Drückerkolonnen unterwegs: GSW warnen vor unlauteren Wettbewerbern
Es sind wieder Drückerkolonnen in Kamen, Bönen und Bergkamen unterwegs. Die Damen und Herren, die unangemeldet vor der Tür stehen, geben sich dreist als Mitarbeiter der GSW aus und behaupten, Zählerstände für die kommende Jahresverbrauchsabrechnung ablesen zu wollen. So oder auf andere Art und Weise wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger betrügerisch ausgenutzt. Es werden Schreiben präsentiert, in denen nur aus dem Kleingedruckten hervorgeht, dass es sich nicht um ein Vertragsformular der GSW handelt. Die Betrüger versuchen so, durch die Hintertür einen Energieversorgerwechsel durchzuführen.
Neben den GSW setzen sich auch andere Stadtwerke gegen diesen unlauteren Wettbewerb zur Wehr und leiten gerichtliche Verfahren gegen die Unternehmen ein, die hinter diesen Machenschaften stecken.
An den Haustüren werden unwahre oder irreführende Angaben gemacht, Kunden werden unter der Vorgabe, dadurch einen günstigeren Tarif zu bekommen, zu Unterschriften gedrängt. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass mit der Unterschrift auch der Versorger gewechselt wird.
Gemeinsam mit den Beratungsstellen der Polizei versuchen die GSW, präventiv aufzuklären und Hilfestellung zu geben. Sollte man unverhoffter Dinge an der Haustür mit diesem Sachverhalt konfrontiert werden, gilt Folgendes zu beachten:
Keine Fremden in die Wohnung lassen. Energisch gegen zudringliche Besucher zur Wehr setzen, laut ansprechen oder um Hilfe rufen. Nichts gutgläubig oder unter Zeitdruck unterschreiben. Sollte doch eine Unterschrift geleistet werden, immer auch auf die Datumsangabe achten. Ein fehlendes oder falsches Datum kann die Durchsetzung eines Widerspruches erschweren.
Im Zweifel können sich besorgte Bürgerinnen und Bürger über die Rufnummer 02307 978-2222 an die GSW oder direkt an die (kriminal-) polizeiliche Dienststelle in der Nähe wenden. Dort erhalten sie wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren. Sollte wider Willen ein Antrag ausgefüllt worden sein, weisen die GSW auf die Möglichkeit der Ausnutzung des zweiwöchigen Widerrufsrechts hin.