Oliver Kaszmarek: Niemand darf in der Pandemie zurückbleiben – JobCenter können Laptops für bedürftige Kinder übernehmen
Damit einkommensschwache Familien in der Corona-Krise nicht benachteiligt werden, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt zusätzliche Hilfen angekündigt: Für bedürftige Schülerinnen und Schülern übernehmen die Jobcenter Kosten für Laptops, Tablets oder Drucker für den Unterricht zu Hause. Darüber hinaus bekommen Hartz-IV-Empfänger schon bald je zehn kostenlose FFP2-Masken oder vergleichbare medizinische Masken. “Es ist wichtig, dass wir in der Krise niemanden alleine lassen.”, begrüßt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek die Maßnahmen.
Die Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind, gilt für alle Schüler*innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Schüler*innen bzw. deren Eltern müssen den entsprechenden Bedarf beim Jobcenter geltend machen, der im Regelfall bis zu 350 Euro betragen kann. “Bereits im Sommer vergangenen Jahres hat der Bund ein 500-Millionen-Programm für Leihlaptops für bedürftige Kinder aufgelegt”, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Die neue Regelung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ergänze dieses Programm nun. “Der Zugang zur Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen”, sagt Kaczmarek. Der Zuschuss für die digitale Ausstattung von bedürftigen Schüler*innen sei ein wichtiger Schritt in
Richtung Chancengleichheit. Zudem weist der Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass mit dem Digitalpakt Schule bereits eine langfristige Ausstattungsoffensive für Digitalisierung in Schulen gestartet ist, von der der Kreis Unna mit 19,8 Mio. Euro profitiert und die allen Schüler*innen zukommt.
Zudem erhalten wegen der verschärften Maskenpflicht nun auch Hartz-IV Empfänger je zehn kostenlose FFP2-Masken. Zum Schutz von Risikogruppen hatte der Bund bereits ein Programm für die Ausgabe von FFP2-Masken aufgelegt. Nun werde auch für das neue Programm eine kurzfristig umsetzbare Lösung genutzt. Das heißt: Die Berechtigten werden zügig durch ihre Krankenkasse bzw. –versicherung
per Schreiben über einen Anspruch informiert. Bei Vorlage des Schreibens und eines Lichtbildausweises erhalten die Betroffenen dann ihre Masken in der Apotheke. Eine Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen, den Berechtigten entstehen keine Kosten. Die Finanzierung der
Masken erfolgt aus dem Bundeshaushalt. „Das ist ein wichtiger Beitrag in der Pandemie”, so Kaczmarek. Notwendiger Schutz dürfe keine Frage des Geldbeutels sein.