750 Beschäftigte im Kreis Unna: IG BAU Westfalen Mitte-Süd fordert besseren Schutz von Erntehelfern
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Westfalen Mitte-Süd hat die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften in der Landwirtschaft angemahnt. „Saisonbeschäftigte in der Region, die in der Ernte und Aussaat arbeiten, tragen ein besonders hohes Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Ein Großteil der Erntehelfer ist nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Genauso gefährlich ist es, wenn Beschäftigte in Sammeltransporten zu den Feldern gefahren werden“, kritisiert IG BAU-Bezirksvorsitzender Friedhelm Kreft. Die Unternehmen müssten alles dafür tun, dass die Branche nicht zum Corona-Hotspot werde. Außerdem seien verstärkte Arbeitsschutz- und Hygienekontrollen der Behörden notwendig. Saisonbeschäftigte dürften nicht ungeschützter sein als Menschen, die in Büros oder auf Baustellen arbeiteten. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt die Landwirtschaft im Kreis Unna rund 750 Menschen.
„Mehrere Corona-Ausbrüche in der Fleischbranche, aber auch auf Bauernhöfen haben im vergangenen Jahr gezeigt, wie wichtig der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pandemie ist“, so Kreft. Die überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonkräfte sorgten dafür, dass in den Supermärkten Spargel, Erdbeeren und Gurken nicht ausgingen. Dabei arbeiteten sie zu niedrigen Löhnen und häufig ohne Krankenversicherungsschutz. Nach einer neuen Regelung können Erntehelfer in diesem Jahr 102 statt wie bislang 70 Tage lang sozialversicherungsfrei in der Landwirtschaft arbeiten, was sie in ihrer sozialen Absicherung schlechterstellt, kritisiert die Gewerkschaft.
SuS Rünthe und FC Overberge stellen 21/22 eine gemeinsame B-Jugend
Bereits im September 2020 haben sich der FC Overberge und der SuS Rünthe auf Initiative des FC
Overberge ein erstes Mal zusammengesetzt, um über die Ansichten der Zukunft des Jugendfussballs
der Vereine zu sprechen. Während es noch vor fünf Jahren möglich war, in den Bereichen D-G zwei
Mannschaften zu stellen und auf dieser Basis dann auch zumindest je eine A-C Jugend, stehen
Fußballvereine heute vor dem Problem, Lücken in den Jugendmannschaften zu haben.
Fehlt einmal eine Mannschaft, ist es schwer diese Lücke wieder zu füllen. Das musste der SuS Rünthe
schmerzhaft erfahren, konnte doch erst in diesem Jahr nach zwei Jahren ohne A-Jugend der älteste
Jahrgang gestellt werden. Eine fehlende A-Jugend bedeutet, aber auch dass niemand in die Senioren
nachrückt.
Corona hat die Situation nicht leichter gemacht, mit unregelmäßigem Training und keiner Möglichkeit mal in die Schulen zu gehen und den möglichen Nachwuchs in Probetrainings für den Sport im Verein zu begeistern. „Unsere Plätze liegen kaum mehr als zwei Kilometer auseinander, da liegt es doch auf der Hand, dass man mal darüber redet, was man machen kann, wenn eine Mannschaft nicht gestellt werden kann.“ so Michael Frieg vom FC Overberge.
Das sah auch Ake Possiel vom SuS Rünthe so, als man die Treffen im letzten Jahr aufnahm. Ziel der Gespräche war es früh in der Saison einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zu schaffen, Ideen und Meinungen auszutauschen ohne den Druck, den man am Ende einer Saison eher hat, wenn man versucht eine Mannschaft zu stellen. „Es geht nicht darum Spieler vom anderen Verein abzuwerben, sondern den Jungs und Mädchen eine Perspektive auch weiterhin eine Möglichkeit zu geben zu spielen, mit Bindung zum Heimatverein.“
Dabei soll keine JSG gebildet werden, für die Spieler wird ein Zweitspielrecht beantragt, Training und
Betretung der Mannschaft wird von beiden Vereinen übernommen. Die frühen Gespräche haben sich
ausgezahlt, als man sich schnell auf eine Zusammenarbeit im Bereich der B-Jugend einigen konnte
und nun für die kommende Saison eine Mannschaft unter den Farben des SuS zu stellen.
Trainer der Mannschaft wird Michael Großpietsch sein. „Das waren sehr angenehme Gespräche mit Rünthe“ so Michael Frieg. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit, das war alles sehr unkompliziert mit
Overberge“. Natürlich suchen beide Vereine auch weiterhin Nachwuchs für ihre Jugendabteilungen.
Ein Kontakt kann in diesen Zeiten über die Internetpräsenzen der Vereine hergestellt werden.
Text: Svend-Ake Possiel, Bild: Max Wagenknecht ( beide SuS Rünthe )
Coronavirus: Inzidenzwert mit neuem Höchststand bei 244,9
Heute ist der Gesundheitsbehörde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist ein 50-jähriger Mann aus Lünen am 22. April.
122 neue Fälle sind seit dem letzten Update am Mittwoch gemeldet worden 27 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 16.530 Fälle gemeldet worden, 2456 in Bergkamen. 58 Personen mehr gelten als wieder genesen, 14 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 2.171, in Bergkamen bei 370.
Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 244,9 (Datenstand 23. April 2021 – 0 Uhr).
Schulen im Kreis Unna bis auf Weiteres im Distanzunterricht
Die Landesregierung wird im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich und mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen umsetzen. Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb werden in der Coronabetreuungsverordnung noch heute angepasst. Danach gilt für den Schulbetrieb ab Montag, dem 26. April:
Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt – es findet Distanzunterricht statt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Regional bedeutet hier, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. Der Inzidenzwert in einer einzelnen kreisangehörigen Gemeinde ist nicht maßgeblich.
Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
Pädagogische Betreuungsangebote sind eingerichtet.
Das Schulministerium hat alle Schulen und Schulträger über das künftige Verfahren informiert, wonach die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht erfolgt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung darüber trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.
Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht unter Einhaltung der bereits etablierten Schutz- und Hygienekonzepte fort. Die pädagogischen Betreuungsangebote bleiben unverändert erhalten.
Kreis Unna: Bundesweite Notbremse – Neue Regelungen treten in Kraft
Die Bundesnotbremse ist beschlossen. Damit treten ab Samstagfrüh, 24. April um 0 Uhr neue Corona-Regeln in Kraft. Bis dahin gilt noch die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Unna. Diese wird durch die Bundesregeln abgelöst. Der Kreis Unna liegt mit der aktuellen Inzidenz weit über den darin gesetzten Grenzwerten.
„Die ab Samstag geltenden bundeseinheitlichen Regeln sollen helfen, die dritte Welle der Pandemie auch im Kreis Unna zu bremsen“, sagt Landrat Mario Löhr. „Und das ist gut so, denn die Zahlen bei uns im Kreis sind viel zu hoch. Ich begrüße daher die klaren und konsequenten Regeln und ich appelliere an die Menschen im Kreis Unna, die Regeln zu beherzigen. Es sind harte Einschränkungen – aber es ist der richtige Weg.“
Regeln in der Übersicht
Zentraler Punkt der Bundesregelung ist: Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag ergänzende Schutzmaßnahmen. Im Kreis Unna liegt die Inzidenz seit dem 14. April über der Marke von 200. Somit gelten am Samstag, 24. April sofort die Bundesregeln. Hier die Übersicht über die wichtigsten Regeln:
Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person
Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
Schulen: Unterricht zu Hause (Abschlussklassen bleiben im Präsenzunterricht)
Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (click & collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden)
Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen
Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test)
Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich
Informationen zu den Regeln in den Kitas gibt es beim Land unter www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern. Dort ist auch die Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf zu finden und ergänzende Informationen, wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen kann. PK | PKU
Brief an Verkehrsminister Wüst: SPD drängt auf schnellen Bau des RS1 im Kreis Unna
Der Radschnellweg 1 gilt als bundesweites Modellprojekt für die Verbindung der Städte von Duisburg bis Hamm auf einer Länge von 101 Kilometern. Nach der Projektidee im Jahr 2010 sind bis heute erst 12,5 km der geplanten Gesamtstrecke fertiggestellt worden. Weitere Teilabschnitte gehen nun in die Umsetzung. Nach den jüngsten Aussagen des zuständigen Landesbetriebes Straßen.NRW soll die Umsetzung im Kreis Unna erst im Jahr 2026 beginnen. Die Vorsitzenden der SPD-Fraktionen aus Bergkamen, Kamen, Lünen, Unna und des Kreises haben sich daher mit einem Brief an den zuständigen Landesverkehrsminister Hendrik Wüst gewandt.
„Ein Baustart in 2026 ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Der Kreis Unna hat sich in den vergangenen Jahren deutlich für die Radmobilität eingesetzt und verfügt unter anderem über das dichteste Netz an Radstationen in ganz NRW. Der Kreis Unna sowie seine kreisangehörigen Kommunen haben weitreichende Ausbauprogramme für den Radverkehr verabschiedet. Diesem Entwicklungstempo muss sich der RS1 anpassen, weil er vor Ort für eine klimafreundliche Verkehrswende benötigt wird!“, machen die Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Weiß, Daniel Heidler, Rüdiger Billeb, Sebastian Laaser und Hartmut Ganzke ihre Haltung deutlich.
Auch für die Realisierung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027, an denen die Städte Bergkamen und Lünen beteiligt sind, muss der RS1 einen wichtigen Baustein für die klimafreundliche Erreichbarkeit für die Besucher*innen darstellen. „Die Planungen waren darauf ausgerichtet, kommunale Radwege an den RS1 anzuschließen, um so bestmögliche Radwegebeziehungen zu schaffen. Das wird mit einer Umsetzung ab 2026 unmöglich“, erläutern Rüdiger Weiß und Rüdiger Billeb für Bergkamen und Lünen.
Die SPD-Politiker fordern die Landesregierung sowie den Landesbetrieb Straßen.NRW auf, die Ressourcen für den RS1 aufzustocken, um damit Planung und den Bau deutlich zu beschleunigen. Im bisherigen Tempo dürfe dieses wichtige Projekt nicht weiterlaufen.
ADFC Kreisverband stellt Lastenfahrrad Urmel an der Radstation Bergkamen ab
Urmel, das Lastenfahrrad des ADFC Kreisverbandes Unna, steht ab sofort bis Juli in der Radstation der Stadt Bergkamen zur Ausleihe bereit – um möglichst vielen Personen die Ausleihe zu ermöglichen, wechselt das Transportrad regelmäßig seinen Standort im Kreis Unna. Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit, das Lastenrad über das Internetportal des ADFC zu buchen und dann kostenfrei zu nutzen.
Nach der regen Nutzung von ULF, einem unmotorisierten Lastenfahrrad, bietet Urmel eine neue Alternative. Urmel soll möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Idee des motorisierten Lastenradtransportes näher bringen und Testfahrten ermöglichen.
Bürgermeister Bernd Schäfer unterstützt diese besondere Aktion des ADFC: „Radfahren erlebt gerade während der Corona-Pandemie einen Boom, immer mehr Menschen begeistern sich derzeit für diese Gelegenheit, um draußen unterwegs zu sein können. Mit Urmel erhalten die Bergkamenerinnen und Bergkamener die Möglichkeit, wieder eine neue Alternative zu entdecken, um kostenfrei und umweltschonend ihre Einkäufe, Picknickkörbe oder sonstige Lasten zu transportieren. Wir freuen uns über dieses Angebot des ADFC.“
Christian Kruthoff vom ADFC Ortsverband Bergkamen ist Ansprechpartner für all jene, die „Urmel“ kennenlernen möchten. Der Sprecher des Bergkamener Ortsverbandes steht für Terminabsprachen zur Verfügung und übergibt das flinke Lastenfahrrad an der Radstation des Bergkamener Rathauses inklusive einer kurzen Einführung.
Urmel hat eine Ladefläche von 72 mal 94 cm und kann 80 Kilo zuladen. Das Lastenrad ist ein zweispuriges, elektrisch unterstütztes Cargobike der Marke Chike mit neuartiger Neigetechnik. Es hat eine elektrische Automatikschaltung und einen Shimano STEPS Mittelmotor.
Im gesamten Kreisgebiet stehen mittlerweile sechs Cargobikes in unterschiedlichen Bauformen sowie drei Anhänger und ein Trailerbike zur Ausleihe zur Verfügung. URMEL kann für maximal drei Tage hintereinander ausgeliehen werden. Der Ausleiher muss bei der Ausleihe einen Personalausweis vorlegen. Gebucht werden können die Räder über eine Ausleihwebseite (adfc-kreis-unna.de/ausleihe/) und Mitglieder des ADFC-Ortsverbandes geben URMEL zur Nutzung heraus.
Weitere Infos zu URMEL finden Interessierte im Netz unter https://adfc-kreis-unna.de/ausleihe/. Fragen zum Lastenrad und zur Ausleihe können selbstverständlich auch telefonisch und per E-Mail an den ADFC gerichtet werden (Christian Kruthoff, Sprecher ADFC Ortsverband Bergkamen, Tel. 02307/86287, bzw. Andreas Abels, Kreisvorsitzender ADFC Kreis Unna, Tel. 0231 8822108, E-Mail: ulf@adfc-kreis-unna.de). Die Stadt Bergkamen, Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Tourismus, steht für Rückfragen ebenfalls gerne zur Verfügung (Simone Reichert, Tel. 02307 965 229, E-Mail: tourismus@bergkamen.de)
City-Wohnturm ist wieder auferstanden: Im Mini-Format und als Teil des Kunstwerks „Neustadt“
Es gibt noch Bergkamenerinnen und Bergkamener, die wehmütig den City-Wohnturm, der 2016 abgerissen wurde, in Erinnerung haben. Jetzt ist er wieder auferstanden: im Mini-Format aus Beton, Stahl, Aluminium und Acrylglas mit den Maßen 259 × 104 × 112 cm und einem Gewicht von 5,5 Tonnen. Dieser City-Turm-Nachbau ist Teil des Kunstwerks „Neustadt“ des Berliner Künstlers Justus von Bismarck und der Architektin Marta Dyachenko im Emscher Landschaftspark Duisburg. Das Schöne ist: „Neustadt“ mit den Nachbildungen von 23 ehemaligen Gebäude im Ruhrgebiet ist Kunst unter freiem Himmel und kann ab 1. Mai besichtigt werden.
Über zwei Jahre Planung und Recherche sind der Umsetzung von »Neustadt« vorausgegangen. Der in Berlin lebende Künstler Julius von Bismarck hat sich für die Arbeit die Architektin und Künstlerin Marta Dyachenko an die Seite geholt. Gemeinsam haben sich die beiden die letzten zwanzig Jahre Bau- oder vielmehr Abrissgeschichte des Ruhrgebiets näher angeschaut und schließlich 23 abgerissene Gebäuden ausgewählt, die sie als skulpturale Modelle wieder auferstehen lassen. Sie wurden nach der Fertigstellung in Berlin per Schiff nach Duisburg gebracht.
Auf einer Grünfläche zwischen der Alten Emscher, dem Fahrradweg »Grüner Pfad« und der Autobahn A 42 entsteht im Maßstab 1:25 entlang von zwei Straßenzüge eine fiktive Stadt im Duisburger Landschaftspark. »Neustadt« erzählt vom Wohnen und Leben in den Städten an der Emscher und im gesamten Ruhrgebiet: Die Auswahl der Gebäudetypen und Bauaufgaben folgte dabei keinem strengen System, sondern auch ästhetischen, skulpturalen Kriterien und dem Wunsch einen Querschnitt des lokalen Städtebaus aufzuzeigen.
So steht neben einem Essener Mietshaus aus der Gründerzeit der Wohnkomplex einer einstigen Modellsiedlung von 1965 aus Marl, in der Nachbarschaft erzählen weitere Wohneinheiten im Plattenbaustil von der Sozialgeschichte der 1970er Jahre. Besonders dramatisch ist die Geschichte der 16-geschossigen Wohnhochhäuser »Weiße Riesen« aus Kamp-Lintfort entstanden, die lange leer standen, bevor ihr Abriss Platz für etwas Neues bot. Die Lebenszyklen der Paulskirche aus Duisburg von 1970 oder der Kirche St. Joseph aus Essen-Kupferdreh, die 1904 im neugotischen Stil fertiggestellt und 2015 abgerissen wurde, stehen beispielhaft für den gesellschaftlichen Wandel, der sich auch in den Glaubensgemeinschaften zeigt. Die Volkshochschule in Essen mit ihrer besonderen stufenförmigen Architektur und den Waschbeton -Reliefs an der Fassade oder das Hallenbad in Marl erinnern an ›bessere Zeiten ‹ und lassen auch Fragen zum Denkmalschutz aufkommen, gehörten sie doch einst zu den Ikonen der modernen Architektur der Nachkriegszeit.
Vielen Gebäuden ist gemein, dass sie auf eine lange ›Leidensgeschichte‹ zurückblicken können: oftmals verfielen die Architekturen, weil von den Verantwortlichen eine Nutzung, Umnutzung oder Sanierung nicht errungen werden konnte. »Neustadt« eröffnet eine Erinnerungsmaschine, die über das privat Erlebte hinausgeht. Die Arbeit provoziert Fragen zur Entwicklung des urbanen Raums: Warum wurde diese s Gebäude abgerissen? Wer entscheidet, ob eine Architektur erhaltenswert ist? Offensichtlich spielen ökonomische Aspekte dabei eine immer größere Rolle, wer kennt nicht das Argument, neu zu bauen sei billiger als eine Sanierung?
Weniger bekannt ist, dass die Bau – und Gebäudewirtschaft mittlerweile 38 % der globalen Kohlenstoffdioxidem ission verursacht. Ökologische Fragen sind von Bismarck und Dyachenko wichtig: Wie gelingt nachhaltiges Bauen oder eine sinnvolle Stadtplanung, die dauerhaft oder flexibel funktioniert? Die künstlerische Übersetzung der Gebäude in skulpturale Modelle aus Beton und Stahl ist mit Fensterverzierungen, Wandreliefs, unzählige n kleine n Fensterscheiben aus Acrylglas äußerst ausgefeilt umgesetzt worden. Die Künstler:innen vertreten dabei nicht den Anspruch, die Gebäude bis ins letzte Detail abzubilden, der Wiedererkennungwert sollte aber gesichert sein.
Für Julius von Bismarck und Marta Dyachenko sind die ehemaligen realen Gebäude »Beton gewordene Visionen«, die jetzt in der »Stadt einer nicht eingetroffenen Zukunft« wieder auferstehen. Mit der Zeit wird die vorhandene Vegetation die fiktive Stadt einbetten und ihre Maßstäblichkeit verschieben : Sträucher und Pflanzen können wie Bäume wirken. Andere Häuser bleiben selbst in der vielfachen Verkleinerung noch übermenschlich groß. Nicht zuletzt besitzt die neuen Stadt aus ›alten Häusern ‹ eine große Aufenthaltsqualität und verführt dazu, über die Entwicklung der eigenen unmittelbaren Umgebung nachzudenken.
Restimpfdosen: Berechtigte können sich beim Kreis Unna registrieren
Restimpfdosen sind nur wenige Stunden haltbar. Bislang hat der Kreis Unna Restdosen – also Reste aus einem angebrochenen Fläschchen – abends unter anderem an Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr verimpft. Da dieser Personenkreis inzwischen weitgehend versorgt ist, macht das Impfzentrum in Unna nun ein neues Angebot: Ab sofort können sich weitere impfberechtigte Personen registrieren.
Damit jede einzelne Impfdose weiterhin dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird, gibt es eine neue digitale Warteliste. Über die Internetseite www.kreis-unna.de/restimpfdosen können sich folgende Menschen registrieren:
Personen mit Vorerkrankungen gemäß §3 oder §4 Coronavirus-Impfverordnung,
Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen die nicht in einer Einrichtung leben,
Kontaktpersonen von Schwangeren.
Das Formular ist übersichtlich gestaltet und innerhalb kurzer Zeit ausgefüllt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Unna und die Möglichkeit, innerhalb von maximal 60 Minuten am Impfzentrum Unna sein zu können. Wichtig: Mit dieser Registrierung ist kein konkretes Impfangebot verbunden, weil nie konkret gesagt werden kann, ob und wenn ja wie viele Reste anfallen.
Aus der Liste der auf diese Weise registrierten Impfwilligen werden – wenn Impfdosen abends übrigbleiben – aus der am höchsten priorisierten Gruppe Personen ausgewählt und dann kontaktiert. Wichtig: Nur wer direkt zusagt, erhält den Termin und muss binnen 30 Minuten im Impfzentrum in Unna sein. PK | PKU
Kitas gehen wieder in die Notbetreuung – Ministerium: Zwei Monate Beitragsrückerstattung
Die Kitas im Kreis Unna gehen aller Voraussicht nach ab kommenden Montag in die Notbetreuung. Das schreibt das neue Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) vor, das in dieser Woche vom Bundestag und vom Bundesrat gebilligt und inzwischen vom Bundespräsidenten unterschrieben worden ist.
Im jüngsten Elternbrief erklärt das NRW-Familienministerium, dass wegen der Betreuungsausfälle die Elternbeiträge für zwei Monate erstattet werden sollen. Offen bleibt in diesem Elternbrief, ob die Kosten dafür vom Land oder von den Kommunen übernommen werden sollen:
Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind folgende Kinder und Familien:
Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn der Besuch der Kindertagesbetreuung als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch erforderlich ist sowie Kinder, die diese Angebote in Folge einer Entscheidung nach den §§ 27 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Hilfen zur Erziehung) wahrnehmen.
Besondere Härtefälle in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt.
Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kindertagesbetreuungsangeboten aktiv angesprochen und eingeladen.
Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung.
Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Eltern sollen Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass die Betreuung in Anspruch genommen wird, muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Das Formular dazu gibt es hier: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_eigenerklaerung_betreuungsbedarf.pdf
Angebote für alle Kinder in Zeiten der bedarfsorientierten Notbetreuung: Zu allen Kindern, die nicht in die Kindertagesbetreuung kommen, sollen die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen regelmäßigen (d.h. mindestens einmal die Woche) Kontakt aufnehmen. Ein Kontakt kann persönlich unter Wahrung der Abstandsregeln, telefonisch, per Video oder anderen Formaten erfolgen.
Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gilt laut Ministerium Folgendes:
Unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 gilt die aktuelle Regelung weiter: der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder mit verbindlicher Gruppentrennung und einer dafür jeweils um 10 Wochenstunden reduzierten Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (d.h. z.B. Montag, Dienstag, Mittwoch Sieben-Tage-Inzidenz über 165; Umsetzung der Notbetreuung planmäßig ab Freitag). In der Notbetreuung gelten weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung zu Hygiene, Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit die verbindliche Umsetzung der Gruppentrennung und die dafür notwendige Stundenreduzierung um 10 Wochenstunden in Kindertageseinrichtungen. Für Kinderschutz- und Härtefälle gilt die pauschale Stundenkürzung weiter nicht und der Betreuungsumfang wird weiter vom Jugendamt festgelegt.
Eine Rückkehr von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt.
Kampagne „Klimaschutz mit BRAvour“: Bergkamen macht da mit!
Die Klimakampagne „Klimaschutz mit BRAvour“ ist heute (22. April) mit einem digitalen Auftakt offiziell gestartet: 70 Kommunen und zwei Kreise im Regierungsbezirk beteiligen sich (Stand: 21. April), um gemeinsam mit der Bezirksregierung und der EnergieAgentur.NRW zu mehr Klimaschutz zu animieren. Mit dabei sind die Stadt Bergkamen und ihre Nachbarstädte.
Regierungspräsident Hans-Josef Vogel sagte zum Start:
“Der Klimawandel ist die Herausforderung unserer Zeit. Staat, Wirtschaft und wir alle als Bürger*innen sind hier die Akteur*innen. Ich freue mich, dass 70 Kommunen unseres Regierungsbezirkes jetzt gemeinsam ihre kommunale Intelligenz einbringen, um auch im Klimaschutz die wichtigen bürgerschaftlichen Potentiale durch lokale Aspekte, Motivation, Information und Beratung zur Entfaltung zu bringen. Zum Beispiel beim Thema ‘Solaranlagen auf die Dächer‘.“
Die Kampagne umfasst die fünf Themen: Erneuerbare Energien, Gebäudesanierung, Nutzerverhalten, Mobilität und Klimafolgenanpassung. Die Bezirksregierung stellt auf ihrer Internetseite www.bra.nrw.de/klimaschutz-mit-bravour Informationen zur Klimakampagne zur Verfügung. Zudem unterstützen EnergieAgentur.NRW und Bezirksregierung die Kommunen mit fachlicher Beratung und verschiedenen Medien wie Flyer, Broschüren oder auch Roll-ups, einem Internetauftritt, Social-Media-Aktivitäten.
EnergieAgentur.NRW-Geschäftsführer Lothar Schneider betont: „Die Region beweist hier einmal mehr, wie aktiv sie für den Klimaschutz eintritt. Wir freuen uns sehr, dass wir hier unterstützen dürfen.“ Umgesetzt wird die Kampagne in der Region durch die Klima.Netzwerker*innen der EnergieAgentur.NRW, sie bieten Fachworkshops zur Kampagne für die Verantwortlichen der teilnehmenden Verwaltungen.
Adrian Mork, Leiter Stabstelle Klimaschutz, Energie und Nachhaltigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg, ergänzt: „70 Kommunen bedeutet, dass wir mit der Klimaschutzkampagne 3,2 Millionen Menschen im Regierungsbezirk erreichen können. Damit geben die Menschen sowie die Kommunen und Kreise im Regierungsbezirk nicht nur ein Statement zu mehr Klimaschutz vor der Haustür ab, sondern sie werden selber tätig und entscheiden sich zum Beispiel für Photovoltaik auf dem Hausdach.“
Die beiden Klima.Netzwerkerinnen der EnergieAgentur.NRW, Claudia Mahneke und Julia Reifenrath freuen sich darauf, wenn die Kampagne in der Fläche sichtbar werden wird. Sie sind sich einig, dass es ein großer Mehrwert für die Kommunen ist, mit einer starken Partnerin wie der Bezirksregierung Arnsberg zusammenzuarbeiten.