„Blowin‘ in the wind“ an Pfingsten: „lebenszeiten“-Gottesdienst zum Dylans Geburtstag

Pfarrer Reinhard Chudaska ist großer Dylan-Fan. An Pfingstsonntag füllt die Musik des Songwriters den online-Gottesdienst in der Reihe „lebenszeiten“.

Was hat der Musiker Bob Dylan mit Pfingsten zu tun? Diese Frage hat sich auch Pfarrer Reinhard Chudaska von der Ev. Martin-Luther-Kirchengemeinde Bergkamen gestellt. Er ist bekennender Dylan-Fan und hat den Pfingstgottesdienst mit Songs von Bob Dylan verknüpft. Der ist ab Sonntag auf youtube zu sehen und erscheint in der online-Reihe „lebenszeiten“ des Evangelischen Kirchenkreises Unna .

„Dylan wird Pfingstmontag 80 Jahre alt. Mit seinen Liedern, Gedichten und Schriften hat er sechs Jahrzehnte die Menschen weltweit bewegt und inspiriert“, so Chudaska. Ihn selbst haben die Songs schon seit seiner Kindheit begeistert. „Blowin` in the Wind war sein großer Durchbruch. Seitdem gehört Bob Dylan zu unserem kulturellen Leben – ob man ihn nun bewusst wahrnimmt oder nicht“, ist Chudaska überzeugt. So lade der Song „Blowin‘ in the Wind“ gerade dazu ein, an Pfingsten zu denken. Es sei ein Fest, bei dem es um einen Sturm gehe, einen Sturm aus Wind und Feuer. „The answer is blowing in the wind“ (die Antwort, die im Wind weht), diese Aussage passe gut zur biblischen Pfingstbotschaft: „Der Geist weht, wo er will, sagt Jesus.“

Dylans Songs als Gebete und Segen

Alexandra Schramm und Christoph Chudaska singen einige der Dylan-Songs im „lebenszeiten“-Gottesdienst zu Pfingsten

Zusammen mit Helmut Hackmann und Jochen Wehmann setzt sich Pfarrer Reinhard Chudaska im Online-Gottesdienst mit den Liedern von Bob Dylan auseinander und verbindet diese mit Pfingsten. Insgesamt vier Lieder von Bob Dylan begleiten den Gottesdienst – eingespielt von Dieter Mittmann, Christoph Chudaska und Alexandra Schramm. Da hört man u.a. „Father of Night, Father of Day“. Das sei ein echtes Gebet. Ein Lied, das bestens in die Kirche passe, meint der Pfarrer und Dylan-Fan. Dazu die Pfingstgeschichte aus der Apostelgeschichte (Kapitel 2, die Gemeinde empfängt den Heiligen Geist), die aus heutiger Sicht eine echte Show gewesen sein muss. Mit „Forever young“ hat Dylan auch ein Segenslied geschrieben. „Dylan war wahrscheinlich durch seine jüdische Herkunft schon immer ein Bibelkenner und -leser gewesen. Er habe einmal gesagt, dass auch die biblischen Persönlichkeiten zu seinen biographischen Wurzeln gehöre. Gedreht wurden an zwei Tage in der Christuskirche in Bergkamen-Rünthe, davon auch einige Passagen in Schwarz-Weiß. Die Dylan-Songs wurden eingesungen von Alexandra Schramm und Christoph Chudaska an der Gitarre sowie von Dieter Mittmann, der sich selbst an der Gitarre begleitete.

„lebenszeiten“-Gottesdienst

Der digitale Pfingstgottesdienst „Blowin` in the Wind“ ist in der Gottesdienst-Reihe „lebenszeiten“ entstanden, der monatlich vom Ev. Kirchenkreis Unna produziert und veröffentlicht wird. Zu sehen ist er ab Pfingstsonntag, 23. Mai, auf dem Youtube-Kanal des Kirchenkreises Unna sowie auch auf der Seite www.evangelisch-in-unna.de.

Im Juni steht der Westfälische Orgeltag im Mittelpunkt des digitalen Gottesdienstes. Die Dreharbeiten dazu finden derzeit in vier Kirchen und damit an vier verschiedenen Orgeln des Ev. Kirchenkreises Unna statt. Online geht dieser Gottesdienst am 13. Juni.




Zum Start des Stadtradelns gibt es jetzt auch das spezielle Bergkamener Trikot

Am Samstag fällt der Startschuss fürs Stadtradeln 2021. Dabei werden nach aktuellem Stand 623 Bergkamenerinnen und Bergkamener in 41 Teams in die Pedalen für eine bessere Umwelt treten. Anmeldungen, auch von Familien, sind noch möglich. Die Aktion läuft bis zum 11. Juni.

Wer will, kann sich am Stadtradeln in einem extra produzierten Bergkamener Sportdress beteiligen, das ab kommenden Dienstag bei Schnückel auf dem Nordberg, bei A.T. Cycles an der Werner Straße (ehemals Wilmes) und über den städtischen Online-Shop www.bergkamen.de  zu haben ist.

Vorstellung des Bergkamener Radsport-Trikots mit Bürgermeister Bernd Schäfer und dem Bergkamener Radsportler Jan Tschernoster

Angeboten wird die Radlerbekleidung in den Größen S bis XXL und zwar zu folgenden Preisen

Town Rider Jersey Unisex € 39,95/Stück
Pro Rider Jersey Herren € 59,95/Stück
Active Shirt Unisex € 34,95/Stück
Radler Shorts Unisex € 39,95/Stück
Radler BIB Shorts Unisex € 49,95/Stück.

Hergestellt werden die Shirts und Hosen in Italien. Der Stoff besteht aus Recycle-Material. Es waren früher einmal PET-Flaschen. Das Design ist in enger Absprache mit dem Bergkamener Stadtmarketing von der Firma Bertram Brothers ProCycling Agency GmbH. Bei der Vorstellung des Bergkamener Radtrikots erklärte Firmenchef Sebastian Bertram, dass 5 Prozent des Verkaufserlöses für Umweltprojekten im Kreis Unna zur Verfügung gestellt werden. Der Bergkamener Radrennfahrer Jan Tschernoster schlüpfte vor dem Vorstellungstermin in die Kleidung und zeigte sich vom Tragekomfort und von der Qualität des Stoffes hoch zufrieden.

Bertram: „Mit den Bergkamener Radtrikots bieten wir den sportlich ambitionierten Radfahrern, den Pendlern als auch den Freizeitfahrern, die Möglichkeit, auf ihren Reisen ein Stück Heimat mit sich zu tragen und ihre Herkunft wie auch Verbundenheit zur Stadt Bergkamen auch fernab der Heimat zu präsentieren. Dies zugleich mit einem hohen Anspruch an Umweltschutz und Qualität.“

Insgesamt gliedert sich die Trikotkollektion in drei Produktlinien: a) ein Town Rider Jersey inklusive einer Radler Shorts (ohne Träger) für Pendler und Hobbyfahrer; b) ein Pro Rider Jersey inklusive einer Radler Bib Shorts (mit Trägern) für sportlich Ambitionierten und Leistungssportler Ihrer Stadt; sowie c) ein Active Shirt im Bergkamener Stadtdesign für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihr „Radtrikot“ besonders locker tragen möchten oder auch fernab von zwei Rädern, ihre Verbundenheit mit der Stadt Bergkamen zum Ausdruck bringen möchten.

 




Coronavirus: Es wird immer besser – Wocheninzidenz bei nur noch 69,4

Heute ist der Gesundheitsbehörde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist eine 55-jährige Frau aus Lünen am 15. Mai.

35 neue Corona-Fälle sind heute im Kreis Unna gemeldet worden, nur vier In Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 18.641 Fälle gemeldet worden, 2803 in Bergkamen. 180 Personen mehr gelten als wieder genesen, davon 38 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.156, in Bergkamen bei 183.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 69,4 (Datenstand 21. Mai 2021 – 3:10 Uhr) und damit weiterhin unter 100.

Ab Samstag, 22. Mai, treten die entsprechenden Lockerungen in Kraft.

Weitere Informationen zu den ab Samstag geltenden Regeln




Armut in Bergkamen bekämpfen: Aktionskreis fordert den Ausbau umweltverträglicher Energiequellen

In den vergangenen Tagen führten Vertreterinnen und Vertreter des Aktionskreises Wohnen und Leben Bergkamen ein Gespräch mit Bürgermeister Bernd Schäfer. Daraus ergeben sich für den Aktionskreis Forderungen an die Bergkamener Politik, die er in der folgenden Erklärung zusammengefasst hat:
„Zur Armutsbekämpfung in Bergkamen sind Stadtrat und Verwaltung zu konkreten Taten aufgerufen. Das Motto: „Carpe Diem = Nutze den Tag“ scheint jedoch weder Verwaltung noch Stadtrat anzuspornen. Der Blick in die trübe Vergangenheit (Strukturwandel, Arbeitsplatzverlust) wird lediglich in die ferne Zukunft gerichtet verbunden mit einer großen Portion Hoffnung.
Notwendige Beschlüsse, die heute getroffen werden müssen, stehen nicht auf der Tagesordnung. Heute müssen jedoch die Voraussetzungen geschaffen werden für die Ansiedlung qualifizierter Arbeitsplätze z. B. bei Erneuerbaren Energien. Bergkamen war ein wichtiger Energiestandort und kann es auch wieder werden. Dazu gehört der Ausbau umweltverträglicher Energiequellen in ihrer kompletten Vielfalt. Windkraft, Photovoltaik und Biogasanlage sind bereits in Bergkamen vorhanden und einige davon noch sehr ausbaufähig.
Als ersten Schritt sollte man der Bürgerschaft die Beteiligung an einer Energiegenossenschaft anbieten. Dadurch wird erstens der politische Wille von Stadtrat und Verwaltung dokumentiert – zweitens unseren Mitbürger*innen ermöglicht, diesen notwendigen Prozess der vollständigen Umstellung der Energieproduktion auf Erneuerbare Energien als positiv und zukunftsfähig zu erkennen, an dem man auch materiell beteiligt sein möchte.
Darüberhinaus sind große Flachdächer in Gewerbegebieten bisher weitgehend ungenutzt. Hier gibt es für die GSW Gelegenheit, ihre Programme zu realisieren. So etwas müsste auch politisch als ein ‚Leuchtturmprojekt‘ definiert werden. Wenn Politik und Verwaltung diese Entwicklungsschritte mit Energie voran treiben, besteht auch ein Anreiz für Institutionen und private Dienstleister, sich hier anzusiedeln. Eine Stadt, die kein nennenswertes Interesse an der aktiven Gestaltung der Energiewende zeigt, wird sich wohl kaum Hoffnung auf solche Arbeitsplätze machen können. Unsere gewählten Entscheidungsträger, jedes einzelne Ratsmitglied, darf sich nicht mit Abwarten zufrieden geben. Heute ist die Zeit zum Handeln.“



Land bestätigt Inzidenz unter 100: Lockerungen im Kreis Unna ab morgen

Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreis Unna liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 100. Das Land hat dies jetzt offiziell festgestellt und in seiner Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit darf unter bestimmten Voraussetzungen ab Samstag, 22. Mai unter anderem wieder die Außengastronomie öffnen.

Bedingung ist in der Gastronomie – wie übrigens auch an vielen weiteren Stellen – ein aktuelles negatives Testergebnis. Der Test darf dann bis zu 48 Stunden alt sein. Nur wer vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen negativen Test. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses.

Einzelhandel
Getestet, geimpft oder genesen – das gilt auch für Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen. Die Kundenanzahl muss auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter begrenzt werden. Unabhängig von Tests & Co. besucht werden dürfen natürlich weiterhin Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Optiker oder Blumengeschäfte.

Kultur und Sport
Lockerungen gibt es auch in Sport und Kultur: So ist unter anderem der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen nach vorheriger Terminbuchung möglich. Kontaktfreier Sport darf draußen jetzt wieder mit bis zu 20 Personen ausgeübt werden.

Kontakte
Kontaktbeschränkungen bleiben, solange noch nicht alle geimpft sind, das A und O der Pandemiebekämpfung. Erlaubt sind Treffen im öffentlichen und privaten Raum von Personen des eigenen Haushalts plus einer weiteren Person oder wieder fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Diese und weitere Regeln für die jeweiligen Inzidenzen finden sich in einer Übersicht des Landes unter:  www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. PK | PKU




Erklärung von Bündnis 90 / Die Grünen zum geplanten Netto-Neubau am Häupenweg

Inzwischen hat sich auch die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zum geplanten Bau eines neuen Netto-Markts zu Wort gemeldet. Sie fordert, einen anderen Standort, etwa auf dem Gelände von Grimberg 3/ 4 zu suchen.

Hier ist die Erklärung im Wortlaut:

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen begrüßt die zu erwartende Gerichtsentscheidung gegen den Bau eines großflächigen Lebensmittel-Marktes. Unsere Fraktion hatte sich bereits mit Bekanntwerden der Planungen zu einem Netto-Neubau am Häupenweg gegen dieses Bauprojekt ausgesprochen; und dies aus mehreren Gründen.

Zum einen würde dies eine weitere Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Grünfläche zur Folge haben, weiterhin bietet diese Grünfläche die Nahrungsgrundlage für die unter Naturschutz stehenden Steinkäuze, die in unmittelbarer Nachbarschaft nisten und brüten. Die Fläche befindet sich zudem außerhalb des für die Nahversorgung ausgewiesenen Bereichs in Weddinghofen (Schulstraße) und eher in einer Randlage, die für die fußläufige Nahversorgung daher ungünstig ist.

Von daher begrüßt die Faktion Bündnis 90 / Die Grünen den sich abzeichnenden Stopp eines Netto-Neubaus an dieser Stelle, wie sich durch die Hinweisverfügung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abzeichnet. Aus unserer Sicht ist bedauerlich, dass erst durch diese Maßnahme des Gerichts ein Überdenken der Planung erfolgt und nicht bereits vorab alternative Möglichkeiten und / oder Alternativstandorte für die Nahversorgung des Stadtteils Weddinghofens näher geprüft wurden. Möglicherweise findet sich im Bereich der ehemaligen Schachtanlage Grimberg 3/4 eine Fläche, die sich eignet, sofern der bisherige Netto-Standort tatsächlich aufgeben werden sollte.“

gez. Thomas Grziwotz

Fraktionsvorsitzender




Geplanter Neubau für Netto am Häupenweg: Stadtverwaltung muss umdenken

Um dieses Grundstück am Häupenweg geht es,

Die Bergkamener Stadtverwaltung will jetzt alle Beteiligten des Rechtsstreits um den neuen Netto-Markt und eines neuen Getränkemarkts am Häupenweg an einen Tisch bringen. Ziel sei es, so Beigeordneter Marc Alexander Ulrich eine für jede Seite tragbare Lösung zu kommen. „Aus Sicht der Stadtentwicklung für den bevölkerungsreichen Stadtteil Weddinghofen wäre ein schneller und rechtssicherer Baubeginn zur Stärkung der Nahversorgung wünschenswert. Kurze Wege zum Einkaufen sind für viele Menschen wichtig und schonen auch zugleich die Klimabilanz“, erklärte Ulrich am Donnerstag.

Anlass für diese Initiative ist ein Hinweis des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an die Stadtverwaltung. Dort hatte Lina Ostendorff, die den benachbarten Bioland-Bauernhof betreibt, Klage gegen den positiven Bauvorbescheid der Stadt für diese Projekt erhoben. Offensichtlich hält das Gericht diesen Bauvorbescheid nicht für in Ordnung.

Grundlage für den positiven Bescheid war die Auffassung der Stadt, dass das Grundstück zwischen Wellenbad-Parkplatz im Osten und der Arztpraxis im ehemaligen Aldi im Westen zur Innenstadt gehört und deshalb dort eine Lückenbebauung erlaube. Das Grundstück mit einer Größe von ca. 3 Hektar gehe über eine klassische Baulücke deutlich hinaus, teilte das Gericht der Stadt mit.

„Die Einstufung des Grundstücks als Außenbereich bedeutet aber wohl nicht, dass das Vorhaben generell unzulässig ist“, erklärte Ulrich weiter. Es wäre laut Gericht nur unzulässig, wenn öffentliche Belange entgegenstünden. Im Nachbarstreit seien nur diejenigen öffentlichen Belange zu prüfen, die drittschützend sind. Dies wäre im vorliegenden Fall die Geruchsimmission. Das Gericht schlägt vor, diesen Prüfungspunkt im Rahmen der Baugenehmigung zu bearbeiten.

Ulrich: „Der Verwaltung sind bislang jedoch keine Beschwerden oder Hinweise aus der Nachbarschaft zur Geruchsbelästigung durch den Biolandhof bekannt, weshalb dieser Prüfungspunkt als nicht kritisch eingestuft worden ist.“

Es besteht nun die Möglichkeit, die Frage, ob das Vorhaben unzumutbaren Geruchsbelästigungen ausgesetzt ist, aus der Bauvoranfrage auszuklammern. Damit wäre es tatsächlich auf das spätere Bauantragsverfahren verschoben. Dieser Vorschlag wurde durch das Gericht unterbreitet und ist nicht unüblich. Nun müssen Kläger, potenzieller Bauherr und Stadt jeweils für sich entscheiden, ob eine zeitnahe Entscheidung durch das Gericht gewünscht ist und damit der Weg in das Baugenehmigungsverfahren eröffnet wird oder ob zunächst das Urteil des Gerichts über die Bauvoranfrage abgewartet werden soll.

 

 




Schulen kehren am 31. Mai in den Präsenzunterricht zurück – weiterhin Masken- und Testpflicht

Schulministerin Yvonne Gebauer.

Die Bergkamener Schulen werden aller Voraussicht nach am Montag, 31. Mai, wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Grund ist die sinkende Wocheninzidenz im Kreis Unna, die am fünften Werktag in Folge unter 100 liegt. „Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt“, heißt es in einer aktuellen Erklärung von Schulminister Yvonne Gebauer. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.

Heute meldet das Robert-Koch-Institut für den Kreis Unna eine 7-Tage-Inzidenz von 76,5. Das wird auch positive Folgen habe für den Bergkamener Handel, die Gastronomie, für das Beherbergungsgewerbe etc. Ob es zu weiteren Lockerungen kommt, muss noch die Landesregierung durch eine Allgemeinverfügung offiziell erklären.

Zum Ende dieser Woche wird mit dem Auslaufen der aktuellen Fassung die Corona-Betreuungsverordnung entsprechend angepasst, so dass die rechtlichen Grundlagen für den Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021 feststehen. „Die Schulen, aber auch Lehrkräfte und Eltern haben so ausreichend Gelegenheit, sich auf die erforderlichen Änderungen im Schulbetrieb einzustellen“, heißt es in eine Mail, die das Schulministerium am Mittwochabend an die Schulen verschickt hat.

Wer die aktuelle Schulmail nachlesen möchte, findet sie hier: https://www.schulministerium.nrw/ministerium/19052021-schulbetrieb-ab-dem-31-mai-2021




Hasenpest aufgetreten: Zwei Fälle in Werne

In Werne sind zwei Fälle von Hasenpest aufgetreten. Ende April wurden dort zwei Hasen tot aufgefunden. Nach einer Untersuchung durch das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg bestätigte sich jetzt der Verdacht: Es handelt sich tatsächlich um die so genannte Tularämie, eine bakterielle Erkrankung.

In der Nähe Südkirchener Straße fand der Jagdausübungsberechtigte die toten Hasen. Als Fachmann war er natürlich sofort alarmiert. Schließlich ist die meldepflichtige Tierkrankheit aktuell vielerorts in Nordrhein-Westfalen aufgetreten.

Auf Menschen übertragbar
Bei der Tularämie handelt es sich laut Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung um eine durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Erkrankung. Neben Feldhasen, die besonders anfällig für diese Erkrankung sind, stellen vor allem Nager die Hauptwirte dieses Bakteriums dar. Auch auf Menschen ist die Krankheit übertragbar und nicht ungefährlich. Sie kann aber mit Antibiotika in der Regel gut behandelt werden.

Damit es soweit gar nicht erst kommt, gibt Kreisveterinärdirektor Dr. Kirschner folgende Hinweise: „Abstand halten hilft auch hier. Wer einen toten Hasen findet, sollte ihn keinesfalls anfassen, sondern die Veterinärbehörde kontaktieren. Auch Hundebesitzer sollten aufpassen und ihre Hunde in Bereichen, in denen Hasenpest-Fälle aufgetreten sind, an der Leine halten.“ Zwar erkranken Hunde in aller Regeln nicht, könnten die Krankheit aber übertragen. Wer Hasenfleisch isst, sollte es unbedingt ausreichend durcherhitzen.

Wer einen toten Hasen findet, kann die Veterinärbehörde des Kreises Unna per E-Mail an tierseuchen@kreis-unna.de und per Fax an 0 23 03 / 27-14 99 informieren. PK | PKU




Coronavirus: 33-jährige Bergkamenerin gestorben – 7-Tage-Inzidenz bei 77,2

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist eine 33-jährige Frau aus Bergkamen am 8. Mai und eine 90-jährige Frau aus Unna am 10. Mai.

48 neue Corona-Fälle sind heute im Kreis Unna gemeldet worden. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 18.561 Fälle gemeldet worden, 2790 in Bergkamen. 145 Personen mehr gelten als wieder genesen, 14 in  Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.482, in Bergkamen  bei 233.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 77,2 (Datenstand 18. Mai 2021 – 3:12 Uhr) und damit am vierten Werktag in Folge unter 100.




Heute Impfung; morgen Blutspende?!: Die Termine des DRK in Bergkamen im Mai

Zu gleich drei Blutspendetermine lädt das DRK jetzt ein. Sofern keine Impfreaktionen wie beispielsweise Fieber oder eine lokale Schwellung auftreten, können Geimpfte am Folgetag schon wieder Blut spenden, teilt das DRK mit. Weitere Informationen und Termine finden Sie unter blutspende.jetzt

  • Dienstag, 25. Mai, Bergkamen Weddinghofen, 15:00 – 19:30 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Goekenheide 7;
  • Freitag, 28.  Mai, Bergkamen Rünthe, 15:00 – 19:30 Uhr,  im Gemeindezentrum Haus der Mitte, Kanalstr. 7;
  • Freitag, 28. Mai, Bergkamen Mitte, 15:00 – 20:00 Uhr, im Treffpunkt, Lessingstr. 2

In den vergangenen Monaten ist es mit vereinten Anstrengungen gelungen, die Versorgung schwerkranker Patienten mit Blutkonserven zu garantieren. Das Rote Kreuz dankt allen Menschen, die mit ihren Blutspenden dazu beigetragen haben und appelliert, dies auch weiterhin zu tun. Nach einer Impfung mit einem SARS-CoV-2-Impfstoff ist keine Rückstellung von der Blutspende erforderlich. Das gilt gleichermaßen für die mRNA-Impfstoffe (Moderna, BioNTtech) wie auch für die verwendeten Vektorimpfstoffe (AstraZeneca, Johnson & Johnson). Sofern keine Impfreaktionen wie beispielsweise Fieber oder eine lokale Schwellung auftreten, können Geimpfte am Folgetag schon wieder Blut spenden.

Dies ist aus Sicht des Sprechers des DRK-Blutspendedienstes, Stephan David Küpper, eine enorm wichtige Nachricht: „Wäre nach einer Corona-Impfung eine Rückstellung von der Blutspende nötig, würden wir bei einer steigenden Impfquote viele Spenderinnen und Spender verlieren, was wiederum zu einem weiteren Engpass in der Versorgung der Patienten mit Blutpräparaten führen würde.“ Eine Testung des gespendeten Blutes wird nicht durchgeführt, da sich das Virus nach aktuellem wissenschaftlichem Stand (Robert-Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut) nicht im Rahmen einer Bluttransfusion übertragen lässt. Für die Patienten und Transfusionsempfänger besteht daher keine Gefahr. Durch die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf den Terminen gewährleistet das DRK einen größtmöglichen Schutz sowohl für alle Blutspender wie für die ehrenamtlichen und die hauptamtlichen Mitarbeiter.

Weitere Infos zum Hygienekonzept und ein Corona-FAQ sehen Sie online: www.blutspendedienst-west.de/corona „Terminreservierungen sind Bestandteil des Corona-Schutzkonzeptes, denn sie verhindern lange Wartschlangen.“ ergänzt Stephan Jorewitz vom Zentrum für Transfusionsmedizin in Hagen und rät: „Bevor sich Spender auf den Weg machen, empfehlen wir einen Blick auf die Internetseite des Blutspendedienstes und bitten ausdrücklich darum, sich im Vorfeld unter blutspende.jetzt einen Termin zu reservieren und eine medizinische Maske zu tragen.“ Weitere Informationen und Termine erhalten Sie auch kostenfrei unter 0800 -11 949 11.

„Medizinische Maske“ definiert sich laut § 3 Absatz 1 der Coronaschutzverordnung NRW wie folgt: „Medizinische Masken […] sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).“

Aus Infektionsschutzgründen bittet der Blutspendedienst darum, auf Begleitpersonen zu verzichten sowie einen eigenen Kugelschreiber zu benutzen. Blutspender werden nicht auf Corona getestet – für die Übertragbarkeit des Coronavirus durch Blut gibt es keine Hinweise. Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“.

Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet.