Sonderreglung Zulassungsstelle: Abmelden von Fahrzeugen via Postweg

Die Kreisverwaltung hat seit 18. März für Publikumsverkehr geschlossen. Das betrifft auch die Zulassungsstelle. Wer sein Fahrzeug allerdings lediglich abmelden möchte, kann das ab heute auch ohne Besuch im Kreishaus erledigen. Dafür notwendig sind ein Zugang zur Internetseite kreis-unna.de, ein funktionierender Drucker sowie stabiles Verpackungsmaterial zum Versenden der Kennzeichen.

Das Formular zur Stilllegung des Fahrzeugs ist als PDF-Datei zum Downloaden auf kreis-unna.de (Suchbegriff: Anträge und Formulare, Kategorie „Straßenverkehr“, „Zulassungsvollmacht“) hinterlegt. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Für die Stilllegung des Fahrzeugs benötigt werden außerdem:

Zulassungsbescheinigung (Teil 1) im Original
Kennzeichenschild(er)
Angabe einer Rücksendeanschrift.

Es können ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet werden. Der Personalausweis wird hierfür nicht benötigt.

An die Rücksendeanschrift wird die entwertete Zulassungsbescheinigung versendet. Die Kennzeichen werden nicht zurück geschickt. Die entstandenen Gebühren werden in Form eines Gebührenbescheides der Rücksendung beigefügt.

Falls das identische Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwendet werden soll, ist eine Neuprägung bei einem Schildermacher nötig.

Ausnahmereglung zur Eindämmung des Infektionsrisikos
Die Möglichkeit der Beantragung auf dem Postweg gilt ausschließlich für die Zeiten der Schließung der Kreisverwaltung Unna zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus. Damit sollen betroffene Bürger nicht durch die Zahlung von Kfz-Steuern und Haftpflichtversicherungsbeiträgen, bei nicht genutzten Fahrzeugen zusätzlich belastet werden. Eine Ausweitung auf weitere Zulassungsvorgänge ist nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen. PK | PKU




Ein Elternteil als Schlüsselperson reicht: Land weitet Kinderbetreuung aus

Sie arbeiten im medizinischen Bereich, organisieren die Versorgung oder halten das ÖPNV-Angebot aufrecht. In der Coronakrise stellen sogenannte Schlüsselpersonen die kritische Infrastruktur sicher. Sind sie auch Eltern, sollen sie ihre Kinder währenddessen gut betreut wissen. Deshalb haben Erziehungsberechtigte ab sofort auch dann Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder, wenn nur ein Elternteil eine vom Arbeitgeber bescheinigte Schlüsselfunktion hat.

Die vom Land am Freitag getroffenen Regelungen gelten ab sofort bis einschließlich 19. April für alle Wochentage, also bei Bedarf auch samstags und sonntags (Ausnahme Karfreitag bis Ostermontag).

Für den Kreis als Schulträger greift dies für die

Sonnenschule (Kamen) und
Regenbogenschule (Standorte in Bergkamen und Fröndenberg/Ruhr)

sowie jeweils für die Klassen 1 bis 6 der

Friedrich-von-Bodelschwinghschule (Bergkamen)
Karl-Brauckmann-Schule (Holzwickede)

und für die Klassen 5 und 6 im

Förderzentren Mitte (Unna) und
Förderzentrum Nord (Standorte in Lünen und Selm).

Antragsformular zum Download:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf.

Aktualisierte Infos des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Ausweitung der Betreuung durch Kita oder Tagespflege
Sind die zu betreuenden Kinder noch nicht in der Schule, sollen die Eltern direkt Kontakt mit ihrer Kita bzw. den Tagespflegpersonen aufnehmen. Klappt das nicht, können sich Eltern aus Bönen, Holzwickede und Fröndenberg/Ruhr an ihre Ansprechpartner beim Kreis als das für die drei Kommunen zuständige Jugendamt wenden. Sie können auch eine E-Mail senden an kita@kreis-unna.de.

Neu ist, dass auch dann Anspruch auf eine Kinderbetreuung besteht, wenn bisher kein Betreuungsvertrag bestand, ein Elternteil aber eine vom Arbeitgeber bescheinigte Schlüsselfunktion hat. Auch in diesem Fall läuft die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt per E-Mail an kita@kreis-unna.de.

Aktualisierte Infos des Familienministeriums
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200320_faqbetretungsverbot_betreuung_von_kindern_schluesselpersonen_stand_19.00.pdf PK | PKU




Absage der 1. Mai-Kundgebungen 2020


Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus zwingt auch die Gewerkschaften in der Region zu einer historisch einmaligen Entscheidung: „Schweren Herzens müssen wir die Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen zum 1. Mai dieses Jahres leider absagen“, heißt es in einer Erklärung des DGB NRW.

„Die Corona-Pandemie bedeutet ein Leben im Ausnahmezustand: Viele Menschen können nicht zum Arbeitsplatz, Kinder nicht in die Schulen und Kitas, wir sehen unsere Verwandten nicht mehr, unsere Freundinnen und Freunde, unsere Kolleginnen und Kollegen. Viele sorgen sich um ihre Existenz. Aber wir können auch beobachten: Überall erblühen neue Formen der Solidarität, wie Nachbarschaftshilfen, Einkaufsgemeinschaften oder Jugendorganisationen, die alte Menschen und andere Hochrisiko-Gefährdete unterstützen. Künstlerinnen und Künstler zeigen ihre Kunst im Netz, Museen öffnen virtuell, Schulen entwickeln innovative Lehrmethoden.

Hier zeigt sich, dass das diesjährige Motto des DGB – „Solidarisch ist man nicht alleine“ – lebt. Solidarität heißt aber in diesem Jahr vor allem: Abstand halten! Im nächsten Jahr werden wir dann wieder mit vielen Menschen gemeinsam die Straßen und Plätze füllen und den 1. Mai feiern: Das – weltweit – größte Fest der Solidarität.“




Bündnis 90 / Die Grünen: Fraktionsbüro geschlossen

Das Fraktionsbüro von Bündnis 90 / Die Grünen ist ab Montag, den 23. März aufgrund des Corona-Virus bis auf weiteres nicht besetzt.

Die Bürgersprechstunden fallen daher aus, jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit per e-mail an fraktion-gruene@bergkamen.de Kontakt mit uns aufzunehmen. In dringenden Fällen ist die Fraktion außerdem unter der Telefonnummer 02306/9966921 zu erreichen.




DRK unterstützt kurzfristige Austeilung von Schutzmasken an Krankenhäuser in NRW

Auch zwei ehrenamtliche Helfer aus dem DRK-Ortsverein Kamen waren an der Aktion beteiligt und haben Masken zu den Krankenhäusern im Kreis Unna transportiert. Foto: DRK / Michael Maas

Auf Bitten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) konnten die 67 Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes in NRW in der vergangenen Nacht eine kurzfristig eingetroffene Lieferung von Atemschutzmasken an vorgegebene Krankenhäuser in ihren Kreisen und kreisfreien Städten verteilen.

Das Gesundheitsministerium NRW hatte die Ankunft der Masken avisiert, so dass alle Kreisverbände einen zentralen Umschlagplatz anfuhren und im Anschluss die Masken noch in der Nacht an die Krankenhäuser ihres Standortes übergeben konnten. Somit konnte innerhalb kurzer Zeit die flächendeckende Verteilung der Masken sichergestellt werden um die Sicherheit der Mitarbeiter vor Ort weiter zu gewährleisten. Das DRK war mit 120 Einsatzkräften in der Nacht im Einsatz.




Beratung und Betreuung läuft weiter: Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe wird Service aufrechterhalten

Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Detlef Schönberger. Foto: KH Hellweg-Lippe

„Alle fünf Juristen der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe stehen den rund 2.600 Innungsbetrieben in den Kreisen Soest und Unna sowie der Stadt Hamm in dieser Krisensituation nicht nur telefonisch und online, sondern auch weiterhin persönlich für individuelle Beratungen und Informationen zur Verfügung.“ Das betonen Kreishandwerksmeister Christoph Knepper und Detlef Schönberger (Hauptgeschäftsführer) angesichts der aktuellen Lage.

Die Geschäftsstellen in Hamm, Soest und Unna bleiben geöffnet, um gerade jetzt als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Detlef Schönberger: „Bei uns wird niemand auf irgendwelche Hotlines verwiesen. Wir sind für jeden Betrieb auch persönlich da!“

So können zum Beispiel Anträge zum Kurzarbeitergeld -zur sofortigen Entlastung bei den Personalkosten- direkt mit den Juristen erarbeitet werden. Mit den Agenturen für Arbeit wurde vereinbart: Die Kreishandwerkerschaft übernimmt alle Vorarbeiten für die Innungsbetriebe; bei der jeweiligen Agentur muss dann nur noch die Leistungsabteilung tätig werden. „Ein exklusiver Service vor Ort, der Handwerksbetriebe retten kann“, wie Schönberger hervorhebt. Innungen ständen schon immer für Zusammenhalt und Gemeinsamkeit: ein unschätzbarer Wert gerade in schwierigen Zeiten.

Das Team der Kreishandwerkerschaft ist Bestandteil eines engen Krisennetzwerkes mit den jeweiligen Fachverbänden, den beiden Agenturen für Arbeit im Bezirk der Kreishandwerkerschaft, den regionalen Behörden, den regionalen Kreditinstituten sowie mit dem Krisenstab des Westdeutschen Handwerkskammertages in Düsseldorf.

Einen Silberstreifen am Horizont macht Schönberger aus: „Der renommierte Trend- und Zukunftsforscher Matthias Horx hat bereits die neue Welt nach Corona beschrieben: „Ortsnahe Produktionen werden wieder boomen, Netzwerke werden lokalisiert, das Handwerk erlebt eine Renaissance. Das Globale wird wieder lokal.“




Corona-Krise: Jetzt kommt das generelle Kontaktverbot – Gastronomiebetriebe und auch Friseursalons müssen schließen

Bund und Länder haben die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Die jetzt verkündeten Maßnahmen gelten ab Mitternacht.

Demnach herrscht ein generelles Kontaktverbot. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten. Dies gilt nicht für Familien und Menschen, die in einem Haushalt leben. Ausgenommen sind auch Zusammenkünfte aus geschäftlichen, dienstlichen und beruflichen Gründen, Prüfungen und Betreuungen . In der Öffentlichkeit muss eines Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

In den nächsten zwei Wochen sind außerdem alle Gastronomiebetriebe, Friseurbetrieb und Kosmetikbetriebe geschlossen. Medizinische Behandlungen sind aber weiterhin möglich.

Die Einhaltung dieser zusätzlichen Bestimmungen werden von der Polizei und den Ordnungsbehörden überwacht.




Corona-Krise: Ab Montag deutliche Verbesserung im Betreuungsangebot für Schulkinder in Bergkamen

Das Schulministerium NRW hat mit Wirkung vom 23. März die bestehenden Regelungen zur Notbetreuung von Schulkindern für Eltern erweitert. Betreut werden seit dem 18. März Kinder in den Klassen 1-6, deren Eltern im Bereich sogenannter kritischer Infrastrukturen arbeiten.

Ab Montag wird der zeitliche Umfang der Betreuung ausgedehnt. Bis einschließlich 19. April findet die Betreuung an den Schulen, an denen ein Ganztagsangebot besteht, bis in den Nachmittag und auch samstags und sonntags statt. Ausgenommen ist nur die Zeit von Karfreitag bis Ostermontag. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz an der Schule hat.

Inhaltlich ist die Regelung dahingehend erweitert worden, dass nunmehr nicht zwingend beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen arbeiten müssen, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Elternteile selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben ab Montag alle Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin. Voraussetzung bleibt, dass sie in dem Betrieb unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Bürgermeister Roland Schäfer begrüßt die Erweiterung ausdrücklich: „Mit dieser Erweiterung wird es Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, deutlich erleichtert, ihrer für das Gemeinwohl wichtigen Arbeit nachzugehen“.




Sonntagsmesse der Kath. Kirchengemeinde Pfarrei Heilig Geist Bergkamen online

Gottesdienste und Messen wird es vorerst wegen der Corona-Krise in Bergkamen nicht geben. Deshalb lädt die Kath. Kirchengemeinde Pfarrei Heilig Geist Bergkamen am Sonntag, 22. März, zum Gottesdienst online ein. Ab spätestens 10.00 Uhr wird die Sonntagsmesse online als Video auf der Homepage der kath. Kirchengemeinde https://katholische-kirche-in-bergkamen.de/gottesdienste/ zur Verfügung stehen. „Wir laden alle Gläubigen mit dieser alternativen Form herzlich zur häuslichen Mitfeier der Sonntagsmesse ein“, erklärt die Gemeinde.

Auf der Homepage erläutert die Gemeinde weitere Maßnahmen in der Corona-Krise:

„Um die Bekämpfung des Coronavirus zu unterstützen und zum Schutz der Menschen haben das Pastoralteam und der Vorstand des Vermögensverwaltungsrates unserer Kirchengemeinde Heilig Geist Bergkamen nachfolgende Entscheidungen getroffen. Wir setzen damit die Vorgaben unseres Erzbistums Paderborn um.

  1. Bis auf Weiteres werden wir keine öffentlichen Gottesdienste feiern. Die bestellten Messintentionen werden wir in nicht öffentlichen Messfeiern hineinnehmen. Es besteht die Gelegenheit, die Sonntagsmesse aus einer unserer Bergkamener Kirchen auf unserer Homepage mitzufeiern.
  2. Auch unsere Gemeindehäuser bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Veranstaltungen und Treffen der Gruppen und Vereine können nicht stattfinden.
  3. Trauungen und Taufen können aktuell nur im kleinsten Kreis stattfinden, d.h. bei einer Taufe mit den Eltern und den Paten und bei einer Trauung mit dem Brautpaar und zwei Zeugen.
  4. Das Erzbistum Paderborn verfügt, dass die Erstkommunionfeiern aufgrund der Gesamtsituation in die zweite Jahreshälfte verschoben werden. Neue Termine werden bei einem gemeinsamen Elternabend gesucht, zu dem dann eingeladen wird.
  5. Beerdigungen dürfen in dieser besonderen Situation ausschließlich im kleinsten Kreis direkt am Grab stattfinden. Trauerfeiern und Seelenämter sind bis auf Weiteres nicht möglich, sie können zu einem späteren Zeitpunkt nachgefeiert werden.
  6. Das Pastoralteam ist auch weiter für Sie ansprechbar. Bitte nutzen Sie vorrangig das Telefon oder die E-Mail.
  7. Bitte beachten Sie, dass ab sofort nur das Pfarrbüro an der Elisabeth-Kirche in der Parkstr. 2a besetzt ist. Der Kontakt sollte derzeit ausschließlich per E-Mail und per Telefon erfolgen. Telefon: 02307/87011 oder pfarrbuero@pastoralverbund-bergkamen.de.“



Jobcenter hat eine zweite Telefonnummer zur Service-Hotline

Ab sofort hat das Jobcenter eine weitere Service-Hotline für seine Kunden eingerichtet. Neben der bekannten Hotline (02303) 2538-0 ist nun auch die alternative Durchwahl -2222 freigeschaltet. So erhalten Anrufer die Möglichkeit, ihr Anliegen schnell und unbürokratisch an uns zu richten.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Anliegen kurz per E-Mail (jobcenter-kreis-unna@jobcenter-ge.de) weiterzuleiten. Kunden sollten hierfür eine Dokumentenvorlage verwenden und sie bitte vollständig ausgefüllt mailen. Die Dokumentenvorlage ist auf der Webseite www.jobcenter-kreis-unna.de aufrufbar.

Arbeitslosengeld II Anträge, Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen können, nach einer einfachen Registrierung, auch über die Online-Plattform www.jobcenter.digital ausgefüllt und weitergeleitet werden.




VKU fährt weiter – bis andere behördliche Anweisungen kommen

In den vergangenen Tagen hat die VKU verschiedene Maßnahmen vorbereitet und auch bereits ergriffen, um den Busverkehr im Kreis Unna möglichst lange und vollständig aufrecht zu erhalten.

  • Der Ferienfahrplan schafft einen Puffer an Fahrpersonal und Fahrzeugen, um eventuelle Krankmeldungen aus dem Fahrerbereich aufzufangen.
  • Das Nichtöffnen der Vordertür schützt das Fahrpersonal vor Ansteckung. Sollte es einem Fahrgast nicht möglich gewesen sein, eine Fahrkarte zu kaufen, wird die VKU unter den gegebenen Umständen kulant sein.
  • Um den Fahrgästen die Möglichkeit zur Distanz zu geben, werden jetzt alle vorhandenen Gelenkzüge eingesetzt.
  • Der Ablöseprozess beim Fahrpersonal wurde geändert, damit die Busse zwecks Reinigung/Desinfektion zwischendurch in die Betriebshöfe in Kamen und Lünen kommen können. Für Fahrgäste kann dies bedeuten, dass sie manchmal umsteigen müssen, wo sie unter normalen Umständen im Bus bleiben konnten.
  • Für den Fall eines personellen Engpasses wird zunächst da gekürzt, wo es alternative Busverbindungen gibt. Oder dort, wo nur Komfortverluste entstehen, das hieße für die Fahrgäste längere Wartezeiten oder zusätzliche Umstiege. Linien, die zuerst betroffen sein könnten, sind in numerischer Reihenfolge: S10, S20, S30, R12, R81, C21, C40, C41, C42 und die D1. Die VKU wird spätestens einen Tag vorher darüber informieren.

„Wir wollen den Arbeitnehmern, die unsere Versorgung sicherstellen, z. B. Pflegepersonal oder Mitarbeiter des Lebensmittelhandels, weiterhin die Möglichkeit erhalten, ihren Arbeitsplatz zu erreichen“, sagt Landrat Michael Makiolla. Allerdings appelliert auch er an die Bürger: „Vermeiden Sie soziale Kontakte. Bleiben Sie zu Hause. Und wenn es nicht anders geht, ist die VKU für Sie da!“

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung:

Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).