Coronavirus: Weitere 119 Infizierte übers Wochenende im Kreis Unna – Inzidenz-Zahl jetzt bei 70,66

Am Sonntag hat das Robert-Koch-Institut nach einigen Tagen mit 54 wieder einen realistische Inzidenz-Zahl für den Kreis Unna geliefert, die am Montag auf 58,2 stieg. Nach unseren Berechnungen klettert diese Inzidenz-Zahl jetzt auf 70,66.

Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten ist am Wochenende um 119 gestiegen. Aktuell liegen 19 Covid-19-Patienten im Krankenhaus (+ 7 gegenüber Freitag). Nach dem Zahlen-Update am Freitag (9. Oktober) kamen für diesen Tag noch jeweils weitere 3 Fälle in Holzwickede, Lünen und Schwerte sowie jeweils 2 Fälle in Kamen und Unna dazu. Für Selm ist ein Fall nachzumelden.

Am Samstag wurden 21 Fälle in Unna, 13 Fälle in Lünen, jeweils 10 Fälle in Bergkamen und Selm, 6 Fälle in Bönen, 3 in Kamen und 2 in Schwerte gemeldet. Am Sonntag waren jeweils 4 Fälle in Bergkamen und Lünen sowie jeweils 1 Fall in Kamen, Holzwickede und Schwerte zu vermerken.

Am heutigen Montag wurden 11 Fälle in Lünen, 8 in Bergkamen, 3 in Unna, 2 in Fröndenberg und jeweils 1 Infizierte*r für Bönen, Kamen, Schwerte, Selm und Werne gemeldet.

–    Constanze Rauert –

Aktuell Infizierte

09.10.2020 | 15 Uhr 12.10.2020 | 16.30 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 61 76 +15
Bönen 25 31 +6
Fröndenberg 16 15 -1
Holzwickede 7 11 +4
Kamen 35 37 +2
Lünen 106 132 +26
Schwerte 15 22 +7
Selm 42 51 +9
Unna 46 72 +26
Werne 15 13 -2
Gesamt 368 460 +92

Übersicht Gesundete

09.10.2020 | 15 Uhr 12.10.2020 | 16.30 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 139 146 +7
Bönen 56 57 +1
Fröndenberg 153 156 +3
Holzwickede 44 44 +0
Kamen 56 61 +5
Lünen 286 291 +5
Schwerte 164 164 +0
Selm 67 70 +3
Unna 120 120 +0
Werne 114 117 +3
Gesamt 1199 1226 +27

Zahl der Fälle insgesamt

09.10.2020 | 15 Uhr 12.10.2020 | 16.30 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 202 224 +22
Bönen 82 89 +7
Fröndenberg 191 193 +2
Holzwickede 53 57 +4
Kamen 91 98 +7
Lünen 397 428 +31
Schwerte 184 191 +7
Selm 111 123 +12
Unna 166 192 +26
Werne 132 133 +1
Gesamt 1609 1728 +119



Absage des Trainingsbetriebs der TuRa Turn- und Leichtathletikabteilung

Die aktuellen Coronazahlen und die gegenwärtigen Entwicklungen im Kreis Unna haben die TuRa Turn- und Leichtathletikabteilung zu dem Entschluss kommen lassen, den Übungsbetrieb bis einschließlich dem 25.Oktober auszusetzen.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Unna zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus mit Stand vom 10.10.2020, hat  Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Die Verfügung untersagt alle Kontaktsportarten zu unterlassen. Die Abteilungsleitung hat präventiv den Sportbetrieb gänzlich abgesagt.



Werkstatt im Kreis Unna bildet dringend gesuchte Pflegekräfte aus

Kurs mit den Pflegeschüler*innen, die im September in die Ausbildung gestartet sind, vor dem Berufskolleg der Werkstatt. Foto: Werkstatt im Kreis Unna/Klumpp

Der Pflegenotstand nimmt in Zeiten der Corona-Pandemie Besorgnis erregende Zustände an. Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen und Pflegedienste suchen dringend ausgebildete Fachkräfte. Die Werkstatt im Kreis Unna engagiert sich für den Nachwuchs: Die staatliche anerkannte Pflegeschule der Werkstatt startete im Oktober die neue „generalistische“ Pflegeausbildung. Der Kurs mit 25 Teilnehmer*innen war schnell ausgebucht. Nach der dreijährigen Ausbildung können die Schüler*innen bei der Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen aktiv werden: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege.

„Unser Angebot richtet sich an alle Arbeit suchenden, mindestens 16jährigen Frauen und Männer der Region, insbesondere an Menschen, die schon länger arbeitslos sind“, erklärt Doro Rengers, Abteilungsleiterin der Werkstatt. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen Teil, der in der Pflegeschule der Werkstatt an der Oberen Husemannstraße in Unna, absolviert wird. Die praktische Ausbildung übernimmt federführend eine der zahlreichen Pflegeeinrichtungen der Region, die mit der Werkstatt partnerschaftlich zusammenarbeiten. Mit dieser Einrichtung schließen die Pflegeschüler*innen den Ausbildungsvertrag ab, erklärt Jürgen Schilling, stellvertretender Schulleiter der Pflegeschule.

Weitere Informationen erhalten Interessent*innen in der Pflegeschule unter Tel. 02303-98190-38 oder unter www.werkstatt-im-kreis-unna.de. Die Berufsaussichten für die examinierten Pflegekräfte sind hervorragend: Bei erfolgreichem Abschluss werden sie meist sofort übernommen beziehungsweise finden in einer anderen Einrichtung einen sicheren Arbeitsplatz, berichtet Doro Rengers: „Die Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Agentur für Arbeit sehen bis 2030 einen um über 100 Prozent steigenden Fachkräftebedarf im Kreis Unna.“




Team des Städt. Gymnasiums belegt den 2. Platz bei der Regionalrunde des Bundescups „Spielend Russisch lernen“

Anton Ruppel (li.) und Felix Wieczorek (mi.) vom Städtischen Gymnasium Bergkamen erspielten sich Platz 2. Auf dem Bild mit einem weiteren Vertreter der Schule. Foto: Deutsch-Russisches Forum

Anton Ruppel und Felix Wieczorek vom Städtischen Gymnasium vom Städt. Gymnasium Bergkamen belegten am vergangenen Freitag als Team den zweiten Platz bei der Regionalrunde des Bundescups „Spielend Russisch lernen“ in Bochum. Gewonnen haben Violetta Sartison und Neele Neugebauer vom Städtischen Gymnasium Augustinianum in Greven. Ebenfalls auf dem Siegertreppchen sind Benjamin Luhn und Albert Baranov von der Marienschule Euskirchen. Sie erspielten sich die virtuelle Bronzemedaille. Jule Abel und Salma Sahar vom Gymnasium am Turmhof in Mechernich landeten auf Platz vier.

Den Erstplatzierten Violetta und Neele winkt nun das große Finale im Europa-Park Rust, zu dem sie Anfang November  reisen werden. Dort treten sie gegen neun weitere Teams aus ganz Deutschland und der Schweiz an.

Die NRW-Runde in Bochum war der fünfte Regionalentscheid des diesjährigen Russisch-Wettbewerbs und wurde traditionellerweise am Landesspracheninstitut (LSI) Bochum durchgeführt. Insgesamt nehmen 80 Schulen am Bundescup teil, die seit Anfang September in zehn regionalen Runden aufeinandertreffen – eine Herausforderung für alle Beteiligten in Corona-Zeiten.

„Gerade in Zeiten, in denen der persönliche Austausch auf Abstand gehen muss, schafft das Erlernen einer Fremdsprache Gemeinsamkeiten über Klassenräume hinweg. Unser länderübergreifender Sprachenwettbewerb lässt Jugendliche auf diese Weise ein wenig zusammenrücken und eröffnet bei der Auseinandersetzung mit der russischen Sprache gleichzeitig Einblicke in eine neue Sprachenwelt und Kultur“, erläutert Matthias Platzeck, Vorsitzender des Vorstands des Deutsch-Russischen Forums.

Seit 2008 richtet das Deutsch-Russische Forum den in seiner Konzeption einzigartigen und integrativen Wettbewerb aus: Hier spielen Jugendliche, die Russisch als Muttersprache mit nach Deutschland gebracht haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die Russisch in der Schule lernen, gemeinsam mit Spielpartnerinnen und Spielpartnern, die bisher noch keine Erfahrungen mit der russischen Sprache gesammelt haben. Mehr als 50.000 Jugendliche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz konnten seitdem für die russische Sprache begeistert werden.

„Seit seinen Anfängen fördert GAZPROM Germania den Bundescup ‚Spielend Russisch lernen‘ aus Überzeugung. Schülerinnen und Schüler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz lernen dabei nicht nur die russische Sprache kennen, sie erfahren auch mehr über Russland, seine Menschen, seine Kultur und seine Geschichte“, so Tatyana Krupenkov, Stellvertretende Leiterin Sponsoring von GAZRPOM Germania. Mit diesem Engagement setzt sich das Energieunternehmen für gegenseitiges Verständnis und für den kulturellen Austausch ein. Mit der Einladung der Regionalsieger zum großen Finale in den Europa-Park in Rust schafft GAZPROM Germania einen zusätzlichen Anreiz für Schüler und Lehrer, am Bundescup teilzunehmen




Einstellung des Übungsbetriebes beim TuS Weddinghofen bis zum 25. Oktober

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung um die SARS-CoV-2 Pandemie im Kreis Unna hat der Vorstand des TuS Weddinghofen 1959 e.V. entschieden, den Übungsbetrieb bis zum 25. Oktober 2020 vorsorglich einzustellen.

Diese Maßnahme ist nötig geworden, da durch die Allgemeinverfügung des Kreises Unna, sämtliche Kontaktsportarten zu unterlassen sind. Der Vorstand stellt jedoch zusätzlich präventiv den Betrieb ein. Dies soll die Mitglieder vor einer möglichen Ansteckung im Verein schützen. Die Angebote werden, sofern möglich, per Zoom weiter stattfinden.

Der Verein wird über die Wiederaufnahme des Betriebes, auf seinen Kanälen und der lokalen Presse, rechtzeitig informieren.




Kunst als Nahrung für das Innenleben mit „inside out“

Geometrien, die in den Raum wachsen: Auch das ist „inside out“.

 

Landschaft oder doch nicht? Genau hinschauen ist gefragt.

Ist es nun eine Landschaft oder ein komplett verwischtes EKG, in dem sich der Raum mit allen Menschen und Masken spiegelt? Die Formen darauf scheinen sich wie Windräder in den Raum zu drehen. Die gesamte Szenerie verändert sich beim nächsten näheren Hinschauen schon wieder. Nichts, was der Betrachter am Sonntag zu sehen meinte, blieb das, was es schien. „Inside out“ war mehr als nur der Titel der ersten Ausstellungseröffnung in der sohle 1 seit Corona. Es war ein Versprechen, das eingehalten wurde.

Bürgermeister Roland Schäfer bei seiner letzten Ausstellungseröffnung – „mit ein bisschen Wehmut“.

Besonderheiten hat die sohle 1 seit Sonntag aber noch weit mehr zu bieten. Es war die letzte Ausstellungseröffnung für Roland Schäfer als Bürgermeister, nicht aber als kunstbegeisterte Person: „Ich werde mich auch weiter der Kunst eng verbunden fühlen“, versicherte er. Mit den beiden Künstlern präsentiert die Galerie auch eine „besondere Zusammenarbeit“, so Schäfer. Denn sämtliche Werke von Annette Riemann und Magnus von Stetten treten in den Dialog, sind aufeinander bezogen. Und es gibt in diesem Corona-Jahr erstmals viel weniger Wechselausstellungen als das sonst übliche halbe Dutzend – ausgerechnet im Jubiläumsjahr als älteste kommunale Galerie. Dass es diese Ausstellung überhaupt gibt, ist der kollektiven Überzeugung geschuldet, „dass wir das Leben nicht komplett zum Stillstand bringen wollen“, so Schäfer.

Dr. Ellen Markgraf erläutert engagiert, was sie hinter der Kunst sieht.

Dr. Ellen Markgraf übernahm als Kunsthistorikerin, was den meisten nicht auf Anhieb gelang: Sie fasste in Worte, was Auge und Gehirn beim Betrachten erlebten. Denn hier treten ausnahmslos die inneren Bilder nach außen in den Reflexionen, den dreidimensionalen Formen und Assoziationen. Was auf den ersten Blick als Fotografie daherkommt, sind bei Annette Riemann zusätzlich Farben auf Fotopapier. Da wächst das Quadrat bei Magnus von Stetten in den Raum, verursacht einen Sog und wird nahtlos vom benachbarten Bild mit seinen Horizontlinien aufgenommen, um auf das nächste Bild von Annette Riemann weitergeleitet zu werden und sich damit regelrecht in eine Raumskulptur zu verwandeln. Wer hier meint, Traditionelles in der Natur zu entdecken, wir mit den Geometrien in die Technologien der Zukunft gezogen, begleitet von den Lichtreflexionen des gegenwärtigen Raums.

Wer sich darauf einlässt, kann regelrecht in der Ausstellung versinken.

Also auch ein Spiel mit den Zeiten und Bewusstseinsebenen, auf das sich jeder einlassen kann. Ganz nebenbei auch für die Kunstexpertin ein „mutgebender Impuls“, denn die Kultur leidet gerade besonders unter Corona. Und natürlich auch „Nahrung für das eigene Innere“, indem sich das Äußere der Kunst öffnet und sein Innenleben freilässt. Zu erleben noch bis zum 8. November, Corona zum Trotz.

 

InsideOut_1
InsideOut_1
InsideOut_4
InsideOut_4
InsideOut_5
InsideOut_5
InsideOut_6
InsideOut_6
InsideOut_7
InsideOut_7
InsideOut_11
InsideOut_11




Jetzt ist es auch amtlich: Corona-Allgemeinverfügung des Kreises Unna veröffentlicht

Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis.

Er hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt von Samstag- auf Sonntagnacht um 0 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 25. Oktober.

Die zentralen neuen Regelungen:

  • Alle Feiern im öffentlichen Raum (z.B. in Gaststätten und Hotels) mit mehr als 25 Teilnehmern sollen nicht mehr gestattet werden. Dies betrifft nicht die Veranstaltungen an diesem Wochenende, die bereits auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes gem. § 2 b CoronaSchVO genehmigt worden sind.
  • In Kontaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb untersagt.

Alle Details sind in der Allgemeinverfügung zu finden:

Allgemeinverfügung des Kreises Unna
zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
vom 10.10.2020

Auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) in der z.Z. geltenden Fassung i. V m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBGNRW) vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) sowie den §§ 35 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der z.Z. geltenden Fassung erlässt der Kreis Unna als untere Gesundheitsbehörde zur Verhütung der Weiterverbreitung
und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen folgende

Allgemeinverfügung:
1. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass
im Sinne des § 13 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (GV. NRW. S. 923) dürfen
höchstens 25 Personen teilnehmen, es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die
zuständige örtliche Ordnungsbehörde lässt auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO eine Ausnahme zu.
Sofern vom Veranstalter/von der Veranstalterin ein Fest nach § 13 Abs. 5 CoronaSchVO mit zeitgleich
mehr als 25 bis maximal 150 erwarteten Personen beabsichtigt ist, ist dieses vom Veranstalter/von der
Veranstalterin bei der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mindestens drei Tage vorher anzumelden.
Dem Antrag auf Ausnahme nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept beizufügen, welches mindestens folgende Angaben enthalten muss:
– Maßnahmen zur ausreichenden Belüftung geschlossener Räume,
– Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern,
– besondere Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle,
– Angaben über ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten,
– Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten,
– organisatorische Maßnahmen,
– Verantwortlichkeiten.
Mit der Anmeldung ist gleichzeitig eine Liste der erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzureichen, die mindestens folgende Angaben enthält:
Seite 2 von 4
– Name, Vorname der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
– Anschrift,
– Telefon-Nummer.
Die örtliche Ordnungsbehörde prüft die Angaben und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine
Genehmigung.
Für den Fall, dass der Genehmigungsantrag nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig in der unter Nr. 1 genannten Frist vorgelegt und die Veranstaltung trotzdem durchgeführt wird, droht der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter eine Geldbuße von 2.500,00 Euro.

2. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

3. Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an weiterführenden Schulen wird dringlich empfohlen,
auch im Unterrichtsraum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Der Schulunterricht soll
möglichst im Klassenverband bzw. in homogenen Lerngruppen erteilt werden. Sofern dies nicht möglich
ist, ist Distanzunterricht zu bevorzugen. Über den Schulunterricht hinausgehende Arbeitsgemeinschaften
und andere Veranstaltungen sind einzustellen, sofern diese über den Klassenverband bzw. homogene
Lerngruppen hinausgehen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

4. In Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Kinder möglichst in festen Bezugsgruppen
über die gesamte Zeit – auch während des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung – zu betreuen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

5. In Kontaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb
untersagt.

6. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.

7. Die Regelungen nach den Nr. 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung sind sofort vollziehbar und gelten befristet ab Bekanntgabe bis zum Ablauf des 25.10.2020.

8. Die Allgemeinverfügung des Kreises Unna zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 vom 07.10.2020 (Abl. Nr. 46 vom 07.10.2020) wird mit Bekanntgabe dieser
Allgemeinverfügung mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Begründung
Ermächtigungsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG.
Zuständige Behörde im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 IfSBG-NRW der Kreis
Unna als untere Gesundheitsbehörde.
Seite 3 von 4
Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen den maßgeblichen Wert für regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit aktuell steigender Tendenz
überschritten. Da absehbar ist, dass die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums
Gesundheit Nordrhein-Westfalen bezogen auf den Kreis Unna in Kürze ebenfalls über dem Wert von 50 liegen wird, hat
der Kreis Unna als untere Gesundheitsbehörde die Maßnahmen der Nummern 1 bis 5 als notwendige präventive
Schutzmaßnahmen zum Schutze der Allgemeinheit vor einer weiteren unkontrollierbaren Weiterverbreitung der Infektionen mit dem Virus in der Bevölkerung getroffen.
Das Infektionsgeschehen beschränkt sich auch nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen. Zudem betrifft es mehrere kreisangehörige Kommunen.
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein
Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die zuständige
Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer
Krankheiten erforderlich ist. Unter diesen Voraussetzungen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige
Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten (§ 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG).
Im gesamten Kreisgebiet sind an dem SARS-CoV-2 Erreger Erkrankte und Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2
Nr. 4 und 7 IfSG durch entsprechende Testungen und nachgewiesene relevante Kontakte mit Infizierten festgestellt
worden, denen gegenüber ausnahmslos eine Quarantäne angeordnet worden ist. Trotz dieser individuellen Schutzmaßnahme in Verbindung mit den Corona-Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalens sind die Fallzahlen weiter angestiegen. Aufgrund dieser Sachlage sind nunmehr weitere Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Verbreitung des Erregers
SARS-CoV-2 zu verlangsamen und eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung zu verhindern.

Da das Infektionsgeschehen im Kreis Unna nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o. ä. zurückzuführen und
einzugrenzen ist, dürfen an Festen im Sine von § 13 Abs. 5 CoronaSchVO höchstens 25 Personen teilnehmen. In Einzelfällen ist eine Ausnahme nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO möglich.
Da das Infektionsgeschehen Schwankungen unterliegt und in den kommenden Tagen der Wert der 7-Tage-Inzidenz von
50 zeitweise auch wieder unterschritten werden kann, wird mit dieser Allgemeinverfügung die Anwendung der vorstehenden Regelung befristet angeordnet. Damit wird sichergestellt, dass die Schutzmaßnahme für die Dauer der Allgemeinverfügung nicht durch eine beispielsweise größere Feierlichkeit in öffentlichen oder angemieteten Räumen, in Schulen und Kindertageseinrichtungen zeitweise gefährdet werden kann.
Das sich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung als eine wirksame Schutzmaßnahme bewährt hat, wird es den Schülerinnen und Schülern auch während der Unterrichtszeit dringlich empfohlen. So sind nach den Sommerferien in den
Schulen im Kreis Unna in dem Zeitraum der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch während des Unterrichts keine konzentrierten Ausbrüche aufgetreten.

Zudem haben die in Sportvereinen durchgeführten positiven Testungen gezeigt, dass Kontaktsportarten, wie z. B. Fußball oder Handball, ein hohes Risikopotenzial aufweisen. Um die Ausbreitung des Coronavirus auch bei Kontaktsportarten im Kreis Unna einzudämmen, mussten die in Nr. 5 aufgeführten Schutzmaßnahmen angeordnet werden.
Diese Schutzmaßnahmen sind geeignet, der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Sie sind auch erforderlich,
da ansonsten eine nicht mehr beherrschbare Verbreitung des Erregers droht. Die Schutzmaßnahmen stehen zudem
durch ihre geringe Intensität in einem angemessenen Verhältnis zu dem Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, der
grundsätzlich gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG gerechtfertigt ist. Die Verhältnismäßigkeit wird schließlich durch die Befristung der Allgemeinverfügung bis zum Ablauf des 25.10.2020 gewahrt.
Die Allgemeinverfügung ist aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
vollziehbar. Bis zum 25.10.2020 wird das Gesundheitsamt des Kreises Unna die Entwicklung des Infektionsgeschehens
und die Auswirkungen der angeordneten Maßnahme im gesamten Kreisgebiet weiterhin intensiv verfolgen und bei Bedarf die Schutzmaßnahmen anpassen.

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW gilt bei öffentlicher Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen
nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. In der Allgemeinverfügung kann gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4
VwVfG NRW ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt
werden. Von dieser Möglichkeit wurde vor dem Hintergrund der hier gebotenen Eilbedürftigkeit unter Nr. 6 ermessensgerecht Gebrauch gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Sollte die Frist durch ein Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen
Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der z.Z. geltenden Fassung
eingereicht werden.
Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) in der z.Z. geltenden Fassung.
Hinweise
Die Klage hat gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung, d.h. dass die getroffenen Maßnahmen auch
im Falle einer Klage zu befolgen sind. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kann auf Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.
Diese Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Dienstgebäude Platanenallee 16, 59425 Unna, Raum 134, montags bis donnerstags in der
Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr nach vorheriger telefonischer
Anmeldung (Fon 0 23 03 / 27- 1353) eingesehen werden.
Unna, 10.10.2020
gez. Makiolla
Landrat




Einbruch in Einfamilienhaus an der Paul-Kleestraße – Haus wurde durchwühlt

Am Freitag verschafften sich in der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 23:10 Uhr unbekannte Einbrecher Zugang in ein Einfamilienhaus in der Paul-Klee-Straße in Bergkamen. Nachdem sie über die Terrassentür einbrachen, wurde das gesamte Haus durchwühlt. Es wurde unter anderem Schmuck entwendet.

Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Werne unter der Rufnummer 02389 921 3420 oder 921 0.




Coronavirus: RKI hat den Kreis Unna immer noch nicht auf „Rot“ geschaltet

Die technischen Probleme bei der Datenübertragung vom Kreis Unna zum Robert-Koch-Institut sind offensichtlich immer noch nicht behoben. Anders als es Landrat Michael Makiolla und Kreis-Gesundheitsdezernent Uwe Hasche am Freitag angenommen haben, hat sich die im Kreishaus selbst errechnete Inzidenzzahl und die des RKI auch am Samstag nicht angenähert.

Im Gegenteil: Nach den offiziellen Angaben des RKI ist die Inzidenzzahl sogar kleiner geworden und liegt am Samstag bei 40,6 https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/. Der Kreis Unna ging am Freitag von 53 aus. Wer heute aus dem Kreis Unna zu einem Urlaubsort innerhalb Deutschlands startet, wird keine Probleme haben, von Hotel, Pensionen oder Campingplätzen aufgenommen zu werden. Dafür ist die Inzidenzzahl des Robert-Koch-Institut maßgeblich. Auch wenn in den Tagen danach das RKI für den Kreis Unna „rote Zahlen“ meldet, werden die Urlauber beispielsweise in Niedersachsen nicht wieder nach Hause geschickt.

Dies alles kann sich bereits morgen ändern. So meldet das ZDF aktuell die realistischer Inzidenzzahl von 54. Auf dessen Deutschlandkarte ist der Kreis Unna aber nicht rot, sondern dunkelblau eingefärbt https://www.zdf.de/nachrichten/politik/landkreise-lockdown-zahlen-karte-100.html 




Neue Corona-Schutzverordnung des Kreises: Spiel- und Trainingsbetrieb der Mannschaftsportarten muss ruhen

Der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner liegt nach eigenen Berechnungen des Kreises Unna bei 53,18. Deshalb werden aller Voraussicht nach in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine neue von Landrat Michael Makiolla unterzeichnete Allgemeinverfügung in Kraft treten. Sie soll zunächst bis zum 25. Oktober gelten.

Im Kern wird sie in drei Bereichen weitere Einschränkungen bringen, die nach Erkenntnissen des Kreisgesundheitsamts wesentlich zu den steigenden Coronavirus-Fallzahlen beigetragen haben.

  • Ab Sonntag dürfen an Feiern aus besonderem Anlass nur noch maximal 25 Personen teilnehmen. Makiolla ergänzte bei ein Telefon-Pressekonferenz am Freitagnachmittag, dass Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern, die bereits von den örtlichen Ordnungsbehörden genehmigt worden sind.
  • Ab Sonntag darf es bei den sogenannten Kontaktsportarten (Fußball, Handball etc.) weder einen Spiel- noch einen Trainingsbetrieb geben.
  • Den Kitas empfiehlt der Kreis Unna dringend, die Kinder nur noch in festen Gruppen zu betreuen.

Ein weiterer Infektionsschwerpunkt sind die Schulen. Hier gibt es, weil de Herbstferien begonnen haben, werde Empfehlungen Einschränkungen. Das kann sich aber schnell nach dem 25. Oktober ändern, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert nicht bis dahin unter 50 sinkt.

Noch fehlt dieser neuen Allgemeinverfügung die Zustimmung der Bezirksregierung und des Landes. Makiolla wie auch der Kreisgesundheitsdezernent Uwe Hasche hoffen, dass sie noch am Freitagabend eingeholt werden kann. Sobald die Verfügung offiziell geworden ist, werden wir sie veröffentlichen.

Wer übrigens es heute geschafft hat, in Richtung Nord- und Ostsee oder Bayern in Urlaub zu fahren und dort auch heute anzukommen hat Glück gehabt. Bekanntlich sind bisher nicht alle Corona-Fälle im Kreis Unna durch einen technischen Fehler beim RKI registriert worden. Aktueller Inzidenzwert dort: 45,6- „Wir füttern hier nach, und das kann dazu führen, dass der Kreis Unna auf der RKI-Karte bereits morgen dunkelrot wird“, sagte Uwe Hasche. Maßgeblich für das Beherbergungsverbot in den meisten Bundesländern ist die offizielle RKI—Zahl.

Heute sind der Gesundheitsbehörde 24 neue Fälle gemeldet worden (2 x Bergkamen, 1 x Bönen, 11 x Lünen, 8 x Selm, 2 x Unna). Gestern sind nach der letzten Meldung um 15 Uhr 15 neue Fälle gemeldet worden (3 x Bergkamen, 1 x Fröndenberg, 1 x Holzwickede, 1 x Kamen, 8 x Lünen, 1 x Selm). In der Tabelle wurden daher heute 39 neue Fälle ergänzt.

Die Zahl der stationär aufgenommenen Infizierten steigt ebenfalls an: Drei Personen mehr als gestern müssen stationär behandelt werden. Insgesamt sind es zwölf.

Aktuell Infizierte

08.10.2020 | 15 Uhr 09.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 56 61 +5
Bönen 24 25 +1
Fröndenberg 15 16 +1
Holzwickede 6 7 +1
Kamen 34 35 +1
Lünen 87 106 +19
Schwerte 15 15 +0
Selm 33 42 +9
Unna 44 46 +2
Werne 15 15 +0
Gesamt 329 368 +39

Übersicht Gesundete

08.10.2020 | 15 Uhr 09.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 139 139 +0
Bönen 56 56 +0
Fröndenberg 153 153 +0
Holzwickede 44 44 +0
Kamen 56 56 +0
Lünen 286 286 +0
Schwerte 164 164 +0
Selm 67 67 +0
Unna 120 120 +0
Werne 114 114 +0
Gesamt 1199 1199 +0



Coronavirus: Besuch im GSW-Kundencenter nur nach Terminabsprache

Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen im Kreis Unna weitere konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die konkreten Maßnahmen will der Kreis heute Nachmittag darstellen. Die GSW haben schon jetzt auf die geänderte Corona-Lage in ihrem Versorgungsgebiet reagiert.

Ab Montag, 12. Oktober, öffnen die Kundencenter der GSW in Kamen, Bönen und Bergkamen nur nach vorheriger Terminabstimmung. Termine können telefonisch unter der Rufnummer 02307 978-2222 vereinbart werden.

Um sowohl Kunden als auch Mitarbeiter zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, bitten die GSW darum, die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten:

– Tragepflicht von Mund- und Nasenschutz für Kunden

– Einhaltung von 1,5 m. Abstand

– pro Kundencenter max. 2 Kunden bzw. Personen

Alternativ können in Zeiten von Corona Kundenanliegen auch bequem per Telefon und E-Mail erledigt werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch der GSW-Website. Im Online-Kundencenter stehen den Kunden unter www.gsw-kamen.de viele Funktionen individuell zur Verfügung. Der Entstörungsdienst ist weiterhin Tag und Nacht für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar: Strom unter der Rufnummer 02307 978-4433; Gas/Wasser/Fernwärme unter 02307 978-4422.