„Oma, etwas Schlimmes ist passiert“: Polizei verzeichnet am Mittwoch vermehrt Trickbetrugsanrufe

„Oma, etwas Schlimmes ist passiert. Ich habe jemanden totgefahren. Ich brauche Geld. Sonst muss ich ins Gefängnis.“

Die Polizei verzeichnet am heutigen Mittwoch (24.11.2021) vermehrt Trickbetrugsanrufe dieser Art im gesamten Kreis Unna. Bislang haben sich mehr als ein Dutzend Geschädigte auf der Leitstelle gemeldet – in allen Fällen hatten die Täter keinen Erfolg.

Durch die am Telefon vorgetäuschten Schicksalsschläge haben es die Trickbetrüger auf die finanziellen Rücklagen von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern abgesehen. Die Polizei empfiehlt in dieser Situation: auflegen und Strafanzeige erstatten.

Mehr Informationen und Präventionshinweise zu den verschiedenen Betrugsmaschen finden Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/




Blutspende nur noch mit 3G-Regeln und FFP2-Maske Am 30.11. im Martin-Luther-Haus

Seit Montag, den 29. November 2021 gilt auf allen vom DRK-Blutspendedienst West veranstalteten Blutspendeterminen (NRW/Rheinland-Pfalz/Saarland) eine 3G-Regelung. Zutritt erhalten ausschließlich Menschen, die den Status geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Es besteht zusätzlich eine unumgängliche FFP2-Maskenpflicht.

Der nächste Blutspendetermin in Bergkamen ist am Dienstag, 30. November, von 15 bis 19.30 Uhr im Martin-Luther-Haus, Goekenheide 7 in Weddinghofen.

„Seit Ausbruch der Coronapandemie hat für die DRK-Blutspendedienste der Schutz der Blutspenderinnen und Blutspender sowie der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden an oberster Stelle gestanden.“ betont Stephan Jorewitz, Pressereferent vom Zentrum für Transfusionsmedizin in Hagen und fährt fort. „Dadurch haben die DRK-Blutspendedienste es erreicht, dass zehntausende Blutspende­termine in Coronazeiten ein sicherer Ort für alle Beteiligten geblieben sind.“ Aufgrund der bundesweit rasant ansteigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sowie der damit verbundenen wachsenden Hospitalisierungsrate, werden die DRK-Blutspende­dienste ihre bisherigen, erfolgreichen Sicherheitskonzepte noch weiter verstärken. Tagesaktuelle Informationen und Corona-FAQ online www.blutspendedienst-west.de/corona

Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“. Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet.




77 Tage für Amazon gefahren – aber ohne Führerschein

von Andreas Milk
Sein Job als Auslieferer für Amazon hat dem 24-jährigen Bergkamener Adil M. (Name geändert) eine Art Rekord-Anklage vor dem Kamener Amtsgericht eingebracht: 77 Fälle von Fahren ohne Führerschein hatte die Staatsanwaltschaft aufgelistet. Diese Liste ergab sich aus Amazons Dienstplan für die Monate Oktober 2020 bis Januar 2021. In dieser Zeit war M. für den Online-Riesen im nördlichen Kreisgebiet regelmäßig unterwegs – ohne dass er hätte fahren dürfen.

Zwar besaß M. einen Führerschein seines Heimatlandes Syrien und hatte diesen Führerschein sogar durch den Erwerb eines internationalen Führerscheins ergänzt – in dem Glauben, damit kriege er auf deutschen Straßen kein Problem. Das war ein Irrtum. Schon im Sommer 2020 belehrte ihn die Polizei über die Nicht-Gültigkeit der Papiere; Anlass war eine Fahrerflucht, die M. nach einem Unfall begangen hatte. Dass er trotzdem später den Job bei Amazon annahm, lag schlicht daran, dass er keine andere Möglichkeit sah, Geld zu verdienen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe auf Bewährung. Der Richter beließ es bei einer Geldstrafe – allerdings einer happigen: 200 Tagessätze à 15 Euro, 3.000 Euro also unterm Strich. Er berücksichtigte in seinem Urteil zu M.s Gunsten, dass M. beim Auffliegen seiner Schwarzfahrten für Amazon noch keine Verurteilung für die Unfallflucht vom Sommer des Vorjahres bekommen hatte. Neben der Geldstrafe wurde eine Sperre von einem Jahr für die Ausstellung eines Führerscheins verhängt.

 




Mieses Betriebsklima: Faustschlag gegen Kollegen – 6.000 Euro Strafe

von Andreas Milk
Das Betriebsklima war mies in einer Bergkamener Lackierwerkstatt am 29. März dieses Jahres, kurz nach der Frühstückspause. So mies, dass vor dem Amtsgericht Kamen jetzt der 40-jährige Igor K. (Name geändert) wegen Körperverletzung angeklagt war. Es ging konkret um einen Faustschlag mit weitreichenden Konsequenzen.

Diesen Schlag hatte an jenem März-Tag ein Kollege abbekommen – und zwar wohl vollkommen unerwartet. Die beiden Männer hatten kurz vorher gestritten; eigentlich schien die Sache ausgestanden. Aber dann soll K. seinen Widersacher, der auf einem niedrigen Hocker saß, plötzlich doch noch von der Seite attackiert haben.

K. gab das vor Gericht auch zu: Er habe den Kollegen erst geschubst und dann geschlagen. Alles sei schnell gegangen, er habe nicht groß nachgedacht. Noch am selben Tag habe er sich entschuldigt. Der geschlagene Kollege erinnerte sich auf dem Zeugenstuhl, ihm sei damals plötzlich schwarz vor Augen geworden. Beim Arzt zeigte sich später: Ein kleiner Knochen hinterm Auge war gebrochen. Die Folge: Der Mann sieht doppelt, wenn er nach unten schaut. Das Risiko einer Operation möchte er lieber nicht eingehen. Per Anwalt versucht er, von Igor K. Schmerzensgeld zu bekommen.

Strafrechtlich wird die Körperverletzung nun mit einer hohen Geldstrafe geahndet: 150 Tagessätze à 40 Tagessätze muss Igor K. an die Justizkasse zahlen.




Naturheilkunde für zu Hause: Vortrag in der Ökologiestation

Ob Husten oder Halsschmerzen, Bauchschmerzen oder Blasenentzündung, Schlaflosigkeit, Unruhe, Insektenstiche oder Gelenkschmerzen: es gibt wunderbare, schonend und sanft wirkende Möglichkeiten zur Eigenbehandlung aus dem Garten der Natur.

Sabine Geisler (Krankenschwester in der Naturheilkunde und Ayurvedatherapeutin) stellt am Mittwoch den 8. Dezember in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil Kräuter und Heilpflanzen zur innerlichen und äußerlichen Anwendung vor und gibt praktische Anwendungsdemonstrationen und -beispiele: Wickel, Waschungen, Auflagen, Öle und Tees.

Zu der Veranstaltung, die von 19.30 bis 21.30 Uhr dauert und 15,- € je Teilnehmer kostet, kann man sich unter 0 23 89-98 09 11 (auch Anrufbeantworter) bis zum 1. Dezember beim Umweltzentrum Westfalen anmelden. Seminarunterlagen werden zur Verfügung gestellt. Informationen zur Dozentin finden sich unter www.naturheilkunde-geisler.de. Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein (2-G-Regel). Die Anzahl ist begrenzt. Bitte eine Mund-Nasen-Bedeckungen für den Weg zum Sitzplatz mitbringen.




Schriftliche Vereinbarung unterzeichnet: Frauenforum und Kreispolizeibehörde Unna erneuern ihre Kooperation in der Gewaltschutzarbeit für Frauen und Mädchen

Die Geschäftsführerin des Frauenforum Birgit Unger und Landrat Mario Löhr unterzeichneten die schriftliche Vereinbarung. Foto: Kreispolizeibehörde Unna

Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft. Damit wurde häusliche Gewalt nicht länger als Privatangelegenheit angesehen, die die Beteiligten unter sich auszutragen hatten, der Schutz davor wurde zur gesetzlich verpflichtenden staatlichen Aufgabe. „Für Nordrhein-Westfalen gilt ergänzend § 34a Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)“, erläutert Landrat Mario Löhr als oberster Chef der Kreispolizeibehörde Unna. „Dieser Paragraf berechtigt die Polizei bei häuslicher Gewalt – ohne eine richterliche Genehmigung einzuholen -, die gewalttätige Person der Wohnung zu verweisen und zum Schutz vor weiterer Gewalt ein Rückkehrverbot von bis zu zehn Tagen auszusprechen. Gleichzeitig erstattet die Polizei in jedem Fall eine Strafanzeige.“

Mit Beginn dieser gesetzlichen Grundlagen arbeiten das Frauenforum mit der Frauen- und Mädchenberatungsstelle und das Sachgebiet Kriminalprävention/Opferschutz der Kreispolizeibehörde Unna eng in den Verfahren zusammen. „Im polizeilichen Einsatz werden die Frauen auf die Möglichkeit der Beantragung zivilrechtlichen Schutzes hingewiesen“, berichtet Birgit Unger, Geschäftsführerin des Frauenforums. „Die Frauen werden über die Angebote der Beratungsstelle informiert. Mit deren Einverständnis wird mit einem Fax-Formular die Beratungsstelle über die ausgesprochene polizeiliche Wegweisung informiert. Die Frauen- und Mädchenberatungsstelle nimmt dann Kontakt zur betroffenen Frau auf.“

Jetzt haben beide Beteiligte die bereits mit dem vorherigen Landrat Michael Makiolla bestehende „Vereinbarung zur Umsetzung des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz – GwSchG) gegenüber Frauen und ihren Kindern und damit der § 34 Polizeigesetz NRW“ erneuert. Landrat Mario Löhr: „Mit der Einbettung unserer kooperativen Zusammenarbeit und ihrer Prozesse in diese Vereinbarung haben wir uns unserer gemeinsamen Verantwortung erneut versichert.“

Ein Blick auf das laufende Jahr macht deutlich, dass es funktioniert. „Unsere Mitarbeiterinnen haben bis Mitte November bereits 112 Faxe von der Kreispolizeibehörde Unna erhalten“, so Birgit Unger. „Darunter waren 50 tatsächliche polizeiliche Wegweisungen sowie zusätzliche 62 Informationen der polizeilichen Opferschützerinnen über Einsätze bei häuslicher Partnerschaftsgewalt ohne polizeiliche Wegweisung des Täters, die mit Einverständnis der betroffenen Frau an die Beratungsstelle geleitet wurden.“

Dieser Teil der kooperativen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Frauenforum ist für die Beteiligten von besonders hoher Bedeutung. Landrat Mario Löhr: „Ein wesentlicher Baustein unseres Zusammenwirkens ist die präventive Arbeit, da ggf. Schlimmeres verhindert werden kann. Es bewährt sich die intern enge Zusammenarbeit der Beratungsstelle mit dem Frauenhaus, wenn hier Schutz sowie Auswege vor weiteren häuslichen Eskalationen gefunden werden können.“




Kleine Auszeit zur Weihnachtszeit in der Herz-Jesu-Kirche Rünthe

In der Zeit vom 1. Advent bis zum Fest der Heiligen drei Könige lädt die kath. Kirchengemeinde Heilig Geist alle Interessierten zur Einstimmung auf die Advents- und Weihnachtszeit in die Herz-Jesu-Kirche ein. Es ist eine Gelegenheit zu einer kleinen Auszeit an der Krippe, für die entsprechende Atmosphäre wird mit passender Musik gesorgt.

Für den Besuch der Veranstaltung gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), welche am Eingang kontrolliert wird. Bitte halten Sie einen Nachweis und Ihren Personalausweis bereit. Auch wenn es keine Personenbeschränkung und keine Maskenpflicht an Wochenenden und Feiertagen gibt, wird dennoch das Einhalten der bekannten Vorsichtsmaßnahmen wie z. B. das Abstandhalten empfohlen.

Der Runde Tisch, die kfd und das Krippenteam möchten den Besuchern der Andachten in dieser Zeit eine Freude machen. Wechselnde Themen bieten eine kleine Abwechslung in der ansonsten kontaktarmen Corona-Zeit.

Alle Veranstaltungen finden an einem Sonn- oder Feiertag statt. Sie beginnen jeweils um 15.00 Uhr in der Herz Jesu Kirche und dauern in der Adventszeit 1 Stunde, ab Weihnachten 2 Stunden.

  1. Adventsonntag, 28.11.2021, 15 Uhr bis 16 Uhr

2. Adventsonntag, 05.12.2021, 15 Uhr bis 16 Uhr

3. Adventsonntag, 12.12.2021, 15 Uhr bis 16 Uhr

4. Adventsonntag, 19.12.2021, 15 Uhr bis 16 Uhr

  1. Weihnachtsfeiertag, 25.12 2021, 15 Uhr bis 17 Uhr

2. Weihnachtsfeiertag, 26.12. 2021, 15 Uhr bis 17 Uhr

Neujahr, 01.01.2022, 15 Uhr bis 17 Uhr

Sonntag, 02.01.2022, 15 Uhr bis 17 Uhr

Donnerstag, 06.01. 2022, 15 Uhr bis 17 Uhr




Rathaus-Quartier“ erscheint wieder in weihnachtlichem Lichterglanz

Im Zeitraum vom 26.11. bis 27.12.2021 verbreitet die Stadtverwaltung weihnachtliche Stimmung in Bergkamens Mitte. Neben dem Rathaus werden u.a. der Ratstrakt, der Busbahnhof, die gegenüberliegende Sparkasse und das „Stadtfenster“ farblich in Szene gesetzt.

Mit dieser Aktion möchte die Stadtverwaltung Bergkamen trotz aller einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht nur auf die bevorstehende Advents- und Weihnachtszeit einstimmen, sondern auch Mut in der aktuellen Krise machen.

Allabendlich werden die Lichter über einen Zeitraum von vier Wochen eingeschaltet – zum Einsatz kommen ausschließlich stromsparende Beleuchtungskörper (LED). Weihnachtliche Grußbotschaften werden in vielen verschiedenen Landessprachen auf die Rathausfront projiziert.

Unterstützung erfährt die Stadtverwaltung auch von zwei unmittelbaren Nachbarn, nämlich von der „Sparkasse Bergkamen-Bönen“ und erstmals vom sog. „Stadtfenster“ der UKBS. Beide Gebäude erstrahlen in buntem Licht und fügen sich harmonisch in das Gesamtkunstwerk ein.

Auch in diesem Jahr ist die Verwandlung des Busbahnhofes in einen weihnachtlichen Adventskranz Höhepunkt der Illumination. Vier Spitzen auf dem Dach dienen als Adventskerzen, die fünfte Spitze in der Mitte formt durch den Einsatz von Lichterketten den Umriss eines Weihnachtsbaumes. An jedem Advents-Sonntag erstrahlt eine weitere „Kerze“ auf dem Dach. Aus der Vogelperspektive betrachtet könnte man annehmen, dass die Busse der VKU wie eine Spielzeugeisenbahn um den Kranz fahren.

Mit ein bisschen Vorstellungskraft wird auch die am Ratstrakt befindliche Seilscheibe lichttechnisch in eine „halbe Orangenscheibe“ umgewandelt, denn diese steckt ja bekanntlich auch als Trockenobst in dem einen oder anderen Adventskranz.

Die dem Busbahnhof zugewandte Rathausseite wird oberhalb des „Rathaus“ – Schriftzuges hochkant eine flächenfüllende Projektion mit Weihnachtswünschen erhalten. Besonders berücksichtigt wurden u.a. die Weihnachtsgrüße in den Landessprachen der Partnerstädte.

Auf der Rathauswestseite wird jedes einzelne Büro mit Scheinwerfern ausgestattet, welche im Verbund angesteuert und so mit den hinterleuchteten Fenstern bewegte Lichtmuster auf der Fassade kreieren können – hier lohnt ein Blick vom Platz der Partnerstädte! An den Dachkanten des Rathauses und des Ratstraktes werden Lichtbänder in Form von Lichterketten installiert, welche die architektonische Dachgeometrie des Hauses im Dunkeln nachzeichnen.

Weitere Lichtobjekte in Form von Sternen und Tannenbäumen befinden sich am Rathauseingang und ebenfalls am gegenüberliegenden Ratstrakt – die Glasdachverbindung beider Gebäude wird in einen blauen Schein getaucht.

Die umliegende Vegetation wird ebenfalls ausgeleuchtet und bildet einen flächigen und kontrastreichen äußeren Rahmen.

Umgesetzt wird die Illumination durch die Firma SmartLite aus Kamen, welche bislang u.a. auch im Rahmen von städtischen Großveranstaltungen wie Hafenfeste und Lichtermärkte für die Stadtverwaltung Bergkamen erfolgreich tätig war.

Tannenbaumaktion am Ratstrakt

Zur kommenden Weihnachtszeit einstimmen wird indes auch der am Ratstrakt platzierte und festlich beleuchtete Tannenbaum. Bei dem knapp 5 Meter hohen uns sehr üppigen Nadelbaum handelt es sich um eine Spende aus Bergkamen. Der Baum wurde durch den städtischen Baubetriebshof fachgerecht gefällt und am Rathausvorplatz aufgestellt.




Einführung 2G-Regel im Hallenbad Bergkamen: Zutrittsbeschränkungen gelten ab Mittwoch

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Mittwoch, 24. November, mit Hilfe der 2G-Vorschrift geregelt.

Ein Einlass ist dann nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren: nur mit Impfnachweis oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) Zur Legitimation ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein) vorzulegen.
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren: gelten als Schüler getestet, kein Nachweis nötig, auf Nachfrage wird ein Altersnachweis empfohlen (z. B. durch Krankenkassenkarte, o. Ä.)
  • Kinder unter 6 Jahren: kein Nachweis nötig

Eine Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine. Die GSW werden diese Regeln konsequent und ausnahmslos umsetzen und bitten alle Gäste um Verständnis. Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.




Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab Mittwoch, 24. November

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).

2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen

Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

Ergänzung der 3G-Regelungen

Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauende hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden; bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze. Die Einhaltung und Kontrolle von Maskenpflichten ist sicherzustellen.

Kontrolle und Überprüfung der aufgestellten Regelungen

Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Weitergehende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und regionalem Infektionsgeschehen

Besonderem regionalen Infektionsgeschehen oder einer hohen Belastung der regionalen Krankenhäuser können die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig werden. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.




Shirts geklaut – Messer dabei gehabt: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Drei Shirts für gut 20 Euro hatte der 28-jährige Michael M. (Name geändert) am 18. Dezember 2020 beim Centershop in Rünthe „An der Bummannsburg“ mitgehen lassen. Dafür wurde er jetzt vor dem Amtsgericht Kamen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nicht nur, dass er allerhand Vorstrafen hat – er trug am Tattag auch ein Messer in einer Umhängetasche mit sich herum. Das benutzte er zwar nicht. Aber er hatte eben Zugriff auf diese Waffe – und das heißt: Die Strafe fällt deutlich härter aus als bei einem Diebstahl „ohne“.

M. ist kein abgebrühter Krimineller – eher ein Mensch mit einem Haufen Probleme. Kein Beruf, kein Schulabschluss, drogensüchtig: Amphetamine, Ecstasy. Die letzten zwei Monate vor dem Gerichtstermin saß er in Haft, weil er eine Vorladung ignoriert hatte. M. hat zwei Kinder, die bei seiner Ex-Freundin leben.

Der Diebstahl im Centershop missglückte ihm seinerzeit völlig. Ein Mitarbeiter des Ladens erwischte ihn, wollte ihn festhalten. M. riss sich los und warf beim Wegrennen panikartig Sachen weg, die er bei sich hatte – darunter das Messer. Auch seinen Roller ließ er stehen. Entsprechend leicht kam die Polizei an seine Personalien.

Seinem Mandanten sei klar, dass er sein Leben „dramatisch ändern muss“, sagte M.s Anwalt. Die zwei Monate in der JVA hätten ihm ganz gut getan – allein schon, weil er da nicht an Drogen herangekommen sei. Als Bewährungsauflage muss Michael M. nun Kontakt zur Drogenberatung halten. Unterkunft hat er bei seinem Vater. Der Richter entließ ihn mit dem Appell, das Vertrauen, das in ihn gesetzt werde, nicht zu missbrauchen. Eine mitangeklagte Drogensache – M. soll bei einer Kontrolle auf der Straße eine geringe Menge Amphetamin bei sich gehabt haben – wurde eingestellt.