Stadtradeln 2021: Bergkamen radelt erneut für ein gutes Klima!

Seit 2008 treten deutschlandweit Kommunalpolitiker*innen und Bürger*innen für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale. Die Stadt Bergkamen ist vom 22. Mai bis 11. Juni 2021 mit von der Partie. In diesem Zeitraum können Mitglieder des Kommunalparlaments sowie alle Bürger*innen und alle Personen, die in Bergkamen arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen bei der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis mitmachen und möglichst viele Radkilometer sammeln.

Anmelden können sich Interessierte unter stadtradeln.de/bergkamen.

Beim Wettbewerb STADTRADELN geht es um Spaß am und beim Fahrradfahren sowie tolle Preise, aber vor allem darum, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Etwa ein Fünftel der klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland entstehen im Verkehr, sogar ein Viertel der CO2-Emissionen des gesamten Verkehrs verursacht der Innerortsverkehr. Wenn circa 30 Prozent der Kurzstrecken bis sechs Kilometer in den Innenstädten mit dem Fahrrad statt mit dem Auto gefahren werden, ließen sich etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2 vermeiden.

Jede*r kann ein STADTRADELN-Team gründen bzw. einem beitreten, um beim Wettbewerb teilzunehmen. Dabei sollten die Radelnden so oft wie möglich das Fahrrad privat und beruflich nutzen.

Während des Kampagnenzeitraums bietet Bergkamen erneut allen Bürger*innen die Meldeplattform RADar! an. Mit diesem Tool haben Radelnde die Möglichkeit, via Internet oder über die STADTRADELN-App die Kommunalverwaltung auf störende und gefährliche Stellen im Radwegeverlauf aufmerksam zu machen.

Bürgermeister Bernd Schäfer hofft auf eine rege Teilnahme aller Bürger*innen, Parlamentarier*innen und Interessierten beim STADTRADELN, um dadurch aktiv ein Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Radverkehrsförderung zu setzen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Stefan Umbescheidt

02307/ 965-357

s.umbescheidt@bergkamen.de

Mehr Informationen unter

https://www.stadtradeln.de/bergkamen




Impffahrplan NRW: Nur aktuell Berechtigte erhalten Impfung

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am 5. Mai den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Damit können sich nun auch einzelne Personengruppen der Priorität 3 im Impfzentrum impfen lassen – aber noch nicht alle aus dieser Gruppe. Wer noch nicht berechtigt ist, wird am Impfzentrum abgewiesen.

„Es gibt erhebliche Probleme mit Personen, die sich einen Termin buchen, aber noch gar nicht impfberechtigt sind“, so der Leiter des Gesundheitsamtes, Josef Merfels. „Die Berechtigung wird dann an der Anmeldung überprüft und wer noch nicht an der Reihe ist, der muss vor Ort wieder abgewiesen werden. Diese Situation ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum sehr belastend. Auch führen die zum Teil langwierigen Diskussionen dazu, dass sich die Wartezeiten für die impfberechtigten Personen merklich verlängern.“

Übersicht der Berechtigten aus Gruppe 3 

Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Diese – und nur diese Personengruppen aus der Gruppe 3 (erhöhte Priorität) – können sich seit 6. Mai über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) einen Impftermin im Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 / 116 117 02.
Für den Nachweis der Impfberechtigung muss das vom Land NRW vorgesehene Formular verwendet werden. Es ist unter www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden.

Neben den genannten Personengruppen können sich auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegestufe und Schwangeren (Priorität 2) sowie Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach Paragraf 3 Nummer 2 der Corona-Impfverordnung des Bundes einen Impftermin über das Buchungsportal der KVWL buchen.

Eine gute Übersicht, wer aktuell geimpft werden kann und wo der Termin zu buchen ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/impffahrplan-fuer-nrw zusammengestellt. PK | PKU




Lockerungen im Kreis Unna: Kitas und Schulen starten wieder

Die entscheidende Sieben-Tages-Inzidenz vom Robert-Koch-Institut (RKI) im Kreis Unna lag am Montag, 10. Mai, den fünften Werktag in Folge unter 165. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat dies jetzt per Allgemeinverfügung bestätigt.

Damit hat das Land NRW den Weg für den Wechselunterricht an den Schulen ab Montag, 17. Mai freigemacht. Auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Land den Starttermin für das Ende des Notbetriebs festgelegt: Sie dürfen ab Mittwoch, 12. Mai wieder zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren.

Regeln an den Schulen
Ab Montag kann der Unterricht in den Schulen wieder in geteilten Klassen stattfinden, in Grund- und Förderschulen in einem täglichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht. Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist, dass Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests bei Schülern wie bei Lehrkräften voraus. Für Schüler der Grund- und Förderschulen werden dies so genannte Lolli-Tests sein, für alle anderen Klassen auch weiterhin Selbsttests. Ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Abschlussklassen.

Weitere Informationen zu den Regeln an den Schulen sind unter www.schulministerium.nrw zu finden.

Regeln an den Kitas
Die Kindertagesbetreuung kehrt vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück. Das heißt, alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen. Weiterhin gilt: Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte, in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt, die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt und alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein sowie die Hygienekonzepte eingehalten werden.

Weitere Informationen zu den Regeln an den Kitas sind unter www.mkffi.nrw zu finden.

Regeln für den Einzelhandel
Weitere Lockerungen etwa für den Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sind mit dem Unterschreiten der 165er-Inzidenz-Marke nicht verbunden. Lockerungen für den Einzelhandel treten ab einer stabilen Inzidenz (fünf Werktage in Folge) von unter 150 nach Feststellung des Landes in Kraft. Heute ist der Kreis Unna den vierten Werktag in Folge unter dieser Marke. PK | PKU




Brustzentrum kommt Patientinnen (wortwörtlich) entgegen: Sprechstunden vor Ort und Beratungen in verschiedenen Sprachen

Chefarzt Dr. Frank Schmolling im Gespräch mit einer Patientin

Neue Wege beschreitet das Brustzentrum im Klinikum Westfalen jetzt und kommt betroffenen Frauen aus Kamen wortwörtlich entgegen: Ab sofort gibt es im Hellmig-Krankenhaus eine wöchentliche Brustsprechstunde. Immer freitags von 9 bis 11 Uhr kommt ein Arzt oder eine Ärztin in die Klinik an der Nordstraße und untersucht und berät Frauen mit der Diagnose oder dem Verdacht auf Brustkrebs. Spezial-Sprechstunden in türkischer, arabischer und polnischer Sprache helfen bei der Überwindung hinderlicher Sprachbarrieren. Und mit Rücksicht auf (religiöse) Tabu- und Schamgrenzen wird auf Wunsch auch die ausschließliche Betreuung von Frau zu Frau angeboten.

„Damit orientieren wir uns noch stärker an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Patientinnen und erleichtern ihnen den Zugang zu unserer hochprofessionellen Beratung und Behandlung“, fasst Chefarzt Dr. Frank Schmolling die Gründe für die Ausweitung seines Angebotes zusammen.

Anmeldungen zur Brustsprechstunden in Kamen nimmt Anke Engelhard täglich 8.00 bis 11.15 Uhr unter Tel. 02307 149-740 entgegen. Anmeldungen zu den Spezialsprechstunden in türkischer, arabischer und polnischer Sprache sind unter Tel.: 0231 922-1203 oder -1205 möglich.




#pflegerebellion: Bundesweite Aktion zum Tag der Pflege am 12. Mai

Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Unna rufen auf zur #pflegerebellion

Die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Unna machen einmal mehr gemeinsame Sache und fragen mit Blick auf unhaltbare Bedingungen in der Pflege „#wann, wenn nicht jetzt“ nach Reformen. Dazu zeigen sie – pandemiebedingt – auf virtuelle Weise ihre Solidarität und schließen sich der bundesweiten Protestaktion der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen an. Die macht mit einem Aufruf zum Sleep-In-Protest zum Tag der Pflege am 12. Mai und der  #pflegerebellion auf unhaltbare Bedingungen für Pflegerinnen und Pfleger aufmerksam. „Personalmangel und eine Überbelastung des Pflegepersonals sind seit Jahren Thema, wir kämpfen gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Wertschätzung“, sagt Bergkamens Gleichstellungsbeauftragte Martina Bierkämper.

Die Corona Pandemie zeige deutlich, so die BAG, dass es Frauen sind, die an vorderster Front stehen – Pflegerinnen, Erzieherinnen, Reinigungskräfte, Verkäuferinnen. An grundsätzlichen Strukturen habe sich nichts geändert. Deshalb ein Aufruf, der auf Missstände aufmerksam macht, die durch die Pandemie noch verschärft werden: Häusliche Gewalt, Vereinbarkeit von Lohn- und Carearbeit, Homeschooling, Situation von Frauen und Kindern in Gemeinschaftsunterkünften, Arbeitsbedingungen des Kranken- und Altenpflegepersonals. Die Kampagne „Pflegerebellion“ ist aus dem Aufruf entstanden und konzentriert sich auf die Pflegeberufe. Zu wenig Personal für zu viele Patientinnen und Patienten, großer Zeitdruck und zu schlechte Bezahlung. Die hohe psychische und physische Belastung lassen viele ganz aus dem Beruf aussteigen.

„Schon lange sind die Missstände in der Pflege bekannt, seit Jahren werden Krankenhäuser privatisiert und auf Profit getrimmt“, heißt es im Rahmen der bundesweiten Aktion „Sleep In“. Den Preis zahlten das Pflegepersonal und die Patientinnen und Patienten. Die gemeinsame  Forderung: Die Pflegeberufe endlich aufzuwerten und das gesamte Gesundheitssystem radikal zu reformieren. Das „Sleep-In“ ab 12. Mai startet um 11.30 Uhr vor dem Reichstag in Berlin und in weiteren Orten Deutschlands. Diejenigen, die diese Art des Protestes direkt unterstützen, legen sich „schlafend“ auf den Boden, um auf die Missstände in der Pflege aufmerksam zu machen und daran zu erinnern, dass die Beschäftigten in der Pflege mit ihren Kräften am Ende sind.




Französische Eleganz und „gestiefelter Kater“: Schülerin der Musikschule Bergkamen gewinnt den Jugendkulturpreis der Stadt Wuppertal

Merle Steinberg. Foto: Frauke Steinberg

Die Musikhochschule und die historische Stadthalle der Stadt Wuppertal schreiben jährlich einen Jugendkulturpreis aus. Dieses Mal war er offen für alle Instrumente und wendete sich an Instrumentalisten bis 18 Jahre, die ein Musikstudium ins Auge fassen. Die Preisträger erhalten eine kostenlose Teilnahme an den Internationalen Meisterkursen im Rahmen des Wuppertaler Musiksommers vom 22. – 29. August 2021 und dürfen sich im Anschluss daran bei einem Preisträgerkonzert im Mendelsohn Saal der historischen Stadthalle präsentieren.

Die 15jährige Flötistin Merle Steinberg wird dabei sein! Sie überzeugte die Jury mit einem 15-minütigen Programm, das live vorgetragen werden durfte – allerdings coronabedingt ohne Publikum.

„Wir steckten mitten in den Vorbereitungen für den Bundeswettbewerb Jugend Musiziert, für den sich Merle auch qualifiziert hat, als wir von dem Jugendkulturpreis erfuhren,“ erzählt Anne Horstmann, die Merle seit drei Jahren an der Musikschule der Stadt Bergkamen im Fach Querflöte unterrichtet. „Das passte uns gut, denn wir hatten mehrere Werke konzertreif erarbeitet. Wir mussten nur die Programmauswahl den zeitlichen Vorgaben anpassen“.

Letztlich fiel die Wahl auf ein virtuoses französisches Konzertstück von Jean Tulou und den „gestiefelten Kater“ aus der Märchensuite von Gloria Coates, einer in München lebenden Amerikanerin.

Merle Steinberg freut sich nun auf den Meisterkurs im August und das Preisträger- Konzert: „Endlich einmal wieder live spielen dürfen! Vielleicht ist bis dahin ja auch Publikum erlaubt!“

Wir gratulieren und wünschen weiterhin viel Erfolg!




A1: Anschlussstelle Kamen heute Nacht gesperrt

Die Autobahn Westfalen repariert in der A1-Anschlussstelle Kamen-Zentrum die Fahrbahn. Dazu muss die Anschlussstelle in der Nacht von Dienstag (11.5.) auf Mittwoch (12.5.) von 19 bis sechs Uhr morgens gesperrt werden. Die Umleitung U11 führt zur Anschlussstelle Unna. Dort können die Verkehrsteilnehmenden dann auf die A1 in Richtung Dortmund auffahren.




Schiedsperson für Bergkamen-Rünthe gesucht: Sich vertragen ist besser als klagen!

Die Schiedsperson für den Bezirk Bergkamen-Rünthe sowie stellv. Schiedsperson für den Bezirk Bergkamen-Overberge, Karl-Otto Goerdt, wird nach Ablauf der jetzigen Wahlperiode seine ehrenamtliche Tätigkeit beenden.

Aus diesem Grunde sucht die Stadt Bergkamen eine Nachfolgerin/einen Nachfolger für die Aufgabe der Schiedsperson. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Bergkamen für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Kamen bestellt.

Die gesuchte Person muss in Bergkamen-Rünthe wohnen, mindestens 30 Jahre alt sein und sollte das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Die außergerichtliche Streitschlichtung stellt die wesentliche Aufgabe der Schiedspersonen dar. Juristische Vorkenntnisse sind allerdings nicht erforderlich. Die künftige Schiedsperson wird durch ein Seminar auf das Amt vorbereitet und kann sich im Bedarfsfall Unterstützung beim Rechtsamt der Stadt holen. Die gesuchte Person sollte, so wie alle Schiedspersonen, über Lebenserfahrung und „gesunden Menschenverstand“ verfügen, da das Ziel der Streitschlichtung ist, gemeinsam mit den zerstrittenen Parteien eine tragfähige und für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden. Sie sollte ihrer Persönlichkeit nach zum Zuhören und zur Streitschlichtung befähigt sein sowie Unparteilichkeit mitbringen, ebenso wie das Bestreben nachbarschaftliche Problemfälle sowie Privatklagedelikte, wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung einvernehmlich beizulegen.

Wenn Sie sich vorstellen können dieses Ehrenamt auszuüben, dann bewerben Sie sich mit einem kurzen Anschreiben sowie Ihrem Lebenslauf beim Rechtsamt der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Für Rückfragen steht Ihnen das Rechtsamt der Stadt Bergkamen unter der Telefonnummer:  0 2307/ 9 65- 4 84 gerne zur Verfügung.

Falls Sie vielleicht im Vorfeld den Wunsch haben, mit einer bereits tätigen Schiedsperson über ihre Erfahrungen zu sprechen, ist das Rechtsamt gerne bereit den Kontakt herzustellen.

Weitere Informationen zu diesem verantwortungsvollen und interessanten Ehrenamt finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de oder auf der Internetseite der Stadt Bergkamen unter „Rat, Verwaltung, Stadtinformationen“ – Stichwort „Schiedspersonen“.

 




Corona-Schnelltestzentrum auf dem Herbert-Wehner-Platz beschädigt – Polizei sucht Zeugen

Unbekannte Täter haben am frühen Sonntagmorgen eine als Corona-Schnelltestzentrum genutzte Holzhütte in Bergkamen beschädigt. Der Staatsschutz der Dortmunder Polizei hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen.

Ersten Erkenntnissen zufolge hörte ein 48-Jähriger aus Bergkamen gegen 5 Uhr einen lauten Knall im Bereich des Herbert-Wehner-Platzes. Anschließend sah er drei Personen in Richtung des naheliegenden Discounters weglaufen und alarmierte die Polizei. Auf dem dortigen Platz stehen drei Holzhütten, die als Corona-Schnelltestzentrum genutzt werden. An einer der Hütten stellten die Polizeibeamten erhebliche Beschädigungen fest – offenbar durch Feuerwerkskörper (sogenannte Polenböller). Entsprechende vor Ort gesicherte Spuren werden nun ausgewertet. In die Hütte gelangten die Täter demnach nicht.

Ein politischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. Der Staatsschutz der Dortmunder Polizei hat daher die Ermittlungen übernommen. Zeugen werden gebeten, sich unter 0231-132-7441 bei der dortigen Kriminalwache zu melden.




Inzidenzwerte im Kreis Unna: Hinweise zu Corona-Lockerungen

Am heutigen Montag, 10. Mai liegt die vom Robert-Koch-Institut veröffentliche Wocheninzidenz im Kreis Unna bei 143,3 und damit den fünften Werktag in Folge unter der Inzidenz von 165. Damit sind erste Lockerungen für die Kindertagesbetreuung und Schulen zu erwarten. Außerdem hat die Bundesregierung Lockerungen für Geimpfte und Genesene beschlossen.

Für Kitas gilt
Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 unterschreitet, tritt ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes NRW die bedarfsorientierte Notbetreuung außer Kraft.

Für Schulen gilt
Fällt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165, tritt am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Landes NRW die Verpflichtung zum Distanzunterricht außer Kraft. Die Schulen unterrichten dann wieder nach Maßgabe des Ministeriums für Schule und Bildung. Aktuell bedeutet dies, dass überwiegend Wechselunterricht organisiert wird.

Für Einzelhandel gilt
Wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 150 sinkt, wird das sogenannte „Click&Meet“ für den Einzelhandel ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes wieder erlaubt. Der Kreis Unna liegt derzeit drei Werktage (Samstag zählt als Werktag) unter der Inzidenz von 150.

Offizielle Bekanntgabe vom Land NRW
Die Feststellung darüber, also die offizielle Bekanntgabe, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Das Ministerium veröffentlicht regelmäßig als Allgemeinverfügung, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW welche Maßnahmen ab wann gelten. Dort wird das Land auch für den Kreis Unna Informationen veröffentlichen: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
 
Für Geimpfte und Genese gilt
Vollständig Geimpfte und Genese erhalten bestimmte Erleichterungen. Das hat die Bundesregierung am Wochenende beschlossen. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben. Was konkret gilt, darüber informiert die Bundesregierung unter www.bundesregierung.de.

Nachweis für Genesene
Wer Corona hatte und genesen ist, kann das über den Quarantänebescheid nachweisen, der von den Ordnugnsämtern ausgestellt wurde. Wer den nicht mehr hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Alternativ können Genesene auch das PCR-Testergebnis als Nachweis mitführen. Geimpfte haben den Nachweis im Impfpass und auch auf einer gesonderten Bescheinigung bei der Impfung erhalten. PK | PKU




Coronavirus: Inzidenzwert im Kreis Unna am Fünften Werktag in Folge unter 165

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 94-jährige Frau aus Kamen am 9. Mai sowie ein 67-jähriger Mann aus Bönen am 10. Mai.

145 neue Fälle sind heute und über das Wochenende im Kreis Unna gemeldet worden, davon 38 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 18.104 Fälle gemeldet worden, 2702 in Bergkamen. 164 Personen mehr gelten als wieder genesen, 37 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 2.099, in Bergkamen bei 294.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 143,3 (Datenstand 10. Mai 2021 – 3.11 Uhr) und damit den fünften Werktag (Samstag ist Werktag) in Folge unter der 165er Marke. Die offizielle Feststellung, dass Maßnahmen zurückgenommen werden, muss das Land NRW treffen und in einer Allgemeinverfügung veröffentlichen. Demnach könnten die Kitas am Donnerstag wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Am kommenden Montag gehen die Schulen wieder in den Wechselunterricht. (Allerdings lag am Montag gegen 17 Uhr noch keine Feststellungen des Landes vor.) Mehr: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw