Echt wanderbar! – Tourenvorschläge im Kreis Unna

Foto: Birgitt Kalle / Kreis Unna

Herbstzeit ist Wanderzeit. Und sie eröffnet mitunter ganz neue Ausblicke – zum Beispiel im Ruhrtal oder an der Lippe, wenn Nebelschwaden die Landschaft früh morgens in eine verwunschene Märchenwelt verwandeln.

Dazu raschelt das Laub nicht nur unter den Füßen, sondern malt an den Bäumen auch eine farbenfrohe Kulisse. Die Temperaturen sind so angenehm, dass Sonnenstrahlen eine Rast im Grünen möglich machen. Wer noch Tipps für die perfekte Wanderung benötigt, ist beim Kreis Unna an der richtigen Adresse: Auf der Internetseite www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Wandertouren) finden sich 16 Tourenvorschläge von 4 bis 18 Kilometer. Echt wanderbar!

Echte Insider-Tipps
Alle Routen liegen entweder direkt vor der Haustür oder können bequem mit Bus oder Bahn erreicht werden. Die Beschreibungen der Tourenvorschläge sind zum Teil echte Insider-Tipps. Entstanden sind sie unter anderem aus Wettbewerbsbeiträgen von Bürgern, andere Strecken haben Studenten erarbeitet.

Von Fröndenberg bis Selm – die malerischen Landschaften zwischen Münsterland, Hellweg
und Sauerland bieten abwechslungsreiche Eindrücke ganz nah. Broschüren erhältlich bei der Stabsstelle Planung und Mobilität unter Tel. 0 23 03 / 27-19 61 oder per E-Mail an tourismus@kreis-unna.de. PK | PKU




Französisch-Schülerinnen und -schüler des Gymnasiums erhalten DELF-Zertifikate

Die erfolgreichen Absolventinnen und der erfolgreiche Absolvent der DELF-Prüfungen mit Schulleiterin Bärbel Heidenreich (Mitte) und Französisch-Lehrerin Constanze Lieb (1.v.l.): Sarah Hüsing (B1), Dan Le, Aaliyah Alves Guerrra, Marie Richter und Alice Reska (alle A2). Foto: Pytlinski/SGB

Fünf Schülerinnen des Städtischen Gymnasiums Bergkamen erhielten jetzt von Schulleiterin Bärbel Heidenreich und Französisch-Lehrerin Constanze Lieb ihre DELF-Zertifikate für die Niveaustufen A2 und B1.

Alle bestanden die anspruchsvollen Prüfungen für das international anerkannte Sprachzertifikat, bestehend aus mündlichen und schriftlichen Aufgabenformaten, mit hervorragenden Ergebnissen.

Das Niveau A2 bescheinigt den Jugendlichen grundlegende Sprachkenntnisse, orientiert am offiziellen europäischen Referenzrahmen, der Sprachfertigkeiten von A1-C2 klassifiziert. Das Niveau B1 steht für ein fortgeschrittenes Level. Die Vorbereitung auf die jeweiligen Prüfungen erfolgt in der DELF-AG von Constanze Lieb.




Unsere heimischen Wildkräuter: Vortrag in der Ökologiestation

Wilde Pflanzen am Wegesrand hat schon jeder gesehen. Doch wie heißen sie, wie erkennt man sie und was kann man mit ihnen anfangen? Welche Inhaltsstoffe haben sie und wie lassen sich die Giftpflanzen unterscheiden? All diese Fragen thematisiert Claudia Backenecker am Mittwoch den 7. Oktober in ihrem Vortrag in der Ökologiestation in Bergkamen Heil, und erzählt die Geschichte der Wildkräuter von unseren Ahnen bis heute.

Abgerundet wird dieser virtuelle, etwa zweistündige Spaziergang durch die Kräuterwelt, der um 19.00 beginnt, mit Tipps zum Sammeln, Lagern und Verarbeiten sowie leckeren Rezepten. Die Kosten betragen 5,00 Euro je Teilnehmer.

Eine Anmeldung ist unter 02389-98 09 11 (auch Anrufbeantworter) beim Umweltzentrum Westfalen wegen coronabedingter begrenzter Teilnehmerzahl unbedingt notwendig. Bitte eine Mund-Nasen-Bedeckungen für den Weg zum Sitzplatz mitbringen.




Ausstellungseröffnung in der sohle 1 nach langer Zeit mit Künstlerduo Riemann / von Stetten

Am Sonntag. 11. Oktober, um 11.30 Uhr soll es nach der langen Corona bedingten Pause wieder eine Ausstellungseröffnung mit Publikum in der Galerie „sohle 1“ geben.

Bürgermeister Roland Schäfer wird  „Inside out“ eröffnen. Die Einführungsrede wird Dr. Ellen Markgraf halten, in Bergkamen wohlbekannte und geschätzte Kunsthistorikerin. Sie hat die Künstlerin im Duo „Annette Riemann“ selbst für diese Ausstellung empfohlen.

Das Künstlerduo, das sich für diese Ausstellung zusammen getan hat, gestaltet eine ganz besondere, auf den Raum bezogene Ausstellung in der Galerie „sohle 1“. Während sich Magnus von Stetten mit konkreter Kunst auseinander setzt, bewegt sich Annette Riemann mit ihren Arbeiten inhaltlich auf der Schnittstelle zwischen Abstraktion und Assoziation. Von Stetten gibt seiner konkreten Malerei eine dreidimensionale Form, die seine Arbeiten in den Raum hinein wachsen lassen. Dadurch werden sie zu architektonischen

Elementen, die den Raum geradezu einrichten. Seine installative Malerei wölbt sich dem Betrachter entgegen, rundet Ecken, klammert Wände zusammen und streckt sich der Decke entgegen. Die Grenze zwischen Zwei- und Dreidimensionalität wird aufgelöst.

Annette Riemann bezieht den Raum in ihren Arbeiten durch Reflexion mit ein. Dazu bemalt sie hochglänzendes Fotopapier mit Lasurfarben, die in die Beschichtung des Materials eindringen. Durch die starke Spiegelung des Papiers einerseits und die Bildtiefe andererseits entstehen Scheinräume vor und hinter der papierdünnen Oberfläche, die sich je nach Perspektive und Lichteinfall verändern. Der eigentliche Bildinhalt entzieht sich einer klaren Definition.

Was aber passiert, wenn sich der durch von Stetten annektierte Raum in Riemanns Bildern verspiegelt? Ist es noch der gleiche Raum? Sind es noch die gleichen Bilder? Dieser Frage gehen Annette Riemann und Magnus von Stetten in ihrer gemeinsamen Ausstellung in der Galerie „sohle 1“ nach. Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein besonderes Erlebnis!

Wegen beschränkter Platzvergabe wird um Anmeldung bis zum 9.10.2020 unter Tel: 02303/3060210 gebeten. Der Mund-Nasen-Schutz ist bis zum Sitzplatz zu tragen.

Eröffnung: 11.10.2020, 11.30 Uhr

Eintritt frei!

Städtische Galerie „sohle 1“
Jahnstraße 31/ Museumsplatz
Öffnungszeiten:

Di-Fr 11-13 Uhr und 14-17 Uhr
Sa 14-17 Uhr
So 11-17 Uhr




Alleinunfall im Kamener Kreuz – offenbar Alkohol im Spiel

Bei einem Alleinunfall am Dienstagabend auf der A 1 im Kamener Kreuz ist ein Autofahrer leicht verletzt worden. Offenbar fuhr er unter dem Einfluss von Alkohol und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug.

Den ersten Zeugenangaben zufolge war der 49-jährige Dortmunder gegen 19.30 Uhr auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Köln unterwegs. Kurz vor dem Kamener Kreuz beabsichtigte er von der A 1 auf die A 2 in Richtung Oberhausen zu wechseln. Aus bislang ungeklärter Ursache verpasste er die Ausfahrt, stieß gegen die Aufpralldämpfer und schleuderte gegen die Leitschutzplanke.

Hierdurch verletzte sich der 49-Jährige leicht. Vor Ort ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum, die ein freiwilliger Atemalkoholtest mit seinem positiven Ergebnis erhärtete. Ein Rettungswagen brachte den verletzten Mann in ein Krankenhaus, wo ihm, neben der medizinischen Versorgung, ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Beamten stellten den Führerschein sicher.

Den Dortmunder erwartet nun ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs.

An dem Auto entstand augenscheinlich Totalschaden.




Coronavirus: Neuer Fall an der Willy-Brandt-Gesamtschule mit 210 Kontaktpersonen

Neun neue Corona-Fälle meldet heute das Kreis-Gesundheitsamt für Bergkamen. Gleichzeitig gelten wieder zwei Personen aus Bergkamen als gesund. Insgesamt befanden sich heute um 15 Uhr 35 Bergkamenerinnen und Bergkamener wegen Corona in ärztlicher Behandlung. Das ist zurzeit die höchste Zahl im Kreis Unna.

Von der zweiten Testreihe an der Willy-Brandt-Gesamtschule in Bergkamen liegen noch nicht alle Ergebnisse vor. An dieser Schule ist heute ein neuer Fall bekannt geworden. Als Kontaktpersonen wurden rund 210 Personen ermittelt. Sie müssen jetzt in Quarantäne. Tests sind für den 1. Oktober geplant.

Heute sind der Gesundheitsbehörde insgesamt 23 neue Fälle gemeldet worden. Gestern kamen nach der letzten Meldung noch zwei Fälle (je einer in Kamen und Lünen) hinzu. Insgesamt werden damit heute 25 neue Fälle der Statistik ergänzt. Sieben Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen im Kreis Unna um 18 auf 138.

In den Fällen an den beiden Kamener Schulen fanden gestern Tests statt. Ergebnisse liegen noch nicht vor. An der bereits gemeldeten Grundschule ist heute ein neuer Fall gemeldet worden. Rund 25 Personen sind betroffen und müssen getestet werden. Tests sind für morgen angesetzt.

Im Fall der Fußballmannschaft aus Lünen haben am Samstag, 26. September Tests stattgefunden. Ergebnisse liegen noch nicht alle vor.

In Schwerte sind zwei Corona-Fälle an einer Gesamtschule gemeldet worden. Die Tests haben heute begonnen.

In Unna ist gestern ein Fall am kreiseigenen Hansa Berufskolleg gemeldet worden. Heute sind zwei weitere hinzugekommen. Damit sind insgesamt rund 60 Personen betroffen.

In Fröndenberg haben gestern an einer Kita Tests stattgefunden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

– Max Rolke / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

29.09.2020 | 15 Uhr 30.09.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 35 +7
Bönen 4 4 +0
Fröndenberg 5 6 +1
Holzwickede 2 2 +0
Kamen 15 17 +2
Lünen 29 30 +1
Schwerte 10 13 +3
Selm 1 2 +1
Unna 15 16 +1
Werne 11 13 +2
Gesamt 120 138 +18

Übersicht Gesundete

29.09.2020 | 15 Uhr 30.09.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 123 125 +2
Bönen 55 55 +0
Fröndenberg 152 152 +0
Holzwickede 44 44 +0
Kamen 54 54 +0
Lünen 269 273 +4
Schwerte 164 164 +0
Selm 67 67 +0
Unna 117 118 +1
Werne 111 111 +0
Gesamt 1156 1163 +7



Per Klick live zum Chefarzt-Vortrag im Hellmig-Krankenhaus

Dr. Dieter Metzner

Klinikum Westfalen und VHS setzen die wegen der Corona-Pandemie unterbrochene Informationsabend-Reihe Pulsschlag fort – allerdings ohne persönliche Kontakte und ohne Infektionsgefahren.

Interessenten können von PC oder mobilen Endgeräten aus live dem Vortrag folgen und Fragen an den Referenten übermitteln. Am Mittwoch, 07. Oktober 2020, steht ab 18 Uhr auf diesem Weg Dr. Dieter Metzner, Chefarzt der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie am Hellmig-Krankenhaus Kamen, Rede und Antwort zum Thema „Wenn uns Gelenkschmerzen ausbremsen“. Der Leiter des Endo-Prothetik-Zentrums am Kamener Krankenhaus erläutert Ursachen und Handlungsoptionen zu Schmerzen in Hüft- oder Kniegelenken. Sein Appel: Betroffene sollten sich auch während der Corona-Pandemie nicht die Lebensqualität durch Gelenkschmerz und Mobilitätseinschränkungen nehmen lassen.

Ausführliche Informationen den Angeboten und dem Weg dahin samt direkten Link zur jeweiligen Live-Teilnahme finden sich auf der Homepage www.klinikum-westfalen.de. Das Klinikum Westfalen will mit seinen digitalen Vortragsabenden über die konkrete Krankenhausbehandlung hinaus für seine Patienten da sein. Ziel ist es, bei der Vorsorge zu unterstützen und über Früherkennungschancen aufklären. Gerade während der Corona-Pandemie sollen auch Verunsicherungen genommen werden. Das Klinikum Westfalen sieht sich mit umfassenden Vorkehrungen vom Covid-Test bei allen Neuaufnahmen bis zu besonderen Besuchsregelungen optimal aufgestellt für den Schutz seiner Patienten.




Land verlängert Coronaschutzverordnung: Die neuen Regeln für Weihnachtsmärkte

Das Landeskabinett hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen. Veränderungen und Ergänzungen gibt es unter anderem für Weihnachtsmärkte sowie für private Feiern. In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt und damit wird Rechtssicherheit geschaffen. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (etwa Hochzeitsfeiern) außerhalb des privaten Bereichs müssen ab 50 Teilnehmern vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Infektionsgeschehen der letzten Tage haben gezeigt, dass gerade private Feiern einen erheblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Wir wollen nicht irgendwann vor der Entscheidung stehen, solche Feiern gänzlich zu verbieten. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass man sich auch bei diesen Anlässen an die Regeln hält. Die Kontaktdaten sind dabei das wesentliche Element, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen.“

„Für Feiern in den eigenen vier Wänden gilt der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre“, so Laumann weiter: „Hier gilt aber mein dringender Appell: Nehmen Sie Corona weiterhin ernst, halten Sie sich an die Hygiene- und Abstandregeln, schützen Sie sich und andere! Je umsichtiger sich der Einzelne verhält, desto größer die Wirkung für die Allgemeinheit. Die Herbst- und Wintermonate werden uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vor besondere Herausforderungen stellen.“

Die Regelungen für Weihnachtmärkte

Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie.

Darüber hinaus sollen Geschäfte in und unmittelbar nach der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen können. Dies ermöglicht zur Vermeidung von Infektionsgefahren, das Einkaufsgeschehen an den Samstagen zu entzerren und Gedränge in den Innenstädten zu vermeiden.

Die Regelungen für private Feierlichkeiten

Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Ordnungsämter kein Genehmigungsverfahren durchführen, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Dadurch wird es den kommunalen Ämtern ermöglicht nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden, und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.

Zudem werden in der Verordnung die Vereinbarungen des Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 bei den Teilnehmerobergrenzen umgesetzt. Das heißt: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.

Zudem haben Bund und Länder beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.

Mit einer Innovationsklausel werden neuartige Lüftungssysteme bei den Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten stärker berücksichtigt. Wenn technische Innovationen nachweislich und entsprechend zertifiziert bestimmte andere Schutzmaßnahmen entbehrlich machen, können durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ausnahmen von der Coronaschutzverordnung zugelassen werden.




Nachwuchs-Betriebsräte gesucht: Bis Ende November laufen die Wahlen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV)

Offenes Ohr: Azubi-Vertreter setzen sich für junge Beschäftigte im Betrieb ein. In der Corona-Pandemie gerieten ihre Belange häufiger unter die Räder, warnt die NGG. Foto:: NGG

Ab Oktober können sich Azubis und junge Beschäftigte im Kreis Unna zu „Nachwuchs-Betriebsräten“ wählen lassen. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. Noch bis Ende November laufen die Wahlen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). „Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Berufsstarter ihre Stimme abgeben, damit ihre Belange nicht unter die Räder kommen“, sagt Torsten Gebehart. Der NGG-Geschäftsführer appelliert an junge Beschäftigte, sich selbst zur Wahl zu stellen. Aus den Azubi-Vertretern von heute würden häufig die Betriebsräte von morgen.

Nach Beobachtung der Gewerkschaft nehmen die Beschwerden junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu. „So berichtet etwa ein angehender Mechatroniker im Lebensmittelwerk, dass im Lockdown die Ausbilder wegen verschobener Schichten kaum greifbar waren und interner Unterricht lange ausfiel. Das ist ein klassisches Thema für die JAV und den Betriebsrat, denn Ausbildungsbetriebe müssen sicherstellen, dass Azubis entsprechende Schulungen bekommen und nicht in den Regelbetrieb eingebunden werden“, betont Gebehart. Gemeinsam mit dem Betriebsrat setzten die JAV-Mitglieder die Interessen junger Beschäftigter durch. Dies sei gerade auch dann entscheidend, wenn sich Berufsstarter nicht trauten, Missstände selbst anzusprechen.

Unterstützung für die Kandidatinnen und Kandidaten bietet die NGG vor Ort. Nach der Wahl können sich die „Nachwuchs-Betriebsräte“ bei der Gewerkschaft durch Seminare „fit halten“, so Gebehart. Die laufenden JAV-Wahlen seien zugleich ein Testlauf für die Betriebsratswahlen 2022. „Jetzt wird geprobt, wie eine Abstimmung unter Pandemie-Bedingungen laufen muss. Corona könnte uns noch Jahre beschäftigen.“ Alle Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.jav-portal.de und bei der Jungen NGG in Nordrhein-Westfalen unter https://nrw.ngg.net/junge-ngg.

Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Kreis Unna aktuell rund 7.600 Auszubildende. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – ebenso wie Mitarbeiter unter 25, die eine Ausbildung machen.




Gas-und Wasserinstallateurmeister Gilbert Mottog feiert silbernes Geschäftsjubiläum

Foto: KH Hellweg-Lippe

Zwar eine Corona-Armlänge entfernt, doch umso herzlicher konnte jetzt Volker Stein (r., Geschäftsstellenleiter Unna der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe) dem Gas-und Wasserinstallateurmeister Gilbert Mottog (Bergkamen) zu dessen 25-jährigen Geschäftsjubiläum gratulieren.

Die mitgebrachte Urkunde der Handwerkskammer Dortmund bestätigt, dass am Standort Schillerstraße 23 vor einem Vierteljahrhundert hier die Erfolgsgeschichte begann: Heute beschäftigt der Inhaber acht MitarbeiterInnen, der Betrieb bildet grundsätzlich immer zwei Nachwuchskräfte gleichzeitig aus. Mottogs Motto gegenüber dem Kunden lautet: „Bei Sanitär- und Heizungskummer wähle einfach unsere Nummer“ – und seit nunmehr 300 Monaten nimmt die (vorwiegend) Privatkundschaft diesen Rat bei Reparaturen, Service und Neuanlagen auch gerne an.

Über den Besuch und die Auszeichnung freuten sich auch Sabine Mottog (im Büro tätig) und Sohn Bastian, der seit zwei Jahren ebenfalls als Meister im Unternehmen ist.




Für Schulfreund vor Gericht gelogen: Geldstrafe

von Andreas Milk
Bei einem Gerichtstermin im Mai 2019 hatte der 44-jährige Bergkamener Erkan B. (Name geändert) auf dem Zeugenstuhl gesessen. Diesmal musste er als Angeklagter Platz nehmen: Eine falsche uneidliche Aussage habe er bei seinem ersten „Auftritt“ vor anderthalb Jahren abgeliefert, warf ihm der Staatsanwalt im Kamener Amtsgericht vor.

Und diesen Vorwurf gab B. auch zu. Er habe da „eine große Dummheit begangen“, erklärte er. Es ging seinerzeit in dem Prozess um eine Prügelei bei Kaufland. Ein Bekannter von B. – „wir waren zusammen auf der Hauptschule“ – war angeklagt worden und wollte, dass B. ihn entlastet. Das tat B. auch in der Gerichtsverhandlung. Allerdings blieb das ohne Folgen: Der damalige Richter glaubte ihm seine Schilderung nicht, B.s Bekannter wurde verurteilt, B. selbst bekam ein Strafverfahren.

Zeugenaussagen sind vor Gericht wichtige Beweismittel, und wenn sie nicht stimmen, „können wir den Laden hier dicht machen“, sagte der Richter zu Erkan B. Lügen vor Gericht können eine Haftstrafe auslösen. Im Fall von Erkan B. gab es eine Geldstrafe: 90 Tagessätze à 20 Euro muss der Lagerarbeiter zahlen. B. habe Einsicht gezeigt und die „Karten auf den Tisch gelegt“, fand der Richter – das sei „mehr, als die meisten anderen hier bieten“.