Spektakulärer Unfall in Bochum: 27-jährige Bergkamener leicht verletzt

Spektakulärer Unfall in Bochum, in dem auch eine 27-jährige Bergkamenerin verwickelt war.

Am Dienstag kam es auf dem Bochumer Sheffieldring zu einem spektakulären Verkehrsunfall, in dem auch der Pkw einer 27-jährigen Bergkamenerin verwickelt war. Nach Mitteilung der Polizei zog sie sich wie auch die beiden anderen beteiligten Frauen leichte Verletzungen zu.

Nach bisherigem Ermittlungsstand war eine Bochumerin (51) mit ihrem Kleinwagen gegen 11.45 Uhr in Richtung Süden unterwegs – auf dem rechten Fahrstreifen. In Höhe der Ausfahrt Kornharpen wechselte die 51-Jährige, die von einer 24 Jahre alten Frau begleitet wurde, auf den linken Fahrstreifen. Dabei übersah sie den Wagen einer Bergkamenerin (27), die ebenfalls in Richtung Wattenscheid fuhr.

Nach dem Zusammenstoß der beiden Autos drehte sich der Pkw der Bochumerin, stieß gegen die Mittelleitplanke aus Beton und überschlug sich.

Rettungssanitäter brachten die drei leicht verletzten Frauen, die die beiden Fahrzeuge selbstständig verlassen konnten, zur Untersuchung in ein Krankenhaus.

Die unfallaufnehmenden Polizeibeamten schätzten die Höhe des Gesamtsachschadens auf circa 6.500 Euro. Während des Polizeieinsatzes blieb der Sheffieldring bis 13.30 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.




Praxis-Workshop des Umweltzentrums für Erwachsene: Shinrin Yoku – Waldbaden

In Japan ist das „Shinrin Yoku“, das „Baden in der Waldathmosphäre“ bereits seit den 80er Jahren eine wissenschaftlich begleitete und anerkannte Stressbewältigungsmethode. Ein Waldbad hat einen wunderbaren Effekt auf Körper, Geist und Seele. Es senkt den Stresshormonspiegel, stärkt das Immunsystem und sorgt für ein inneres Gleichgewicht.

Bei der Kursreihe tauchen die Teilnehmer – mit Hilfe kleiner achtsamer Übungen – mit allen Sinnen in die heilende Atmosphäre des Waldes ein, erkunden auf sanfte und bewusste Art den Wald, bewegen sich auf leisen Sohlen und spüren die entspannende Wirkung der Natur.

Das Umweltzentrum Westfalen bietet wieder 4 Kurse zu diesem Thema im zweiten Halbjahr 2021 an; jeder Termin ist auch einzeln buchbar! Der jeweilige Treffpunkt wird rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gegeben.

Der erste Kurs wird am Freitag, 17. September 2021 in der Zeit von 17.00 – 19.00 Uhr angeboten. Weitere Termine: 8. Oktober; 12. November und 10. Dezember. Durchgeführt wird der Praxis-Workshop von der Wildnispädagogin Sandra Bille. Die Kosten je Praxis-Workshop betragen 15 Euro je Teilnehmer. Teilnehmen können maximal 15 Personen.

Anmeldungen ab sofort bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.

Sollten sich die Corona-Schutzbestimmungen ändern, werden wir versuchen – im Rahmen unserer Möglichkeiten – die Angebote anzupassen bzw. müssen wir uns vorbehalten die Aktionen auch abzusagen.




Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet Sprechstunden im Familienzentrum „Tausendfüßler“ an

Es gibt eine Vielzahl von Fragen, die Eltern bewegen und manchmal ist es schwierig, allein passende Lösungen zu finden. In Rahmen von Sprechstunden haben deshalb Eltern und Anwohner aus dem Sozialraum Oberaden die Möglichkeit ihre Anliegen, Unsicherheiten oder Sorgen vertraulich zu besprechen. Frau Hagemeier (Diplom-Sozialpädagogin) oder Herr Ronge (Diplom-Psychologe) von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Städte Bergkamen und Kamen stehen hierfür jeden dritten Freitag im Monat, also bereits am Freitag, 20. August, von 9:00 bis 11:00 Uhr im Familienzentrum „Tausendfüßler“ zu Verfügung.

Die Termine im Überblick:

20.08.2021

17.09.2021

29.10.2021 (5. Freitag)

19.11.2021

17.12.2021

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen ist eine Voranmeldung unter der Rufnummer 02306-80141 zwingend erforderlich.




Beratung via Skype: Einstieg ins Berufsleben auch in Teilzeit möglich

Martina Leyer (Agentur für Arbeit Hamm) und Tina Riedel (Jobcenter Kreis Unna) laden zum zweiten Male am 26. August 2021 um 10:00 Uhr zu einer virtuellen Beratungsstunde via Skype ein, um zum Beispiel interessierten Eltern Fragen zum Thema (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben zu beantworten.

Martina Leyer und Tina Riedel sind als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Einsatz und stellen in ihren Beratungsgesprächen oft das Thema Teilzeitausbildung in den Fokus. „Bereits im Juli haben wir eine solche Beratungsstunde per Skype angeboten“, erklärt Martina Leyer. „Wir freuen uns sehr, dass das Angebot auch in digitaler Form gut angenommen wurde und wollen es deshalb gern wiederholen.“ Im Juli seien es sechs Menschen, überwiegend Elternteile, die aufgrund der Kinderbetreuung eine Teilzeitausbildung in Betracht ziehen, die sich via Skype beraten lassen haben. Tina Riedel betont: „Im Rahmen der Beratungsstunde bekommt man schon mal einen guten Überblick, wie der Einstieg ins Berufsleben vielleicht gelingen kann. Erfahrungsgemäß kommt es in diesen Gesprächsrunden auch zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einem lockeren Austausch. Für individuelle Fragen stehen wir aber auch nach der offiziellen Beratungsstunde gerne zur Verfügung.“

Die Corona-Pandemie hat viele Menschen vor neue Herausforderungen gestellt. Insbesondere Familien waren und sind durch die teilweise großen Einschränkungen der Kinderbetreuung in Kindergärten und Schulen belastet. Die Kolleginnen sind sich einig: „Die Perspektive, eine Ausbildung zu absolvieren, sollte aber nicht aus den Augen verloren werden. Denn es gibt Möglichkeiten!“

Zum zweiten Male findet die Beratung aufgrund der weiter vorherrschenden Pandemie virtuell via Skype statt. Teilnehmen kann jede/jeder Interessierte mit einer vorherigen Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei Frau Leyer oder Frau Riedel.

Die Teilnahmebestätigung erfolgt per E-Mail mit den notwendigen Anmeldedaten für das Skype-Programm.

Martina Leyer
(02381) 910 2167
Martina.Leyer@arbeitsagentur.de

Tina Riedel
(02303) 2538 1060
Tina.Riedel@jobcenter-ge.de




Impfangebot für Kinder ausgeweitet: Neuer Erlass ändert Details

Das Impfzentrum für den Kreis Unna hat das Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausgeweitet. Ein neuer Erlass des Landes NRW lässt jetzt zu, dass auch Hausärzte aufklären dürfen und nur noch die Einwilligung eines Sorgeberechtigten vorliegen muss.

Weil nicht mehr nur Kinderärzte das Aufklärungsgespräch führen dürfen, können die Zeiten für die Impfungen ausgeweitet werden: Ab sofort können Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten eine Impfung erhalten. Die Zeitfenster für die Impfungen entfallen.

Kinderärzte vor Ort
Wer das Gespräch mit einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt bevorzugt, dem stehen nach wie vor die Termine am Freitag und Samstag ohne Anmeldung sowie sonntags mit Terminbuchung jeweils zwischen 14 und 18 Uhr zur Verfügung.

Neu ist zudem, so regelt es der Landes-Erlass, dass kein Sorgeberechtigter mehr den Impfling persönlich begleiten muss. Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist ausreichend und die impfende Ärztin bzw. der Arzt hat sich lediglich von der Einsichtsfähigkeit der Minderjährigen zu vergewissern.

Allgemeine Öffnungszeiten
Für alle Impfwilligen besteht nach wie vor die Möglichkeit, sowohl ohne Termin zu kommen oder unter Telefon 0800 116 117 und www.116117.de einen Termin zu buchen. Geöffnet ist das Impfzentrum täglich von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr. Der letzte Einlass ins Impfzentrum ist der Terminvergabe entsprechend 19.15 Uhr. PK | PKU




Hinweise der Polizei zum Schulbeginn 2021 – Elterntipps für den sicheren Schulweg

Schule hat begonnen. Foto: Kreispolizei Unna

Es ist soweit. Heute beginnt ein neues Schuljahr. Aus diesem Grunde werden verstärkt Kinder, die mit den Gefahren des Straßenverkehrs nicht genügend vertraut sind, am Straßenverkehr teilnehmen. Die Kreispolizeibehörde Unna hat sich auf die ersten Wochen nach den Ferien gut vorbereitet.

Zu Beginn des neuen Schuljahres werden Polizeibeamte an besonders schutzwürdigen Straßenstellen stehen. Hier werden sie die Schulanfänger auf Gefahren im Straßenverkehr hinweisen. Bei Bedarf werden sie helfend und regelnd eingreifen.

Da immer noch viele Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit an Schulen vorbeifahren, wird die Polizei verstärkt die Schulwege überwachen und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung kontrollieren.

Der beste Schutz für Kinder sind rücksichtsvolle und besonnene Kraftfahrer. Die Polizei ist deshalb bei ihren Bemühungen um die Verkehrssicherheit auf die Hilfe der Autofahrer angewiesen. Fahrzeugführer sollten bedenken, dass Kinder Geschwindigkeiten nicht richtig abschätzen können. Sie können sich auch nicht an Verkehrsgeräuschen orientieren, neigen zu spontanen Bewegungen und laufen oftmals zwischen parkenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn.

Deshalb die Bitte der Polizei an alle Kraftfahrer: „Augen auf und Fuß vom Gas!“.

Elterntipps für den sicheren Schulweg

Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Auf dem Schulweg lauern viele Gefahren und beim Überqueren der Straße kommt es gerade bei den Erstklässlern immer wieder zu Unfällen. Die Polizei bittet die Eltern von Erstklässlern folgende Dinge zu beachten bzw. mit den Kindern zu üben:

   -	Bis zum 4. Schuljahr sollte man Schulkinder nicht alleine mit 
dem Fahrrad zur Schule fahren lassen! Ein sicheres und 
verkehrsgerechtes Fahren ist bei Kindern dieser Altersgruppe noch 
nicht möglich!
   -	Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind die Gefahrenpunkte in 
ihrem Wohnviertel und auf dem Schulweg an.
   -	Gehen Sie den Schulweg mehrmals mit Ihrem Kind zusammen ab und 
weisen Sie auf mögliche Gefahren hin.
   -	Gehen Sie "in die Knie". Aus der Hockstellung sehen Sie 
deutlich, was Ihrem Kind im Straßenverkehr die Sicht verstellt.
   -	Vor der Fahrbahnüberquerung sollen die Kinder erst am Bordstein 
stehen bleiben und den Verkehr beobachten und erst dann die Fahrbahn 
überqueren, wenn alles frei ist. Sechsjährige können von der 
Koordination her noch nicht zwei Sachen gleichzeitig machen, nämlich 
den Verkehr beobachten und die Straße überqueren.
   -	Verhalten Sie sich stets vorbildlich und kindgerecht: 
Demonstrieren Sie langsam und betont wie man sich richtig verhält.
   -	An Lichtzeichenanlagen auf "Grün" warten reicht nicht. Auch an 
Ampeln immer nach links und rechts schauen, ob die Fahrbahn wirklich 
frei ist.
   -	Verkehrserziehung kann Ihnen und Ihrem Kind eine Menge Spaß 
machen. Wenn Ihr Kind den Schulweg kennen gelernt hat, tauschen Sie 
die Rollen, lassen Sie sich einmal von Ihrem Sprössling an die Hand 
nehmen.



Gymnasium verabschiedet am 27. August seine ehemalige Schulleiterin Bärbel Heidenreich

Staffelübergabe (v. l.): Bärbel Heidenreich und Maria von dem Berge, die jetzt die Schulleitung kommissarisch übernommen hat., Foto: SGB

Zum 31. Juli ist Bärbel Heidenreich in den Ruhestand getreten. Das Städtische Gymnasium Bergkamen wird sich von der ehemaligen Schulleiterin in einer Feierstunde am Freitag, 27. August, um 14 Uhr verabschieden.

2013 hat Bärbel Heidenreich das sicherlich nicht einfache Amt der Schulleiterin von Silke Kieslich übernommen. Noch schwieriger wurde es in den zurückliegenden eineinhalb Jahren durch die Corona-Pandemie.  Die Pandemie beeinflusst auch die Abschiedsfeier. Teilnehmen können nur Gäste nach der 3G-Regel. Allerdings besteht die Möglichkeit für diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind, eine halbe Stunde vor Beginn einen Schnelltest vornehmen zu lassen.




Streichinstrumente kennenlernen! – Musikakademie bietet „Geige-Bratsche-Cello für Einsteiger“

Lydia Friedrich. Foto: Atelier Dicker, Hagen

Am 27. August beginnt ein fünfteiliger Intensivkurs für alle, die schon immer den Wunsch hatten, ein Streichinstrument zu erlernen.

Es ist nie zu spät!“ sagt die Dozentin Lydia Friedrich. Für diesen Intensivkurs sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist bewusst klein gehalten und das Kursmaterial flexibel. „Ich wünsche mir eine lockere Atmosphäre zum individuellen Lernen“ sagt Friedrich.

Der Workshop „Geige-Bratsche-Cello für Einsteiger“ läuft vom 25. August 2021 bis zum 24. September in 5 Lektionen jeweils Freitagabend von 20:15 Uhr bis 21:15 Uhr. Veranstaltungsort ist die Burgschule in Bergkamen-Oberaden.

Dieser Intensivkurs kostet 65,00 €, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ein eigenes Instrument ist erforderlich, die Kontaktdaten von Firmen, die Streichinstrumente verleihen sind über die Musikschule erhältlich.

Anmeldungen nimmt die Musikschule Bergkamen entweder online: www.musikschule-bergkamen.de oder telefonisch unter Nummer 02306 307730, entgegen.




Gästeführung „Geschichte von Rünthe im Wandel der Zeit“

Gästeführerin Marie-Luise Kilinski wird bei dem gut eineinhalbstündigen Rundgang die Geschichte von Rünthe im Wandel der Zeit an Beispielen vorstellen. Der Weg führt über die Rünther Heide, die Salzstraße mit dem ältesten Haus von Rünthe (1675) entlang des Kanals, über den Hellweg zu Haus Rünthe. Danach geht es durch die Schachtstraße mit der ältesten Zechensiedlung von Bergkamen über die Rünther Straße bis zum Schacht III. Dort endet der Rundgang.

Termin: Samstag, 21.08.2021

Treffpunkt: 14.00 Uhr am Haus der Mitte, Kanalstraße 7, Bergkamen-Rünthe

Dauer: ca. 1,5 Std.

Kosten: € 3,00 (Kinder bis 12 Jahre frei)

Mindestteilnehmerzahl: 5

Bitte beachten: Im Kreisgebiet gelten seit dem 5. August die Regelungen der Inzidenzstufe 1., d.h. Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt – von daher sicherheitshalber eine Negativtestung mitbringen.




Neue Coronaschutzverordnung tritt am Freitag in Kraft

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen. Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“

Die wichtigsten Regeln im Überblick
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.




Nach STIKO-Empfehlung: Impfangebot für Kinder ausgeweitet

Das Impfzentrum für den Kreis Unna reagiert auf die neuen STIKO-Empfehlungen und weitet das Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren aus: Ab sofort können Eltern mit ihren Kindern zusätzlich auch samstags zwischen 14 und 18 Uhr ohne Termin zur Impfung kommen.

Damit gibt es für Kinder ab 12 Jahren ab sofort drei feste Impf-Zeitfenster in der Woche: Freitags und samstags können sie zwischen 14 und 18 Uhr ohne Termin ins Impfzentrum an der Platanenallee 20a in Unna kommen. Sonntags muss für die Impfung (ebenfalls zwischen 14 und 18 Uhr) eine Terminbuchung über Telefon 0800 116 117 oder im Internet unter www.116117.de gemacht werden.

Alle Sorgeberechtigten müssen zustimmen
Nach wie vor müssen alle sorgeberechtigen Personen das Kind begleiten und der Impfung zustimmen. Wenn nicht beide Elternteile bzw. alle Sorgeberechtigten mitkommen können, ist eine schriftliche formlose Einverständniserklärung notwendig. Sie muss durch eine Kopie oder Vorlage eines Ausweispapieres belegt werden. Eine Vorlage zum Ausdrucken ist unter www.kreis-unna.de zum Download eingestellt: siehe Update Coronavirus – Häufig gestellte Fragen – Infos zu Impfungen.

Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech.

Die Impfwilligen sollten Ausweis, Krankenkassenkarte und ein Impfbuch mitbringen, sofern vorhanden. Wenn übrigens Eltern oder andere Angehörige noch nicht geimpft sind, können diese unkompliziert zum Termin mitgebracht werden und zur selben Zeit die Impfung erhalten.

Allgemeine Öffnungszeiten
Für alle Impfwilligen ab 16 Jahren besteht nach wie vor die Möglichkeit, sowohl ohne Termin zu kommen oder unter Telefon 0800 116 117 und www.116117.de einen Termin zu buchen. Geöffnet ist das Impfzentrum täglich von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr. Der letzte Einlass ins Impfzentrum ist der Terminvergabe entsprechend 19.15 Uhr. Wie es im mit den Öffnungszeiten des Impfzentrums im September weitergeht, ist von den noch ausstehenden Entscheidungen des Ministeriums abhängig.  PK | PKU