Müllabfuhr wird vorgezogen: Montagsbezirke bereits am Samstag  

Da auch in diesem Jahr die Weihnachtsfeiertage auf Werktage fallen, verschieben sich die Abfuhrtage für Biomüll, Papier und Wertstofftonne in allen Bezirken der Stadt.

Die Abfuhr der Montagsbezirke findet bereits am Samstag,  19. Dezember statt. Die restlichen Bezirke werden alle einen Tag früher als üblich gefahren.

 

Im Einzelnen erfolgt die Abfuhr an folgenden Tagen:

Wochentag Bioabfall Papier Wertstoffe
Samstag,     19.12.20 Bezirk A Bezirk 2 Bezirk 1
Montag,       21.12.20 Bezirk B Bezirk 4 Bezirk 2
Dienstag,     22.12.20 Bezirk C Bezirk 6 Bezirk 3 + Container A
Mittwoch,   23.12.20 Bezirk D Bezirk 8 Bezirk 4
Donnerstag, 24.12.20   Bezirk 10 Bezirk 5

Die Betriebsleitung des EBB bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, diese Verschiebung der Abfuhrtage zu beachten.

Der EBB wünscht allen Bergkamener Bürgerinnen und Bürgern eine Frohe Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2021!




Lions Club öffnet das 16. Fenster des Weihnachtskalenders 2020

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Mittwoch, 16. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen. Die Gutscheine behalten auch nach dem Lockdown ihre Gültigkeit. (Die Gutscheine von WOOLWORTH können nicht direkt in diesem Kaufhaus abgeholt werden, sondern sind bei Hubert Brinkschulte hinterlegt worden und können jederzeit gegen Vorlage des Kalenders in der Anwaltskanzlei Weskamp und Partner abgeholt werden.)

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle 3.333 Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen-

Hier nun die Gewinnnummern:

 

16. Dezember 2020 Gewinn Los-Nummer
Juwelier Becher Warengutschein im Wert von 40,00 EUR 1833
Kreisjägerschaft Unna e.V. Insektenhotel im Wert von 30,00 EUR 2153
Kreisjägerschaft Unna e.V. Insektenhotel im Wert von 30,00 EUR 2992
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 2853
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 423
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 3333
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 2704
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 694
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1488
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1016
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2379
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1156
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1751
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2471



Bergkamener Wochenmarkt während des Lockdowns

Die ab Mittwoch, 16. Dezember, geltenden Lockdown-Regelungen haben auch Einfluss auf den Bergkamener Donnerstagsmarkt.

Auf diesem sind ab dem kommenden Donnerstag zunächst bis einschließlich der ersten Januarwoche nur noch Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs (bspw. Drogerieartikel) zugelassen.

Nicht zulässig ist dagegen der Verkauf anderer Artikel wie z. B. Kleidung und Textilien.




Coronavirus: Weitere acht Todesfälle im Kreis Unna – darunter drei in Bergkamen

Es gibt acht weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind aus Bergkamen ein Mann im Alter von 85 Jahren am 23. November, eine Frau im Alter von 87 Jahren am 13. Dezember und eine Frau im Alter von 76 Jahren am 14. Dezember. Verstorben sind aus Holzwickede ein Mann im Alter von 79 Jahren am 18. November und eine Frau im Alter von 105 Jahren am 7. Dezember. Verstorben ist aus Kamen eine Frau im Alter von 81 Jahren am 15. Dezember. Verstorben sind aus Lünen eine Frau im Alter von 92 Jahren am 12. Dezember und eine weitere Frau ebenfalls im Alter von 92 Jahren ebenfalls am 12. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 155 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Am heutigen Dienstag sind insgesamt 104 neue Fälle im Bergkamen gemeldet worden, allein aus Bergkamen 29. Damit haben sich im Kreis Unna insgesamt 8.191 Personen mit dem Virus infiziert, 1146 in Bergkamen.. 113 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 20 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.645. in Bergkamen steigt sie um sechs auf 202. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Der Inzidenzwert für den Kreis Unna beträgt 200,8 (minus 12,7)-




Oliver Kaczmarek: „Gesundheitsämter sind eine zentrale Säule der Gesundheitsversorgung“

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist unverzichtbar bei der Bekämpfung der Pandemie. Mit den Gesundheitsämtern haben die Menschen einen Ansprechpartner in der Krise und darüber hinaus. Denn das Gesundheitsamt ist auch für Aufklärung und Prophylaxe zuständig. Deshalb will die SPD den ÖGD dauerhaft stärken. „Die Gesundheitsämter müssen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Für uns ist der ÖGD Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundgesetzlich geschützt“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Mitarbeiter*Innen in den Gesundheitsämtern arbeiteten am Limit und darüber hinaus und verdienten dafür größte Unterstützung. Kaczmarek: „Als Bund haben wir bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Wir stellen uns hier eine Rahmenkompetenz vor, um dem Flickenteppich an Regelungen entgegenzuwirken und auch finanzielle Unterstützung für den ÖGD zu ermöglichen.“

Von den Gesundheitsämtern selbst würden klarere Ansprechpartner gefordert, erklärt der SPD-Politiker weiter. Daher könne sich die SPD auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen. Wie genau dies aussehen soll, wolle die Partei durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens prüfen lassen. „Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, den ÖGD zu stärken, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“, so Kaczmarek.




Betriebsferien ausgeweitet: Kreis Unna fährt runter

Der Kreis Unna reagiert auf den verordneten bundesweiten Lockdown und weitet seine Betriebsferien aus. „Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass das öffentliche Leben soweit es geht heruntergefahren wird, damit die Corona-Infektionszahlen möglichst schnell wieder sinken“, unterstreicht Landrat Mario Löhr.

Von Montag, 21. Dezember 2020 bis einschließlich Sonntag, 3. Januar 2021 bleiben die Türen der Kreishäuser in Unna und Lünen und alle anderen Nebenstellen geschlossen. Terminbuchungen sind für diese Tage ausgesetzt. Wer bereits Termine für diese Tage vereinbart hatte – beispielsweise bei der Ausländerbehörde – wird darüber informiert, dass diese verschoben werden müssen.

Ursprünglich war geplant, dass die Betriebsferien erst mit dem 24. Dezember beginnen. Auch für die zusätzlichen Tage setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Überstunden aus den vergangenen Wochen und Monaten ein oder nehmen Urlaub.

Ausnahmen unter anderem im Gesundheitsamt
Von der Regelung ausgenommen sind unter anderem Rettungsleitstelle und Kreispolizei, der Kreisbauhof und Mitarbeiter mit Rufbereitschaft. Notdienst-Erreichbarkeiten von Dienststellen des Kreises sind – wie auch an normalen Wochenenden oder Feiertagen – über die Rettungsleitstelle oder die Polizeidienststellen sichergestellt.

Und natürlich werden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt an der Bekämpfung der Corona-Pandemie arbeiten. Die habe, so Landrat Mario Löhr, weiter allerhöchste Priorität. „Die Erfassung und Nachverfolgung läuft auch in dieser Zeit unter Hochdruck weiter. Dafür bin ich allen, die in diese Aufgabe eingebunden sind, sehr dankbar“, so der Landrat weiter.

Infos zu Öffnungszeiten
Der letzte Öffnungstag ist Freitag, 18. Dezember. Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist Montag, 4. Januar 2021. Mehr Informationen zu den Öffnungszeiten finden sich unter www.kreis-unna.de. PK | PKU




Stadtbibliothek schließt bis zum 10. Januar 2021

Die Stadtbibliothek Bergkamen bleibt aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ab dem 16.Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 geschlossen.

Das Team der Stadtbibliothek arbeitet gerade an einem Online-Angebot, welches mit einem gültigen Bibliotheksausweis von zu Hause und unterwegs genutzt werden kann. Dieses Angebot wird zum kommenden Montag 21.12. an den Start gehen. Weitere Informationen folgen.

Zusätzlich nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schließungszeit, den Medienbestand weiter zu überarbeiten und die Medienpräsentation zu aktualisieren, damit der Bestand nach der Wiedereröffnung noch attraktiver präsentiert wird. Parallel arbeitet die Stadtbibliothek an Konzepten, die Online-Angebote über die Homepage der Stadtbibliothek zu vermitteln.




„Wir zeigen unsere Schule“ – Drehtag am Gymnasium für Filmvorstellung

Filmemacher Ulf Preising bei den Dreharbeiten im SGB – natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen. Foto: von dem Berge/SGB

Der traditionelle Tag der Offenen Tür muss Anfang des Jahres pandemiebedingt ausfallen – dennoch wird sich das Städtische Gymnasium Bergkamen den Viertklässlerinnen und Viertklässlern und ihren Eltern vorstellen – in Form eines kleinen Films.

Am Montag ließ sich Filmemacher Ulf Preising, der im Auftrag der Stadt Bergkamen über alle weiterführenden Schulen Beiträge produzieren wird, von Schülerinnen und Schülern das Gymnasium zeigen – immer begleitet von Kamera und Drohne. Gemeinsam mit Klemens aus der Klasse 5, Sina aus der Klasse 8 und Elias aus dem Jahrgang Q2 besuchte er Fachunterricht, die Proben der Orchesterklasse, AG-Angebote, die Mensa und vieles mehr. Das Filmteam jedenfalls hatte großen Spaß bei den Vorbereitungen und den Dreharbeiten. Man darf also gespannt sein, wenn der Film Anfang des Jahres veröffentlicht wird.




Lieferroboter übernehmen am Bayer-Standort Bergkamen Transportleistungen: Keine Kollegen wie alle anderen

Bei Bayer mittlerweile ein gewohnter und vertrauter Anblick: Ein Lieferroboter transportiert Proben zur Qualitätskontrolle.

Wo sie aufkreuzen, sind ihnen Aufmerksamkeit und ungläubiges Staunen sicher. Doch die knuffige Figur, die runden Linien, die niedlichen Räder, die ruckelige, etwas unbeholfen wirkende Art der Fortbewegung und die lange Antenne mit dem blinkenden LED-Fähnchen lösen neben Überraschung auch Sympathie aus. Denn selbst wenn die neuen Kollegen am Bergkamener Bayer-Standort randvoll mit Technik stecken, verfügen sie über ein einnehmendes Äußeres. Angeschafft wurden sie, um Proben und Dokumente zu jeder beliebigen Zeit transportieren zu können. Es sind daher auch keine „richtigen“ Kollegen, sondern Roboter. Genauer: Lieferroboter.

Früher waren innerbetriebliche Transporte unterschiedlich geregelt. Mal erledigten das Bayer-Mitarbeiter, mal externe Dienstleister – die aber nur zu bestimmten Zeiten verfügbar waren. Darunter litten Schnelligkeit und Flexibilität. Wartezeiten waren die Folge. Ziel war es, solche negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit durch einen einheitlichen Standard abzustellen. „Bei der Suche nach effizienten Lösungen sind wir innovativen Technologien gegenüber besonders aufgeschlossen – auf ihnen beruht schließlich unser Geschäftsmodell“, erklärt Standortleiter Dr. Dieter Heinz, warum schließlich die Lieferroboter ins Spiel kamen.

Einschließlich der einjährigen Pilotphase haben die Lieferroboter mittlerweile mehr als 4.600 Transporte absolviert. Dabei machte das Projektteam die Erfahrung, dass es einfachere Aufgaben gibt, als Roboter auf die Straße zu bringen. Bevor die erste Fahrt erfolgen konnte, waren zunächst fast 20 Einzelmaßnahmen abzuarbeiten. Von der Verbesserung des WLAN-Zugangs über die Installation der Ladestationen bis hin zur Schulung der Pilotteilnehmer. Wie so oft steckte der Teufel im Detail. Zumal die Roboter für Bayer eine Premiere bedeuten. Nirgendwo sonst im Konzern gibt es ein vergleichbares Projekt. Erfahrungswerte fehlten daher komplett.

Die Roboter können eine Nutzlast von 10 kg transportieren und sind erstaunlich wendig. Sie können sich auf der Stelle drehen und 10 Zentimeter hohe Bordsteine erklimmen. Kameras und Ultraschallsensoren sorgen dafür, dass es keine Zusammenstöße mit Hindernissen – beispielsweise Fußgängern – gibt. Ihr Ziel finden sie mit Hilfe von GPS. Die Roboter sind weitgehend autonom unterwegs. Nur in potenziell gefährlichen Situationen werden sie von Menschen überwacht und per Hand gesteuert. In der aktuellen Pandemie können sie einen speziellen Vorteil ausspielen: Die Transporte erfolgen völlig kontaktlos, Menschen begegnen sich dabei nicht mehr – null Infektionsrisiko.




Digitale Titel der Onleihe24 nun auch im Katalog der Stadtbibliothek Bergkamen zu finden

Wer sich nicht am heutigen Dienstag in der Stadtbibliothek mit Lektüre und Medien über die Feiertage eingedeckt hat, hat Pech gehabt. Denn ab Mittwoch dürfen dort laut neuer Coronaschutzverordnung des Landes NRW nur noch Medien herausgegeben werden, die zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen dienen. Wer über einen eBook-Reader verfügt, kann ab sofort den verbesserten Online-Katalog auf der Homepage der Stadtbibliothek nutzen https://bibliothek.bergkamen.de/.

Die Stadtbibliothek Bergkamen ist seit 2012 Mitglied in der Onleihe24, einem Verbund von 40 Öffentlichen Stadtbibliotheken im Regierungsbezirk Arnsberg. Der Verbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, den teilnehmenden Stadtbibliotheken eine gemeinsame Plattform zu bieten, um  ihren Nutzern über die gemeinsame Internetadresse www.onleihe24.de den Zugang zu eBooks, digitalen Zeitungen und Zeitschriften, Hörbüchern und Onlinekursen zu ermöglichen.

Mit einem gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Bergkamen ermöglicht die Onleihe24 somit Zugriff auf fast 18.000 digitale Medien, die den klassischen Bestand der Stadtbibliothek ergänzen.

Die Onleihe24 kann dabei ganz einfach auf den meisten Endgeräten genutzt werden: auf Smartphones und Tablets mit der kostenlosen Onleihe-App, auf dem eReader mit der eReader-Onleihe, auf dem PC mit dem Browser – online und offline.

Für den schnellen Überblick wurden alle Daten der Onleihe24 nun auch in den Katalog der Stadtbibliothek importiert. Auf diese Weise ist es den Nutzern möglich, auf einen Blick zu erkennen, ob z.B. ein gewünschtes Buch als klassisches „physisches“ Medium in der Stadtbibliothek Am Stadtmarkt vorhanden ist, oder ob es auch den Titel in der Onleihe24 gibt.

Unter der Internetadresse https://bibliothek.bergkamen.de/ bekommt man nun bei der Mediensuche direkt angezeigt, ob ein Titel als physisches Medium und/oder als eMedium vorhanden ist. Schon bei der Suche kann man eingrenzen, ob man als Ergebnisse alle Medien angezeigt bekommen will, oder ob man sich nur auf die klassischen Medien oder die eMedien beschränken möchte. Selbstverständlich stehen alle erweiterten Suchmöglichkeiten nun auch für die eMedien zur Verfügung.  Der Katalog der Stadtbibliothek zeigt außerdem sowohl für physische als auch digitale Medien sofort an, ob beispielsweise das eBook gerade in der Onleihe24 verfügbar ist oder wann es wieder zur Ausleihe  zur Verfügung stehen würde. Mit einem Klick und dem Anmelden mit den persönlichen Benutzerdaten wechselt man dann in die Onleihe24 und kann dort das Medium entleihen bzw. vormerken. Und dies alles kostenfrei!

Zusätzlich findet man im Benutzerkonto nun neben den „Registern“ für die ausgeliehenen und vorbestellten physischen Medien auch ein Register „Online“ mit einer Übersicht der entliehenen und vorbestellten Medien aus der Onleihe24.

Auf der Seite der Stadtbibliothek finden sich auch viele weiterführende Infos und Links zur Onleihe24. So gibt es Links zu Video-Tutorials zur Nutzung, zu den herunterladbaren Apps in GooglePlay und im AppStore sowie zu den Hilfeseiten und dem UserForum.

Bei weiterführenden Fragen steht das Team der Stadtbibliothek gerne zur Verfügung.




Neue Coronaschutzverordnung: Was geht und was geht nicht

Viel ist über die neuen Lockdown-Regeln veröffentlicht worden, die am Mittwoch, 16. Dezember, gelten. In den Sozialen Medien werden aber immer wieder Fragen gestellt: Was bleibt offen und was wird geschlossen, was ist erlaubt und was ist verboten? Deshalb veröffentlichen wir diese recht umfangreiche Liste zu den neuen Regelungen (Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.