Bau-Branche droht Image-Verlust auch im Kreis Unna

Wenn billig am Ende teuer wird: Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohn-Prellerei in der Baubranche haben in der Region einen Millionenschaden verursacht. Das teilt die Gewerkschaft IG BAU mit und beruft sich auf eine aktuelle Auswertung des Bundesfinanzministeriums. Danach kontrollierten Beamte des Hauptzollamtes Dortmund, das auch für den Kreis Unna zuständig ist, im vergangenen Jahr insgesamt 408 Baufirmen und leiteten 654 Ermittlungsverfahren ein. Wegen illegaler Praktiken in der Branche entgingen dem Staat und den Sozialkassen 11,5 Millionen Euro. IG BAU-Bezirkschef Friedhelm Kreft spricht von einem „erschreckenden Ausmaß krimineller Energie“.

Hier stehe das Image einer ganzen Branche auf dem Spiel. „Sauber wirtschaftende Firmen dürfen nicht wegschauen, wenn sich Konkurrenten nicht an die Regeln halten. Gerade die Coronakrise hat ja gezeigt, wie wichtig die Bauwirtschaft als Stütze der Konjunktur auch in der Region ist“, so die IG BAU Westfalen Mitte-Süd. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Bau-Umsätze in den ersten fünf Monaten des Jahres trotz Pandemie um rund sieben Prozent. „Das beste Mittel gegen unerlaubte Geschäfte am Bau ist ein fairer Wettbewerb zu fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen. Dazu muss sich die ganze Branche bekennen, wenn sie ihren Ruf nicht verspielen will“, so derGewerkschafter. Die Arbeitgeber hätten in der laufenden Tarifrunde die Chance, die Bauberufe für Fach-und Nachwuchskräfte attraktiver zu machen.

Entscheidend sei aber auch, dass der Zoll schwarze Schafe noch stärker in den Blick nehme. „Es kommt nicht nur auf die Zahl der Kontrollen an, sondern auch auf die Qualität. Hier braucht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Personal“, so Kreft. Laut Finanzministerium waren beim Hauptzollamt Dortmundzu Jahresbeginn lediglich 304Planstellen besetzt. Die Zollstatistik geht auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) zurück. Die Arbeitsmarktpolitikerin stellt gegenüber der IG BAU fest: „Schwarzarbeit und Lohn-Betrug sind keine Kavaliersdelikte. Der Zoll muss gestärkt werden, um flächendeckend kontrollierenund wirksam gegen illegale Machenschaften vorgehen zu können –gerade auf dem Bau.




20 junge Leute starten Ausbildung beim Kreis

„Herzlich willkommen und viel Glück.“ So begrüßte Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke in Vertretung für Landrat Michael Makiolla die 20 neuen Auszubildenden der Kreisverwaltung Unna. Janke wünschte den neuen Verwaltungsangehörigen auch in seiner Funktion als Personaldezernent viel Erfolg und unterstrich: „Mit Ihrem Handeln und Auftreten geben auch Sie nun eine Visitenkarte für die Kreisverwaltung Unna ab.“

Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke begrüßte mit anderen Verantwortlichen der Kreisverwaltung die neuen Auszubildenden der Kreisverwaltung. Foto: Fabiana Regino – Kreis Unna

Den guten Wünschen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben schlossen sich der Leiter der Zentralen Dienste, Holger Gutzeit, Sachgebietsleiterin Personal, Gabriele Bierwolf-Siegrist, Ausbildungsleiterin Diana von der Heyde, die Gleichstellungs-beauftragte Heidi Bierkämper-Braun, Frank Brüggemann vom Personalrat sowie Alina Krause und Levin Sewald von der Jugend- und Auszubildendenvertretung an.

Start in verschiedenen Ausbildungsberufen
Als Kreissekretäranwärter*in beim Kreis beginnen Niklas Groß (Ahlen), Nicole Kersting (Hamm) und Michael Stichternath (Unna). Den Beruf der Verwaltungsfachangestellten erlernen werden Laura Emde (Unna), Jan Niklas Swennen (Holzwickede), Tanja Walter (Dortmund) und Tom Weinhold (Unna).

Eine Ausbildung als Straßenwärter macht Alexander Nünneke (Kamen). Florian Heßler (Hamm) und Julia Nolte (Fröndenberg) möchten Vermessungstechniker*in werden. Den Beruf des Fachinformatikers – Anwendungsentwicklung erlernt Lukas Schintag (Werne).

Ebenfalls bereits offiziell begrüßt, aber erst Anfang September ins Berufsleben starten und auf einen Bachelor of Laws hinarbeiten werden Luisa Marie Bögner (Dortmund), Stefanie Julia Hausmann (Soest), Florian Kleisa (Herne), Lea Risse (Schwerte) und Dennis Tegeler (Schlangen). Im Rahmen eines Ausbildungsaufstieges werden die bereits beim Kreis tätigen Julia Luhmann und Marcel Zenker (beide Unna) ab September ebenfalls das duale Studium zum Bachelor of Laws beginnen.

Lino Kappel (Werne) strebt den neu eingeführten Bachelor of Arts – Verwaltungsinformatik im Wege eines dualen Studiums an und Julie Christin Glahe (Warstein) den Bachelor of Arts – Soziale Arbeit.

Kreisverwaltung sucht schon neue Azubis
Der Kreis freut sich über den beruflichen Nachwuchs – und denkt weiter. Bereits jetzt sind Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz ab Sommer 2021 möglich. Infos und Unterlagen gibt es unter www.kreis-unna.de/ausbildung PK | PKU




Opherdicker Sommerbühne: Gypsy-Jazz im Freien

Der Konzertsommer der besonderen Art auf Haus Opherdicke geht in die nächste Runde: Nach dem gelungenen Start der Open-Air-Reihe „Opherdicker Sommerbühne 2020“, können sich Musikfans auf ein stimmungsvolles Schmankerl freuen: Das Joscho Stephan Trio lässt am Donnerstag, 6. August, feinsten Gypsy-Jazz auf dem kreiseigenen Gut erklingen.

Grandiose Gitarren-Soli, lebhafte Rhythmen und mitreißende Harmonien erobern mit dem Jazz-Gespann aus Mönchengladbach den Innenhof des Wasserschlosses. Namensgeber und Leader des Trios, Joscho Stephan, gilt in der Jazz-Szene aufgrund seiner Spieltechnik bereits als der Django Reinhardt der Neuzeit. Doch es braucht keine große Fachkenntnis, um zu merken: dem Charme der Joscho Stephan Trio-Darbietungen lässt sich nur schwer widerstehen.

Auf den Spuren einer Jazz-Legende
Die Musikalität bekam Joscho Stephan (Jahrgang 1979) von klein auf durch sein Elternhaus nahe gebracht. Aufgewachsen mit den Songs von Carlos Santana und den Beatles, fing Stephan früh mit professionellem Musikunterricht an. Der Berufswunsch Musiker festigte sich ab seinem 6. Lebensjahr immer mehr sowie seine Leidenschaft für Gitarren-Improvisationen und seine Bewunderung für Gypsy-Jazz-Legende und Vorbild: Django Reinhardt.

Das Konzert beginnt um 20 Uhr, Einlass ist ab 18.30 Uhr. Für eine wetterfeste Überdachung vor der Scheune des Wasserschlosses sowie für einen Grill- und Getränkestand ist gesorgt. Besucher werden dringend gebeten, die allgemein geltenden Corona-Schutzmaßnahmen (wie u.a. das Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung) zu beachten.

Karten vorbestellen
Die Karten kosten 15 Euro. Kartenreservierungen sind ausschließlich telefonisch bei der Stabsstelle Kultur des Kreises Unna möglich. Als Ansprechpartner stehen Jana Keuch, Tel. 0 23 03 / 27 – 18 41 und Heinz Kytzia, Tel. 0 23 03 / 27 – 25 41 zur Verfügung. Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen ist die Besucherzahl auf 100 Personen pro Konzert begrenzt. Das Parken ist nur außerhalb der Anlage möglich. PK | PKU




Schmiedeworkshop für Alt und Jung

Wenn der Vater mit dem Kinde … ein Feuereisen und ein Messer schmiedet
Die Beherrschung des Feuers war schon immer ein Merkmal der Menschen. Aber wie entfachte man ein Feuer vor den Zeiten von Feuerzeug und Streichhölzern?

Im Rahmen dieses Workshops werden die notwendigen Kenntnisse zum Feuermachen vermittelt und jeder Teilnehmer kann unter Anleitung ein Feuereisen und ein Messer schmieden. Das Schmieden erfolgt an dafür errichteten kleinen Lehmessen, in denen der Stahl erhitzt und im Team bearbeitet wird. Nach dem Schmieden werden das fertige Feuereisen und das Messer gehärtet. Alles was die Teilnehmer hergestellt haben dürfen sie mit nach Hause nehmen und sie erhalten zusätzlich etwas Zunder und einen scharfkantigen Feuerstein.

Der Workshop ist auch für Familien geeignet und findet am Samstag, 29. August 2020 in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr auf dem Gelände der Ökologiestation statt. Geleitet wird der Schmiedeworkshop von Daniel Niederau. Die Kosten betragen für Einzelpersonen 40 Euro ein Familienteam von zwei Familienmitgliedern bezahlt 74 Euro.

Maximal können 20 Personen an dem Schmiedeworkshop teilnehmen.

Veranstalter sind das Umweltzentrum Westfalen und Naturförderungsgesellschaft Kreis Unna e. V.

Anmeldungen ab sofort bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.

 




Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruch in Drogeriemarkt

Nach einem Einbruch in einen Drogeriemarkt an der Hüsingstraße vom 08.04.2020 sucht die Polizei nun Zeugen, die Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen können.

Zwei Männer hatten gegen 1.30 Uhr die Eingangstür eingeschlagen und sich Zutritt zum Markt verschafft, während einer dritter draußen wartete. Aus einem Regal in Türnähe entwendeten sie mehrere Packungen mit Parfüm und flüchteten anschließend in Richtung Kuhstraße.

Die Tat wurde durch eine Überwachungskamera aufgezeichnet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hagen veröffentlicht die Polizei wegen des Verdachts des besonders schweren Bandendiebstahls die Lichtbilder von zwei videografierten Tätern.

Hier der Link zum Fahndungsportal NRW mit den Lichtbildern der Tatverdächtigen: https://polizei.nrw/fahndungen/unbekannte-tatverdaechtige/schwerte-schwerer-bandendiebstahl

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Personen machen? Hinweise bitte an die Polizei in Schwerte unter der Rufnummer 02304 921 3320 oder 921 0.




Preisvorteile beim 10erTicket der VKU

Ab dem 1. August ändern sich Preise und Preisstufen für Bus und Bahn im Kreis Unna. Endlich sei es gelungen, so die VKU in einer Pressemitteilung, aus ehemals vier Preisstufen nur noch zwei zu machen. Mit der Preisstufe A fährt man in der Stadt oder der Gemeinde und mit der Preisstufe B im ganzen Kreisgebiet. Insbesondere die ehemaligen Preisstufen 2M (EinzelTicket = 4,10 Euro) und 3M (EinzelTicket = 5,60 Euro) sind zusammengelegt worden.

Das EinzelTicket für das ganze Kreisgebiet kostet jetzt 4,60 Euro. Bei weiten Fahrten durch das Kreisgebiet spart der Kunde also 1 Euro, während für kurze Fahrten in den Nachbarort 50 Cent mehr bezahlt werden müssen. Die VKU macht diesen Kunden aber mit einem neuen 10erTicket der Preisstufe B für 35 Euro ein besonderes Angebot. Damit fährt man für 3,50 Euro pro Fahrt durch das ganze Kreisgebiet. In derPreisstufe A, also für ein Stadtgebiet, gab es das 10erTicket schon. Hier kostet es jetzt 21,30 Euro. Eine leichte Erhöhung um 80 Cent. Auch wer erst ab 9 Uhr fahren kann, spart nach wie vor Geld, denn die 9 Uhr TagesTickets sind weiterhin besonders günstig. Damit fährt ein Erwachsener mit bis zu drei Kindern (oder ein Fahrrad) für 6,80 Euro hin und zurück und kreuz und quer im Kreisgebiet. Dieses Ticket gibt es auch für 5 „Beförderungsfälle“, also Erwachsene, Kinder oder Fahrräder, und kostet dann 13,60 Euro. Bei der Stadtvariante der Preisstufe A sind die Preise 4,10 Euro bzw. 8,20 Euro.

An den Haltestellen sind die neuen Preisinformationen zu finden. Für die übersichtliche Darstellung und die einfache Gliederung in A und B ist die VKU bundesweit gelobt worden. Ab dem 1. Oktober gibt die VKU außerdem die Mehrwertsteuerabsenkung, die im Nahverkehr von7 auf 5 Prozent bis Jahresende gesenkt wird, mit einer ca. 4 Prozentigen Preisermäßigung an die Kunden weiter. Eine zeitnahe Umstellung aller Vertriebssysteme sei zu einem früheren Zeitpunkt leider nicht möglich gewesen.

Mehr Informationen zur Tarifanpassung am 1. August 2020 finden Interessierte im Internet unter https://www.vku-online.de/aktuelles-neuigkeiten.php. Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrt-wind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store




Kommunalwahl: Fünf Bewerbungen für Landratsposten

Die erste Entscheidung für die Kommunalwahl am 13. September ist gefallen: Der Wahlausschuss des Kreises ließ am 29. Juli in öffentlicher Sitzung vier Bewerber und eine Bewerberin für die Landratswahl sowie elf Parteien bzw. Wählergruppen und einen Einzelbewerber für die Kreistagswahl zu.

Um das Amt des Landrates können sich Mario Löhr aus Selm (Jahrgang 1971, SPD), Marco Morten Pufke aus Bergkamen (Jahrgang 1973, CDU), Herbert Goldmann aus Fröndenberg/Ruhr (Jahrgang 1954, GRÜNE), Susanne Schneider aus Schwerte (Jahrgang 1967, FDP) und Andreas Dahlke aus Lünen (Jahrgang 1965, GFL) bewerben.

Direktmandate und Reservelisten
Die Hälfte der insgesamt 60 Kreistagsmitglieder wird in 30 Wahlbezirken direkt gewählt. Die andere Hälfte zieht über sogenannte Reservelisten in das Gremium ein.

Für die Wahl zum Kreistag zugelassen wurden die Direktkandidat*innen von SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE., FDP, FW** Kreisverband Unna, GFL**, UWG**, AfD, FAMILIE**, der Einzelbewerber Helmut Rosenkranz und die WfU**.

Die Direktkandidat*innen der WfU treten nur in den fünf Wahlbezirken in Unna an, die AfD tritt in den Wahlbezirken 01 bis 04, 06 bis 23 und 25 bis 30 an, der Einzelbewerber nur im Wahlbezirk 10 in Lünen.

Mit einer Ausnahme wurden auch die Reservelisten der Parteien und Wählergemeinschaften zugelassen. Die von der AfD eingereichte Reserveliste wurde wegen eines Einspruchs des AfD-Bezirksvorstandes vom Wahlausschuss zurückgewiesen.

Hintergrund zur Kommunalwahl
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind im Kreis rund 323.890 Bürger*innen (Stand 30.04.2020, laut Melderegister der Kommunen). Der scheidende Kreistag hat noch 66 Mitglieder. Nachdem der Kreis mit Fortschreibung des Zensus 2011 unter die Marke von 400.000 Einwohnern gerutscht ist, sehen kommunalrechtliche Bestimmungen die Verkleinerung des Kreistages auf 30 Sitze und der Wahlbezirke von 33 auf 30 vor.

Eine Übersicht über die Wahlbezirke findet sich im Internet unter https://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/kreis-region/politik-verwaltung/wahlen/kommunalwahl/kommunalwahl-2020/.

**FW = Freie Wählergemeinschaft, GFL = Gemeinsam Für Lünen, UWG = Unabhängige Wählergemeinschaft Selm, Familie = Familien-Partei Deutschlands, WfU = Wir für Unna PK | PKU




Wahlplakate in Bergkamen erst ab Mitte August

Wie auch bei den vergangenen Wahlen hat Bürgermeister Roland Schäfer am 28. Juli interessierte Parteien eingeladen, mit dem Ziel, eine gemeinsame Wahlkampfvereinbarung für die kommende Kommunalwahl abzuschließen. Bei dieser Wahlkampfvereinbarung geht es im Wesentlichen um eine einheitliche Plakatierung auf den insgesamt 33 von der Stadt Bergkamen zur Verfügung gestellten Plakattafeln im Stadtgebiet unter Verzicht auf eine darüber hinausgehende kleinflächige Plakatierung in den Straßen im Stadtgebiet. Ausgenommen davon sind natürlich parteieigene Großflächentafeln. Anders als bei den sonstigen Wahlen werden zur Kommunalwahl die Plakatflächen anteilig zu den jeweiligen Wahlvorschlägen (Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadtrat) vergeben. „Daher bekommen die Parteien wie SPD, CDU und Grüne, die Wahlvorschläge für alle Wahlen eingereicht haben, mehr Plakatflächen zugewiesen als die anderen Parteien“, so Thomas Hartl, zuständig für die Organisation der Wahlen bei der Stadt Bergkamen. Diesem Abkommen sind bisher SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne und LINKE. beigetreten. Die FDP und BergAUF nehmen nicht teil. Rückmeldungen fehlen noch von den Parteien, die nur an der Wahl des Landrates und/oder des Kreistages teilnehmen. Die Plakatierung beginnt ab dem 17. August. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem voraussichtlich die Wahlbenachrichtigungen in die Verteilung gehen und die Möglichkeit der Briefwahl besteht. Am 13. September werden insgesamt rund 39.000 Bergkamenerinnen und Bergkamener ihre Stimme abgeben können. Wahlberichtigt ist jeder Deutsche oder EU-Bürger ab 16 Jahren.




Netto-Markt in Weddinghofen: Offener Brief der Grünen an Bürgermeister Schäfer

Wegen des geplanten und umstrittenen Netto-Markts in Weddinghofen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bergkamen einen offenen Brief an Bürgermeister Roland Schäfer geschrieben. Wir veröffentlichen ihn ungekürzt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Roland Schäfer,

aus aktuellem Anlass schreibe ich Ihnen diesen offenen Brief bezüglich einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage zum Bau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes in Weddinghofen. Normalerweise ist das laufende Tätigkeit der Verwaltung. Aber auf Grund der erheblichen Diskussion in der Öffentlichkeit bitte ich zu nachfolgend aufgeführten Fragen Stellung zu beziehen, damit wir als politische Vertreter unserer Kommune über diesen Vorgang informiert sind.

Unser bisheriges Wissen: Die Stadt Bergkamen hat am 24.03.2020 dem Antragsteller, KaGe GbR Herrn Geise, einen Vorbescheid für den Neubau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes Netto und Trinkgut in Bergkamen-Weddinghofen (Häupenweg, Flur 14 Flurstück 240) ausgestellt. Dieser Vorbescheid wurde am (24.03.2020) der Eigentümerin des landwirtschaftlichen Betriebs Hof Ostendorff brieflich übermittelt. Die Eigentümerin (Lina Jenny Ostendorff) hat fristgerecht Klage gegen den Vorbescheid erhoben.Der Vorhabenträger plant einen Lebensmittel- und Getränkemarkt (Netto und Trinkgut). Die Grundstücksfläche ist 11.792 m2 groß. Die Fläche wird abgesehen vom Abstandsgrün zum Häupenweg fast vollständig überbaut, davon
1.960 m2 Lebensmittelmarkt
1.183 m2 Getränkemarkt
139 Stellplätze und Verkehrsfläche
ca. 400 m2 Abstandgrün
ca. 250 m2 Erdwall

Hieraus ergibt sich unsere 1. Frage an Sie, Herr Bürgermeister. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bergkamen ist diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Warum wurde kein Bauleitverfahren (Änderung des FNP) und Aufstellung eines B-Planes durchgeführt? Nach Auffassung der Stadt Bergkamen beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Ist das rechtlich zulässig?
Naturschutzrecht und EU-Vogelschutzrichtlinie:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es handelt sich beim Steinkauz um eine streng geschützte Art nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten). Nach Abs. (1) Nr. 2 „…ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten … erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.“
Eine solche Störung mit Auswirkung auf den Erhaltungszustand liegt vor, da rd. 30 % des Lebensraums durch die Überbauung des fast 1,2 ha großen Areals zerstört wird.Der Steinkauz ist auf kurzrasiges Dauergrünland (Viehweiden) als Jagdbiotop angewiesen und kann daher nicht auf andere landwirtschaftliche Flächen der Umgebung ausweichen.
Nach § 63 BNatschG ist eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Bund anerkannten Vereinigung … Gelegenheit zur Stellungnahme … zu geben.
Nach § 64 BNatschG (1) kann … eine anerkannte Naturschutzvereinigung Rechtsbehelfe … einlegen, wenn die Vereinigung„
1. geltend macht, dass die Entscheidung … Rechtsvorschriften, die bei der Entscheidung zu beachten und zumindest auch den Belangen des Naturschutzes …. zu dienen bestimmt sind, widerspricht.“
Ausnahmetatbestände nach § 45 oder Befreiungstatbestände nach § 67 BNatschG liegen nicht vor.
Die wild lebende Tierart Steinkauz (Athene noctua) ist nach der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG) geschützt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gelten die Verpflichtungen des Artikel 3 schon bevor ein Bestandsrückgang festgestellt wurde oder sich die Gefahr des Verschwindens einer Art konkretisiert hat (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 02.08.1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnummer 15).

War dieser Sachverhalt beim positiven Vorbescheid bekannt?
Wenn nein: Warum wurde keine Stellungnahme nach § 63 BNatschG eingeholt?
Wenn ja: Warum wurde das nicht in dem Vorbescheid berücksichtigt?

Weiterhin bitten wir um Ihre Stellungnahme zu unserer nachfolgenden Einschätzung dieser Angelegenheit, ohne dass wir bisher von der Verwaltung in diese involviert wurden.
Das Vorhaben widerspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan. Die Fläche ist dort als Wohnbaufläche und nicht als Gewerbefläche dargestellt.
Die Beurteilung der Stadt Bergkamen nach § 34 ist uns nicht einsichtig, da keine Kennzeichen einer Fläche des planerischen Innenbereichs vorliegen. Die Fläche befindet sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Da der Häupenweg nördlich der Fläche als städtebauliche Zäsur anzusehen ist, befinden sich die im Rahmen der Beurteilung nach § 34 BauGB heranzuziehenden Flächen westlich, östlich und südlich der Vorhabenfläche. Westlich, am „Uhlenweg“, befindet sich Wohnbebauung, der dortige ehemalige ALDI ist als Einzelhandelsstandort vor mehreren Jahren aufgegeben worden. Das Gebäude wird nunmehr als Arztpraxis genutzt. Südlich der Vorhabenfläche schließen sich die weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen des landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs an. Östlich befindet sich das Freizeitzentrum, mit Sportplatz, Schwimmbad, Tennisplatz und Eishalle. Diese Gebäude sind nicht als Bebauung zu werten (Freizeit und Sportflächen), zumal sich weiter östlich und südlich des Freizeitzentrums landwirtschaftliche Fläche und keine Wohnbebauung anschließen. Vgl. hierzu: Ein Sportplatz stellt keinen Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB her, auch wenn auf ihm einzelne untergeordnete Nebenanlagen vorhanden sind (BVerwG, 10.07.2000 – BVerwG 4 B 39/00, Jurion – Leitsatz).
Ebenfalls gibt es in der näheren Umgebung keine vergleichbare Bebauung (Vorbild) in dieser Größenordnung, so dass sich das Vorhaben nicht einfügt. Durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Wohnbebauung ist auch das Ortsbild durch diesen großen Eingriff beeinträchtigt.
Ist somit das Vorhaben nach den Vorschriften des § 34 BauGB zulässig?
Bei einer Größe von fast 12.000 m2 ist die Fläche städtebaulich relevant und nach Baugesetzbuch § 1 Abs. 3 (Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung) hat die Kommune einen Bauleitplan aufzustellen.Nach Einzelhandelserlass NRW (und Baunutzungsverordnung 1990 BAUNVO 1990) sind großflächige Einzelhandelsbetriebe außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Großflächigkeit ist spätestens ab einer Geschossfläche von 1.200 m2 (Einzelhandelserlass und BauNVO) erreicht. Für den Bau des großflächigen (Geschossfläche 1.960 m2) Einzelhandelsbetriebs wäre somit u. E. eine Änderung des FNP notwendig (Änderung der Kennzeichnung als Wohnbaufläche in Sondergebietsfläche § 11 BauNVO). Bei einem Bauplanungsverfahren (FNP und B-Plan) sind die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen!
Sondergebiete für Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe) dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden).

Ein solcher zentraler Versorgungsbereich ist im Ortsteil Weddinghofen (Schulstraße) im FNP ausgewiesen. Die Vorhabenfläche befindet sich außerhalb des ZVB in der Ortsrandlage.
Entspricht damit die Ansiedlung dem Einzelhandelserlass NRW?
U. E. handelt es sich um eine Fläche des planerischen Außenbereichs nach § 35 BauGB. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben, insbesondere Landwirtschaft, zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Wehmann
Fraktionsvorsitzender




IG BCE Ortsgruppe Weddinghofen wählt einen neuen Vorstand

Die IG BCE Ortsgruppe Weddinghofen führt am Samstag, 26. Serptember, um 11 Uhr in der Gaststätte Kuhbachstuben ihre Vorstandswahlen durch.Der zur Zeit amtierende Vorstand mit dem Vorsitzenden Mario Unger wird sich zur Wahl stellen.

Die Ortsgruppenwahlen sind laut Satzung zwingend als Präsenztermin durchzuführen. Eine Briefwahl ist nicht möglich. Auch werden an diesem Tag die Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz gewählt. Die Veranstaltung ist unter den zu dem Zeitpunkt gültigen Hygienevorschriften des Landes NRW durchzuführen.

Der Vorstand hofft, dass es im nächsten Jahr wieder möglich ist, Veranstaltungen durchzuführen. Dazu zählen u.a. die Jubilarfeier, der politische Frühschoppen, der Klönabend, die Mitgliederversammlungen und das Skatturnier.

In diesem Jahr findet auf Grund der Coronapandemie keine Jubilarfeier statt, sie wird aber im nächsten Jahr nachgeholt. Die Jubilarpräsente und Urkunden werden voraussichtlich  postalisch zugesandt.

Besonders stolz ist der Vorsitzende , dass mit Horst Wolgast und Herbert Engeldinger, zwei Versichertenälteste der Knappschaft in seinem Vorstand sind, die immer über aktuelle Dinge in der Kranken- und Rentenversicherung informieren. Somit können und konnten die Themen auch schnell an die Mitglieder weitergegeben werden.




Baden im Sommer: Vorsicht beim Sprung ins kühle Nass

Es ist Sommer! Und das Wetter lockt wieder ins Freibad oder zum Baggersee. Denn ein Sprung ins kühle Nass ist die beste Erfrischung. Doch Vorsicht: Wer sich einfach ins Wasser stürzt, der riskiert seine Gesundheit. Es lauern nämlich diverse Gefahren.

Es drohen etwa Kreislaufprobleme: Denn durch das plötzliche kalte Wasser wird der Kreislauf stark belastet. „Es kann sogar zum Kreislaufversagen kommen. Daher sollten sich Badegäste vor dem Sprung ins Wasser richtig abduschen oder den ganzen Körper zumindest mit Wasser bespritzen“, sagt Amtsarzt Dr. Roland Staudt.

Tipps vom Mediziner
Ist der Kreislauf durch längeren Sonnengenuss oder ein kleines Nickerchen träge geworden, hilft ein bisschen Bewegung, um ihn wieder in Schwung zu bringen. Auch mit vollem oder ganz leerem Magen sowie nach Alkoholgenuss sollte auf das erfrischende Bad erst einmal verzichtet werden.

Der Mediziner warnt auch vor zu langem Badevergnügen: „Der Körper kühlt selbst bei warmem Wetter im Wasser schnell ab.“ Vor allem Kinder kühlen leichter aus. Eine halbe Stunde im Wasser sollte daher reichen. Bei Kindern am besten sogar kürzer.

Sicher nur in geprüften Gewässern
Beim Baden in Flüssen, Kanälen oder Baggerseen ist auch eine mögliche Infektionsgefahr nicht zu unterschätzen. Nur die öffentlichen Freibäder und die drei offiziellen Badegewässer im Kreis – Ternscher See in Selm, Horstmarer See in Lünen und das Naturfreibad in Bergkamen-Heil – werden regelmäßig auf ihren hygienischen Zustand hin untersucht, so der Mediziner.

Offene Gewässer bergen außerdem oft nicht erkennbare Risiken im Uferbereich wie glitschige, scharfkantige Gegenstände, Untiefen, steile Uferabfälle und Temperaturunterschiede. Deshalb ist Vorsicht geboten beim Badengehen. PK | PKU