Land NRW macht weiter locker: Auch Grillen auf öffentlichen Plätzen ist dann wieder möglich

Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Des Weiteren können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen.
Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen macht die weiteren Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen möglich. So ist die Zahl der Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Diese Entwicklung bestärkt die Landesregierung in ihrem Kurs in der Corona-Pandemie. Das verantwortliche und rücksichtsvolle Verhalten der deutlichen Mehrheit der Menschen erlaubt es, diese weiteren Schritte auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität zu gehen. Die maßvollen Öffnungen und Anpassungen der Schutzmaßnahmen finden unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens statt.

Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Folgende Neuerungen sieht die angepasste Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Juni 2020 vor:

1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen

Veranstaltungen
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat.

Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

Private Festveranstaltungen

Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.

2. Handel, Museen und Gastronomie

Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.

Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen

Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich.

Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.

Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

4. Sport

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.

Hier die neuen Verordnungen ab 15. Juni im Wortlaut:

Coronaschutzverordnung: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_fassung_coronaschvo_ab_15.06.2020.pdf

Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_anlage_zur_coronaschvo_ab_15.06.2020.pdf

Coronabetreuungsverordnung: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_fassung_coronabetrvo_ab_15.06.2020.pdf

 




Schiedsrichterkameradschaft trauert um Richard Hermann vom SuS Rünthe

Richard Hermann Foto: privat

Bereits im letzten Monat ist Richard Hermann, SuS Rünthe 08, der der Schiedsrichterkameradschaft Kamen/Bergkamen angehört hat, im Alter von 71 Jahren verstorben.

Richard Hermann hat seine Karriere als Schiedsrichter für den VFL Kamen im Dezember 1971  gestartet, die ihn bis in die damalige Oberliga West geführt hat.

Der bekennende BVB-Fan nahm intensiv am Leben der Kameradschaft teil und rief vor über 30 Jahren die bis heute aktive Trainingsgruppe der Schiedsrichterkameradschaft ins Leben, die sich wöchentlich an der Kamener Gesamtschule trifft.

Nach seiner aktiven Zeit stand er auch dem Nachwuchs als kompetenter Ansprechpartner und Spielbegleiter gerne zur Verfügung.




Corona und der Arbeitsmarkt: Informationsaustausch zwischen Arbeitsagentur und AWO

Foto (v.l.): Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamm, Thomas Helm (Bildmitte), AWO Geschäftsführer Rainer Goepfert (links) und Thorsten Schmitz, Geschäftsführer der Bildung+Lernen gGmbH, tauschten sich in Kamen über die aktuelle Arbeitsmarktsituation im Kreis Unna und Hamm aus. Dabei standen die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Mittelpunkt. Foto: Stefan Kuster/AWO Ruhr-Lippe-Ems

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt standen im Mittelpunkt eines allgemeinen Informationsaustausches zwischen Thomas Helm, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamm, Rainer Goepfert, Geschäftsführer der AWO Ruhr-Lippe-Ems, und Thorsten Schmitz, Geschäftsführer der Bildung + Lernen gGmbH.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie ab der zweiten März-Hälfte hatten auch im Kreis Unna und der Stadt Hamm massive Auswirkungen. „Corona und die Folgen halten den Arbeitsmarkt in unserer Region weiterhin stark unter Druck. Seit Mitte März haben im Agenturbezirk 4.800 Unternehmen Kurzarbeit angezeigt. So viele Arbeitsausfälle hat die Region noch nicht gesehen“, so Thomas Helm. Im Gespräch mit den AWO-Vertretern berichtete Helm auch über die aktuelle Entwicklung: „Für eine Entwarnung ist es noch zu früh, aber im Mai fiel der Corona-Effekt auf dem Arbeitsmarkt schon deutlich schwächer aus als noch im April, zum Teil sogar schon mit ersten positiven Tendenzen“, beschreibt der Agenturchef die Lage.

Die AWO Ruhr-Lippe-Ems, die gemeinsam mit ihren drei Tochtergesellschaften rund 2.300 Mitarbeitende beschäftigt, wurde in den letzten Wochen ebenfalls vor große Herausforderungen gestellt. „Wir mussten einen Spagat zwischen unserem Ziel, weiterhin für die Menschen in der Region da zu sein und den Vorgaben des Lockdowns gerecht zu werden, machen.“ Als große Trägerin von Kindertageseinrichtungen und ambulanten Pflegediensten stellt Geschäftsführer Rainer Goepfert heraus: „Die Coronakrise hat allen vor Augen geführt, wie wichtig Kindertages- und Pflegeeinrichtungen für die Infrastruktur in unserer Gesellschaft sind. Der aktuell bereits vorhandene Bedarf an Fachkräften wird zukünftig durch den weiteren Kita- und OGS-Ausbau sowie eine älter werdende Gesellschaft steigen.“ Die Herausforderung, auch zukünftig ausreichend motivierte und gut qualifizierte Erzieher*innen und Pflegekräfte zu gewinnen und auszubilden, wolle die AWO angehen, so Goepfert. „Dabei sind viele Wege zum Berufsabschluss möglich, und auch für Quereinsteiger*innen bieten sich gute Zukunftsaussichten.“

Digitalisierung als Chance
Dabei wird man sicherlich auch auf die Erfahrungen der Digitalisierung zurückgreifen. Thorsten Schmitz schilderte im Gespräch die letzten Wochen aus Sicht der Bildung+Lernen gGmbH. Die AWO Tochtergesellschaft, die in der Region viele Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchführt, war besonders vom Lockdown betroffen. Alle Angebote konnten allerdings mit alternativen Methoden weiter durchgeführt werden, wie Schmitz erläutert: „Wir haben mit Hochdruck daran gearbeitet, digitale Formate zu entwickeln. Dazu gehören der Einsatz von Lernplattformen im Internet, Videokonferenzen oder Webinare.“ Kurzarbeit konnte so vermieden werden. „Die Erfahrungen werden wir auswerten und wollen diese künftig stärker nutzen.“ Vorstellen kann sich Thorsten Schmitz das zum Beispiel bei der Qualifizierung von Alleinerziehenden, um Lernen und Betreuung besser in Einklang zu bringen.

Einig sind sich alle, dass auch die kommenden Wochen herausfordernd bleiben und nur gemeinsam bewältigt werden können. Der enge Austausch und die Kooperation aller Beteiligten werden auch weiterhin nötig sein, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie gut zu bewältigen.




Ferienspaß für Kinder: Zirkus, Fluch der Karibik und „Das große Krabbeln“

Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Bergkamen veranstaltet in diesem Jahr über die gesamten Sommerferien Kinderferienwochen in den städtischen Jugendeinrichtungen. Die Angebote finden dezentral statt und nutzen die Möglichkeiten der aktuellen Coronaschutzverordnung für Jugendarbeit in Kleingruppen ohne Abstandsregelung.

Jede Kinderferienwoche widmet sich einem bestimmten Thema. So können die teilnehmenden Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren die Welt der Märchen erleben, wie Robin Hood durch die Wälder streifen oder dem Fluch der Karibik auf die Spur kommen. Alle Angebote finden in Kleingruppen von acht Kindern und zwei Betreuern statt, die die komplette Woche zusammen verbringen. Innerhalb dieser Gruppen findet dann ein intensives und abwechslungsreiches Programm kreativer, sportlicher und abenteuerlicher Natur statt.

Die Kinderferienwochen beginnen jeden Morgen einheitlich um 7 Uhr und enden um 14 Uhr. Das diesjährige Programm ist kostenlos.

Die Zahl der Teilnehmenden ist pro städtischer Jugendeinrichtung auf acht begrenzt. Es ist maximal möglich, sich für drei Ferienwochen anzumelden. Anmeldungen werden ab sofort ausschließlich telefonisch unter 02307 965371 im Kinder- und Jugendbüro entgegen genommen.

 

Die komplette tabellarische Übersicht:

KW 27 – KW 32 Veranstaltungsort

(von 7 Uhr – 14 Uhr)

Ferienwochen für Kinder

im Alter von 6 bis 10 Jahren

1. Ferienwoche    
29.06. – 03.07.2020 Balu, Weddinghofen Zirkuswoche
  Spontan, Rünthe Auf den Spuren der Märchen
  Yellowstone, Oberaden Wilder Westen
2. Ferienwoche    
06.07. – 10.07.2020 Balu, Weddinghofen Märchenwoche
  Spontan, Rünthe Das große Krabbeln
  Yellowstone, Oberaden Fluch der Karibik
3. Ferienwoche    
13.07. – 17.07.2020 Balu, Weddinghofen Naturwoche
  Spontan, Rünthe Zeitreise
  Yellowstone, Oberaden Pippi Langstrumpf
4. Ferienwoche    
20.07. – 24.07.2020 Balu, Weddinghofen Zirkuswoche
  Spontan, Rünthe Auf den Spuren der Märchen
  Yellowstone, Oberaden Science Fiction
5. Ferienwoche    
27.07. – 31.07.2020 Balu, Weddinghofen Märchenwoche
  Spontan, Rünthe Zeitreise
  Yellowstone, Oberaden Robin Hood
6. Ferienwoche    
03.08. – 07.08.2020 Balu, Weddinghofen Naturwoche
  Spontan, Rünthe Das große Krabbeln
  Yellowstone, Oberaden Superhelden

 

Zusätzlich plant das Kinder- und Jugendbüro derzeit unter den geltenden Schutzbestimmungen auch besondere Projekte für Kinder und Teenager im Alter von 8 bis 14 Jahren im Vormittags- und Nachmittagsbereich. Nähere Informationen zu diesen Projekten folgen in Kürze.




Roland Schäfer zum Ehrenpräsidenten der Deutschen Städte- und Gemeindebunds ernannt

Spätestens jetzt hat der lange Abschied von Roland Schäfer aus der Politik begonnen. Bekanntlich ist er nur noch bis Oktober Bergkamener Bürgermeister. Bereits zum 1. Juli scheidet er aus der Spitze des Deutschen Städte- und Gemeindebunds aus. Der langjährige Präsident und Vizepräsident des DStGB wurde jetzt zum Ehrenpräsidenten des kommunalen Spitzenverbandes ernannt. Schäfer stand über 20 Jahre als Präsident und 1. Vizepräsidentan der Spitze des Verbandes.

„Roland Schäfer hat die Arbeit des DStGB über zwei Jahrzehnte entscheidend mitgeprägt. Dafür sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet. Die Wahl zum Ehrenpräsidenten ist Zeichen der besonderen Anerkennung für seinen unermüdlichen Einsatz für die deutschen Städte und Gemeinden. Wir freuen uns, dass Roland Schäfer in dieser Funktion unsere Arbeit auch weiterhin begleiten wird“, betont Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, abschließend.

 




LANXESS versorgt Bergkamener Schulen mit Desinfektionsmittel

Nina Hasenkamp (v. l. n. r.), Leiterin der LANXESS-Bildungsinitiative, übergibt stellvertretend für alle Schulen in Bergkamen ein Paket mit dem Desinfektionsmittel Rely+On Virkon an Bärbel Heidenreich, Leiterin des Städtischen Gymnasiums Bergkamen und Christine Busch, Beigeordnete und Schuldezernentin der Stadt Bergkamen. Foto: LANXESS

Alle Schulen in Bergkamen und an allen weiteren LANXESS-Standorten in Deutschland erhalten vom Spezialchemie-Konzern Desinfektionsmittel zur Reinigung der Klassenzimmer und sanitären Einrichtungen. LANXESS liefert sein wasserlösliches Produkt Rely+On Virkon in Tablettenform zusammen mit Sprühflaschen an die Bildungseinrichtungen. Die gespendete Menge reicht für die Oberflächendesinfektion über mehrere Wochen.

„Wir möchten mit unseren Rely+On-Virkon-Paketen den Schulen im Umfeld unserer Standorte helfen, die notwendigen Hygienevorkehrungen gegen die Corona-Pandemie bestmöglich umzusetzen“, sagt Nina Hasenkamp, Leiterin der LANXESS-Bildungsinitiative.

Die Beigeordnete und Schuldezernentin der Stadt Bergkamen, Christine Busch, ist sehr dankbar für die Desinfektionsmittel-Spende. „Die Desinfektionsmittel-Spende hilft uns sehr. Dank LANXESS sind alle Schüler und Lehrer in Zeiten von Corona an unseren Schulen sicher. Der Spezialchemie-Konzern setzt mit seinem Engagement ein starkes Zeichen für ein solidarisches Miteinander zwischen Verwaltung und Unternehmen in Krisenzeiten.“

Rund 270 Grundschulen sowie 200 weiterführende Schulen an den deutschen LANXESS-Standorten profitieren von der Spende.

In den vergangenen Wochen hat LANXESS bereits Rely+On Virkon für eine Million Liter an 13 von der Corona-Pandemie besonders stark betroffene Länder gespendet.

Weitere Information zu Rely+On Virkon gibt es auf 
coronavirus.lanxess.com/de.




GSW verlosen auf ihrem Facebook-Kanal kompletten Mannschaft-Trokotsatz

Mit viel Energie in die neue Saison – und vielleicht mit einem neuen Trikotsatz? Die GSW verlosen auf ihrem Facebook-Kanal unter allen teilnehmenden Mannschaften aus Kamen, Bönen und Bergkamen einen kompletten Trikotsatz.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt durch das Einsenden eines Mannschaftsfotos bis zum 18. Juni 2020, 12:00 Uhr, per E-Mail an die Adresse redaktion@gsw-kamen.de. Anschließend werden die GSW die bis dahin eingesendeten Mannschaftsfotos auf ihrem Facebook-Kanal posten. Bis zum 25. Juni kann dann mit einem eigenen Facebook-Account für den jeweiligen Favoriten abgestimmt werden. Die genauen Teilnahmebedingungen erläutern die GSW innerhalb ihres Gewinnspiel-Beitrags in dem sozialen Netzwerk. Unter den drei Mannschaften mit den meisten Stimmen wird der Sieger durch eine GSW-Jury ermittelt. Die Bekanntgabe der Gewinnermannschaft erfolgt am 26. Juni.

Die GSW engagieren sich für die Menschen in der Region und unterstützen die heimischen Sportvereine. Denn gerade in Vereinen wird ein wertvoller Beitrag für das Zusammenleben in der Gesellschaft geleistet. Es werden nicht nur grundlegende Werte wie Zusammenhalt, Fairplay und Toleranz vermittelt, sondern auch die soziale Integration gefördert.




Coronavirus: Zwei neue Fälle in Kamen und Schwerte

Heute meldet die Gesundheitsbehörde zwei neue Coronavirus-Fälle im Kreis Unna, je einer in Kamen und Schwerte. Hinzu kommen außerdem zwei weitere Personen, die wieder als gesund gelten. Damit bleibt die Zahl der aktuell Infizierten bei 17.

– Max Rolke /Kreis Unna –




SPD in Bergkamen-Mitte : „Fairtrade – ein verantwortungsvoller Auftrag“

SPD Bürgermeisterkandidat Bernd Schäfer, Steuerungsgruppenvorsitzende Angelika Molzahn und Vorstandsmitglieder SPD Bergkamen-Mitte präsentieren fair gehandelte Produkte.

Angelika Molzahn, Vorsitzende der Steuerungsgruppe Fairtrade in Bergkamen hatte fair gehandelte Produkte mitgebracht, um die Vorstandsmitglieder des SPD Ortsvereins Bergkamen Mitte über das Thema „Fairtrade“ anschaulich zu informieren.  „Dieses Thema begleitet uns in Bergkamen schon länger,“ so Ortsvereinsvorsitzender Kay Schulte, „schließlich ist Bergkamen seit dem 08.05.2015 Fairtrade Town“!“

Beeindruckt zeigten sich die Sozialdemokraten aus Bergkamen-Mitte von der Komplexität des Themas, das schon mit der Produktion von Rohstoffen in den Herkunftsländern beginnt. Ganz wichtig dabei: Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sind verboten.

An Hand des fair gehandelten „Pottkaffees“ macht Angelika Molzahn deutlich: „Bei Produkten, die das Fairtrade-Siegel tragen, besteht die Gewissheit, dass sich bei den Bauern und Beschäftigten auch aus den Herkunftsländern die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Fairtrade-Prämie deutlich verbessern. Durch den Einsatz der Prämie in den Ländern vor Ort kann es zum Beispiel zu einer Verbesserung der Bildungsstruktur kommen – das schafft gute Voraussetzungen für eine besseres morgen.!“

Fair gehandelte Produkte lassen sich an dem Fairtrade-Siegel deutlich erkennen, sie sind in Bergkamen bei vielen Supermärkten und Discountern erhältlich. Fair gehandelter Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade und viele weitere Produkte sind aber auch in Restaurants und Cafés in Bergkamen im Einsatz.

SPD-Bürgermeisterkandidat Bernd Schäfer betonte die Wichtigkeit des Themas für Bergkamen. „Zugang zu Bildung, faire Entlohnung und Verbesserungen der Lebenssituation – das sind gerade für uns Sozialdemokraten wichtige Werte – auch das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt uns sehr!“

So werden dann auch Fairtrade-Produkte das Repertoire des SPD Ortsvereins Bergkamen-Mitte ergänzen.




Kunst trotzt Corona: Bergkamener Kunstwerkstatt „sohle 1“ präsentiert Arbeiten in der Partnerstadt Hettstedt

Die vier Mitglieder der Kunstwerkstatt erläutern ihre Arbeiten, links Bürgermeister Roland Schäfer und rechts Hettstedts Bürgermeister Dirk Fuhlert. Foto: W. Kieslich

Die vier angereisten Aussteller mit dem Präsent des Vereins Kunstzuckerhut, einem Miniaturzuckerhut, und für das Foto ohne den Mundschutz.

Zurück aus Hettstedt blicken die Teilnehmer der Reise (Dietrich Worbs, Peter Wiesemann, Klaus Scholz, Silke Kieslich) auf nette Begegnungen und zwei ungewöhnliche Ausstellungseröffnungen zurück.

Eine sogenannte „kleine Eröffnung“ der Doppelausstellung „Begegnungen“ um 11:00 Uhr in den historischen Räumen des alten Stadtturmes, aufgrund seines Aussehens  Zuckerhut genannt, der dem Verein Kunstzuckerhut zur Verfügung gestellt wird, folgte um 14:00 Uhr die Haupteröffnung im Karolinensaal des Humboldt-Schlosses. Im Anschluss an die Ansprachen der Bürgermeister der Partnerstädte Bergkamen und Hettstedt, Dirk Fuhlert und Roland Schäfer, und eine kurze thematische Einführung durch Silke Kieslich durften die ersten Besucher die Exponate besichtigen. Zugelassen waren jeweils nur 10 Besucher – und mit Mundschutz.




Grundreinigung der Töddinghauser Straße zwischen Erich-Ollenhauer-Straße und Rathaus

Am kommenden Mittwoch, 17. Juni, wird der Baubetriebshof in einem Teilabschnitt der Töddinghauser Straße in Bergkamen-Mitte/Weddinghofen eine „Grund­reinigung“ durchführen.

Im Bereich zwischen dem Kreisverkehr an der Erich-Ollenhauer-Straße bis zum Rathaus werden die Gosse, der Randstein und die Straßeneinläufe / Sinkkästen gereinigt bzw. geleert. Ebenfalls wird der Gehweg in diesem Abschnitt gereinigt und bei Bedarf ausgebessert. Zusätzlich erfolgt ein Pflegegang für das Grün im Mittelstreifen. An Equipment kommen der Sinkkastenreiniger des Baube­triebshofes als auch Groß- und Kleinkehrmaschine des EntsorgungsBetriebs Bergkamen (EBB) zum Einsatz. Die Maßnahme dient neben der allgemeinen Sauberkeit auch der Sicherstellung der Entwässerungsfunktion der Straßen­oberfläche sowie der Verkehrssicherungspflicht.

In der Zeit von 7.00 bis 13.00 Uhr ist daher ein Parken im vg. Bereich nicht möglich. Eine entsprechende Beschilderung wird dort aufgestellt.

Das Baudezernat bittet um Verständnis für diese Maßnahme.