfeuer werden Fackeln gebastelt und Kräuter geräuchert. Die Kinder probieren sich in der Kunst des Feuerpustens und kochen kleine Mahlzeiten über dem Feuer.

Zum Transport der Feuerasche sollten die Kinder ein Glas mit Schraubverschluss mitbringen. Mitzubringen sind ebenfalls: regenfeste und warme Kleidung, Trinkbecher/-flasche inkl. Getränke, Schnitzmesser (falls vorhanden). Die Kosten für dieses Wochenende betragen 50 Euro pro Kind. Durchgeführt wird die Kinderaktion von der Naturerlebnispädagogin Heike Barth und der Wildnispädagogin Sandra Bille.

Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 16 Kinder begrenzt. Anmeldungen noch bis Donnerstag, 3. Februar bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.




Ina Scharrenbach ins CDU-Präsidium gewählt

Am Samstag, 22. Januar, fand der zweite digitale Bundesparteitag der CDU statt. Marco Morten Pufke, Vorsitzender der CDU Kreis Unna, ist mit dem Ergebnis doppelt zufrieden. Als bekennender Anhänger von Friedrich Merz freut sich Pufke über dessen Wahl zum Vorsitzenden. Bei der vorangegangenen Befragung der über 380.000 CDU-Mitglieder war Merz klarer Favorit der Basis. Nun wurde dieses Votum von den Parteitagsdelegierten mit 94,6 % bestätigt. Für den CDU-Kreisverband nahmen Heinrich Böckelühr (Schwerte), Dr. Ralf Brauksiepe (Werne), Wilhelm Jasperneite (Werne), Marco Morten Pufke (Bergkamen) und Ina Scharrenbach (Kamen) teil. „Friedrich Merz steht für CDU-pur und einen klaren Kurs“, so Pufke. „Er und sein
Team werden das Profil der Union wieder schärfen.“

Darüber hinaus wurde CDU-Landesministerin Ina Scharrenbach, die bislang bereits dem erweiterten Bundesvorstand der CDU angehörte, wurde in das Präsidium der CDU Deutschlands gewählt. Dazu Pufke: „Unsere Landesministerin, stellvertretende Landes- und Kreisvorsitzende und Vorsitzende der Frauen Union NRW leistet seit vielen Jahren hervorragende Arbeit, die jetzt auf Bundesebene durch den Sitz im Präsidium honoriert wird. Die CDU im Kreis Unna ist stolz, so eine erfolgreiche Mitstreiterin in unseren Reihen zu haben.“

Die digital erfolgten Wahlen müssen noch formal per Briefwahl bestätigt werden. Deren Ergebnis wird am 31. Januar verkündet




Bei positivem PCR-Test: Isolation gilt ohne Anordnung

Bei einem positiven Corona-Test ist ab sofort mehr Eigeninitiative nötig. Auch ohne Bescheid einer Behörde müssen sich Betroffene bei einem positiven PCR-Test isolieren und die Kontaktpersonen schnellstmöglich selbst informieren. Beim Freitesten gelten ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den Vorgaben der NRW-Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung.

Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in der Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen. Zu hoch sind die Fallzahlen. Eine telefonische Kontaktpersonennachverfolgung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Nach neuer Rechtslage ist das aber auch nicht mehr nötig. Das Land setzt klar auf die Eigenverantwortung und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.

Anordnung nicht mehr nötig

Klar ist, eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen und seit dem 16. Januar geltenden Verordnung nicht mehr vorgesehen. Diese wurde früher vom zuständigen Ordnungsamt verschickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis zwar nach wie vor dem Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich aber selbstständig in Isolation begeben. Positiv Getestete bekommen vom Kreis-Gesundheitsamt künftig nur noch einen „Amtlichen Hinweis“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind. Auch Haushaltsangehörige Kontaktpersonen, die nicht vollständig immunisiert sind, erhalten ebenfalls ein Schreiben.

Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt.

Isolation und Quarantäne in der Übersicht

In den neuen Regeln ist immer wieder von Isolation und Quarantäne die Rede. Ein Blick auf die Begriffe: „Isolierung“ ist eine zeitlich befristete Absonderung von infizierten Personen. Und zwar so lange, wie die Person das das Virus weitergeben kann. „Quarantäne“ ist die Absonderung von Kontaktpersonen, also von Personen, die mit einer infizierten Person Kontakt hatten.

Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt.

Regeln für Infizierte laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung

Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test.
Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.
Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregeln beachten.

Kontaktpersonen

Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne.
Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten.
Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test.
Haushaltsangehörige Kontaktpersonen müssen das Gesundheitsamt aber – im Gegensatz zu den Primärfällen – über das Ende der Quarantäne informieren.

Freitest melden

Wer die Isolation bzw. Quarantäne mit einem negativen Test verlassen will, muss ein negatives Ergebnis über einen Link auf der Webseite des Kreises Unna dem Gesundheitsamt melden: Negatives Testergebnisse müssen über https://security.kreis-unna.de/corona übermittelt werden.

Ausnahmen

Nicht in Quarantäne müssen alle, die eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.
Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend in Isolation begeben.

Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Alle rechtlichen Regelungen des Landes NRW zur COVID-19-Pandemie finden sich auf den Internetseiten des NRW-Gesundheitsministeriums unter: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw und auch unter www.land.nrw/corona. PK | PKU




Autofahrer mit fast vier Promille aus dem Verkehr gezogen

Weil er die Nebelscheinwerfer statt des Abblendlichts eingeschaltet hatte, ist einer Streifenwagenbesatzung der Polizei am Freitagabend (21.01.2022) gegen 23 Uhr ein verdächtiges Fahrzeug auf der Goerdelerstraße in Werne aufgefallen.

Nachdem die Polizeibeamten dem Verkehrsteilnehmer deutliche Anhaltezeichen gaben, hielt er auf der Kamener Straße an. Weil die Einsatzkräfte deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen und eine halbvolle Flasche eines alkoholischen Getränks im Handschuhfach bemerkten, führten sie vor Ort einen Atemalkoholtest mit dem Mann durch. Dieser ergab einen Wert von fast vier Promille.

Die Streifenwagenbesatzung nahm den Bergkamener mit zur Wache, wo ihm ein diensthabender Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.




Täter schubst Mann um und raubt ihn aus

Nach einem Raub auf einen Mann am Montagmorgen (24.01.2022) in Kamen sucht die Polizei Zeugen. Der Geschädigte befand sich gegen 7.20 Uhr auf dem Eilater Weg zwischen Auf dem Spiek und Stormstraße, als er von einem männlichen Täter umgeschubst wurde und zu Boden fiel. Durch den Sturz verlor er sein Handy und Kopfhörer. Der Täter griff dem Mann in die Jackentasche und schnappte sich die Geldbörse. Außerdem nahm er das Handy und die Kopfhörer an sich und verschwand über den Eilater Weg in Richtung Stormstraße.

Weil es zur Tatzeit noch dunkel war, konnte der Geschädigte den Täter nicht richtig erkennen. Dieser soll dunkel gekleidet gewesen sein und eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske getragen haben.

Zeugen, die den Vorfall oder den Täter gesehen haben, werden gebeten, sich an die Polizeiwache Kamen unter der Rufnummer 02307-921 3220 zu wenden.