Besondere Corona-Risiken für Diabetiker: Hellmig-Krankenhaus setzt Pulsschlag-Reihe online fort

Dr. Markus Rottmann, Direktor der Angiologischen Kliniken im Klinikum Westfalen, eröffnet die Online-Vortragsreihe des Hellmig-Krankenhauses mit Informationen zu besonderen Pandemierisiken für Diabetiker.

Hellmig-Krankenhaus und VHS setzen die Pulsschlagvorträge mit medizinischen Themen fort. Wegen der Pandemie werden die Informationsabende in der Traditionsreihe weiterhin als Online-Angebote organisiert. Vor speziellen Risiken für Diabetiker warnt zum Auftakt angesichts der Corona-Pandemie Dr. Marcus Rottmann, Direktor der Angiologischen Kliniken im Klinikum Westfalen und Leiter des Diabeteszentrums am Hellmig-Krankenhaus. Er referiert dazu am Mittwoch, 13. Januar, um 18 Uhr.

Per Klick können die Chefarztvorträge im Internet live verfolgt werden und auch Fragen an die Referenten sind dabei möglich. Die Themen im ersten Halbjahr reichen von besonderen Pandemierisiken für Diabetiker über Schilddrüsenerkrankungen, Schmerzende Hüftgelenke oder Vorsorge zu Darmerkrankungen und Umgang mit Krebsrisiken und Krebserkrankungen in der Pandemie.

Um Erkrankungen der Schilddrüse geht es am Mittwoch, 3. Februar, um 18 Uhr. Dr. Andreas Ludwig, Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Hellmig-Krankenhaus informiert über Überfunktion und Unterfunktion des für unseren Stoffwechsel wichtigen Organs und weitere Krankheitsbilder, die die Schilddrüse betreffen.

Trotz Pandemie zur Vorsorge zu gehen rät dringend Dr. Kai Wiemer, Chefarzt der Kamener Fachklinik für Gastroenterologie. Er referiert am Mittwoch, 3. März, um 18 Uhr. Dr. Wiemer warnt davor, aus Sorge vor einer Corona-Infektion die Gefahren anderer Krankheitsbilder zu vernachlässigen. Darmkrebs sei durch Vorbeugung meist zu vermeiden. Der Verzicht auf Vorsorgetermine aber könne im Extremfall schwerste Folgen haben. Kliniken und Praxen seien dagegen heute gut aufgestellt, um Infektionsrisiken zu minimieren.

Auch Gelenkerkrankungen machen in der Pandemiezeit nicht halt. Am Mittwoch, 14. April um 18 Uhr referiert Dr. Dieter Metzner, Chefarzt der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie am Hellmig-Krankenhaus Kamen über Schädigungen der Hüftgelenke durch Verschleiß oder Unfall. An diesem Abend geht es auch um Therapieoptionen, die Schmerzen nehmen und Lebensqualität wieder herstellen können.

Krebserkrankungen gehören trotz aller medizinischen Fortschritte zu Krankheiten, die Lebenszeit nehmen können. In seinem Pulsschlagvortrag am Mittwoch, 5. Mai um 18 Uhr berichtet Dr. Peter Ritter, Direktor der Onkologischen Kliniken, über die Chancen, die moderne Krebsmedizin bietet, wenn diese denn früh genug zum Einsatz kommt. Auch er warnt davor, in der Pandemie Arzttermine zu verschieben und Vorbeugung zu vernachlässigen. Auch eine gesunde Lebensweise sei weiterhin wichtig, um Erkrankungsrisiken zu reduzieren.

Nähere Informationen zu diesen Veranstaltungen, aber auch Hinweise auf weitere Online-Veranstaltungen des Klinikums Westfalen finden sich im Internet unter www.klinikum-westfalen.de. Dort wird auch beschrieben, wie die Online-Teilnahme an den Live-Vorträgen funktioniert und es gibt Links, die mit wenigen Klicks zu den Veranstaltungen führen.




Corona-Virus: 66-jähriger Bergkamener gestorben

Übers Wochenende bis heute 15 Uhr sind der Gesundheitsbehörde des Kreises Unna sechs weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind ein Mann aus Bergkamen im Alter von 66 Jahren am 8. Januar, eine Frau aus Holzwickede im Alter von 92 Jahren am 8. Januar und ein Mann aus Kamen im Alter von 70 Jahren am 10. Januar. Zudem sind ein Mann und eine Frau aus Lünen im Alter von 80 und 88 Jahren am 8. Januar verstorben und ein Mann aus Selm im Alter von 85 Jahren am 5. Dezember 2020.

154 neue Corona-Fälle im Kreis Unna sind heute inklusive Samstag und Sonntag gemeldet worden, 26 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 10.568 Fälle gemeldet worden, 1519 in Bergkamen. 134 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 29 in Bergkamen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.534, in Bergkamen geht sie um vier auf 213 zurück.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Der Inzidenzwert für den Kreis Unna liegt aktuell 164,9 (minus 0,3)




Realschule Oberaden: Imagefilm auf Youtube und Videokonferenz mit der Schulleitung

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es in diesem Schuljahr wird es auch an der Realschule Oberaden keinen „Tag der offenen Tür“  geben. Darauf haben sich alle weiterführenden Bergkamener Schulen im Sinne der Gesundheit entschieden. Einen ersten Eindruck erhalten interessierte Eltern und Schüler durch den neuen Imagefilm, der diesen Link auf Youtube abrufen werden kann: www.youtube.com/channel/UCf4uLBQJvjC8Pzfv4kg2BEg

Um auch direkt Fragen an die Schulleitung stellen zu können, werden richtet die Realschule Oberaden für Interessierte am Freitag, 15. Januar 2021, in der Zeit von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr eine Zoom-Videokonferenz ein. Klicken Sie dazu am Freitag bitte auf folgenden Link:

https://us02web.zoom.us/j/89010676649?pwd=SFlLYm9Nbm94VG1zTS9rSmk3dXFoUT09

Passwort: anmeldung

Sollten Sie persönliche Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch unter 02307 982090 oder per Mail sekretariat@realschule-oberaden.de an die Schule wendenwenden. In besonderen Fällen wird auch die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins möglich sein. Eine kurze Zusammenfassung aller wichtigen Fakten zur Realschule Oberaden gibt es hier: https://www.realschule-oberaden.de/fileadmin/user_upload/2021-Informationsveranstaltung.pdf 

Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, haben Sie dazu an folgenden Terminen die Gelegenheit:

Freitag, 12. Februar 2021, 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Mittwoch, 17. Februar 2021, 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag, 18. Februar 2021, 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag, 19. Februar 2021, 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Bringen Sie zur Anmeldung nach Möglichkeit bereits die ausgefüllten Bögen und Unterlagen mit, um eine Bearbeitung vor Ort zu beschleunigen. Die Formulare zum Download gibt es auf dieser Internetseite: https://www.realschule-oberaden.de/die-schule/formulare-und-downloads




Haltestelle „Zeche Hause Aden“ für die R12 verlegt

An der Haltestelle „Zeche Haus Aden“ wird am Dienstag, den 12. Januar, gebaut. Eine Erzsatzhaltestelle befindet sich 70 Meter weiter vorne Richtung Alisostraße. Das betrifft die Linie R12.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung:
Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




„Medien zur Abholung“ – Neues Angebot der Stadtbibliothek

Sich mit neuen und attraktiven Medien versorgen trotz Corona-Lockdown? Kostenlos? In Bergkamen ist das kein Problem. Dass sich Kundinnen und Kunden der Stadtbibliothek Bergkamen nun wieder mit Medien versorgen können, wurde durch eine aktuelle Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW möglich.

Die Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Bergkamen bleiben zwar auch weiterhin geschlossen. Literaturliebhaber können sich nun aber wieder mit Lesestoff versorgen, Kinder mit Bilderbüchern oder Spielen und auch die Sachmedien zum Beispiel zu Themen wie Yoga und Gesundheit, Kreativität und Selber machen oder Digitalisierung und Homeoffice sind nun wieder für Sie verfügbar. Selbstverständlich halten wir auch weiterhin die aktuellen Bestseller für Sie bereit.

Das Angebot startet am Dienstag, den 12. Januar 2021.

Gerne nimmt das Bibliotheksteam Ihre Wünsche per Email (stadtbibliothek@bergkamen.de) oder per Telefon (02307/983500) entgegen.

Bitte nennen Sie Ihre Wünsche – sei es ein konkreter Titel oder nur ein grobes Thema. Online können sie rund um die Uhr in unserem Katalog http://bibliothek.bergkamen.de recherchieren und auch die aktuelle Verfügbarkeit aller Medien überprüfen.

Das Team der Stadtbibliothek wird die Medien dann für Sie aus den Regalen heraussuchen. Mittels der Bibliothekssoftware werden die Medien daraufhin ganz normal auf das Bibliothekskonto des Kunden verbucht. Der Beleg mit dem Rückgabedatum wird den Medien beigefügt.

In der Regel können am Folgetag Ihre Bestellungen abgeholt werden. Dazu wird ein persönlicher Abholtermin mit genauer Uhrzeit vereinbart. Die Übergabe der Medien bzw. Abholung durch den Kunden erfolgt selbstverständlich unter strenger Einhaltung der Hygienebestimmungen und vollkommen kontaktlos.

Sie wissen gar nicht so genau, was Sie lesen wollen? Kein Problem. Lassen Sie sich überraschen! Die sogenannten „Wundertüten“ sind dann genau das Richtige für Sie.

Beachten Sie auch das schon vorhandene Schnupper-Angebot der Stadtbibliothek Bergkamen.

Kennen Sie schon die zahlreichen Online-Datenbanken, die mit der großzügigen Unterstützung der Sparkasse Bergkamen-Bönen und der Unterstützung durch den Förderkreis der Stadtbibliothek Bergkamen e.V. seit Kurzem freigeschaltet sind? Einfach mit der Nummer Ihres Bibliotheksausweises und persönlichem Passwort anmelden und Filme oder Musik streamen, Hintergrundtexte für Facharbeiten recherchieren oder in Online-Zeitschriften blättern. Sicherlich ist auch für Sie etwas dabei.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadtbibliothek Bergkamen unter http://bibliothek.bergkamen.de.

Sie sind bisher kein Kunde der Stadtbibliothek? Dann melden Sie sich noch heute per Email an. Erst nach dem Ende des Lockdowns werden wieder Benutzungsgebühren fällig.

Die Telefonzeiten der Stadtbibliothek zur Annahme von Bestellungen lauten:

Dienstag bis Donnerstag       09.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                    09.00 – 13.00 Uhr

Per Email können sie uns rund um die Uhr kontaktieren.

Die Abholzeiten der Stadtbibliothek zur Übergabe der Medien lauten:

Dienstag bis Donnerstag       09.00 – 16.00 Uhr

Freitag und Samstag             09.00 – 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Medien ausschließlich zu den konkret vereinbarten Terminen abgeholt werden können.

 




Diese schärferen Corona-Regeln gelten ab Montag in NRW

 

Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 11. Januar 2021, folgende Bestimmungen:

Kontakte
Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden; im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.

Bildungsangebote
Bei Bildungsangeboten an Hochschulen und anderen staatlichen und nichtstaatlichen außerschulischen Bildungseinrichtungen bleiben Präsenzveranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen durch besondere Anordnungen oder behördliche Ausnahmegenehmigungen sind nur zulässig, wenn Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen. Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Angebote nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem Lockdown verschoben werden können.

Praktische Ausbildungsabschnitte im Rahmen der beruflichen Ausbildung sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Beruf zulässig. Es müssen also die Hygienevorgaben für den Einsatzort bzw. Ausbildungsbetrieb beachtet werden.

In Bibliotheken und Archiven ist künftig die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig.

Maßgaben für Schulen und den Betreuungsbereich von Kinder und Jugendlichen sind gesondert in der Coronabetreuungsverordnung geregelt.

Fahrschulen
Der Betrieb von Fahrschulen ist weiterhin nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Eine Ausnahme gilt für Fahrschüler, die bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert haben. Diese dürfen ihre Ausbildung einschließlich der Prüfung abschließen. Beim praktischen Fahrunterricht besteht künftig die Pflicht, eine Maske mit FFP2-Schutzstandard zu tragen.

Mensen und Kantinen
Der Betrieb von Mensen und Kantinen ist untersagt. Sie dürfen nur noch ausnahmsweise betrieben werden, wenn sonst die Arbeitsabläufe bzw. ein nach dieser Verordnung noch zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten.

Home-Office
Die Landesregierung richtet zudem einen dringenden Appell an Arbeitgeber, dort, wo es möglich ist, Home-Office-Lösungen zu nutzen beziehungsweise diese zu ermöglichen.

Besondere Maßnahmen für Kommunen mit einer Inzidenz über 200
Die in den Bund-Länder-Beratungen festgelegten Beschränkungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Begrenzung von Freizeitaktivitäten auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnort) werden für die betroffenen Kommunen im Rahmen der bestehenden Hotspot-Strategie geregelt.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 31. Januar 2021.

Die bereits angekündigten Regelungen für Schulen und Kitas (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-auch-unsere-schulen-muessen-einen-beitrag-zur-eindaemmung-der) sind durch eine Änderung der Coronabetreuungsverordnung rechtlich umgesetzt worden.




Videokonferenz: Virtueller Info-Abend für Grundschuleltern und „Tag der offenen Tür“ der Gesamtschule

Am Dienstag, den 12.01.2021, bietet die Willy-Brandt-Gesamtschule interessierten Grundschuleltern die Möglichkeit um 19.00 Uhr an einem virtuellen Elternabend in Form einer Videokonferenz teilzunehmen.

Über diesen Link:  Gesamtschule Bergkamen: Aktuelle Nachrichten (gesamtschule-bergkamen.de) bzw. QR-Code:

erreichen die Eltern die Homepage der Schule und bekommen dort den Link, um an der Videokonferenz teilzunehmen.

Eltern soll so die Gelegenheit geboten werden, über die Informationen auf der Homepage hinaus, an diesem Abend interessante und informative Einblicke in die Arbeit an der WBGE zu gewinnen.

Am Samstag, den 16.01.2021, findet dann ebenfalls in einem anderen Format als in den vergangenen Jahren der „Tag der offenen Tür“ an der Willy-Brandt-Gesamtschule statt.

Neben filmischen Portraits und Präsentationen zu den Schwerpunkten der WBGE auf der Homepage können Grundschuleltern an diesem Tag zwischen 10 Uhr und 12 Uhr in Videokonferenzen oder in Telefonsprechzeiten individuelle Fragestellungen an die Mitglieder der Schulleitung richten. Informationen dazu finden sich auf der Homepage www.gesamtschule-bergkamen.de unter „Aktuelle Nachrichten“.

Neben Informationen zum Ablauf der Anmeldung, Ausstattung und Besonderheiten unserer Schule können auch die  Unterrichtsangebote und -profile der „Sportklasse“ , die auf sportbegabte Schülerinnen und Schüler zielt oder der „Forscherklasse“, die sich besonders den naturwissenschaftlich interessierten Kindern widmet, individuell thematisiert werden.

 

 




Ab Montag Engpass auf der Landwehrstraße zwischen Büscherstraße und Werner Straße

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr saniert ab Montag (12.1.) den Geh- und Radweg der L664 (Landwehrstraße) in Bergkamen aus. Deshalb ist bis Ende März abschnittsweise nur ein Fahrstreifen frei und der Geh- und Radweg gesperrt.

Der motorisierte Verkehr wird jeweils mit einer Baustellenampel geregelt und die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert. Umleitungen für den Radverkehr und Fußgänger sind über die Lessingstraße ausgeschildert. Die etwa 100 Meter lange Baustelle wandert innerhalb der kommenden Wochen von der Kreuzung Büscherstraße bis zur Kreuzung Präsidentenstraße/Heinrichstraße.




Coronavirus: 21 Neuinfektionen in Bergkamen – Inzidenzwert für den Kreis bei 122,3

Heute sind keine weiteren Todesfälle gemeldet worden.

113 neue Corona-Fälle sind heute im Kreis Unna gemeldet worden, 21 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 10.414 Fälle gemeldet worden, 1493 n Bergkamen. 163 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 26 in Bergkamen Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.520, in Bergkamen auf 217.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Dieser Inzidenzwert ist für de Kreis Unna auf 122,3 (minus 10,9) gesunken.




Ausgediente Weihnachtsbäume werden in der nächsten Woche abgeholt

Nach dem Ende der Weihnachtszeit bietet der EntsorgungsBetriebBergkamen die Abfuhr der Weihnachtsbäume in der Woche vom 11. bis zum 15. Januar 2021 an.

Beachten Sie bitte, dass die Abfuhr in den verschiedenen Stadtteilen an unterschiedlichen Tagen erfolgt. Wenn Sie ihren alten Weihnachtsbaum nicht mehr benötigen, stellen Sie ihn bitte ohne Weihnachtsdekoration bis spätestens sechs Uhr zur Abfuhr an den Straßenrand.

Im Einzelnen erfolgt die Weihnachtsbaumabfuhr an folgenden Tagen:

 

Wochentag Datum Stadtteil
Montag 11.01.2021 Bergkamen-Mitte
Dienstag 12.01.2021 Oberaden und Heil
Mittwoch 13.01.2021 Weddinghofen
Donnerstag 14.01.2021 Overberge und Rünthe (nördl. Kanal)
Freitag 15.01.2021 Rünthe (südl. Kanal)



Land setzt Elternbeiträge für den Besuch von Kitas und Tagespflege bis Ende Januar aus

Das Land wird bis Ende dieses Monats wegen der durch die Pandemie bedingten Einschränkungen die Elternbeiträge für den Besuch der Kitas und der Kindertagespflege aussetzen. Das ist eine wichtige Ankündigung von Familienminister Stamp in einem aktuellen Elternbrief, den wir hier im Wortlaut veröffentlichen:

Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.
Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten in der Folge ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:

Kindertageseinrichtungen:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.

 Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.

 Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.

 Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.

 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen
Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.

 Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.

 Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalverordnung.

Kindertagespflege:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns
bis zum 31.01.2021.

Zusätzliche Kinderkrankentage:
Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.

Elternbeiträge:
Minister Dr. Stamp hat sich mit dem Finanzminister Lienenkämper darauf verständigt, dass im Monat Januar die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Tests für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen:
Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich in der Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 07. Januar 2021 bis zum 26. März 2021 bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin
kostenlos testen lassen. Näheres kann dem beigefügten Schreiben zu den Testungen entnommen werden.