„Medien zur Abholung“ – Neues Angebot der Stadtbibliothek

Sich mit neuen und attraktiven Medien versorgen trotz Corona-Lockdown? Kostenlos? In Bergkamen ist das kein Problem. Dass sich Kundinnen und Kunden der Stadtbibliothek Bergkamen nun wieder mit Medien versorgen können, wurde durch eine aktuelle Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW möglich.

Die Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Bergkamen bleiben zwar auch weiterhin geschlossen. Literaturliebhaber können sich nun aber wieder mit Lesestoff versorgen, Kinder mit Bilderbüchern oder Spielen und auch die Sachmedien zum Beispiel zu Themen wie Yoga und Gesundheit, Kreativität und Selber machen oder Digitalisierung und Homeoffice sind nun wieder für Sie verfügbar. Selbstverständlich halten wir auch weiterhin die aktuellen Bestseller für Sie bereit.

Das Angebot startet am Dienstag, den 12. Januar 2021.

Gerne nimmt das Bibliotheksteam Ihre Wünsche per Email (stadtbibliothek@bergkamen.de) oder per Telefon (02307/983500) entgegen.

Bitte nennen Sie Ihre Wünsche – sei es ein konkreter Titel oder nur ein grobes Thema. Online können sie rund um die Uhr in unserem Katalog http://bibliothek.bergkamen.de recherchieren und auch die aktuelle Verfügbarkeit aller Medien überprüfen.

Das Team der Stadtbibliothek wird die Medien dann für Sie aus den Regalen heraussuchen. Mittels der Bibliothekssoftware werden die Medien daraufhin ganz normal auf das Bibliothekskonto des Kunden verbucht. Der Beleg mit dem Rückgabedatum wird den Medien beigefügt.

In der Regel können am Folgetag Ihre Bestellungen abgeholt werden. Dazu wird ein persönlicher Abholtermin mit genauer Uhrzeit vereinbart. Die Übergabe der Medien bzw. Abholung durch den Kunden erfolgt selbstverständlich unter strenger Einhaltung der Hygienebestimmungen und vollkommen kontaktlos.

Sie wissen gar nicht so genau, was Sie lesen wollen? Kein Problem. Lassen Sie sich überraschen! Die sogenannten „Wundertüten“ sind dann genau das Richtige für Sie.

Beachten Sie auch das schon vorhandene Schnupper-Angebot der Stadtbibliothek Bergkamen.

Kennen Sie schon die zahlreichen Online-Datenbanken, die mit der großzügigen Unterstützung der Sparkasse Bergkamen-Bönen und der Unterstützung durch den Förderkreis der Stadtbibliothek Bergkamen e.V. seit Kurzem freigeschaltet sind? Einfach mit der Nummer Ihres Bibliotheksausweises und persönlichem Passwort anmelden und Filme oder Musik streamen, Hintergrundtexte für Facharbeiten recherchieren oder in Online-Zeitschriften blättern. Sicherlich ist auch für Sie etwas dabei.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadtbibliothek Bergkamen unter http://bibliothek.bergkamen.de.

Sie sind bisher kein Kunde der Stadtbibliothek? Dann melden Sie sich noch heute per Email an. Erst nach dem Ende des Lockdowns werden wieder Benutzungsgebühren fällig.

Die Telefonzeiten der Stadtbibliothek zur Annahme von Bestellungen lauten:

Dienstag bis Donnerstag       09.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                    09.00 – 13.00 Uhr

Per Email können sie uns rund um die Uhr kontaktieren.

Die Abholzeiten der Stadtbibliothek zur Übergabe der Medien lauten:

Dienstag bis Donnerstag       09.00 – 16.00 Uhr

Freitag und Samstag             09.00 – 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Medien ausschließlich zu den konkret vereinbarten Terminen abgeholt werden können.

 




Diese schärferen Corona-Regeln gelten ab Montag in NRW

 

Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 11. Januar 2021, folgende Bestimmungen:

Kontakte
Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden; im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.

Bildungsangebote
Bei Bildungsangeboten an Hochschulen und anderen staatlichen und nichtstaatlichen außerschulischen Bildungseinrichtungen bleiben Präsenzveranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen durch besondere Anordnungen oder behördliche Ausnahmegenehmigungen sind nur zulässig, wenn Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen. Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Angebote nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem Lockdown verschoben werden können.

Praktische Ausbildungsabschnitte im Rahmen der beruflichen Ausbildung sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Beruf zulässig. Es müssen also die Hygienevorgaben für den Einsatzort bzw. Ausbildungsbetrieb beachtet werden.

In Bibliotheken und Archiven ist künftig die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig.

Maßgaben für Schulen und den Betreuungsbereich von Kinder und Jugendlichen sind gesondert in der Coronabetreuungsverordnung geregelt.

Fahrschulen
Der Betrieb von Fahrschulen ist weiterhin nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Eine Ausnahme gilt für Fahrschüler, die bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert haben. Diese dürfen ihre Ausbildung einschließlich der Prüfung abschließen. Beim praktischen Fahrunterricht besteht künftig die Pflicht, eine Maske mit FFP2-Schutzstandard zu tragen.

Mensen und Kantinen
Der Betrieb von Mensen und Kantinen ist untersagt. Sie dürfen nur noch ausnahmsweise betrieben werden, wenn sonst die Arbeitsabläufe bzw. ein nach dieser Verordnung noch zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten.

Home-Office
Die Landesregierung richtet zudem einen dringenden Appell an Arbeitgeber, dort, wo es möglich ist, Home-Office-Lösungen zu nutzen beziehungsweise diese zu ermöglichen.

Besondere Maßnahmen für Kommunen mit einer Inzidenz über 200
Die in den Bund-Länder-Beratungen festgelegten Beschränkungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Begrenzung von Freizeitaktivitäten auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnort) werden für die betroffenen Kommunen im Rahmen der bestehenden Hotspot-Strategie geregelt.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 31. Januar 2021.

Die bereits angekündigten Regelungen für Schulen und Kitas (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-auch-unsere-schulen-muessen-einen-beitrag-zur-eindaemmung-der) sind durch eine Änderung der Coronabetreuungsverordnung rechtlich umgesetzt worden.




Videokonferenz: Virtueller Info-Abend für Grundschuleltern und „Tag der offenen Tür“ der Gesamtschule

Am Dienstag, den 12.01.2021, bietet die Willy-Brandt-Gesamtschule interessierten Grundschuleltern die Möglichkeit um 19.00 Uhr an einem virtuellen Elternabend in Form einer Videokonferenz teilzunehmen.

Über diesen Link:  Gesamtschule Bergkamen: Aktuelle Nachrichten (gesamtschule-bergkamen.de) bzw. QR-Code:

erreichen die Eltern die Homepage der Schule und bekommen dort den Link, um an der Videokonferenz teilzunehmen.

Eltern soll so die Gelegenheit geboten werden, über die Informationen auf der Homepage hinaus, an diesem Abend interessante und informative Einblicke in die Arbeit an der WBGE zu gewinnen.

Am Samstag, den 16.01.2021, findet dann ebenfalls in einem anderen Format als in den vergangenen Jahren der „Tag der offenen Tür“ an der Willy-Brandt-Gesamtschule statt.

Neben filmischen Portraits und Präsentationen zu den Schwerpunkten der WBGE auf der Homepage können Grundschuleltern an diesem Tag zwischen 10 Uhr und 12 Uhr in Videokonferenzen oder in Telefonsprechzeiten individuelle Fragestellungen an die Mitglieder der Schulleitung richten. Informationen dazu finden sich auf der Homepage www.gesamtschule-bergkamen.de unter „Aktuelle Nachrichten“.

Neben Informationen zum Ablauf der Anmeldung, Ausstattung und Besonderheiten unserer Schule können auch die  Unterrichtsangebote und -profile der „Sportklasse“ , die auf sportbegabte Schülerinnen und Schüler zielt oder der „Forscherklasse“, die sich besonders den naturwissenschaftlich interessierten Kindern widmet, individuell thematisiert werden.

 

 




Ab Montag Engpass auf der Landwehrstraße zwischen Büscherstraße und Werner Straße

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr saniert ab Montag (12.1.) den Geh- und Radweg der L664 (Landwehrstraße) in Bergkamen aus. Deshalb ist bis Ende März abschnittsweise nur ein Fahrstreifen frei und der Geh- und Radweg gesperrt.

Der motorisierte Verkehr wird jeweils mit einer Baustellenampel geregelt und die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert. Umleitungen für den Radverkehr und Fußgänger sind über die Lessingstraße ausgeschildert. Die etwa 100 Meter lange Baustelle wandert innerhalb der kommenden Wochen von der Kreuzung Büscherstraße bis zur Kreuzung Präsidentenstraße/Heinrichstraße.




Coronavirus: 21 Neuinfektionen in Bergkamen – Inzidenzwert für den Kreis bei 122,3

Heute sind keine weiteren Todesfälle gemeldet worden.

113 neue Corona-Fälle sind heute im Kreis Unna gemeldet worden, 21 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 10.414 Fälle gemeldet worden, 1493 n Bergkamen. 163 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 26 in Bergkamen Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.520, in Bergkamen auf 217.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Dieser Inzidenzwert ist für de Kreis Unna auf 122,3 (minus 10,9) gesunken.




Ausgediente Weihnachtsbäume werden in der nächsten Woche abgeholt

Nach dem Ende der Weihnachtszeit bietet der EntsorgungsBetriebBergkamen die Abfuhr der Weihnachtsbäume in der Woche vom 11. bis zum 15. Januar 2021 an.

Beachten Sie bitte, dass die Abfuhr in den verschiedenen Stadtteilen an unterschiedlichen Tagen erfolgt. Wenn Sie ihren alten Weihnachtsbaum nicht mehr benötigen, stellen Sie ihn bitte ohne Weihnachtsdekoration bis spätestens sechs Uhr zur Abfuhr an den Straßenrand.

Im Einzelnen erfolgt die Weihnachtsbaumabfuhr an folgenden Tagen:

 

Wochentag Datum Stadtteil
Montag 11.01.2021 Bergkamen-Mitte
Dienstag 12.01.2021 Oberaden und Heil
Mittwoch 13.01.2021 Weddinghofen
Donnerstag 14.01.2021 Overberge und Rünthe (nördl. Kanal)
Freitag 15.01.2021 Rünthe (südl. Kanal)



Land setzt Elternbeiträge für den Besuch von Kitas und Tagespflege bis Ende Januar aus

Das Land wird bis Ende dieses Monats wegen der durch die Pandemie bedingten Einschränkungen die Elternbeiträge für den Besuch der Kitas und der Kindertagespflege aussetzen. Das ist eine wichtige Ankündigung von Familienminister Stamp in einem aktuellen Elternbrief, den wir hier im Wortlaut veröffentlichen:

Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.
Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten in der Folge ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:

Kindertageseinrichtungen:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.

 Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.

 Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.

 Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.

 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen
Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.

 Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.

 Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalverordnung.

Kindertagespflege:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns
bis zum 31.01.2021.

Zusätzliche Kinderkrankentage:
Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.

Elternbeiträge:
Minister Dr. Stamp hat sich mit dem Finanzminister Lienenkämper darauf verständigt, dass im Monat Januar die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Tests für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen:
Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich in der Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 07. Januar 2021 bis zum 26. März 2021 bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin
kostenlos testen lassen. Näheres kann dem beigefügten Schreiben zu den Testungen entnommen werden.




Corona und Physik – Öffentliche Online-Vorträge auf Youtube für alle

Was macht Viren für die Physik interessant? Wie funktioniert eigentlich die maschinelle künstliche Beatmung? Diese und weitere Fragen beantworten Experten im Januar und Februar in der öffentlichen Veranstaltungsreihe der TU Dortmund „Brötchen und Borussia: Moderne Physik für Alle“. Die Veranstaltung kann die Wartezeit bis zur nächsten Jugend-Uni verkürzen – ist aber auch „für alle“ interessant, erklärt der reis Unna, der jetzt auf dieses Angebot hingewiesen hat.

So ist am Samstag, 9. Januar Prof. Michael Sydow, Leiter der Abteilung Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin am St.-Johannes-Hospital in Dortmund und ebenfalls Dozent in der Medizinphysik, Redner bei „Zwischen Brötchen und Borussia“. Er erklärt die Atemfunktion, wodurch diese gestört werden kann und wie eine maschinelle Beatmung funktioniert.

Verbreitung von Viren

Den letzten Vortrag im Wintersemester hält am Samstag, 6. Februar Prof. Heinz Hövel von der Fakultät Physik: Er skizziert aus dem Blickwinkel der Physik einige Grundphänomene, die als Analogie helfen, zu verstehen, wie Infektionen entstehen und sich ausbreiten. Damit will er einen Beitrag dazu leisten, sich im Nachrichten-Dschungel eine eigene möglichst fundierte Meinung zu bilden und Plausibles von Unplausiblem zu unterscheiden.

Die Vorträge dauern jeweils eine Stunde und finden aufgrund der aktuellen Lage als Online-Stream mit Live-Chat statt. Reinschalten kann jeder, Anmeldung ist nicht nötig. Die Vorträge laufen ab 10:45 Uhr als sogenannte YouTube-Premiere. Zu den Premieren gelangen Interessierte über den unten zur Verfügung gestellten Link (beim jeweiligen Termin auf der Internetseite dann jeweils auf „Vortrag“ klicken). Die Vorträge stehen aber auch danach auf dem Youtube-Kanal von Metin Tolan zur Verfügung. Den Link zum letzten Vortrag von Prof. Heinz Hövel finden Interessierte kurz vorher auf der Homepage der Reihe „Zwischen Brötchen und Borussia“.

– TU Dortmund –

Ablauf:
Der Vortrag läuft ab 10:45 Uhr als sog. YouTube-Premiere (Link: „Vortrag“, siehe unten). Während dieser Premiere werden der Sprecher und Prof. Tolan im Live-Chat für Fragen zur Verfügung stehen. Dazu muss man aber einen (kostenlosen) YouTube-Account haben. Nach dem Vortrag müssen Sie in einen zoom-Raum wechseln (zweiter Link mit der Bezeichnung „Diskussion“), um mit dem Sprecher live diskutieren zu können. Beachten Sie bitte, dass unser Quiz zum Vortrag 30min nach Vortragsende aus dem Netz genommen wird.

Die Physik der Viren. Die Wissenschaft hinter der Pandemie

Samstag 07. November, 10:30 Uhr
Prof. Dr. Jan Kierfeld

Das neue Corona-Virus SARS-CoV2 und das Immunsystem.
Ein ambivalentes Verhältnis

Samstag 19. Dezember, 10:30 Uhr
PD Dr. Ralf Georg Meyer

Maschinelle künstliche Beatmung.
Was tun, wenn die Lunge ihren Dienst versagt?

Samstag 09. Januar, 10:30 Uhr
Prof. Dr. Michael Sydow

Die Physik der Pandemie
Orientierungshilfen durch den Nachrichten-Dschungel

Samstag 06. Februar, 10:30 Uhr
Prof. Dr. Heinz Hövel




SPD-Fraktion Bergkamen plädiert für einen Erlass der Elternbeiträge an Kitas

SPD-Fraktionschef Rüdiger Weiß.

Das Thema Elternbeiträge an Kitas und analog dazu auch die für die Ganztagsbetreuung an Schulen wurde auch in der Bergkamener SPD-Fraktion bereits intern diskutiert. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Rüdiger Weiß: „Genau wie die Kolleginnen und Kollegen in Kamen sind wir der Überzeugung, dass ein Erstattung der Elternbeiträge an Kitas in diesen Zeiten unumgänglich ist. Durch die Verlängerung der „Lockdown-Maßnahmen“ ergibt sich eine ähnliche Situation wie bereits im Frühjahr 2020. Damals hatte die Landesregierung gehandelt und die schwierige Situation für Familien mit Kindern im betreuungspflichtigen Alter zumindest in diesem Punkt etwas erleichtert“.

Dabei sind die Forderungen der SPD-Fraktion zu diesem Thema sind noch ein Stück weitreichender: „Die im letzten Jahr zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden getroffene Regelung der Kostenaufteilung zu gleichen Teilen(50/50) sollte überdacht werden, um die durch die Corona-Pandemie eh schon stark belasteten kommunalen Haushalte zu entlasten. Schlussfolgerung: Das Land NRW übernimmt die Kosten für die Erstattung zu 100 Prozent“, so Rüdiger Weiß.

In der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im neuen Jahr will die Bergkamener SPD-Fraktion das Thema Erstattung von Elternbeiträgen auf die Tagesordnung bringen, um einen genauen Sachstandsbericht zu diesem Thema zu erhalten.




Coronavirus: Sechs weitere Todesfälle im Kreis Unna – darunter auch ein Mann aus Bergkamen

Es gibt sechs weitere Todesfälle im Kreis Unna, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind ein Mann aus Bergkamen im Alter von 70 Jahren am 23. Dezember, eine Frau aus Bönen im Alter von 63 Jahren am 16. November, eine 65-jährige Frau am 6. Januar aus Lünen sowie ein 92-jähriger Mann am 16. Dezember aus Lünen, eine Frau aus Schwerte im Alter von 89 Jahren am 6. Januar sowie ein Mann aus Werne im Alter von 80 Jahren am 1. Dezember.

Heute sind 142 neue Fälle gemeldet worden, 15 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 10.301 Fälle gemeldet worden, 1472 in Bergkamen. 78 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 3 in Bergkamen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.570, in Bergkamen um 11 auf 222. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Für den Kreis Unna wird er dort mit 133, 2 (+ 14,9) angegeben.




Die neuen Regelungen für Schulen in NRW vom 11. bis 31. Januar 2021

Nach Auslaufen der geltenden Regelungen bis zum 10. Januar 2021 und nach den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin gelten ab dem 11. Januar 2021 für Schulen in NRW folgende Regelungen.

DISTANZUNTERRICHT

Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.

Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.

Die Einrichtung des Distanzunterrichts erfolgt auf der Grundlage der Distanzlernverordnung, die die Landesregierung bereits im Sommer als bislang einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat. Zudem wurden die Schulen bereits vor Monaten mit der Handreichung zum Distanzunterricht mit umfassenden pädagogisch-didaktischen Hinweisen ausgestattet. Weitere Unterstützung erhalten die Schulen durch die Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung für digitale Endgeräte, die seit Juli 2020 zur Verfügung stehen.

Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von Lehrkräften vermieden. Sie können sich auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren.

ABSCHLUSSKLASSEN

Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen, also auch hier wird es keinen Präsenzunterricht geben.

Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs in Abschlussklassen können bei besonderem pädagogischen Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-Betreuungsverordnung im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung und zeigt sie unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht an.

BETREUUNGSANGEBOT

Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert – z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung –, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich –  zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

KLASSENARBEITEN

Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs. Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung geschrieben werden.

 

UMSETZUNG DER SCHÜLERBETRIEBSPRAKTIKA IM RAHMEN DER BERUFLICHEN ORIENTIERUNG

Praktika müssen verschoben oder in digitaler Form durch die Schule durchgeführt werden. Die Schule bietet dann ein Angebot zur Beruflichen Orientierung von mindestens einer Woche, das eine intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Praktikumsberuf ermöglicht.

Auf Wunsch der Eltern und bei dem Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe können ein- bis dreiwöchige Schülerbetriebspraktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden.

Das Langzeitpraktikum kann weiterhin durchgeführt werden.