Gemeindereferent Markus Brinkmann verlässt die Pfarrei Heilig Geist in Bergkamen

Markus Brinkmann

Unser Gemeindereferent Markus Brinkmann wechselt zum 01.03.2021 mit halber Stelle als Dekanatsjugendseelsorger ins Dekanat Unna. Bereits seit drei Jahren übt er diese Tätigkeit aus und hatte dafür bisher eine Freistellung von 25%. Hierunter fielen vor allem jugendspirituelle Projekte wie die Fastenchallenge oder Andachten an Allerheiligen oder im Advent. Diese hatten vor allem in Bergkamen ihren Ort. Durch die Aufstockung des Beschäftigungsumfangs wird es Herrn Brinkmann möglich sein, diese Projekte noch mehr im gesamten Dekanat zu etablieren.

Darüber hinaus hat sich Markus Brinkmann auf eigenen Wunsch hin von der Tätigkeit als Gemeindereferent in Bergkamen freistellen lassen. Neben seiner Tätigkeit als Dekanatsjugendseelsorger wird Herr Brinkmann ebenfalls mit einer halben Stelle in einem Softwareunternehmen arbeiten.

Da noch nicht bekannt ist, ob die Stelle neu besetzt wird, hat das Pastoralteam die Aufgaben neu verteilt und wird dies in Kürze bekannt geben.

Die Pfarrei Heilig Geist in Bergkamen dankt Markus Brinkmann für seinen sehr engagierten Dienst als Gemeindereferent. Vielen Menschen in unserer Stadt ist er ein treuer Begleiter, besonders den Kindern und den Jugendlichen. Durch seine starke Initiative können neue zukunftsweisende Wege in der Firmvorbereitung gegangen werden. Seinem sehr großen technischem Knowhow verdanken wir eine neue Homepage und unsere Präsenz in den sozialen Medien.

Die Pfarrei Heilig Geist in Bergkamen wünscht Herrn Brinkmann für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute und Gottes Segen für seine neuen Aufgaben.

Die Gemeinde verabschiedet Markus Brinkmann in der Sonntagsmesse am 28. Februar um 11.30 Uhr, die auf dem  YouTube-Kanal der Gemeinde übertragen wird.




Sexuelle Vielfalt im Kontext Flucht: Online-Vortrag über die Lebensrealitäten LSBTI*-Geflüchteter

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTI*) Geflüchtete stehen vor besonderen Herausforderungen. Dies trifft nicht nur auf die Erfahrungen im Herkunftsland und auf dem Fluchtweg zu, sondern auch auf die Zeit nach ihrer Ankunft in Deutschland. Der Aufenthalt in Sammelunterkünften ist häufig von homo- und transfeindlichen Gewalterfahrungen geprägt. Auch im Asylverfahren gibt es für sie besondere Hürden.

Wie ist die Lebensrealität LSBTI*-Geflüchteter? Welche besonderen (Schutz-)Bedarfe haben sie? Und welche praktischen Handlungsansätze ergeben sich daraus? Diesen und weiteren Fragen widmet sich die Referentin Alva Träbert vom NRW-weiten Schulungsprojekt „LSBTI* und Flucht“ der Rosa Strippe e.V. am Donnerstag, den 4. März, zwischen 10 und 12 Uhr.

Organisiert wird der kostenfreie Online-Vortrag vom Bildungswerk Multi-Kulti in Kooperation mit der Integrationsagentur und der Migrationsberatungsstelle des Multikulturellen Forums. Eine Anmeldung ist erforderlich, per E-Mail unter anmeldung-bw@multikulti-forum.de, telefonisch unter 02306 37893-12 oder online unter www.multikulti-forum.de/kurse.

 

 




Stadt sagt Großveranstaltungen bis zu den Sommerferien ab

Die Corona-Pandemie hat Deutschland nach wie vor fest im Griff und schränkt das öffentliche Leben in besonderem Maße ein. Um die Ausbreitung des Virus weiterhin einzudämmen, werden die nachfolgend aufgeführten städtischen Veranstaltungen zunächst bis zum 30. Juni 2021 abgesagt:

  • 26. – 29. März 2021: Die Frühjahrskirmes auf dem Stadtmarkt wird ersatzlos abgesagt.
  • 2. Mai 2021: Zum wiederholten Male abgesagt wird auch die 14. Bergkamener BlumenBörse einschließlich des Europatages unter Beteiligung der Partnerstädte sowie des Ehrenamt-Tages („Tag der Vereine“). Einen Nachholtermin wird es in 2021 nicht geben.
  • 4. – 6. Juni 2021: Das 21. Bergkamener Hafenfest im Westfälischen Sportbootzentrum wird ebenso abgesagt und auch in 2021 nicht nachgeholt.
  • 27. Juni 2021: Auch der 3. Holland-Markt, der erstmals auf dem Nordberg stattgefunden hätte, ist von der Absage betroffen. Möglicherweise kann ein Nachholtermin im Herbst 2021 erfolgen. Hierzu werden zurzeit Gespräche mit den holländischen Marktbeschickern geführt.
  • 3. April 2021: Beide Pflanzfeste mussten im vergangenen Jahr ersatzlos gestrichen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen 40 Bestellungen vor, die nach wie vor Gültigkeit haben. Zurzeit wird geprüft, ob eine Durchführung des 29. Pflanztermins unter Beachtung aller gültigen Schutzmaßnahmen möglich erscheint. Eine definitive Entscheidung erfolgt in Kalenderwoche 11.
  • Vereinsvertretertreffen 2021: Das sog. „Vereinsvertretertreffen“, zu welchem die Bergkamener Ortsvorsteher jeweils am Jahresanfang einladen, fallen in diesem Jahr aus. Die entsprechenden Vereine und Institutionen wurden bereits schriftlich über die Absage informiert.



Öffentlichkeitsfahndung nach Taschendiebstahl und Computerbetrug – Wer kennt die abgebildete Person?

Wer kennt diesen Mann?

Ein bisher unbekannter Täter entwendete am 5. Dezember 2020 gegen 16.30 Uhr einer Kundin eines Textildiscounters in der Parkstraße die Geldbörde aus der im Einkaufswagen abgelegten Handtasche.

Nur wenige Minuten später hob ein unbekannter Tatverdächtiger, in der Hauptstelle der Sparkasse Bergkamen-Bönen bei einem Geldinstitut am Rathausplatz, mit einer bei dem Taschendiebstahl erbeuteten Debitkarte, Bargeld an einem Geldautomaten ab. Dabei wurde er von einer Überwachungskamera gefilmt. Auf Beschluss des Amtsgerichtes Dortmund veröffentlicht die Polizei nun Lichtbilder des Tatverdächtigen.

Mehr Fotos gibt des hier: https://polizei.nrw/fahndungen/unbekannte-tatverdaechtige/bergkamen-diebstahl-computerbetrug

Nach Angaben der Polizei wird der Unbekannte wie folgt beschrieben:

Größe 180-185 cm
Scheinbares Alter in Jahren 30-35
Bekleidung: schwarze, mittellange Daunenjacke, blaue Röhrenjeans, schwarze Leder-Schnürschuhe
Besonderheiten: dunkler 5-Tage-Bart, Mund-Nasen-Schutz
Haarfarbe: blond
Figur: schlank

Wer kennt die abgebildete Person? Hinweise bitte an die Polizei unter den Rufnummern 02307 921 7320 oder 921 0.




Schachtgerüst Haus Aden 2 wird vielleicht schon ab Ende Februar demontiert

Das Schachtgerüst Haus Aden 2 .

Vielleicht schon ab Ende Februar wird das Schachtgerüst Haus Aden 2 aus dem Stadtbild verschwinden. Hier hat es die RAG eilig, denn bekanntlich soll auf dem Fundament des Förderturms die neue Wasserhaltung für das östliche Revier gesetzt werden.

Den Weg dazu hat am Donnerstag der Bergkamener Stadtrat frei gemacht. Lediglich die Fraktionen DIE LINKE und BergAUF sprachen sich für den Erhalt des Förderturms aus, entweder an gleicher Stelle oder versetzt an einem anderen Standort. Für die SPD, die Grünen und FDP ist der Preis dafür, rund 3 Mio. Euro plus die weiteren Unterhaltungskosten zu hoch. Bezahlen müsste dies die Stadt Bergkamen aus eigener Kasse. Die CDU enthielt sich der Stimme. Vorher hatte sie noch versucht, die Entscheidung per Antrag um einen Monat auf die nächste Ratssitzung am 18. März zu verschieben. Doch diese Bedenkzeit passte offensichtlich nicht in den Zeitplan der RAG.

Nach der intensiven und teilweise sehr emotional geführte Diskussion und nach der Entscheidung des Stadtrats unterbrach Bürgermeister Bernd Schäfer die Sitzung, um so dem Sprecher des REVAG-Geschichtskreises Haus Aden/Grimberg 3/4 Volker Wagner Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Er zeigte sich vom Ratsbeschluss „bitter enttäuscht“. Jetzt werde eine das Stadtbild bestimmende Landmarke verschwinden. Es sei auch ein Symbol für die Geschichte der Stadt Bergkamen.

Ausführlich hat die Verwaltung die Gründe aufgeführt, die für und die gegen den Erhalt des Förderturms sprechen. Dabei listet sie auf, was auch in Zukunft in Bergkamen an die Bergbaugeschichte erinnern wird. Dabei hat sie allerdings ein Bauwerk vergessen: das Denkmal auf dem Waldfriedhof in Weddinghofen für die 405 Todesopfer des großen Grubenunglücks auf Grimberg 3/4. Diese Katastrophe jährt sich am Samstag, 20. Februar, zu 75. Mal. Eigentlich hätte es wie alle fünf Jahr auch morgen eine große Gedenkveranstaltung geben sollen, doch auch das macht die Pandemie unmöglich.

Hier nun die Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Der Geschichtskreis Haus Aden / Grimberg 3/4 und weitere Unterstützer wünschen den Erhalt des Schachtgerüsts Haus Aden 2. Es handele sich um eine stadtbildprägende Landmarke, die Teil der Erinnerungskultur an die bergbauliche Vergangenheit der Stadt Bergkamen sein könne. Die Verwaltung hat daher unter Einschaltung externer Gutachter unterschiedliche Szenarien zum Erhalt untersucht.

1. Erhalt am heutigen Standort
Die RAG plant am Standort in der entstehenden Wasserstadt Aden ein Maschinenhaus, in dem sich eine Brunnenanlage mit Hebeeinrichtung für die Pumpen und Rohrleitungen befinden wird, die zukünftig den Grubenwasserspiegel des östlichen Ruhrgebiets reguliert. Als eine von sechs aktiven Wasserhaltungen erfüllt die Anlage damit dauerhaft eine zentrale Funktion bei der notwendigen Bewältigung der Bergbaufolgen für den Wasserhaushalt im gesamten Ruhrgebiet. Bei der RAG als Eigentümerin und Nutzungsberechtigte am Standort wurde daher der Wunsch vorgetragen, den Förderturm zu erhalten und in das Umbaukonzept zur Grubenwasserhaltung einzubinden.
Diesen Vorschlag hat die RAG negativ beschieden. Der Erhalt des Schachtgerüsts sei mit diesen Planungen nicht vereinbar. Das Maschinenhaus passe nicht unter die vorhandene Konstruktion. Es solle auf dem Fundament des zurückgebauten Schachtgerüsts errichtet werden, um die enorme Gesamtlast der Hebetechnik sowie der drei eingehängten Rohrleitungen von jeweils 500 Tonnen in den Baugrund abzuleiten. In diesem Fall sei die Statik der verbleibenden Stahlkonstruktion nicht länger gewährleistet. Das Gerüst müsse völlig umgestaltet werden. Das Aussehen würde sich grundlegend ändern, die Gesamterscheinung entstellt.
Als Alternative käme eine Translozierung an einen anderen Standort infrage.

2. Translozierung (Anm.: Versetzung) an einen anderen Standort
Als Voraussetzung dazu benennt die RAG folgende Bedingungen:
 Die RAG bleibt nicht länger Eigentümerin des Fördergerüsts.
 Der neue Eigentümer übernimmt die Kosten für den Umzug des Gerüsts sowie alle notwendigen bauseitigen Verpflichtungen.
 Der neue Eigentümer übernimmt alle rechtlichen Verpflichtungen.
Die Verwaltung hat daraufhin die Translozierung an einen anderen Standort geprüft.
Um dem Fördergerüst die Sinnhaftigkeit nicht komplett zu entziehen, käme nur ein Standort in unmittelbarer Umgebung in Betracht.
Daher wurde zunächst die Versetzung auf dem RAG-Grundstück geprüft. Das Grundstück wird in Gänze für die Durchführung zwingend erforderlicher Arbeiten am Standort benötigt. Einschränkungen will die RAG insbesondere aus Erwägungen der Arbeitssicherheit nicht hinnehmen. Aus diesen Gründen scheidet eine Versetzung innerhalb der für die zentrale Wasserhaltung Haus Aden vorgesehenen Fläche aus.
Östlich angrenzend stehen im Bereich der heutigen Trafostation potenziell geeignete Flächen zur Verfügung. Diese sind im Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ als Gewerbegebiet festgesetzt und werden über den Adenboulevard erschlossen. Diese Flächen werden im Rahmen der Baureifmachung für die Wasserstadt Aden als tragfähige Bauflächen aufbereitet und könnten die erforderlichen Massen mit geringfügiger Ertüchtigung aufnehmen. Die RAG Montan Immobilien GmbH als Eigentümerin dieser Grundstücke kann sich eine Versetzung des Fördergerüsts dorthin grundsätzlich vorstellen. Voraussetzung sind der Erwerb der Flächen in einer Größe von rd. 4.000 qm, keine Beeinträchtigung der umliegenden Grundstücke (z.B. Abstandsflächen) und die jederzeitige Erreichbarkeit des Wasserhaltungsstandortes.

Eine Versetzung auf die Fläche des westlich anschließenden Adenparks kommt aufgrund der Tragfähigkeit des Untergrunds nicht in Frage.
Seitens der Verwaltung wurde daher eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Fördergerüsts an das mit bergbaulichen Hochbauanlagen vertraute Architekturbüro Dipl.-Ing. Heinrich Böll (Essen) in Auftrag gegeben. Aufgrund spezieller statischer Fragestellungen wurden Ripkens Wiesenkämper Beratende Ingenieure eingebunden. Das Ergebnis liegt seit Ende Januar vor. Den Fraktionen wurden das Gutachten in Gänze zur Verfügung gestellt.
Demnach ist die Versetzung des Doppelstreben-Fördergerüstes „Schacht Aden 2“ technisch möglich. Der Gutachter hat dazu drei technische Varianten geprüft. In Konzeption 1 wird ein Versetzen in Teilen jeweils kleiner 50 Tonnen vorgeschlagen, in Konzeption 2 in größeren Teilen und in der Konzeption 3 im Ganzen.

Die Konzeption 1 sei aus wirtschaftlichen Gründen zu favorisieren. Auch zeitliche Gründe sprächen dafür, da geeignete Kräne, welche die großen Lasten nach den Varianten 2 und 3 tragen können, langfristig ausgebucht seien.
Die Sanierung und Umsetzung kalkuliert der Gutachter mit rd. 2,1 Mio. €. Dazu kommen weitere Kosten für den Erwerb des Grundstücks und für eine Zwischenlagerung. Der Gutachter legt anhand der notwendigen Genehmigungsverfahren im Bergrecht dar, dass eine kurzfristige Versetzung auf das angedachte Grundstück nicht möglich sein wird. Auch die Baureifmachung dieser Flächen ist noch nicht erfolgt. Im Ergebnis ist eine Zwischenlagerung der demontierten Teile erforderlich.

Die Verwaltung rechnet daher mit Kosten von ca. 3 Mio. €, die sich wie folgt aufteilen:
Versetzung, Sanierung 2,1 Mio. Euro
Grundstück 200.000 – 300.000 Euro
Zwischenlagerung 300.000 Euro
Einfriedigung, Beleuchtung, Beschilderung 100.000 Euro
10 % Sicherheitszuschlag 300.000 Euro
Summe ca. 3.000.000

Hinzu kommen Kosten für die dauerhafte Unterhaltung, Wartung und den Betrieb bei Führungen, Veranstaltungen usw.
Angesichts dieser immensen Kostendimension rät die Verwaltung von der Versetzung des Fördergerüsts in kommunaler Baulastträgerschaft ab.

Der Ratsbeschluss ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, da die RAG mit der bereits vorliegenden bergrechtlichen Genehmigung den Rückbau jederzeit einleiten kann und will. Nach Zeitplan der RAG könnte der Rückbau Ende Februar beginnen. Die Entscheidung sollte zudem kurzfristig erfolgen, da ansonsten durch diese Maßnahme zwei Großbaustellen Wasserstadt Aden und Bau der Grubenwasserleitung auf engstem Raum beeinträchtigt bzw. verzögert werden könnten. Dies wäre mit zusätzlichen Restriktionen für die bauausführende „ARGE Wasserstadt“ mit der Folge von Kostensteigerungen verbunden. Auch hinsichtlich der weiteren Planungen zum nationalen Städtebauprojekt ist die Entscheidung jetzt herbeizuführen, da bereits Fördermittel beim Bund für 2021 für dieses Projekt eingeplant sind und verloren gehen könnten.

Natürlich soll in der ehemals größten Bergbaustadt die Erinnerung an die bergbauliche Vergangenheit auch in Zukunft eine Rolle spielen. Haus Aden ist einer der sechs zentralen Wasserhaltungsstandorte – als Teil der so genannten „Ewigkeitsaufgabe“ der RAG. Daher besteht die Chance, dieses neue Kapitel des Bergbaus auch als Symbol zu begreifen und als neuen architektonischen Identifikationsort zu gestalten. Der Rat hat daher in seiner Sitzung am 19.02.2020 diese Maßnahme beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diese Idee als Projekt des Nationalen Städtebaus anzumelden und eine Förderung zu beantragen. Das Bergkamener Projekt wurde aus 98 angemeldeten Maßnahmen ausgewählt und in die Förderung aufgenommen. Bergkamen kann damit erstmals ein Projekt des Nationalen Städtebaus umsetzen. Mit der Wasserstadt Aden entsteht ein innovatives Wohn- und Arbeitsquartier, das bereits heute nationale und internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Mit diesem Zukunftsprojekt sind hohe Qualitätsstandards an Städtebau und Baukultur eingeführt. Die Architektur des Hebewerks soll an diesen Qualitätsanspruch anknüpfen.

Die RAG hat dabei ihre Mitwirkung bereits bestätigt. Die ersten weiterführenden Gespräche haben stattgefunden.
Neben der Transformation in eine neue Zeit in der Wasserstadt Aden sollen in Bergkamen einzigartige Bergbaurelikte als wesentlicher Bestandteil der Erinnerungskultur erhalten bleiben: Am Standort Neu-Monopol kann ein bergbauliches Ensemble in unmittelbarer Innenstadtnähe erhalten werden. Die notwendigen Vorarbeiten für eine Inwertsetzung des Standorts wurden mit dem Integrierten Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ bereits eingeleitet.

Dritter wichtiger Baustein der Erinnerungskultur ist die museale Präsentation im Stadtmuseum, die im Wesentlichen vom ehrenamtlichen Engagement des Geschichtskreises Haus Aden / Grimberg 3/4 getragen wird.

Mit diesen drei Bausteinen kann die prägende Epoche des Bergbaus in Bergkamen lebendig gehalten und ein neues Kapitel in die Zukunft aufgeschlagen werden.“




Coronavirus: Keine weiteren Todesfälle im Kreis Unna, der Inzidenzwert steigt aber auf 71,7

Heute sind der Gesundheitsbehörde keine weiteren Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

Der Gesundheitsbehörde sind gestern und heute insgesamt acht weitere Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden. Darunter eine Person aus Unna (am 17. Februar gemeldet). Zudem sind heute Fälle bei drei Personen aus Selm, zwei weiteren aus Unna, einer aus Kamen und einer aus Lünen bekannt geworden. Somit sind insgesamt 33 Personen aus dem Kreis Unna bekannt, die sich mit der B.1.1.7 Mutation angesteckt haben.

60 neue Fälle sind heute gemeldet worden, sechs in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.491 Fälle gemeldet worden, 1847 in Bergkamen. 31 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, zwei in Bergkamen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 559, in Bergkamen auf 77.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Laut Landeszentrum beträgt der Inzidenzwert für den Kreis Unna 71,7 (plus 5,8).




Stadtmuseum Bergkamen zeigt Ausstellung zum 75. Jahrestag des Grubenunglücks auf Grimberg 3/4 in der Stadtbibliothek

Einweihungsfeier für das Denkmal auf dem alten Weddinghofer Waldfriedhof fünf Jahre nach den Grubenunglück am 20. Februar 1946.

Ab dem 20. Februar 2021 wird am Marktplatz in Bergkamen die Erinnerungsausstellung „20. Februar 1946, 12.05 Uhr“ im Anschluss an die Kranzniederlegung am Ehrendenkmal durch Bürgermeister Bernd Schäfer und dem Knappenverein Weddinghofen präsentiert. Die Plakat-Ausstellung findet in den Schaufenstern der Stadtbibliothek statt. So erhalten interessierte Bürger/innen trotzt coronabedingter Schließung des Museums die Möglichkeit die Ausstellung zu „besuchen“.

Neun Text- und Bildtafeln befassen sich mit dem Grubenunglück auf Zeche Grimberg 3/4 vor 75 Jahren. Sie zeigen die Ergebnisse zahlreicher Recherchen u.a. zu möglichen Unglücksursachen, zu den komplizierten und schwerfälligen Rettungsversuchen sowie das Leid und die Not der Familien verunglückter Kumpels. Originalbilder und Zitate von Zeitzeugen verdeutlichen die Tragik der Katastrophe.

Erweitert wird die Darstellung durch eine digitale Ausstellung. Auf der Homepage des Stadtmuseums Bergkamen (www.stadtmuseum-bergkamen.de) und auf Facebook werden ab dem 20. Februar 2021 zwei Kurzfilme bereitgestellt. Der erste Film zeigt anhand von zahlreichen Originalbildern und Erklärungen die Entstehung der Zeche Grimberg 3/4. Der Zweite beschäftigt sich mit dem Grubenunglück und dessen Folgen. Für die Dreharbeiten wurden wichtige historische Orte in Bergkamen aufgesucht.

Am 20. Februar 1946 führte eine Schlagwetterexplosion auf der Zeche Grimberg 3/4 in der Gemeinde Weddinghofen zum schwersten Grubenunglück in der deutschen Bergbaugeschichte. Gegen Mittag entzündete ein Funke ein explosives Luft-Methangas-Gemisch. Die darauffolgende Kohlenstaubexplosion und die gewaltige Druckwelle richteten verheerende Schäden an. 405 Bergleute verloren unter Tage ihr Leben. Nur 64 Kumpels überlebten die Katastrophe.

Bis heute gilt das Unglück als nicht abgeschlossen. Die Aufklärungsversuche blieben ergebnislos. Im Abschlussbericht vom 2. Oktober 1950 wird eine Schuldzuweisung für nicht möglich befunden. Aufgrund der Zerstörungen unter Tage war ein Vordringen bis zum Ursprungsort der Explosion nicht mehr möglich. Dadurch konnte die genaue Unglücksursache nie geklärt werden und wurde so in das Gedächtnis der Stadt Bergkamen aufgenommen.




VKU-Busse fahren ab Montag wieder im Schülermodus

Für einen Teil der Schüler beginnt ab dem 22. Februar wieder der Präsenzunterricht. Für viele ist das nach dem langen Homeschooling eine gute Nachricht. Die VKU bringt selbstverständlich wieder alle zur Schule. Ab kommenden Montag fahren die Busse nach dem regulären Fahrplan.

Alle in den Fahrplänen mit „S – an Schultagen“ gekennzeichneten Fahrten finden statt. Weiterhin gilt: Busfahren bitte nur mit medizinischer oder FFP2 Maske. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen weiterhin eine Alltagsmaske tragen.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Kreis erinnert: Fäll- und Schnittverbot ab 1. März

Der Kreis erinnert: Ab 1. März gilt wieder ein Fäll- und Schnittverbot – und das bis zum 30. September. Für einen kräftigen Gehölzschnitt bleiben also nur noch wenige Tage Zeit.

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, Sinn und Zweck der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden. Erlaubt sind lediglich Formschnitte, mit denen nur der Austrieb des Vorjahres zurückgeschnitten wird.

Der Kreis rät, sich vor allem in der Brutzeit von Vögeln vorher abzusichern, ob Nester in den Hecken gebaut wurden und diese von Vögeln bewohnt sind. Ist das der Fall, sollte auch mit Formschnitten gewartet werden, bis die Tiere das Nest verlassen haben. PK | PKU




Kunst trotz(t) Corona: Kulturreferat startet neues Projekt „Blick in die Zukunft“

Beispiel für einen Beitrag für das Projekt „Blick in die Zukunft“

Was meinen sie? Hat sich die Welt/unser Alltag mit und nach Corona verändert? Die Bergkamener sind nun dazu aufgerufen, hierzu ein selbst gestaltetes Bild oder eine selbst gestaltete Postkarte einzureichen. Bild und Textgestaltung jeglicher Art sind dabei frei.

„Wir freuen uns, wenn zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den kommenden Tagen mit Pinsel, Stiften, Marker, Kohle und Papier die „Zukunft“ auf Papier festhalten“, lädt Anne Mandok vom Kulturreferat der Stadt Bergkamen die Bürger zum Mitmachen ein.

Alle eingesandten Arbeiten werden in einer Online-Ausstellung veröffentlicht und mit Namen der Künstlerin bzw. des Künstlers versehen präsentiert.

Kunstwerk, Bild oder Postkarte können beispielsweise Folgendes beinhalten:

  • Emotionen
  • Blick in die Zukunft nach Corona
  • Worauf freut man sich am meisten ohne Einschränkungen?
  • Wohin möchte man reisen?
  • Welche Aktivitäten möchte man machen und welche Orte und Menschen besuchen?

Unter allen Einsendungen wird die Stadt Bergkamen Malkoffer verlosen.
Mitmachen lohnt sich!

Die Kunstwerke können gerne Zuhause abfotografiert und per E-Mail an a.mandok@bergkamen.de verschickt werden. Alternativ können auch Bilder in Postkartengröße in den Briefkasten des Kulturreferates im Stadtfenster (Rathausplatz 4) eingeworfen werden. Der Einsendeschluss ist der 31. März 2021.




Licht aus – Klimaschutz an! Weltweite Earth Hour 2021 auch in Bergkamen

Wenn am Samstag, 27. März, um genau 20.30 Uhr in der Bergkamener Stadtmitte einige Lichtkunstwerke ausgehen, ist das Absicht: Im Rahmen der Earth Hour 2021 werden Menschen und tausende von Städten auf der ganzen Welt für eine Stunde das Licht ausschalten und so ein gemeinsames Zeichen für den lebendigen Planeten Erde setzen. Menschen schalten das Licht in ihren vier Wänden aus, Städte hüllen ihre bekanntesten Bauwerke in Dunkelheit.

In Bergkamen werden für eine Stunde die Lichtkunstwerke im Stadtkern ausgeschaltet. Das betrifft die Medienskulptur „no agreement today, no agreement tomorrow“ am ZOB von Andreas Kaufmann und die vier Stelen des Kunstwerks „Bergkamen setzt Maßstäbe“ der Gebrüder Maik und Dirk Löbbert. Normalerweise leuchten sie die Nacht hindurch, am Samstag, den 27.03.2021 gibt es eine einstündige Unterbrechung.

Die Earth Hour zeigt, wie Menschen gemeinsam auf der ganzen Welt für den Erhalt des Planeten kämpfen. Jede und Jeder kann sich am 27. März um 20.30 Uhr mit dem symbolischen Lichtausschalten in den eigenen vier Wänden beteiligen. Dinner in the Dark, Verstecken spielen mit den Kindern, malen mit Leuchtfarben: Wir laden gemeinsam mit dem WWF alle ein, bei der Earth Hour digital mitzumachen und unter den Hashtags #LichtAus und #EarthHour davon zu erzählen.

Wer mitmachen möchte, findet unter www.wwf.de/earthhour neben Hintergrundinformationen auch Vorschläge für die eigene, gelungene Earth Hour.