Kommunalwahl: Fünf Bewerbungen für Landratsposten

Die erste Entscheidung für die Kommunalwahl am 13. September ist gefallen: Der Wahlausschuss des Kreises ließ am 29. Juli in öffentlicher Sitzung vier Bewerber und eine Bewerberin für die Landratswahl sowie elf Parteien bzw. Wählergruppen und einen Einzelbewerber für die Kreistagswahl zu.

Um das Amt des Landrates können sich Mario Löhr aus Selm (Jahrgang 1971, SPD), Marco Morten Pufke aus Bergkamen (Jahrgang 1973, CDU), Herbert Goldmann aus Fröndenberg/Ruhr (Jahrgang 1954, GRÜNE), Susanne Schneider aus Schwerte (Jahrgang 1967, FDP) und Andreas Dahlke aus Lünen (Jahrgang 1965, GFL) bewerben.

Direktmandate und Reservelisten
Die Hälfte der insgesamt 60 Kreistagsmitglieder wird in 30 Wahlbezirken direkt gewählt. Die andere Hälfte zieht über sogenannte Reservelisten in das Gremium ein.

Für die Wahl zum Kreistag zugelassen wurden die Direktkandidat*innen von SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE., FDP, FW** Kreisverband Unna, GFL**, UWG**, AfD, FAMILIE**, der Einzelbewerber Helmut Rosenkranz und die WfU**.

Die Direktkandidat*innen der WfU treten nur in den fünf Wahlbezirken in Unna an, die AfD tritt in den Wahlbezirken 01 bis 04, 06 bis 23 und 25 bis 30 an, der Einzelbewerber nur im Wahlbezirk 10 in Lünen.

Mit einer Ausnahme wurden auch die Reservelisten der Parteien und Wählergemeinschaften zugelassen. Die von der AfD eingereichte Reserveliste wurde wegen eines Einspruchs des AfD-Bezirksvorstandes vom Wahlausschuss zurückgewiesen.

Hintergrund zur Kommunalwahl
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind im Kreis rund 323.890 Bürger*innen (Stand 30.04.2020, laut Melderegister der Kommunen). Der scheidende Kreistag hat noch 66 Mitglieder. Nachdem der Kreis mit Fortschreibung des Zensus 2011 unter die Marke von 400.000 Einwohnern gerutscht ist, sehen kommunalrechtliche Bestimmungen die Verkleinerung des Kreistages auf 30 Sitze und der Wahlbezirke von 33 auf 30 vor.

Eine Übersicht über die Wahlbezirke findet sich im Internet unter https://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/kreis-region/politik-verwaltung/wahlen/kommunalwahl/kommunalwahl-2020/.

**FW = Freie Wählergemeinschaft, GFL = Gemeinsam Für Lünen, UWG = Unabhängige Wählergemeinschaft Selm, Familie = Familien-Partei Deutschlands, WfU = Wir für Unna PK | PKU




Wahlplakate in Bergkamen erst ab Mitte August

Wie auch bei den vergangenen Wahlen hat Bürgermeister Roland Schäfer am 28. Juli interessierte Parteien eingeladen, mit dem Ziel, eine gemeinsame Wahlkampfvereinbarung für die kommende Kommunalwahl abzuschließen. Bei dieser Wahlkampfvereinbarung geht es im Wesentlichen um eine einheitliche Plakatierung auf den insgesamt 33 von der Stadt Bergkamen zur Verfügung gestellten Plakattafeln im Stadtgebiet unter Verzicht auf eine darüber hinausgehende kleinflächige Plakatierung in den Straßen im Stadtgebiet. Ausgenommen davon sind natürlich parteieigene Großflächentafeln. Anders als bei den sonstigen Wahlen werden zur Kommunalwahl die Plakatflächen anteilig zu den jeweiligen Wahlvorschlägen (Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadtrat) vergeben. „Daher bekommen die Parteien wie SPD, CDU und Grüne, die Wahlvorschläge für alle Wahlen eingereicht haben, mehr Plakatflächen zugewiesen als die anderen Parteien“, so Thomas Hartl, zuständig für die Organisation der Wahlen bei der Stadt Bergkamen. Diesem Abkommen sind bisher SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne und LINKE. beigetreten. Die FDP und BergAUF nehmen nicht teil. Rückmeldungen fehlen noch von den Parteien, die nur an der Wahl des Landrates und/oder des Kreistages teilnehmen. Die Plakatierung beginnt ab dem 17. August. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem voraussichtlich die Wahlbenachrichtigungen in die Verteilung gehen und die Möglichkeit der Briefwahl besteht. Am 13. September werden insgesamt rund 39.000 Bergkamenerinnen und Bergkamener ihre Stimme abgeben können. Wahlberichtigt ist jeder Deutsche oder EU-Bürger ab 16 Jahren.




Netto-Markt in Weddinghofen: Offener Brief der Grünen an Bürgermeister Schäfer

Wegen des geplanten und umstrittenen Netto-Markts in Weddinghofen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bergkamen einen offenen Brief an Bürgermeister Roland Schäfer geschrieben. Wir veröffentlichen ihn ungekürzt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Roland Schäfer,

aus aktuellem Anlass schreibe ich Ihnen diesen offenen Brief bezüglich einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage zum Bau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes in Weddinghofen. Normalerweise ist das laufende Tätigkeit der Verwaltung. Aber auf Grund der erheblichen Diskussion in der Öffentlichkeit bitte ich zu nachfolgend aufgeführten Fragen Stellung zu beziehen, damit wir als politische Vertreter unserer Kommune über diesen Vorgang informiert sind.

Unser bisheriges Wissen: Die Stadt Bergkamen hat am 24.03.2020 dem Antragsteller, KaGe GbR Herrn Geise, einen Vorbescheid für den Neubau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes Netto und Trinkgut in Bergkamen-Weddinghofen (Häupenweg, Flur 14 Flurstück 240) ausgestellt. Dieser Vorbescheid wurde am (24.03.2020) der Eigentümerin des landwirtschaftlichen Betriebs Hof Ostendorff brieflich übermittelt. Die Eigentümerin (Lina Jenny Ostendorff) hat fristgerecht Klage gegen den Vorbescheid erhoben.Der Vorhabenträger plant einen Lebensmittel- und Getränkemarkt (Netto und Trinkgut). Die Grundstücksfläche ist 11.792 m2 groß. Die Fläche wird abgesehen vom Abstandsgrün zum Häupenweg fast vollständig überbaut, davon
1.960 m2 Lebensmittelmarkt
1.183 m2 Getränkemarkt
139 Stellplätze und Verkehrsfläche
ca. 400 m2 Abstandgrün
ca. 250 m2 Erdwall

Hieraus ergibt sich unsere 1. Frage an Sie, Herr Bürgermeister. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bergkamen ist diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Warum wurde kein Bauleitverfahren (Änderung des FNP) und Aufstellung eines B-Planes durchgeführt? Nach Auffassung der Stadt Bergkamen beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Ist das rechtlich zulässig?
Naturschutzrecht und EU-Vogelschutzrichtlinie:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es handelt sich beim Steinkauz um eine streng geschützte Art nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten). Nach Abs. (1) Nr. 2 „…ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten … erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.“
Eine solche Störung mit Auswirkung auf den Erhaltungszustand liegt vor, da rd. 30 % des Lebensraums durch die Überbauung des fast 1,2 ha großen Areals zerstört wird.Der Steinkauz ist auf kurzrasiges Dauergrünland (Viehweiden) als Jagdbiotop angewiesen und kann daher nicht auf andere landwirtschaftliche Flächen der Umgebung ausweichen.
Nach § 63 BNatschG ist eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Bund anerkannten Vereinigung … Gelegenheit zur Stellungnahme … zu geben.
Nach § 64 BNatschG (1) kann … eine anerkannte Naturschutzvereinigung Rechtsbehelfe … einlegen, wenn die Vereinigung„
1. geltend macht, dass die Entscheidung … Rechtsvorschriften, die bei der Entscheidung zu beachten und zumindest auch den Belangen des Naturschutzes …. zu dienen bestimmt sind, widerspricht.“
Ausnahmetatbestände nach § 45 oder Befreiungstatbestände nach § 67 BNatschG liegen nicht vor.
Die wild lebende Tierart Steinkauz (Athene noctua) ist nach der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG) geschützt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gelten die Verpflichtungen des Artikel 3 schon bevor ein Bestandsrückgang festgestellt wurde oder sich die Gefahr des Verschwindens einer Art konkretisiert hat (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 02.08.1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnummer 15).

War dieser Sachverhalt beim positiven Vorbescheid bekannt?
Wenn nein: Warum wurde keine Stellungnahme nach § 63 BNatschG eingeholt?
Wenn ja: Warum wurde das nicht in dem Vorbescheid berücksichtigt?

Weiterhin bitten wir um Ihre Stellungnahme zu unserer nachfolgenden Einschätzung dieser Angelegenheit, ohne dass wir bisher von der Verwaltung in diese involviert wurden.
Das Vorhaben widerspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan. Die Fläche ist dort als Wohnbaufläche und nicht als Gewerbefläche dargestellt.
Die Beurteilung der Stadt Bergkamen nach § 34 ist uns nicht einsichtig, da keine Kennzeichen einer Fläche des planerischen Innenbereichs vorliegen. Die Fläche befindet sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Da der Häupenweg nördlich der Fläche als städtebauliche Zäsur anzusehen ist, befinden sich die im Rahmen der Beurteilung nach § 34 BauGB heranzuziehenden Flächen westlich, östlich und südlich der Vorhabenfläche. Westlich, am „Uhlenweg“, befindet sich Wohnbebauung, der dortige ehemalige ALDI ist als Einzelhandelsstandort vor mehreren Jahren aufgegeben worden. Das Gebäude wird nunmehr als Arztpraxis genutzt. Südlich der Vorhabenfläche schließen sich die weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen des landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs an. Östlich befindet sich das Freizeitzentrum, mit Sportplatz, Schwimmbad, Tennisplatz und Eishalle. Diese Gebäude sind nicht als Bebauung zu werten (Freizeit und Sportflächen), zumal sich weiter östlich und südlich des Freizeitzentrums landwirtschaftliche Fläche und keine Wohnbebauung anschließen. Vgl. hierzu: Ein Sportplatz stellt keinen Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB her, auch wenn auf ihm einzelne untergeordnete Nebenanlagen vorhanden sind (BVerwG, 10.07.2000 – BVerwG 4 B 39/00, Jurion – Leitsatz).
Ebenfalls gibt es in der näheren Umgebung keine vergleichbare Bebauung (Vorbild) in dieser Größenordnung, so dass sich das Vorhaben nicht einfügt. Durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Wohnbebauung ist auch das Ortsbild durch diesen großen Eingriff beeinträchtigt.
Ist somit das Vorhaben nach den Vorschriften des § 34 BauGB zulässig?
Bei einer Größe von fast 12.000 m2 ist die Fläche städtebaulich relevant und nach Baugesetzbuch § 1 Abs. 3 (Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung) hat die Kommune einen Bauleitplan aufzustellen.Nach Einzelhandelserlass NRW (und Baunutzungsverordnung 1990 BAUNVO 1990) sind großflächige Einzelhandelsbetriebe außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Großflächigkeit ist spätestens ab einer Geschossfläche von 1.200 m2 (Einzelhandelserlass und BauNVO) erreicht. Für den Bau des großflächigen (Geschossfläche 1.960 m2) Einzelhandelsbetriebs wäre somit u. E. eine Änderung des FNP notwendig (Änderung der Kennzeichnung als Wohnbaufläche in Sondergebietsfläche § 11 BauNVO). Bei einem Bauplanungsverfahren (FNP und B-Plan) sind die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen!
Sondergebiete für Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe) dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden).

Ein solcher zentraler Versorgungsbereich ist im Ortsteil Weddinghofen (Schulstraße) im FNP ausgewiesen. Die Vorhabenfläche befindet sich außerhalb des ZVB in der Ortsrandlage.
Entspricht damit die Ansiedlung dem Einzelhandelserlass NRW?
U. E. handelt es sich um eine Fläche des planerischen Außenbereichs nach § 35 BauGB. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben, insbesondere Landwirtschaft, zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Wehmann
Fraktionsvorsitzender




IG BCE Ortsgruppe Weddinghofen wählt einen neuen Vorstand

Die IG BCE Ortsgruppe Weddinghofen führt am Samstag, 26. Serptember, um 11 Uhr in der Gaststätte Kuhbachstuben ihre Vorstandswahlen durch.Der zur Zeit amtierende Vorstand mit dem Vorsitzenden Mario Unger wird sich zur Wahl stellen.

Die Ortsgruppenwahlen sind laut Satzung zwingend als Präsenztermin durchzuführen. Eine Briefwahl ist nicht möglich. Auch werden an diesem Tag die Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz gewählt. Die Veranstaltung ist unter den zu dem Zeitpunkt gültigen Hygienevorschriften des Landes NRW durchzuführen.

Der Vorstand hofft, dass es im nächsten Jahr wieder möglich ist, Veranstaltungen durchzuführen. Dazu zählen u.a. die Jubilarfeier, der politische Frühschoppen, der Klönabend, die Mitgliederversammlungen und das Skatturnier.

In diesem Jahr findet auf Grund der Coronapandemie keine Jubilarfeier statt, sie wird aber im nächsten Jahr nachgeholt. Die Jubilarpräsente und Urkunden werden voraussichtlich  postalisch zugesandt.

Besonders stolz ist der Vorsitzende , dass mit Horst Wolgast und Herbert Engeldinger, zwei Versichertenälteste der Knappschaft in seinem Vorstand sind, die immer über aktuelle Dinge in der Kranken- und Rentenversicherung informieren. Somit können und konnten die Themen auch schnell an die Mitglieder weitergegeben werden.




Baden im Sommer: Vorsicht beim Sprung ins kühle Nass

Es ist Sommer! Und das Wetter lockt wieder ins Freibad oder zum Baggersee. Denn ein Sprung ins kühle Nass ist die beste Erfrischung. Doch Vorsicht: Wer sich einfach ins Wasser stürzt, der riskiert seine Gesundheit. Es lauern nämlich diverse Gefahren.

Es drohen etwa Kreislaufprobleme: Denn durch das plötzliche kalte Wasser wird der Kreislauf stark belastet. „Es kann sogar zum Kreislaufversagen kommen. Daher sollten sich Badegäste vor dem Sprung ins Wasser richtig abduschen oder den ganzen Körper zumindest mit Wasser bespritzen“, sagt Amtsarzt Dr. Roland Staudt.

Tipps vom Mediziner
Ist der Kreislauf durch längeren Sonnengenuss oder ein kleines Nickerchen träge geworden, hilft ein bisschen Bewegung, um ihn wieder in Schwung zu bringen. Auch mit vollem oder ganz leerem Magen sowie nach Alkoholgenuss sollte auf das erfrischende Bad erst einmal verzichtet werden.

Der Mediziner warnt auch vor zu langem Badevergnügen: „Der Körper kühlt selbst bei warmem Wetter im Wasser schnell ab.“ Vor allem Kinder kühlen leichter aus. Eine halbe Stunde im Wasser sollte daher reichen. Bei Kindern am besten sogar kürzer.

Sicher nur in geprüften Gewässern
Beim Baden in Flüssen, Kanälen oder Baggerseen ist auch eine mögliche Infektionsgefahr nicht zu unterschätzen. Nur die öffentlichen Freibäder und die drei offiziellen Badegewässer im Kreis – Ternscher See in Selm, Horstmarer See in Lünen und das Naturfreibad in Bergkamen-Heil – werden regelmäßig auf ihren hygienischen Zustand hin untersucht, so der Mediziner.

Offene Gewässer bergen außerdem oft nicht erkennbare Risiken im Uferbereich wie glitschige, scharfkantige Gegenstände, Untiefen, steile Uferabfälle und Temperaturunterschiede. Deshalb ist Vorsicht geboten beim Badengehen. PK | PKU




Neustart der Boulebahn des  SuS Rünthe am Schacht 3

Boule beim SuS Rünthe (v. l .): Jürgen Joppien, Karl-Heinz Röcher, Uwe Ellerkmann. Foto: Dietmar Wurst

Bereits im September 2019 konnte der Fußballverein SuS Rünthe die neu erstellte Anlage zusammen mit Mitgliedern und Sponsoren eröffnen und für Jedermann zur Nutzung anbieten. Da der Sommer bereits weit fortgeschritten war und jetzt im Frühjahr die Pandemie mit den Zutrittsverboten der Sportanlagen dafür sorgte, dass keine Aktivitäten stattfinden konnten, startet der SuS einen neuen Anlauf, diesen „Sport für alle“ im Herzen von Rünthe zu beleben.

Als große Unterstützung konnte mit dem Werner Bürger Uwe Ellerkmann ein sehr engagierter Boulespieler gewonnen werden. Er betreibt den Sport bereits langjährig und spielt in seinem Verein Pétanque-Freunde Marl-Lüdinghausen aktuell in der Bezirksliga.

Sein großes Engagement für diesen Sport kann man schon daran ermessen, dass er für Training und Spielbetrieb jeweils eine Strecke von 100 km Hin- und Rückfahrt in Kauf nimmt. Das Ziel von Uwe Ellerkmann ist es deshalb, diese Sportart auch hier im Kreis ansässig zu machen und vielleicht – bei genug Interessierten – in einem hiesigen Verein eine Abteilung für den Boulesport zu gründen; möglicherweise ja beim SuS Rünthe. Bisher gibt es im Umfeld wohl nur zwei Boule-Vereine in Kamen und einen in Kaiserau.

Zum Auftakt bietet der SuS Rünthe am 05. August 2020, 18 Uhr, einen Schnuppertag an  und lädt dazu alle Interessierten herzlich zur Teilnahme ein.

Ab dann sollen regelmäßig Mittwochs am Nachmittag und Sonntags am Vormittag Möglichkeiten zur „begleiteten“ Nutzung der Bahn bestehen. Sowohl Uwe Ellerkmann als auch der Boulebeauftragte des SuS Rünthe, Jürgen Joppien, werden dann am Sportplatz Schacht 3 auf rege Teilnahme und viele Interessierte hoffen.

Eine erste Spielbegegnung ist bereits für den 26. August 2020, 17:30 Uhr, geplant. Dann werden sich eine Mannschaft des Aktionskreises „Wohnen und Leben Bergkamen“ und des SuS Rünthe in dieser Sportart messen und gegeneinander antreten.

Der Aktionskreis Wohnen und Leben setzt sich bekannter weise für die Stadtteilförderung in Bergkamen ein. Der Vorsitzende Karl-Heinz Röcher hat an den Absprachen zum Neustart mit dem 1. Vorsitzenden des SuS Rünthe, Dietmar Wurst, sowie Uwe Ellerkmann und Jürgen Joppien ebenfalls teilgenommen und die Aktion des SuS begrüßt. Auch er ist vom Boulesport begeistert und möchte diese Möglichkeiten nutzen.

Für weitere Fragen steht der Boulebeauftragte Jürgen Joppien als Ansprechpartner zur Verfügung. Er ist unter der Rufnummer 0178/1567895 zu erreichen.




Coronavirus: 12 neue Fälle im Kreis Unna

Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Menschen steigt weiter. Am heutigen Mittwoch wurden 12 neue Fälle gemeldet: Jeweils eine Person in Holzwickede, Unna und Werne, 2 in Schwerte, 3 in Lünen, 4 in Kamen.

– Constanze Rauert / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

28.07.2020 | 15 Uhr 29.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 2 2 +0
Bönen 1 0 -1
Fröndenberg 2 2 +0
Holzwickede 1 2 +1
Kamen 3 5 +2
Lünen 24 27 +3
Schwerte 17 18 +1
Selm 0 0 +0
Unna 2 3 +1
Werne 5 6 +1
Gesamt 57 65 +8

Übersicht Gesundete

28.07.2020 | 15 Uhr 29.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 57 57 +0
Bönen 26 27 +1
Fröndenberg 136 136 +0
Holzwickede 29 29 +0
Kamen 30 32 +2
Lünen 165 165 +0
Schwerte 116 117 +1
Selm 56 56 +0
Unna 65 65 +0
Werne 79 79 +0
Gesamt 759 763 +4



Polizei: Hitzewelle in den nächsten Tagen – Lassen Sie Ihren Hund bitte nicht im Wagen!

Für die kommenden Tage hat sich eine Hitzewelle angekündigt. Die Temperaturen sollen weit über 30 Grad steigen. Die Polizei bittet Hundebesitzer eindringlich darum, ihre Tiere bei diesen Witterungsverhältnissen nicht im Wagen zurückzulassen. Das Fahrzeug kann sich innerhalb weniger Minuten aufheizen, die Vierbeiner können einen Hitzschlag erleiden. Typische Symptome sind starkes Hecheln, flache Atmung, Unruhe, tiefrote Zunge, glasiger Blick, Erbrechen, Durchfall, Taumeln, Bewusstlosigkeit.

Unsere Verhaltenstipps, wenn Sie bei heißen Temperaturen einen im Fahrzeug eingeschlossenen Hund sehen:

   - Versuchen Sie schnellstmöglich, den Besitzer ausfindig zu machen
     - zum Beispiel im Geschäft über Lautsprecher ausrufen lassen.
   - Ist der Halter nicht aufzuspüren, rufen Sie die Polizei unter
     110. Die eintreffenden Einsatzkräfte versuchen den Halter im
     Rahmen ihrer Möglichkeiten zu ermitteln und zu kontaktieren. Ist
     der Besitzer nicht ausfindig zu machen und nicht zu erreichen,
     kann die Polizei als letzte Option die Scheibe des Fahrzeugs
     einschlagen, wenn mildere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z. B.
     Türöffnung) nicht möglich sind.



GSW ziehen ins Bergkamener „Stadtfenster“ ein: Ab Donnerstag für Kunden vor Ort

Ab Donnerstag, den 30. Juli 2020, stehen die GSW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in den neuen und modernen Räumlichkeiten am Rathausplatz 4 in Bergkamen im sogenannten Stadtfenster gegenüber dem Busbahnhof für ihre Kunden zur Verfügung. Das neue Kundencenter liegt somit in direkter Nachbarschaft zu Rathaus und Sparkasse. Für die Kunden hat das den großen Vorteil, den Besuch bei den GSW bequem mit Behördengängen oder anderen Anliegen kombinieren zu können.

Durch die Corona-Pandemie gelten noch gewisse Einschränkungen. Von Montag bis Mittwoch und am Freitag stehen die Kundenberater für eine persönliche Kundenberatung nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Termine können unter der Rufnummer 02307-978-2222 vereinbart werden. Eine persönliche Beratung ohne Termin ist auch in allen anderen GSW-Kundencentern jeweils donnerstags möglich. Die Öffnungszeiten sind unverändert:

Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr




Coronavirus: 11 neue Fälle im Kreis Unna – davon zwei in Bergkamen

Am heutigen Dienstag wurden der Kreisgesundheitsbehörde elf neue Fälle gemeldet. 2 in Bergkamen, 7 in Lünen und 2 in Unna. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Infektionen aufsummiert auf aktuell 855. Als gesundet gelten davon 759.

– Constanze Rauert /Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

27.07.2020 | 16 Uhr 28.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 5 2 -3
Bönen 2 1 -1
Fröndenberg 2 2 +0
Holzwickede 1 1 +0
Kamen 3 3 +0
Lünen 18 24 +6
Schwerte 19 17 -2
Selm 0 0 +0
Unna 0 2 +2
Werne 6 5 -1
Gesamt 56 57 +1

Übersicht Gesundete

27.07.2020 | 16 Uhr 28.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 52 57 +5
Bönen 25 26 +1
Fröndenberg 136 136 +0
Holzwickede 29 29 +0
Kamen 30 30 +0
Lünen 164 165 +1
Schwerte 114 116 +2
Selm 56 56 +0
Unna 65 65 +0
Werne 78 79 +1
Gesamt 749 759 +10

Kitas: Regelbetrieb zum 17. August

Die Kitas nehmen zum 17. August den Regelbetrieb wieder auf. Nach den Regelungen des Landes können dann alle Kinder ihre Kita oder Tageseltern wieder im vereinbarten Umfang besuchen.

Der Regelbetrieb steht laut NRW-Familienministerium unter dem Vorbehalt des Infektionsgeschehens.

Das Familienministerium hat auch neue Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen wie Schnupfen erarbeitet, die hier zum Download bereitstehen. Weitere Informationen unter https://www.land.nrw/corona.

Welche Regelungen es im Einzelnen gibt und was für den Kita-Besuch zu beachten ist, kann direkt bei den Einrichtungen abgefragt werden.

– Birgit Kalle / Kreis Unna  –




Praxis-Reihe für Erwachsene in der Ökologiestation: Trommeln-Anfängerkurs

An insgesamt fünf Terminen werden die Schlagtechniken (Open / Bass / Slap) gespielt, wodurch sehr tiefe als auch sehr hohe Töne erzeugt werden können. Durch das Erlernen der Schlagtechniken und Rhythmen werden auf spielerischem Weg Koordination und Konzentration gefördert. Auf leichten Übungen aufbauend wird jeder in den lebendigen Rhythmus einer Gruppe eingebunden und kann improvisierend seinen Gefühlen Ausdruck verleihen. Dieser Praxis-Workshop findet an den Freitagen 28. August; 11./18. September und 2./9. Oktober 2020 jeweils 18.30 – 20.00 Uhr in der Ökologiestation statt.

Der Teilnehmerbeitrag für die Veranstaltungsreihe beträgt 50 Euro je Teilnehmer. Maximal können 15 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Leiter des Workshops ist Volker Hardebusch. Veranstaltungsort ist die Ökologiestation Bergkamen-Heil. Veranstalter sind das Umweltzentrum Westfalen und Naturförderungsgesellschaft Kreis Unna e. V.

Anmeldungen ab sofort beim Umweltzentrum Westfalen (02389-98090) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.