Letzter mittwochsMIX in dieser Saison mit Tobias Morgenstern und Jansen Folkers wird verschoben
Die für den 27.05.2020 geplante Veranstaltung mit Tobias Morgenstern und Jansen Folkers im Rahmen der mittwochsMIX Reihe muss wegen des Coronavirus ausfallen. Das Kulturreferat hat für diese Veranstaltung bereits einen Ersatztermin.
Der neue Termin für den mittwochsMIX ist der 17.02.2021.
Bereits gekaufte Kulturtickets behalten ihre Gültigkeit. Die Rückgabe der Tickets ist möglich, entweder durch Zusendung an das Kulturreferat, Anne Mandok, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen oder durch persönliche Rückgabe nach Rücksprache mit dem Kulturreferat.
Vorreiter gesucht: Gutes Wohnen für Familien
Was macht gutes Wohnen für Familien im Kreis Unna aus? Das möchte das Handlungsfeld Wohnen und Leben im Bündnis für Familie Kreis Unna erneut wissen und sammelt bis Mitte September wieder Best-Practice-Beispiele für nachahmenswerte Familienwohnprojekte.
Angesprochen sind auch diesmal wieder Wohnungsunternehmen, kommunale Projektträger, Kirchen, Verbände und Privatleute. In dieser Bewerbungsrunde wird der Fokus insbesondere auf Umbauten von Bestandsimmobilien gerichtet.
„Gerade die haben oft aus eigener Betroffenheit heraus tolle Lösungen für familiengerechtes Wohnen entwickelt, ahnen aber meist gar nicht, dass sie beispielgebend sein könnten“, ermutigt Landrat und Schirmherr Michael Makiolla Privatpersonen, bei dem Wettbewerb mitzumachen.
Familienfreundlichkeit im Blick
In den Blick genommen werden unterschiedliche Wohn- und Wohnungsformen und familienfreundliche Ansätze wie etwa familienorientierte Maßnahmen im Wohnquartier oder haushaltsnahe Dienstleistungsangebote.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 18. September. Ein Fachbeirat bewertet anschließend die eingereichten Projekte. Ausgewählte Beiträge präsentiert das Bündnis für Familie dann am 20. Januar 2021 im Kreishaus Unna. Alle Beiträge aus der „Wohnmodell-Sammlung“ werden mit einer Plakette ausgezeichnet.
Informationen zum Projekt und der Bewerbungsbogen zum Download stehen im Internet unter www.kreis-unna.de/buendnisfamilie im Handlungsfeld „Leben und Wohnen“ zur Verfügung. PK | PKU
Fahrradfreundlicher Kreis Unna: Für mehr Mobilität auf zwei Rädern
Das Radverkehrskonzept, Radstationen, Leihräder, Aktionstage – so will der Kreis Unna für mehr Mobilität auf zwei Rädern sorgen. Auch der Aufruf von Landrat Michael Makiolla im Jahr 2018, die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs NRW (ADFC) zu unterstützen, zeigt das Engagement.
„Weil diese Initiative so erfolgreich gewesen ist und insgesamt mehr als 200.000 Unterstützer*innen gefunden hat, hat die Landesregierung versprochen, für NRW ein Fahrradgesetz zur Förderung des Radverkehrs zu erarbeiten“, so Makiolla. „Für das erfolgreiche Engagement wurde die Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ sogar mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet.“
Landrat sagt Danke
Zusammen mit dem Landesvorsitzenden des ADFC, Thomas Semmelmann, hat Landrat Makiolla sich bei in der AWO-Radstation am Bahnhof Unna bei den Bürger*innen für diese Unterstützung bedankt. „Ein Landesfahrradgesetz kann insbesondere dafür sorgen, dass die notwendige Infrastruktur für die Radmobilität weiter verbessert wird“, so Makiolla.
Der Kreis Unna ist indes sehr rege, wenn es darum geht, sich für die Belange der Radfahrer einzusetzen:
Er ist Mitglied in der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte),
hat ein Radverkehrskonzept als Grundlage u.a. für den Radwegebau an Kreisstraßen für mehr Alltags-Radverkehr entwickelt,
arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Infrastruktur,
hat die kreisweite, flächendeckende rot-weiße Beschilderung der Radwanderwege entwickelt,
veranstaltet oder beteiligt sich an Fahrrad-Aktionstagen wie radKult(o)ur und Stadtradeln,
brachte die fahrtwind-App mit Einbindung der Radstationen, Routenplanung, ÖPNV+Rad, Buchung, Reservierung und Bezahlung von Leihfahrrädern über die App mit auf den Weg,
Fördert Radstationen und -parkhäuser und hat bundesweit das dichteste Netz an Radstationen
berät fachlich die Kommunen z.B. bei Förderverfahren
und engagiert sich an den regionalen RVR-Radprojekten wie RadRevierRuhr sowie Regionales Radwegenetz und Radschnellweg RS 1.
PK | PKU
RVR baut Beobachtungsplattform am Beversee: Ende Mai ist sie nutzbar
Der Regionalverband Ruhr (RVR) baut zusammen mit seiner eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün eine neue Beobachtungsplattform im Naturschutzgebiet Beversee in Bergkamen.
Derzeit wird die neue Konstruktion aus Stahl und Holz an dem ehemaligen Aussichtspunkt direkt am Seeufer neu erstellt. Die Freigabe ist für Ende Mai geplant. Bis dahin darf die Baustelle nicht betreten werden.
Die sechs mal neun Meter große Plattform wird über eine Rampe auch für Gehbehinderte nutzbar sein. In der endgültigen Ausbaustufe wird sie ein zentraler Informationspunkt mit vielen Infos über das Naturschutzgebiet und den dort heimischen Tieren und Pflanzen.
Land NRW aktualisiert Coronaschutzverordnung: Picknick im öffentlichen Raum ist erlaubt – Grillen bleibt verboten
Mit Wirkung ab dem 20.05.2020 ist die Coronaschutzverordnung durch das Land Nordrhein-Westfalen aktualisiert worden. Hier wurde vor allem die Gültigkeit vom 25.05.2020 auf den 05.06.2020 verlängert. „Damit räumt sich das Land NRW jetzt ein Zeitfenster ein, um die weiteren Öffnungsschritte sorgfältig vorzubereiten“, erklärt Bürgermeister Roland Schäfer.
Zu den aktuellen Änderungen werden hier aus den Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Hinweise zitiert:
1.) Coronaschutzverordnung
In der Coronaschutzverordnung wurden vor allem redaktionelle Klarstellungen zu schon bisher geregelten Sachverhalten eingepflegt. So wurde im Hinblick auf die Bewirtung von Gästen in Gastronomie und analog auch in Beherbergungsbetrieben (§§ 14 und 15) klargestellt, dass diese sich im Moment wirklich nur auf die privilegierten Personengruppen (Familien oder Mitglieder aus max. 2 Hausgemeinschaften) bezieht. Ausgenommen sind lediglich die Veranstaltungen nach § 13 Absatz 3. Andere Veranstaltungen – Firmenveranstaltungen, Privatfeiern – sind bis auf Weiteres nicht zulässig, auch wenn sie im privaten Kontext oder in der Firma zulässig wären. Klargestellt wurde auch, dass sich die Beschränkungen für Gastronomie natürlich auch auf die Fälle beziehen, in denen die Raumgestellung und das Catering von verschiedenen Anbietern erfolgen (§ 14 Absatz 4).
Bei den Bildungs- und Kulturangeboten (§§ 7 und 8) wurde jetzt eine Regelung für atmungsintensive Proben aufgenommen. Hier ist nach wie vor große Zurückhaltung geboten. Wichtig ist die Klarstellung in § 7 Absatz 4, dass – in Übereinstimmung mit den insoweit auch geänderten Regelungen der Coronabetreuungsverordnung – Bildungsveranstaltungen (und auch Sportangebote) auch in Schulräumlichkeiten stattfinden können, wenn der Schulträger das zulässt und schulische Belange (inkl. Infektionsschutz) dem nicht entgegenstehen.
Beim Sport wurde klargestellt, dass kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von 2 Hausgemeinschaften kann daher auch ein „festes Doppel“ im Tennis o.ä. stattfinden, so wie bisher schon Tanzschulen mit festen Partnern zulässig waren.
Zudem ist auf die Änderung in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zu verweisen, nach der jetzt wie in Freibädern auch in Fitnessstudios Duschen und Umkleiden unter strenger Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden dürfen. Eine ähnliche Möglichkeit will das Land NRW mit einer entsprechenden Vorbereitungszeit auch für sonstige Sportanlagen vorsehen.
In § 10 wurde das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum aufgehoben, weil nach den bisherigen Erfahrungen mit der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und angesichts der Freigabe der gastronomischen Angebote für die privilegierten Gruppen (Familien, 2 Hausgemeinschaften) keine Bedenken dagegen bestehen, dass diese Gruppen auch im öffentlichen Raum gemeinsam etwas essen. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, so dass das Grillen ausdrücklich weiterhin dort untersagt bleibt. Dies erfolgt ausdrücklich auch im Hinblick auf die beim „Grillen“ oft größeren Gruppengrößen und die damit verbundene größere Gefahr eines Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen.
In § 12 wurde das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios aufgehoben. Damit sind jetzt auch alle körpernahen Dienstleistungen unter den Infektionsstandards des § 12 Abs. 2 bzw. der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zulässig, sofern sie nicht in den nach § 10 Absatz 1 nach wie vor unzulässigen Einrichtungen stattfinden.
In § 13 Abs. 4 wurde sprachlich nochmal klargestellt, dass die von der Versammlungsfreiheit geschützten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz vom Versammlungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 nicht umfasst sind. Zudem wurde aber klargestellt, dass die nach § 28 Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde (und unter Beachtung der Grundrechtsrelevanz) soweit aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich weitere Schutzmaßnahmen neben dem Abstandsgebot anordnen können. Dies folgt ohnehin aus der Ermächtigungsnorm des § 28 Infektionsschutzgesetzes, sollte aber hier gerade im Hinblick auf die Abstimmung zwischen den Behörden nochmals klargestellt werden.
In § 13 Absatz 6 wird ausdrücklich geklärt, dass standesamtliche Trauungen (schon bisher eine Veranstaltung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) zugelassen werden. Dies umfasst auch das Zusammentreffen vor dem Raum der Trauung, wobei sich eine Personenbeschränkung automatisch aus dem Mindestabstand im Trauzimmer und der Größe des Zimmers ergibt. Zulässig ist das dem Anlass angemessene Zusammentreffen der Gäste der Trauung vor dem Ort der Trauung, keine „Party“ vor dem Standesamt.
In § 16 wurde nochmals klargestellt, dass Ausnahmen von den Ge- und Verboten der Verordnung nur in den Fällen erfolgen dürfen, in denen die Verordnung dies ausdrücklich vorsieht. Eine einheitliche Anwendung der Vorschriften hat nach wie vor eine hohe Bedeutung.
2.) Coronabetreuungsverordnung
Hier wurde neben der erweiterten Geltungsdauer und den Nutzungsmöglichkeiten für außerschulische Angebote eine ab dem 28.05.2020 geltende Regelung zur Erweiterung der Kindertagesbetreuung umgesetzt.
Die neuen Dokumente sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen, www.bergkamen.de, eingestellt oder können hier heruntergeladen werden:
GSW erarbeiten Konzept zur Eröffnung der Freibadsaison frühestens Anfang Juni – Aufwendige Corona-Planungen erschweren Saisonstart
Der Start der Freibadsaison in Kamen und Bergkamen verzögert sich. Aufgrund der Coronakrise und der noch mit dem Gesundheitsamt abzustimmenden Konzepte gemäß dem sogenannten „Maßnahmenplan Bäder“ wird ein Start für die Freibäder in Kamen und Bergkamen frühestens Anfang Juni erfolgen.
Die Politik hatte am 6. Mai 2020 überraschenderweise zwar die Perspektive für Badbetreiber präsentiert, die Bäder am 20. Mai öffnen zu können, die damit verbundenen Auflagen trotz Drängen der Kommunen allerdings erst am 16. Mai präsentiert. Badbetreiber wie die GSW konnten somit erst spät in die Planungen einsteigen und müssen nun teilweise sehr strenge Auflagen berücksichtigen. Das erschwert die Vorbereitungen auf die Saison.
Umfangreiche Hygienemaßnahmen, Auflagen zur Gewährleistung der Einhaltung von Abstandsregeln von Menschen zueinander, die Vorgaben zur Vermeidung von Warteschlangen – all das ist im „Maßnahmenplan Bäder“ für Duschen, Umkleiden sowie Schwimmbecken in einem individuellen Konzept pro Bad zu regeln und danach mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Die späte Bekanntgabe der Auflagen und die zu treffenden Maßnahmen, die einen hohen Planungs- und Abstimmungsaufwand erfordern, machen den Saisonstart schwer abschätzbar. Zudem ist Gründlichkeit vor Schnelligkeit im Sinne der Sicherheit der Badegäste die Devise der GSW.
Parallel zur Fertigstellung der jeweiligen Konzepte für die Freibäder in Kamen und Bergkamen sowie der Freigabe durch das Gesundheitsamt werden die GSW die üblichen Hygieneproben entnehmen. Da die Beprobung in der Regel 10 Tage dauert, kann erst einige Tage nach der Probeentnahme ein vorsichtiger Termin für den Saisonstart des jeweiligen Bades verkündet werden.
Coronavirus: 12 Personen sind wieder gesund – ein weiterer Fall in Bergkamen
Zwölf Personen hat das Gesundheitsamt heute der Statistik der wieder genesenen Personen hinzufügen können. Dem gegenüber stehen fünf neue Infektionen. Insgesamt sind damit sieben Personen weniger aktuell infiziert als noch am Tag zuvor. Die Zahl der Personen, die stationär im Krankenhaus aufgenommen werden mussten, sinkt im Vergleich zum Vortag um eins auf sechs.
– Max Rolke / Kreis Unna –
In Bergkamen ist ein weiterer Corona-Fall hinzugekommen, während eine Person wieder gesundet ist. Aktuell gibt es in Bergkamen fünf Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind.
Aktuell Infizierte*
18.05.2020 | 15 Uhr
19.05.2020 | 15 Uhr
Differenz (+/-)
Bergkamen
5
5
+0
Bönen
6
6
+0
Fröndenberg
93
93
+0
Holzwickede
3
3
+0
Kamen
4
4
+0
Lünen
29
19
-10
Schwerte
14
14
+0
Selm
5
5
+0
Unna
14
18
+4
Werne
23
22
-1
Gesamt
196
189
-7
Infizierte stationär
18.05.2020
19.05.2020
Differenz (+/-)
Kreisweit
7
6
-1
Gesundete
18.05.2020 | 15 Uhr
19.05.2020 | 15 Uhr
Differenz (+/-)
Bergkamen
25
26
+1
Bönen
16
16
+0
Fröndenberg
43
43
+0
Holzwickede
22
22
+0
Kamen
15
15
+0
Lünen
114
124
+10
Schwerte
72
72
+0
Selm
49
49
+0
Unna
41
41
+0
Werne
31
32
+1
Gesamt
428
440
+12
Verstorbene
Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg
20
Holzwickede
1
Kamen
Lünen
4
Schwerte
5
Selm
2
Unna
Werne
2
Gesamt
34
Zahl der Fälle (aufsummiert)
18.05.2020 | 15 Uhr
19.05.2020 | 15 Uhr
Differenz (+/-)
Bergkamen
30
31
+1
Bönen
22
22
+0
Fröndenberg
156
156
+0
Holzwickede
26
26
+0
Kamen
19
19
+0
Lünen
147
147
+0
Schwerte
91
91
+0
Selm
56
56
+0
Unna
55
59
+4
Werne
56
56
+0
Gesamt
658
663
+5
Städt. Galerie „sohle 1“ wird 50 Jahre alt – wegen Corona kann aber nur im Internet gefeiert werden
Bergkamen könnte am kommenden Sonntag, 24. Mai, ein besonderes Jubiläum feiern. Auf den Tag genau vor 50 Jahren wurde die erste Ausstellung in der damals ersten kommunalen Galerie für zeitgenössische Kunst in Deutschland, „sohle 1“ eröffnet. Künstler aus der Region zeigten unter dem Titel „Aus der Arbeitswelt des Bergmanns“ ihre Arbeiten. Damals befand sich die „sohle 1“ noch im Keller der ehemaligen „Kulturamtsvilla“ am Wiehagen in Bergkamen, bevor sie in die „City“ umzog und schließlich zum Museumsplatz in Oberaden kam.
Die Eröffnung der Galerie läutete vor einem halben Jahrhundert eine Entwicklung ein, die Bergkamen in nur wenigen Jahren bundesweit wegen der Kulturarbeit bekannt gemacht hatte. Im September 1970 starteten im „studio theater“ die beiden Theaterreihen. Nur ein Jahr später lockte der 1. bergkamener bilderbasar die Kunstfreunde auf den Nordberg. Liedermacher wie Reinhard May, Hannes Wader, Insterburg & Co. oder Franz-Josef Degenhardt kamen zu Konzerten. Nicht zu vergessen die schwungvollen Jazzband-Balls im Haus Schmülling und die Open-Air-Konzerte auf dem Marktplatz in Bergkamen-Mitte.
Eine Jubiläumsfeier wird es wegen der Coronavirus- Sicherheitsbestimmungen allerdings nicht geben. Gewürdigt wird das Jubiläum am Sonntag dennoch: Glückwünsche, Rückblicke und Bilder, die die Geschichte der Galerie und ihre wechselnden Standorte dokumentieren, sind dem Kulturreferat zugegangen.
Dieter Treeck, erster Kulturdezernent der Stadt und Begründer der Galerie sohle 1 schreibt: „Fünfzig Jahre sohle 1. Unfassbar: So viele Jahre mit der Kunst in Bergkamen… Und sie ist so unglaublich jung geblieben …. “ Bürgermeister Roland Schäfer betont: .Die Galerie sohle 1 ist bis heute eines der kulturellen Highlights in Bergkamen und in der gesamten Region. Diese Kunstgalerie hat sehr dazu beigetragen, moderne Kunst vielen Menschen näher zu bringen.“
422 Ausstellungen wurden in den 50 Jahren der Galerie sohle 1 präsentiert. Kulturdezernent Marc Alexander Ulrich hat in seiner dreijährigen Amtszeit schon einige Ausstellungen eröffnet: „Die herausragende Grafik eines Rolf Escher, die realistische Malerei von Sascha Korte oder der Candy-Kaugummiautomat des Straßenkünstlers van Ray, um nur einige zu nennen, spiegeln die Vielfalt der Gegenwartskunst wider. Die Begegnung mit dem Original, wie es die Kunstausstellung ermöglicht, ist ein Erlebnis, das nicht durch digitale Abbildungen ersetzt werden kann.“
Thomas Grziwotz, der als Vorsitzender des Kulturausschusses der Stadt Bergkamen die städtische Kunst- und Kulturarbeit schon seit vielen Jahren begleitet und kennt gratuliert ebenfalls zum Jubiläum: „Die Ausstellungen in der Galerie sohle 1 sind Kunsterleben und soziale Begegnung zugleich. Mit der Galerie sohle 1 und den Kunstwerken und Kunstaktionen im öffentlichen Raum steht den Bergkamener Bürgerinnen und Bürgern das ganze Potenzial der Gegenwartskunst offen.“
Namhafte Künstlerinnen und Künstler waren in Bergkamen zu Gast; jungen Kunstschaffenden bot die Galerie Gelegenheit zum Experiment. Der bekannte deutsche Aktions- und Konzeptkünstler Timm Ulrichs gehörte auch dazu: „In Bergkamen fühle ich mich immer zu Hause“, so Ulrichs, der in diesem Jahr selbst einen runden – achtzigsten – Geburtstag gefeiert hat . .,Da ich nicht in Lebensabschnitten denke, bei mir fließen Arbeit und Zeit ineinander, wundere ich mich auf einmal, wie schnell die Zeit vergangen ist. So wie meine Arbeiten aktuell geblieben sind, hat auch die Galerie sohle 1 ihre Gültigkeit behalten.“
Tatsächlich haben zwei deutsche Galerien in diesem Jahr Timm Ulrichs Arbeiten „Getarnte Frühstück im Grünen“ und das „Handlesebuch“ im Bergkamener Kulturreferat angefragt und als Leihgaben erhalten. Zum Jubiläum gibt es ab dem 24. Mai ein Videointerview mit Timm Ulrichs und dem damaligen Kulturdezernenten Dieter Treeck auf der städtischen Homepage und im Internet zu sehen.
„Das Video gibt einen spannenden Einblick in die Entstehungsphase der Kunstgalerie“, erklärt Kulturreferentin Simone Schmidt-Apel. „Die digitale Revolution hat unser Medien- und Konsumverhalten absolut verändert, das Ziel, bildende Kunst einem breiten Publikum mit vielfältigen Methoden zu vermitteln, ist aktueller denn je.
Zum Jubiläum melden sich zahlreiche Mitglieder des gleichnamigen Kunstvereins kunstwerkstatt sohle 1 mit berührenden Worten und Bildern:
„Für die Kunstwerkstatt sohle 1 ist die Galerie Heimat.“ Silke Kieslich
„Wenn die städtische Galerie „sohle 1″ eine Stimme hätte, sie würde unentwegt erzählen können… von lauten, leisen, bewegenden, erheiternden, unvergesslichen Momenten und Begebenheiten, die die unterschiedlichsten Menschen zusammengeführt und in einer seelenverwandten Stimmung erlebt haben. Wir gratulieren und jubilieren und sagen der Stadt Bergkamen „Dankeschön.“
,,Mit neuer Power kann es bald wieder weitergehen! Herzlichen Glückwunsch zum 50. Jahrestag.“ Gitta Nothnagel
Als Gruß einen „Schutzengel auf Abruf“ von Gitta Nothnagel
„Ein halbes Jahrhundert alt und so jung wie eh. Die sohle 1 ist ein kulturelles Highlight im Kreis Unna. Möge sie es auch in den kommenden 50 Jahren bleiben.“ Horst und Karin Delkus, Kunstwerkstatt sohle 1
„Meine Liebe zur bildenden Kunst hat mich immer wieder in Galerien getrieben; besonders in die Städtische Galerie sohle 1 Bergkamen. Hier gab und gibt es in den Ausstellungen Kunst in großer Vielfalt, und immer wieder Neues, Besonderes, Ab-art-tiges und Anregendes. Meine künstlerischen Arbeiten sind seit Jahren in der Galerie (meine künstlerische Heimat) zu sehen.“ Erwin Piepenbrink
Die Künstlerinnen und Künstler werden in ihre Jahresausstellung mit dem zum Jubiläum passenden Titel „Wegmarke Spuren“, die am 12. Juli eröffnet werden soll, auf die gemeinsame Geschichte der Galerie und der gleichnamigen Künstlergruppe verweisen.
Ein kleines Geschenk geht auch an die Besucherinnen und Besucher: Der Eintritt zur aktuellen Ausstellung .BLIND DATE“ der Künstlergruppen Photoclub Lünen und Duktus06 aus Dortmund ist vom 24. Mai bis 31. Mai kostenfrei!
Patientenbesuche in Krankhäusern im Kreis Unna erst ab 2.Juni wieder möglich
Die Krankenhäuser im Kreis Unna verständigten sich mit der Kreis-Gesundheitsbehörde darauf, Patientenbesuche in den Krankenhäusern erst ab 2. Juni zu ermöglichen. Eine vergleichbare Regelung wurde auch im Kreis Soest verabredet. Die Coronavirus-Schutzverordnung NRW lässt Besuche unter strengen Auflagen bereits seit dem 20. Mai wieder zu.
Standardisiertes Screeningverfahren
Die Krankenhäuser wollen die Zeit nutzen und orientiert an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) ein standardisiertes Screening zur Untersuchung der Krankenhausbesucher*innen zu erstellen.
Eckpunkte der Besuchsregelung
Nach den derzeitigen Planungen sollen Besuche zwischen 15 und 18 Uhr ermöglicht werden.
Die Besuche sollen auf jeweils 30 Minuten begrenzt werden.
Besucht werden können nur Patient*innen, die länger als vier Tage stationär aufgenommen werden.
Die Regelungen verbinden Krankenhäuser und Gesundheitsbehörde mit dem Appel, von Besuchen aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst abzusehen. Ausnahmen von den Regelungspunkten sollen in begründeten Einzelfällen zwar möglich sein, aber nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit dem ärztlichen oder dem pflegerischen Personal.
Es wird empfohlen, sich vor einem Besuch über die aktuell geltenden Regelungen im Krankenhaus zu erkundigen.
– Constanze Rauert / Kreis Unna –
Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027 in Bergkamen und Lünen: Ideen und Beteiligung ab sofort erwünscht
Die Planungen für die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027, die unter anderem gemeinsam in Bergkamen und Lünen stattfinden wird, gehen voran. Bergkamen und Lünen bilden gemeinsam einen Zukunftsgarten. Dieser Zukunftsgarten wird keine Gartenschau sein, sondern hat die Entwicklung eines zukunftsfähigen Freizeit- und Tourismusstandorts zum Ziel. Er wird während und nach der IGA kostenfrei zu betreten sein.
Manche Vorbereitungen werden derzeit von der Corona-Krise beeinflusst: So sollte es beispielsweise Ende April öffentliche Spaziergänge und Veranstaltungen zur Information und Beteiligung für Bürger*innen geben. Diese konnten nicht stattfinden, daher werden sie ab sofort durch eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung ersetzt.
Über die städtische Homepage (www.bergkamen.de/wirtschaft-bauen-verkehr-umwelt/iga2027/) ist ab sofort eine interaktive Karte zur IGA 2027 zu finden. Hier können sich Interessierte über die Flächen und Standorte der IGA informieren. Diese Seite wird langfristig, d.h. bis zum Ausstellungsjahr 2027 online sein. Besuchern dieser Seite ist es so möglich den Stand der Planungen virtuell zu erkunden, die Entwicklungen zu begleiten und vor allem ihre eigenen Anregungen zu den Ideen, Planungen und Flächen einzubringen. Dies ist zu einzelnen Orten, Themen oder zur IGA 2027 allgemein möglich. „Ich freue mich auf einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürger der beiden Städte und weiteren Interessierten!“, sagt der Beigeordnete und Kämmerer Marc Alexander Ulrich.
Darüber hinaus geht es auch an anderen Stellen in Sachen IGA 2027 weiter: Die Städte Bergkamen und Lünen erörtern derzeit Zugangsmöglichkeiten zu Fördermitteln. Dazu hat es bereits erfolgreich Gespräche mit der Bezirksregierung in Arnsberg gegeben.
Eine erste positive Nachricht in Sachen Förderung von Seiten des Bundes gab es bereits: Seit September 2019 arbeiten die beiden Städte an einem zweistufigen Förderantrag zu einem „IGA-Radweg Bergkamen – Lünen“ im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ des Bundesumweltministeriums. Dieser Antrag hat Ende März die erste Hürde genommen und ist zur zweiten Stufe zugelassen worden. Der geplante Radweg im gemeinsamen „Zukunftsgarten“ der beiden Städte wird Bergkamen und Lünen miteinander verbinden sowie die Anbindung in die Lüner Innenstadt und in die anliegenden Ortsteile beider Städte ermöglichen. Er ist damit wesentlicher Bestandteil der IGA-Konzeption.
Ein weiterer Schritt wird in diesem Sommer getan: Dann beginnt ein vom Regionalverband Ruhr (RVR) initiierter Realisierungswettbewerb für Teilbereiche des hiesigen Zukunftsgartens in Bergkamen und Lünen. Der Bergkamener Schwerpunkt wird auf der „Haldenlandschaft am Kanal“ liegen. Die Fläche liegt nördlich der Halde Großes Holz und wird derzeit noch vom Bergbau geschüttet. Der EU-weite Wettbewerb wird derzeit vorbereitet, bis Ende Juni sollen die Auslobungsunterlagen vorliegen. Ein ähnlicher Wettbewerb läuft derzeit für den Zukunftsgarten Dortmund. Die Wettbewerbe für die Zukunftsgärten in Duisburg und Gelsenkirchen beginnen ebenfalls im Sommer und Herbst.
IGA Metropole Ruhr 2027
Die IGA Metropole Ruhr 2027 ist ein regionales Dekadenprojekt und Laborraum für die nachhaltige Städte-Landschaft der Zukunft mit überregionaler Ausstrahlung. Durch die Beteiligung vieler Kommunen, Vereine und Initiativen wird sie das größte Gartenfestival der Welt. Fünf Zukunftsgärten bilden die internationalen Schauräume der IGA 2027: Dortmund, Gelsenkirchen und Duisburg zeigen umfangreiche Blumenschauen. Bergkamen/Lünen und das Emscherland sind Sonderausstellungsorte. Erlebnisrouten durch die gesamte Region präsentieren neben den Gartenschätzen der Metropole Ruhr auch die abwechslungsreichen Themen der IGA von Kamp-Lintfort bis Hamm und von Haltern bis Hagen. Die IGA Metropole Ruhr 2027 bringt Investitions- und Innovationsimpulse und wird den Image- und Strukturwandel positiv in der Tradition von IBA Emscherpark und Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010 fortschreiben.
Die IGA Metropole Ruhr 2027 ist die erste dezentrale internationale Gartenschau. Sie wird organisiert durch die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH als Durchführungsgesellschaft, den Regionalverband Ruhr als regionale Klammer der Metropole Ruhr, die Kommunen und Kreise als Projektträger und in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen, Emschergenossenschaft/Lippeverband und vielen weiteren Partner*innen. Labelgeber ist die Deutsche Bundesgartenschaugesellschaft mbH.
Die Stadt Bergkamen möchte dieser Durchführungsgesellschaft beitreten und damit deutlich machen, dass sie hinter die IGA 2027 steht.
Unter Corona-Bedingungen sollen Gäste Geduld mitbringen – Gastro-Öffnung im Kreis Unna: „Jedes Bier zählt“
Nach dem Shutdown wieder ins Stammlokal: Restaurants und Kneipen im Kreis Unna sind wieder am Start – doch in Zeiten der Pandemie ist die Geduld der Gäste gefragt. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin: „Wirte und Kellner freuen sich nach extrem harten Wochen auf Kundschaft. Jetzt zählt jedes getrunkene Bier“, sagt NGG-Geschäftsführer Torsten Gebehart. Mit Blick auf Abstands- und Hygieneregeln werde der Restaurantbesuch jedoch ein anderer sein. Gäste sollten mehr Zeit mitbringen als sonst – und auch Verständnis für die Situation des Personals.
„Einerseits soll die Gastronomie endlich wieder Genuss und Geselligkeit möglich machen. Andererseits darf die Branche unter keinen Umständen zum Infektionsherd werden“, so Gewerkschafter Gebehart. Das gelte auch für die Hotellerie, die ihren Betrieb in den nächsten Wochen langsam wieder hochfahre. Im Kreis Unna beschäftigt das Hotel- und Gaststättengewerbe laut Arbeitsagentur rund 5.400 Menschen. Viele von ihnen seien auf den ersten vollen Lohn nach langer Zeit in Kurzarbeit angewiesen, so die NGG-Region Dortmund. „Deshalb gilt jetzt erst recht: Jedes Trinkgeld tut gut.“
Es komme nun aber vor allem darauf an, den Gesundheitsschutz penibel einzuhalten. Hier sollten Gastronomen genug Personal einplanen. „Wenn eine Gaststätte halb so lang offen hat, heißt das nicht, dass man nur die Hälfte der Service- und Küchenkräfte braucht. Im Gegenteil: Hygiene kostet Zeit. Gerade dann, wenn es jetzt zum Sturm aufs Schnitzel kommt. Ebenso das Umstellen von Buffets auf Tellergerichte oder das bargeldlose Kassieren: Die Gastronomie muss eine ‚Portion Extra-Hygienezeit‘ einplanen. Und wer acht Stunden mit Mundschutz kellnert, sollte auch mal eine Pause mehr machen dürfen“, so Gebehart.
Zugleich profitieren von der Wiedereröffnung des Gastgewerbes auch andere Branchen, betont die NGG. „Über viele Wochen mussten gerade Brauereien die Belieferung der Kneipen und Gaststätten stoppen. Auch ihr Exportgeschäft ist eingebrochen. Jetzt gibt es immerhin einen Lichtblick für die Branche“, sagt Gebehart. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Brauer-Bundes haben bislang 88 Prozent aller Brauereien Kurzarbeit angemeldet.
Betroffen ist auch die Ernährungsindustrie: „Zwar haben die Hamsterkäufe gerade zu Beginn der Pandemie bei Nudel- und Konservenherstellern zum Hochbetrieb geführt. Gleichzeitig aber stornierten wichtige Großabnehmer ihre Bestellungen: Vom 10-Liter-Eimer Frittieröl bis hin zum Fassbier – Hotels und Gaststätten fragen jetzt wieder nach“, berichtet Gebehart.
Entscheidend sei zudem, dass auch der Tourismus wieder eine Perspektive bekomme. Viele Menschen fragten sich jetzt, wie sie ihren Sommerurlaub planen können. „Klar ist: Wenn eine zweite Infektionswelle ausbleibt und das Gastgewerbe durchdachte Lösungen für den Corona-Schutz bietet, dann könnte die Branche bald schon boomen und der Heimaturlaub eine Renaissance erleben.“