Die CDU-Kreistagsfraktion Unna spricht sich für den Erhalt und die Modernisierung der kreiseigenen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ (GE) aus. Der Kreis Unna betreibt zwei solcher Schulen, die Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede und die Friedrich-von–Bodelschwingh-Schule in Bergkamen-Heil. Die Gebäude beider Schulen sind sanierungsbedürftig. „Es war daher eine richtige Entscheidung, die Haushaltsmittel für die Sanierung der Karl-Brauckmann-Schule auch auf die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule auszuweiten“, verweist Wilfried Feldmann, baupolitischer Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion, auf einen Antrag der Christdemokraten zum Haushalt 2020, der vom Kreistag beschlossen wurde. Gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden Wilhelm Jasperneite hatte sich Feldmann im Laufe der Woche den baulichen Zustand der beiden Schulgebäude angeschaut. „Es besteht zweifelsfrei dringender Handlungsbedarf“, so Feldmann.
Hinzu kommt, dass die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule aus allen Nähten platzt. „In Bergkamen-Heil werden derzeit über 300 Schülerinnen und Schüler beschult. Die Schule ist aber nur auf die Hälfte der Schülerzahl ausgelegt“, erklärt Peter Dörner, schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Daher stehen die Christdemokraten der Neugründung einer Schule mit dem Förderschwerpunkt GE grundsätzlich positiv gegenüber. „Über den Standort und die Frage, ob ein stillgelegtes Schulgebäude reaktiviert wird oder wir einen Neubau erstellen, müssen wir natürlich noch intensiv besprechen“, so Dörner.
Wichtig ist den Christdemokraten, das Thema der schulischen Inklusion nicht nur unter baulichen Gesichtspunkten zu diskutieren. Deshalb ist von der Fraktion ein Grundsatzbeschluss gefasst worden:
Inklusion im Sinne der UN-Behindertenkonvention meint gleichberechtigte und individuelle Teilhabe. Förderschulen und Inklusion stehen dabei nicht im Gegensatz zueinander. Denn die schulische Inklusion muss vom Kind aus gedacht werden und nicht von der Institution aus. Entscheidend sind das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie deren konkreten, individuellen Bedarfe. Jedes Kind muss die Möglichkeit haben, nach seinen Bedürfnissen, in seiner Geschwindigkeit und in den Rahmenbedingungen zu lernen, die es braucht. Wir bekennen uns zum Wahlrecht der Eltern. Als Schulträger sehen wir uns in der Pflicht die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dieses Wahlrecht zu ermöglichen.
„Dieser Beschluss steht im Einklang mit der Beschlusslage unserer Landes- und Bundespartei. Mit Blick auf das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Eltern sind die Förderschulen des Kreises Unna auch zukünftig wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil einer inklusiven Schullandschaft“, erklärt Wilhelm Jasperneite, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kreistag Unna.
Es sei wichtig das Thema Inklusion pragmatisch zu behandeln. Die Förderschulen im Kreis Unna böten ein bedarfsgerechtes Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Sie leisten eine gute Arbeit. „An ideologischen Grabenkämpfen zulasten der betroffenen Kinder, Eltern und Lehrer werden wir uns nicht beteiligen“, so Jasperneite.
Ein Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ soll am 23. Juni 2020 vom Kreistag gefasst werden. Peter Dörner wagt einen Ausblick: „Es ist auch zukünftig richtig ein bedarfsgerechtes Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen vorzuhalten. Die Förderschulen des Kreises Unna müssen im Zuge der Umsetzung der schulischen Inklusion fortlaufend weiterentwickelt werden. Hier sind insbesondere auch Möglichkeiten der Öffnung der Förderschulen (Stichwort „umgekehrte Inklusion“) zu prüfen.“