„Tag der offenen Tür“ der Realschule am kommenden Freitag als Videokonferenz

Trotz der bereits umfangreich fertiggestellten Planung hat sich die Realschule Oberaden in Anbetracht der pandemischen Lage dazu entschlossen, den Tag der offenen Tür in diesem Jahr zum Schutz aller Beteiligten und zur Reduzierung von Kontakten am kommenden Freitag, 14. Januar, ab 17.30 Uhr ausschließlich online durchzuführen.

Unter dem Motto „Miteinander? Sicher! Aber sicher miteinander!“ haben interessierte Eltern sowie Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im Rahmen einer Zoom-Videokonferenz Einblicke in die Schule zu erhalten. Nach der Präsentation zu Beginn wird es ausreichend Gelegenheit geben, Fragen zu stellen und sich intensiv auszutauschen. Der Link zur Videokonferenz wird ab 17.00 Uhr auf der Homepage sowie dem Instagram-Kanal der Realschule Oberaden  unter diesem Link https://www.realschule-oberaden.de/information/tag-der-offenen-tuer-online veröffentlicht. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.




Macheten-Mann niedergestreckt: Verfahren eingestellt

von Andreas Milk
Vorsichtig ausgedrückt: Das Verhältnis zwischen zwei Nachbarn in der Nähe des Nordbergstadions ist nicht gerade von Harmonie geprägt. Am Abend des 8. Mai 2021 gab es wieder einmal Streit. Er führte zu einem Strafprozess vor dem Kamener Amtsgericht.

Auf der Anklagebank saß Tobias D. (54, alle Namen geändert). Der Vorwurf: Körperverletzung. D. war an jenem Abend zum Fußballgucken bei seinem Schwager Klaus M. Dass der öfter mal Probleme mit dem Nachbarn Thorsten K. hatte, wusste er. Und so gab es auch an diesem Maiabend Knatsch. Per Handy und Facebook-Messenger sollen Beschimpfungen losgelassen worden sein. Im Detail wurde das letztlich nicht geklärt – fest steht: Thorsten K. tauchte plötzlich bei den Fußballguckern auf, mit einer Machete in der Hand. Bei Tobias D. muss in dem Moment die berühmte Sicherung durchgebrannt sein: Er verpasste dem Macheten-Mann einen Kinnhaken; später – Thorsten K. lag da schon am Boden – soll D. ihm noch einen Tritt in die Rippen gegeben haben. „Ich habe nur meine Familie beschützen wollen“, erinnerte sich Tobias D. vor Gericht, sichtlich bewegt und den Tränen nah. Ein Alptraum sei das gewesen. „Ich habe den Tod vor Augen gehabt“ – und psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Machetenbesitzer Thorsten K. wiederum war fünf Wochen krank geschrieben, trug nach eigenen Angaben einen Tinnitus davon. Er habe die Machete bei sich gehabt, weil er sich mehreren Gegnern gegenüber wähnte – was nicht der Fall war, denn bei seinen vermeintlichen Widersachern war das Interesse am Fußball eigentlich größer als das Interesse an ihm. „Wir sind uns einig: Is‘ scheiße gelaufen“, fasste der Richter zusammen. Wenigstens die Partnerinnen der zerstrittenen Männer blieben ruhig, versuchten zu deeskalieren.

Mittlerweile sei die Stimmung ganz okay, erklärte Thorsten K. Strafrechtlich ist die Sache nun unkompliziert beendet worden: Das Verfahren gegen Tobias D. wurde eingestellt. Die Kosten trägt das Land.

 




Draußen zuhause: Licht- und Feuerbräuche  für Kinder von 7 bis 11 Jahre

Am Samstag und Sonntag, 19./20. Februar 2022, jeweils 10.00 – 13.00 Uhr, dreht sich alles um alte Licht- und Feuerbräuche. Was ist ein Lärmfeuer? Gemeinsam finden die Kinder dies heraus. Am warmen Lagerfeuer werden Fackeln gebastelt und Kräuter geräuchert. Die Kinder probieren sich in der Kunst des Feuerpustens und kochen kleine Mahlzeiten über dem Feuer.

Zum Transport der Feuerasche sollten die Kinder ein Glas mit Schraubverschluss mitbringen. Mitzubringen sind ebenfalls: regenfeste und warme Kleidung, Trinkbecher/-flasche inkl. Getränke, Schnitzmesser (falls vorhanden)

Die Kosten für dieses Wochenende betragen 50 Euro pro Kind. Durchgeführt wird die Kinderaktion von der Naturerlebnispädagogin Heike Barth und der Wildnispädagogin Sandra Bille.

Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 16 Kinder begrenzt.

Anmeldungen ab sofort bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.

Sollten sich die Corona-Schutzbestimmungen ändern, werden wir versuchen – im Rahmen unserer Möglichkeiten – die Angebote anzupassen bzw. müssen wir uns vorbehalten die Aktionen auch abzusagen.




Land NRW ändert zum 13. Januar seine Coronaschutzverordnung: Hier die neuen Regelungen im Überblick

Das Land NRW hat aktuell seine Coronaschutzverordnung zum 13. Januar 2022 geändert. Die wichtigsten Neuregelungen, die bis zum 7. Februar gelten im Überblick

Schutz der kritischen Infrastruktur

Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig.

2Gplus in der Gastronomie

Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2Gplus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2Gplus, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Testungen vor Ort

An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2Gplus), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden – so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters.

Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.

Maskenpflicht

Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen

Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.

Regelungen zum Umgang mit Quarantäne

Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.




Jugendpsychiatrischer Dienst: Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene

Eine psychische Erkrankung kann den Alltag eines Menschen auf den Kopf stellen. Auch für Angehörige ist es häufig eine große Herausforderung, sich mit Psychosen, Störungen oder einer geistigen Behinderung auseinanderzusetzen. Dabei hilft der sozialpsychiatrische Dienst des Kreises Unna. Um eine Lücke zwischen Angeboten für Kindern und Erwachsenen zu schließen, wurde der sozialpsychiatrische Dienst 2021 um den Jugendpsychiatrischen Dienst (JpDi) erweitert.

Der Jugendpsychiatrische Dienst bietet eine kreisweite Anlaufstelle für junge Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren an. Ziel ist es, die bisherige Versorgung für Jugendliche im Kreisgebiet zu ergänzen und einen einfachen Zugang zu Hilfe zu ermöglichen. Vor allem Jugendliche die aus dem Regelsystem herausfallen, können so mit Hilfemaßnahmen begleitet werden. Das kostenlose Angebot des Jugendpsychiatrischen Dienstes konzentriert sich auf die Beratung und Diagnostik, nicht aber auf die psychotherapeutische bzw. psychiatrische Behandlung.

Franziska Wahlers und Carsten Vollmers bilden das Team des Jugendpsychiatrischen Dienstes (JpDi) des Kreises Unna. Foto: Anita Lehrke – Kreis Unna

„Wir wollen kein Gegenmodell für die existierenden Hilfsangebote im Kreis Unna sein, sondern ein Zusatzangebot für Jugendliche, die sonst gar nicht erst bei diesen Angeboten ankommen“, erklärt Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Carsten Vollmers, einer von zwei zuständigen Ansprechpartnern des Jugendpsychiatrischen Dienstes. „Wir arbeiten eng mit Institutionen wie den Jugendämtern und Schulen im Kreis zusammen, die wir auch beratend unterstützen.“ Ein weiteres Ziel des Dienstes: eine kreisweite Vernetzung und Kooperation der Angebote für die mentale Gesundheit von Jugendlichen.

Von der ersten Beratung bis zur Nachsorge
Den ersten Kontakt können Jugendliche auch selbst aufnehmen, häufig ist es aber das Jugendamt, die Schule oder auch besorgte Eltern, die die erste Brücke schlagen. Auch anonyme Fallanfragen sind möglich. Hauptbestandteil der darauffolgenden Arbeit des Jugendpsychiatrischen Dienstes ist die aufsuchende Beratung – sprich Hausbesuche. „Dabei können wir häufig einen langen Atem haben“, erklärt Sozialarbeiterin Franziska Wahlers, zweite Ansprechpartnerin des JpDi. „Wir können dranbleiben, die betroffenen Personen und Familien so oft zu Hause besuchen wie notwendig, bis der- oder diejenige bereit für einen Zugang und weitere Hilfsangebote ist. Wichtig dabei ist natürlich, dass wir nichts erzwingen, nur Lösungsvorschläge anbieten und alle beteiligten unterstützen.“

Gilt ein Fall als abgeschlossen – meist durch Übermittlung an weitere Anlauf- oder Hilfsstellen – wird dieser im Rahmen der Nachsorge in Form von Follow-up-Gesprächen nach zwei und sechs Monaten nachgehalten, um den Erfolg der Beratung einzuschätzen und gegebenenfalls erneut zu unterstützen. Das Team des Jugendpsychiatrischen Dienstes hat ein offenes Ohr für alle psychischen Lasten, die ihr junge Klientel zu tragen hat, seien es Probleme in der Schule, Motivations- und Antriebslosigkeit oder gar schwerwiegende Lebenskrisen.

Zentral für Jugendliche und Institutionen
Seit Mitte des letzten Jahres ist der Jugendpsychiatrische Dienst für den Kreis Unna voll einsatzfähig. Im August starteten die beiden Kollegen Vollmers und Wahlers mit einer noch andauernden Vorstellungsrunden bei Institutionen wie Jugendämtern und Schulen im Kreis und auch bei niedergelassenen Ärzten. Allerlei Weiteres zu tun gab es ebenfalls: Um die 45 Fälle hat das Team in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 bereits betreut. Mit dabei ist alles von einmaligen Beratungsangeboten bis hin zu Diagnostik und Vermittlung an weitere Hilfsangebote.

„Das PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz) NRW kennt kein Alter, darum ist es nur folgerichtig, dass die Untere Gesundheitsbehörde des Kreises Unna nun ein Angebot etabliert hat, das sich explizit an Jugendliche mit psychischen Krankheiten richtet“, unterstreicht Carsten Vollmers. Seine Kollegin Franziska Wahlers ergänzt: „Wir sitzen in Kamen, um alle Kommunen kreisweit gut erreichen zu können und somit ein zentraler Ansprechpartner für junge Betroffene, ihre Familien und Institutionen aus dem gesamten Kreis zu sein.“

Ansprechpartner und Kontakt
Der Jugendpsychiatrische Dienst des Kreises Unna sitzt in der Beratungsstelle des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. an der Kampstraße 22 in 59174 Kamen. Ansprechpartner sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Carsten Vollmers und Sozialarbeiterin Franziska Wahlers. Mehr Informationen und Kontaktdaten sind unter www.kreis-unna.de/jpdi zu finden. PK | PKU




Auch 2022 gibt es kein „Hafenfeuer“ in der Marina Rünthe

Eigentlich sollte die beliebte und erfolgreiche Winterfestivität „Hafenfeuer“ am letzten Januar-Wochenende vom 28. – 30.01.2022 und damit zum sechsten Male wieder stattfinden. Doch die anhaltende Corona-Pandemie fordert leider erneut die Absage des über die Stadtgrenzen hinaus bekannten Treffpunktes für irische Musikliebhaber in der Marina Rünthe.

Bürgermeister Bernd Schäfer betont, dass es sich bei der Absage um eine Vernunftentscheidung handelt, denn Menschen stehen erfahrungsgemäß eng beieinander und eine Kontrolle sei daher schwierig.

Seit nunmehr fast zwei Jahren bestimmt und beschränkt die Corona-Pandemie das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Enge Kontaktbeschränkungen, Abstandhalten, Maske tragen und anderes mehr gehören unverändert zu den Regelungen.

Vor diesem Hintergrund möchte die Stadt Bergkamen mit gutem Beispiel vorangehen: „Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher müssen wir das Hafenfeuer leider auch in diesem Jahr absagen“, so nochmal der Bürgermeister. „Die derzeitige Lage lasse eine unbeschwerte Durchführung – auch unter Beachtung der zurzeit gültigen Corona-Regelungen – leider nicht zu.“

Fünf Mal hat die Veranstaltung mit wachsender Begeisterung nun stattgefunden – letztmalig konnte sie vom 24. – 26. Januar 2020 durchgeführt werden.




Pflege- und Wohnberatung: Persönliche Beratung in Bergkamen-Rünthe

Die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna ist nach längerer Pause ab Januar 2022 wieder regelmäßig mit einer persönlichen Sprechstunde in Bergkamen-Mitte und in Rünthe präsent. Pflegeberaterin Elke Möller ist am Donnerstag, 13. Januar in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Haus der Mitte, Kanalstraße 7, in Rünthe zu erreichen.

Zukünftig wird die Pflege- und Wohnberatung immer am zweiten Donnerstag im Monat persönlich im Haus der Mitte in Rünthe präsent sein. Das kostenlose und anbieterunabhängige Beratungsangebot bietet Hilfe und kompetente Informationen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und andere Ratsuchende an.

Beratung rund um Pflege
Bei der Beratung geht es um alle Fragen rund um das Thema Pflege, wie zum Beispiel zu den Leistungen der Pflegeversicherung oder der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Ebenfalls erhält man Informationen über Betreuungs- und Pflegeangebote und deren Finanzierung, spezielle Hilfen für Menschen mit Demenz sowie Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.

Um eine vorherige Terminvereinbarung unter 0800 27 200200 (kostenfrei) wird gebeten. Wer den Termin nicht wahrnehmen kann, erreicht die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen unter Tel. 0 23 07 / 28 99 060 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei).

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Pflege- und Wohnberatung). PK | PKU




Busfahrerin im R11 beleidigt: Vier Monate Haft

von Andreas Milk
Wegen Beleidigung einer Busfahrerin soll der 46-jährige Bergkamener Kemal B. (alle Namen geändert) vier Monate in Haft. Das hat ein Strafrichter am Amtsgericht Kamen entschieden. B., der zur Tatzeit unter Bewährung stand, hatte den Anklagevorwurf bestritten – und sogar erklärt, es sei die Busfahrerin, die angeklagt gehöre.

Es ging um einen Vorfall am 6. Oktober 2021 auf der Linie R11 von Bergkamen-Oberaden nach Lünen. Hinterm Steuer saß Serap K., und sie hatte an diesem Tag ein paar Minuten Verspätung. Das störte Kemal B.; er sprach sie darauf an, fragte nach dem Grund. Sie habe aggressiv reagiert, behauptet Kemal B. Er selbst sei ein ruhiger Mensch. Andere zu beleidigen, sei überhaupt nicht sein Stil.

Aber sowohl Busfahrerin Serap K. als auch eine Rentnerin, die im Bus war, sagten da etwas völlig anderes. Serap K. erinnerte sich, dass Kemal B. nach dem Einsteigen an der Cheruskerstraße wieder und wieder auf sie eingeredet habe, laut und pampig geworden sei. Als arrogant habe er sie beschimpft, weil sie nicht auf ihn eingegangen sei, sondern sich eben auf das Fahren konzentriert habe. Vor allem aber habe er sie mit seinen Worten „unter der Gürtellinie“ getroffen – indem er zum Beispiel sagte, sie müsse „durchgevögelt werden“, um wieder zu wissen, wo es lang gehe. Viele seiner Pöbeleien seien auf Türkisch gekommen. Er sei sich wohl nicht bewusst gewesen, dass das auch ihre Muttersprache sei. Deutsche Flüche waren aber auch zu hören – was die Rentnerin bestätigte: Allein das Wort „Fotze“ sei vier, fünf Mal gefallen. Serap K. sei ruhig geblieben. Und auch auf das Verhalten der übrigen Fahrgäste darf die VKU ein bisschen stolz sein: Nachdem Serap K. die Polizei gerufen und zur nächsten Haltestelle gebeten hatte, machten die Leute im Bus dort nicht etwa von der Möglichkeit umzusteigen Gebrauch, sondern stärkten „ihrer“ Fahrerin den Rücken – sie blieben. Serap K.: „Sie haben mich nicht allein gelassen.“ Ein Fahrgast rief noch einen mitfahrenden Jungen zu sich, damit der vor dem pöbelnden Kemal B. geschützt sei.

B. ist nach den Worten des Richters „vorbestraft bis zur Unkenntlichkeit“: 37 Einträge seit 1997. Schwerpunkt: Betrug und Diebstahl. Gegen die vier Monate Haft kann B. nun Berufung einlegen. Dann muss das Landgericht Dortmund entscheiden. Freigesprochen wurde er übrigens von einem zweiten Vorwurf: Er soll ohne Ticket mit dem Zug von Bielefeld nach Minden gefahren sein. Aber die Schaffnerin konnte sich vor Gericht nicht konkret an ihn erinnern. Angeblich hatte kurz vorher jemand seine Krankenversichertenkarte gestohlen und könnte sie bei der Kontrolle im Zug als Ausweis missbraucht haben.




Bürgermeister gratuliert Dr. Hans-Joachim Peters zum 40-jährigen Dienstjubläum

Bürgermeister Bernd Schäfer (l.) überreichte dem 1. Beigeordneten Dr. Hans-Joachim Peters zum 40-jährigen Dienstjubiläum Blumen und eine Urkunde.

Der Erste Beigeordnete der Stadt Bergkamen, Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters, blickt inzwischen auf eine über 40-jährige Dienstzeit im öffentlichen Dienst sowie auf eine über 30-jährige Dienstzeit als Beigeordneter / Wahlbeamter zurück.

Aus Anlass des 40-jährigen Dienstjubiläums wurde Herr Dr.-Ing. Peters nun im Rahmen einer Feierstunde durch Bürgermeister Bernd Schäfer, Leiter Zentrale Dienste Thomas Hartl, Gleichstellungsbeauftragte Martina Bierkämper und Personalratsvorsitzenden Michael Hoffmann geehrt.

Nach seinem Studium der Raumplanung an der Universität Dortmund absolvierte Herr Dr.-Ing. Peters das Referendariat in der Fachrichtung „Städtebau“ bei der Stadt Recklinghausen sowie der Bez. Reg. Münster. Die Große Staatsprüfung als Bauassessor bestand er erfolgreich im Jahr 1983. Im Jahr 1998 promovierte er zum „Dr.-lng.“ Fachrichtung Städtebau, parallel zu seiner Verpflichtung als Technischer Beigeordneter.

Die berufliche Laufbahn von Herrn Dr.-Ing. Peters ist seit Ablegung der Großen Staatsprüfung geprägt durch Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. Nach einer Tätigkeit beim Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) nahm Herr Dr.-Ing. Peters 1985 seinen Dienst bei der Stadt Sprockhövel als Leiter des dortigen Amtes für Planung, Vermessung und Denkmalschutz auf. Im Jahr 1990 wurde er dort, mit erst 32 Jahren, zum Ersten Beigeordneten gewählt. Im Jahr 1992 wechselte er als Technischer Beigeordneter und IBA­Beauftragter (Internationale Bauausstellung) zur Stadt Kamen.

Zum 01.11.1993 erfolgte seine Wahl zum Technischen Beigeordneten der Stadt Bergkamen. In diesem Amt wurde Herr Dr.-Ing. Peters durch Wiederwahlen im Jahr 2001 und 2009 bestätigt. Im Jahr 2014 erfolgte die Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und die Ernennung zum Ersten Beigeordneten der Stadt Bergkamen. Auch in diesem Amt wurde er durch Wiederwahl im Jahr 2017, somit für eine bereits 4. Wahlperiode, bestätigt.

Zusätzlich zu seinem Amt als Erster Beigeordneter ist Herr Dr.-Ing. Peters bereits seit 2006 nebenamtlicher Betriebsleiter des EntsorgungsBetriebBergkamen. Dem Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen stand er in den Jahren 2014 bis 2020 ebenfalls als nebenamtlicher Betriebsleiter vor.

„Dr.-Ing. Peters hat mit seinem Team über fast drei Jahrzehnte hinweg Projekte in die Tat umgesetzt, die einen wesentlichen Anteil am erfolgreichen Strukturwandel unserer Stadt hatten. Beispiele sind der Logistikpark A2 oder die Haldenlandschaft am Kanal sowie die Wasserstadt Aden“, so Bürgermeister Bernd Schäfer, der sich für die langjährige Unterstützung und die außergewöhnliche Verbundenheit mit der Stadt Bergkamen wertschätzend beim Jubilar bedankte.




Geschwindigkeitsüberwachung durch den Kreis Unna mit dem Blitzer-Anhänger

Der Blitzer-Anhänger im Einsatz. Foto: Anita Lehrke – Kreis Unna

Am besten läuft‘s im Straßenverkehr, wenn sich alle an die geltenden Regeln halten. Doch das tut nicht jeder, und nach wie vor ist zu schnelles Fahren eine der Hauptursachen für schwere Unfälle. Tempokontrollen sollen Raser ausbremsen. Ergänzend zur Kontrolltätigkeit der Polizei führt der Kreis Unna regelmäßig diese Tempokontrollen an ausgesuchten Gefahrstellen durch. Neben den altbekannten „Starenkästen“ und den Radar- und Laserfahrzeugen setzt der Kreis Unna seit Anfang Januar auch einen Blitzer-Anhänger ein.

„Unsere Verkehrskontrollen haben das Ziel, dass die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen eingehalten werden und dass das Geschwindigkeitsniveau generell gesenkt wird“, erläutert Christian Bornemann, Leiter der Bußgeldstelle.

Enforcement-Trailer wird angemietet
Ergänzend zu den acht über das gesamte Kreisgebiet verteilten Starenkästen-Standorten und den 549 Mess-Standorten für die vier mobilen „Blitzer“-Fahrzeuge setzt der Kreis jetzt auf einen so genannten Enforcement-Trailer. Entscheidender Vorteil dieses Blitzer-Anhängers: Er kann Tempolimits bis zu fünf Tage lang rund um die Uhr überwachen und ist so geschützt, dass er nicht von Vandalen zerstört werden kann. Ein solches System wird z.B. bei der Autobahnpolizei, der Stadt Hamm, dem Kreis Warendorf und dem Märkischen Kreis eingesetzt. Außerdem arbeitet er ohne zusätzlichen Personaleinsatz.

Zunächst ist der Trailer testweise im Einsatz. Ein Jahr lang sollen Erfahrungen gesammelt werden, die dann Grundlage sind für die Entscheidung, ob der Enforcement Trailer fester Bestandteil der Geschwindigkeitsüberwachung des Kreises wird. Die Kosten für Miete und Betrieb in Höhe von knapp 100.000 Euro, kalkuliert der Kreis Unna, würden durch die Einnahme von Verwarngeldern mindestens gedeckt.
 
Mehr Verkehrssicherheit
Der Trailer eignet sich besonders für inner- und außerörtliche Schwerpunktmessungen (an Stellen mit hoher Verstoßquote), intensivere Messungen an Unfallhäufungsstellen und Gefahrenpunkten, Messungen in Baustellen und Messung an Ortseingängen und -durchfahrten.

„Mit dem Trailer können wir an Stellen mit einer hohen Verstoßquote deutlich nachhaltiger auf die Verkehrsteilnehmer einwirken und auch zu verschiedenen Tageszeiten vor Ort die Geschwindigkeit messen“, so Bornemann. „Das Ziel ist und bleibt dabei, das Geschwindigkeitsniveau zu senken und so in der Folge Unfälle zu verhindern. Nach wie vor gilt es, bei der eigenen Geschwindigkeitsüberwachung die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und nicht den Profit zu maximieren.“ PK | PKU




Stadt verschickt 21.450 Bescheide über Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

In den nächsten Tagen werden rund 21.450 Bürger und Bürgerinnen Post von der städtischen Steuerabteilung erhalten. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen werden die Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide mit getrennter Post verschickt.

In der Zeit vom 18.01.2022 bis 12.02.2022 werden ca. 3.700 Hundesteuerbescheide im Stadtgebiet verteilt. Die Hundesteuer bleibt in der Höhe unverändert und ist für das Kalenderjahr am 01.07.2022 zu entrichten. Es werden keine neuen Hundesteuermarken verschickt.

Am Mittwoch, 19.01.2022 gehen rund 17.750 Bescheide über Grundbesitzabgaben zur Verteilung. Der Versand erfolgt über einen externen Anbieter.

Bei den Abwassergebühren erfolgt aufgrund einer Abwassergebührenhilfe des Landes erneut eine Erstattung an die Eigentümer und Eigentümerinnen für das Jahr 2022. Diese Erstattung ist gesondert auf den Bescheiden ausgewiesen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der Abwassergebühr nach Verbrauch auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs des Vorvorjahres basiert. Somit ist der Frischwasserverbrauch des Jahres 2020 maßgebend. Die Bescheide enthalten auf der Rückseite zum besseren Verständnis ergänzende Hinweise und Erläuterungen.

Als Anlage ist den Grundbesitzabgabenbescheiden ein wichtiges Informationsblatt zur Grundsteuerreform beigefügt.

Weiterhin ist ein Fragebogen des Kreises Unna zur Erstellung eines Mietspiegels beigefügt. Die Teilnahme an der Umfrage ist auf freiwilliger Basis vorgesehen.

Bei Fragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiter des Steueramtes gerne telefonisch oder per E-Mail unter steueramt@bergkamen.de zur Verfügung.

Die telefonischen Kontaktdaten lauten:

Gewerbe- und Hundesteuern:           Frau Schneider,         Telefon 02307/965–471

Grundbesitzabgaben:                        Frau Knäpper,            Telefon 02307/965-306

Frau Zschau,              Telefon 02307/965-443

Herr Maaz,                 Telefon 02307/965–307

Es wird empfohlen, der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt.

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung (z. B. Erteilung eines SEPA-Mandates) stehen die Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung unter folgenden Durchwahlen zur Verfügung:

Frau Krzysko (A-H)                            02307/965-290

Frau Potthoff (I – Q)                           02307/965-369

Frau Adamidis (R-Z)                          02307/965-289

Bei dem Verkauf eines Hauses bzw. Grundstückes ist es für eine Eigentumsumschreibung innerhalb des Jahres erforderlich, Auszüge des Kaufvertrages vorzulegen.

Zum 31.12.2021 ist die Eichfrist von zusätzlichen Wasserzählern für die Gartenbewässerung, welche im Laufe des Jahres 2015 installiert wurden, abgelaufen. Es ist daher durch die Eigentümer und Eigentümerinnen ein Austausch der betroffenen Wasserzähler vorzunehmen und die Installation beim Steueramt anzuzeigen. Eine individuelle Aufforderung erfolgt nicht durch die Steuerabteilung.