„Wenn Traurigkeit zur Krankheit wird“: Online-Vortrag von Chefarzt Dr. Thomas Finkbeiner

Dr. Thomas Finkbeiner

Ein Gefühl von Traurigkeit kann sich zu einer Depression und damit einer behandlungsbedürftigen Erkrankung ausweiten, warnt Dr. Thomas Finkbeiner, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Klinikum Westfalen am Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund. In einem Online-Informationsabend erläutert er Hintergründe und Behandlungschancen am Donnerstag, 15. April, ab 18 Uhr.

Derzeit sind schätzungsweise fünf Prozent der Bevölkerung in Deutschland an einer behandlungsbedürftigen Depression erkrankt. Das sind etwa 4 Millionen Menschen. Etwa drei Mal so groß ist die Zahl derjenigen, die irgendwann im Laufe ihres Lebens an einer Depression erkranken. Die Depression ist damit die häufigste psychische Erkrankung; weniger als ein Drittel der Patienten wird jedoch medizinisch behandelt.

Nicht jede Stimmungsschwankung oder Antriebslosigkeit muss eine Depression bedeuten, bei langanhaltenden und schweren Symptomen aber kann eine konsequente Behandlung erforderlich werden. Dann stehen oft sehr erfolgreichen Therapiemöglichkeiten zur Verfügung. Wegen der Corona-Pandemie kann die Veranstaltung nur online durchgeführt werden.

Auf der Internetseite www.klinikum-westfalen.de ist beschrieben, wie es per Klick zum Chefarztvortrag geht. Es genügt ein PC, ein Smartphone oder Tablet, die Teilnahme ist auch anonym möglich und ohne selbst im Bild zu sehen zu sein. Per Chat können im Anschluss an den Vortrag individuelle Fragen an den Referenten gestellt werden.




IHK zu Dortmund lehnt pauschale Testverpflichtung weiter ab

IHK-Hauptgeschaeftsfuehrer Stefan Schreiber. Foto: Stephan Schuetze

„Aus Sicht der Wirtschaft in Dortmund, Hamm und im Kreis Unna kann der Weg aus der Krise nur über eine kombinierte Strategie aus Impfen und Testen führen“, bezieht Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund klar zur aktuellen Testdiskussion Stellung. Die Umfragen der IHK-Organisation zeigen, dass die Bereitschaft in der Wirtschaft sehr hoch ist, beim Testen zu unterstützen, viele Unternehmen aber vor großen Umsetzungsproblemen stehen. Da es noch mehrere Monate bis zu einer ausreichenden Impfquote in der Gesellschaft dauern wird, ist es aus Sicht der Wirtschaft essenziell, jetzt ein langfristig belastbares Vorgehen mit einer wirtschaftlichen Perspektive zu verknüpfen.

„Damit die Teststrategie ihre volle Wirkung entfalten kann, sollten nun Anreizen gesetzt werden, um die Bereitschaft und die Zahl der Tests schnell zu erhöhen“, so Schreiber. „In vielen Handelsbranchen etwa bei Brautläden, Juwelieren, Baumärkten, Möbelgeschäften, Elektronikfachmärkten, Ausstattern oder Küchenstudios hat der Weg Nordrhein-Westfalens aus negativem Test und Terminvereinbarung auch im Westfälischen Ruhrgebiet gut funktioniert. Die Kunden nehmen die Angebote an und viele Unternehmen unterstützen gerne freiwillig mit Tests. Gerade bei den wichtigen, langfristigen Investitionsentscheidungen des Lebens wie dem Hausbau oder der Wohnungsrenovierung sind die Kunden auf eine Beratung angewiesen.“

In den vom Land ausgewählten Modellkommunen – darunter auch Hamm – sollten nun schnell Erfahrungen gesammelt und umgesetzt werden, um auch den anderen geschlossenen Branchen wie der Gastronomie und der Freizeit- und Tourismuswirtschaft eine Perspektive zu eröffnen. Denn so Schreiber weiter: „In diesen Branchen stehen viele Betriebe vor dem Aus. Die Unternehmen haben ihre Rücklagen trotz der Fördermaßnahmen aufgebraucht. Schon heute sollten wir überlegen, wie ein Wiederanfahren dieser Branchen zusätzlich unterstützt werden kann.“

Beim Ausbau der Teststrategie in den Unternehmen dürfen die organisatorischen und rechtlichen Schwierigkeiten beim Testen nicht unterschätzt werden.

Beschaffungsprobleme: Auch wenn sich das Angebot am Markt verbessert hat, gelingt es vielen Unternehmen nicht, Tests in ausreichender Zahl zeitnah, sicher und mit einer unklaren Planungsperspektive zu beschaffen.

Kosten: Gerade in den wirtschaftlich angeschlagenen Betrieben stellt das Testen, aber auch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur und des Personals eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Haftung: Viele Unternehmen müssen in einer kurzen Frist Personal für die Tests medizinisch schulen. Hier bestehen noch erhebliche Haftungsrisiken.

Organisatorischer Vorlauf: Der Aufbau von Testangeboten erfordert einen organisatorischen Vorlauf von mehreren Wochen (Beschaffung, Schulung, Testinfrastruktur) und in Teilen der Unternehmen Investitionen in die Infrastruktur.

Vorbereitung: Um das Risiko einer Ansteckung zu verringern, sollten freiwillige TesterInnen in den Unternehmen vorab geimpft werden.

Betriebsärzte: Erforderlich ist es den rechtlichen Rahmen zum Einsatz von Betriebsärzten zu schaffen.

„Viele unserer Unternehmen können diese organisatorischen und finanziellen Hürden absehbar nicht allein stemmen. Eine allgemeine Testverpflichtung der Wirtschaft ist daher nicht der richtige Weg“, schließt IHK-Hauptgeschäftsführer Schreiber. Gemeinsam mit Betriebsärzten, Werksarztzentren, Verbänden und anderen Kammern arbeite man im Verbund mit IHK NRW im ganzen Land derzeit an Wegen, nicht nur das Testen in den Unternehmen, sondern hoffentlich auch bald das Impfen ganzer Belegschaften zu unterstützen.




Tipps für junge Frauen, die Karriere machen wollen: WFG lädt Studentinnen und weibliche Nachwuchskräfte ein

Unter dem Motto „Tipps für deinen Karriere-Kick-off: Einblicke in die beruflichen Erfahrungen erfolgreicher Power-Frauen aus der Region“ lädt die Wirtschaftsförderung Kreis Unna (WFG) in Kooperation mit der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL) für Mittwoch, 14. April zwischen 16:00 und 17:30 Uhr zur digitalen Veranstaltung „Step by Step“ ein. Es sind noch wenige Plätz frei.

Die Veranstaltung findet nun schon zum dritten Mal im Rahmen des Projektes „Wissen schafft Erfolg“ statt und wendet sich an Studentinnen und Absolventinnen, die ihre Karrierewege selbstbewusst gestalten möchten. Dabei geben erfolgreiche Frauen ihr Wissen in Form eines kurzen Impulsvortrages an die Studentinnen und weiblichen Führungskräfte weiter und berichten über Erfolge, aber auch
über Rückschläge, die sie in ihrer beruflichen Laufbahn meistern mussten.

Dieses Mal stellen Diana Uhlmann, Medienfachwirtin & Design Thinkerin aus Kamen, und Nicole Schelter, Unternehmensberaterin aus Schwerte, ihre beruflichen Wege vor. Diana Uhlmann wird in ihrem Vortrag „Das Pipi-Langstrumpf Prinzip“ erläutern, warum Frauen mit Eigensinn und Optimismus erfolgreicher sind.

Nicole Schelter zeigt in ihrem Kurzvortrag auf, wie die Teilnehmerinnen zu überwindende Hürden als Chance nutzen können.
Eine kostenlose Anmeldung unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der derzeitig besuchten Hochschule und des Studiengangs ist per E-Mail an veranstaltung@wfg-kreis-unna.de möglich

Diese Veranstaltung wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des
Landes NRW.




Kurze Flucht vor der Polizei endet an einer Laterne – Bergkamener war ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Ein 18-Jähriger aus Bergkamen hat in der Nacht zu Samstag die Anhaltezeichen eines Streifenwagens missachtet und ist vor diesem geflüchtet. Weit kam er nicht: Die Flucht endete an einer Laterne. Er und die drei weiteren Insassen des Fahrzeugs blieben unverletzt, durften aber erst einmal eine Polizeiwache von innen kennenlernen…

Der Wagen fiel Beamten der Polizei Dortmund gegen 0.35 Uhr auf der Hörder-Bach-Allee auf. Dass der Instinkt, das mit vier Personen besetzte Fahrzeug zu kontrollieren, sie nicht getäuscht hatte, bemerkten die Polizisten sehr schnell. Denn die deutlich wahrnehmbaren Anhaltezeichen, die sie dem Fahrer gaben, missachtete dieser. Auf die Hermannstraße in Richtung Schüren abgebogen, gab er Gas und beschleunigte sein Fahrzeug auf geschätzt mehr als 80 km/h. Offenbar jedoch ohne richtig die Kontrolle über dieses zu behalten, den im Kreuzverkehr an der Schüruferstraße rauschte das Auto über die Mittelinsel, touchierte dort das Gestell eines Baumes und kollidierte schließlich mit einem Laternenmast.

Beendet war die Flucht für die Insassen damit nicht. Alle vier verließen schnell das Fahrzeug und wollten flüchten. Dies wussten die Beamten jedoch zu unterbinden.

Den Grund, warum er nicht angehalten hatte, lieferte der 18-jährige Fahrer sofort: Er sei nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, gab er an. Erste Ermittlungen bestätigten dies. Zudem fanden die Beamten im Auto Utensilien, die Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum lieferten.

Der Fahrer und seine drei Mitinsassen (ein 18-Jähriger aus Werne sowie eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger aus Hamm) durften nun erst einmal mit zur Wache kommen. Nach Entnahme einer Blutprobe bei dem Fahrer, dem Fertigen einer entsprechenden Strafanzeige gegen ihn sowie Ordnungswidrigkeiten wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung gegen alle vier durften sie die Wache wieder verlassen.




Neue Testverordnung des Landes schafft Klarheit: Mindestens ein Test pro Person und Woche kostenfrei

Ab sofort gilt die neue Corona-Testverordnung des Landes und sie schafft in zweierlei Hinsicht Klarheit. Die bislang widersprüchliche Formulierung in Bundes- und Landesverordnungen, die sich z.T. auch auf Veröffentlichungen des Landes selbst bezog, ist vom Tisch: Bürgerinnen und Bürger haben Anrecht auf mindestens eine Testung pro Woche und Person. Bislang schrieb die Landesverordnung dieses Anrecht missverständlich auf eine Testung fest. Mehrere Städte und Kreise hatten darauf beim zuständigen Ministerium interveniert, darunter auch der Kreis Unna.

Betriebliche Tests gelten nun auch im privaten Umfeld
Eine zweite wesentliche Veränderung betrifft die Testungen, die Unternehmen ihren Angestellten kostenlos anbieten. Unter bestimmten Umständen können solche Tests jetzt auch bescheinigt werden. Die Testbescheinigungen gelten dann auch etwa für Einkäufe in Geschäften oder Besuche von Einrichtungen, die ein negatives Testergebnis voraussetzen.

Dazu heißt es im Begleitschreiben zur neuen Coronatest- und Quarantäneverordnung: „Ab sofort können alle Teststellen einschließlich der testenden Einrichtungen (Alten- und Pflegheime etc.) und Arbeitgeber Testbescheinigungen ausstellen und zwar sowohl für Coronaschnelltests als auch für begleitete Selbsttests.“

Arbeitgeber, die das Testbescheinigungsverfahren nutzen wollen, müssen sich in einem sehr einfachen Verfahren unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Die angemeldeten Arbeitgeber erhalten einen Link zu dem Testnachweisformular, so das Ministerium weiter. PK | PKU




Coronavirus: Inzidenzwert erneut weit unter 100, ab Zahl der aktuell Infizierten steigt deutlich

Erneut befindet sich der Inzidenzwert für den Kreis Unna unter 100. Lockerungen gibt es allerdings in frühestens vier Tagen. Das ist die Konsequenz einer Verordnung des Lands vom vergangenen Mittwoch.

Heute sind der Gesundheitsbehörde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist ein 63-jähriger Mann aus Unna am 9.4.2021.

93 neue Fälle sind seit dem letzten Update gemeldet worden, 11 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 14.760 Fälle gemeldet worden, 2119 in Bergkamen. 53 Personen mehr als am Donnerstag gelten als wieder genesen, drei in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.208, in Bergkamen bei 153.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 83,6 (Datenstand 9. April 2021 – 0 Uhr).




VKU fährt ab Montag nach Schulfahrplan

Nach dem aktuellen Beschluss der Landesregierung NRW geht es für die Abschlussklassen nach den Osterferien weiter mit dem Präsenzunterricht. Aufgrund dieser Regelung fährt die VKU ab Montag, den 12. April, wieder nach dem regulären Schulfahrplan.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6/ 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Kunstprojekt „Blick in die Zukunft“: Bewegende Bilder von Bergkamener Kindern sind eingegangen

Anna 8 Jahre: Dadrauf hat sie alles, was sie besonders mag und zwar endlich unter Menschen zu sein, die alltäglichen Dinge zu genießen und all das ganz in der Nähe.

Corona zum Trotz haben in den vergangenen Wochen viele kleine und große Künstler*innen beim Projekt „Blick in die Zukunft“ mitgemacht. Das Projekt wurde vom städtischen Kulturreferat in Bergkamen ausgerichtet.

„Wir haben viele schöne, kreative und auch sehr bewegende Bilder erhalten“ berichtet Anne Mandok vom Kulturreferat Bergkamen. Auch zwei Kindergärten aus Bergkamen waren mit vielen Kindern an diesem Projekt beteiligt. „Zukunftswünsche“ wurden auf das Papier gebracht und mit viel Liebe zum Detail dargestellt.

Die Kunstwerke sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen zu sehen. Die Gewinner der Auslosung werden persönlich bekannt gegeben.

Weitere Informationen unter Tel. (02307) 965 464 oder auf www.bergkamen.de

Maria: Wenn es vorbei ist.




Kindertagesbetreuung und Selbsttests ab dem 12. April 2021

Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach dem 11. April 2021 bis auf Weiteres im eingeschränkten Regelbetrieb. Es gelten weiterhin die Regelungen, die in der Offiziellen Information vom 26. März 2021 aufgeführt sind.

Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 12. April 2021 wird von einem umfassenden Testangebot begleitet. „Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen werden landesseitig Selbsttests zur Verfügung gestellt“, heißt es in einer Mitteilung des Familienministeriums NRW.

Die Informationen für Eltern können Sie hier herunterladen.




Werner Straße gesperrt: VKU-Busse fahren Umleitung

Die Busse der VKU können wegen Sperrung der Werner Straße ab Montag die Haltestellen „Anton-Schmaus-Straße“ und „Legienstraße“ Richtung Kamen nicht anfahren. Als Ersatz dienen die Haltestellen „Heinrichstraße“ und „Am Himmeldieck“. Diese Regelung gilt
voraussichtlich bis einschließlich Donnerstag, den 15. April.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Schulministerin: Am Montag gehen für eine Woche nur die Abschlussklassen und die Q1 in den Präsenzunterricht

Schulministerin Yvonne Gebauer.

Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. „Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.

Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach den bereits Belieferungsproblemen des Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.

Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen. Der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.
Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs können sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.
„Der Schulstart nach den Osterferien beginnt im Distanzunterricht. Dabei ist eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 sichergestellt. Mit der Testpflicht werden wir künftig beste Voraussetzungen für das danach wieder einsetzende Wechselmodell schaffen. Für die Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein wichtiges Signal, dass während der Pandemie für die Landesregierung die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität hat und sie gleichzeitig alles daransetzt, Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen. Als Schul- und Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.