„Spiel ohne Grenzen“ im Stadtteil Overberge wird abgesagt!

Nach der traurigen Nachricht über den Tod des Hauptausrichters, Ortsvorsteher Uwe Reichelt, hat sich der erweiterte Organisatorenkreis darauf verständigt, das sog. Spiel der Vereine für dieses Jahr ersatzlos abzusagen.

Die beliebte Veranstaltung – von Uwe Reichelt im Bergkamener Jubiläumsjahr 2016 ins Leben gerufen – hätte dieses Jahr zum dritten Mal auf dem Rasensportplatz im Bergkamener Stadtteil Overberge unter Beteiligung etlicher Vereine stattgefunden. Im Vordergrund dieser Veranstaltung standen nicht nur Punkte und Siege, sondern der Spaß und vor allem das Miteinander.




Stufenweise Öffnungen: Parteien dürfen jetzt auch ihre Kandidaten für die Kommunalwahlen bestimmen

Nachdem am gestrigen Tag die weiteren Öffnungen im Rahmen der Corona-Pandemie auf Bund-Länder-Ebene besprochen wurden, hat sich der Krisenstab der Stadt Bergkamen unter Leitung von Bürgermeister Roland Schäfer am heutigen Tag mit der neuen Erlasslage beschäftigt.

„Bedauerlicherweise gilt die neue Coronaschutzverordnung, die wir heute erhalten haben, nur bis zum 11. Mai“, so Roland Schäfer. „Zu den nach diesem Zeitpunkt anstehenden Lockerungsmaßnahmen können wir im Moment noch keine konkreten Angaben machen. Hier verweisen wir auf die Pressemitteilung des Landes.“

Der Bürgermeister bezieht sich offensichtlich auf den letzten Paragrafen 17 der Coronaschutzverordnung: „Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Mai 2020 außer
Kraft.“ Der Wortlauf ist in der Tat verwirrend. Unter anderem erlaubt diese Verordnung den Parteien ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September zu wählen. Dies ist vermutlich nicht bis zum 10. Mai zu schaffen. Wahrscheinlich wird sich hier die Landesregierung noch korrigieren.

Die neue Coronaschutzverordnung sowie die Pressemitteilung des Landes sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingestellt. Die Pressemitteilung haben wir bereits veröffentlicht: http://bergkamen-infoblog.de/corona-krise-was-ist-in-nordrhein-westfalen-wieder-moeglich/

Alle Sportvereine werden gebeten, die Aufnahme von Aktivitäten auf den Anlagen dem Sportamt anzuzeigen, damit auf notwendige Regeln zur Einhaltung der Hygiene, auch bei Nutzung von Geräten durch mehrere Nutzer und ähnliches hingewiesen werden kann.

 




Corona-Krise: Was ist in Nordrhein-Westfalen wieder möglich?

Grafik: Land NRW

Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:

Kontaktverbot und Verhaltensregeln

Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Gastronomie, Hotels, Tourismus

Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
    Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
  • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
  • Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.

An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

Handel und Dienstleistungen 

Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

Großveranstaltungen und Versammlungen 

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.

Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Sport und Freizeit 

Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:

Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Kulturangebote 

Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Kinderbetreuung 

Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.

Schulen 
Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab dem morgigen Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht.

Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.

Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.

An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Hochschulen 

Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig.
Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.

Außerschulische Bildungseinrichtungen 

Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt.
Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.
Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 

Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.

Gottesdienste 

Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai wieder statt.




Corona zwingt Stadt zur äußersten Sparsamkeit: Allein bis Ende April über 500.000 Euro Verluste

Noch vor einem halben Jahr sah die finanzielle Situation der Stadt Bergkamen rosig aus. Zwar hat Kämmerer Marc Alexander Ulrich in seinem ersten Doppelhaus, der im Dezember verabschiedet wurde, ein Minus von 3,5 Millionen Euro eingeplant. Doch dieses Defizit sollte nach seiner damaligen Finanzplanung in den Folgejahre locker wieder hereingespielt werden. Durch diese Rechnung hat jetzt die Corona-Krise einen kräftige Strich gezogen.

Auf über 500.000 Euro beziffern er und Bürgermeister Roland Schäfer die Verluste der Stadt allein in den Monaten März und April. Mit rund 300.000 Euro machen die Steuerausfälle den größten Teil aus. Hinzu kommen die 162.000 Euro, die den Eltern an Beiträgen für den Besuch von Kita und OGS erlassen wurden.

Bereits Mitte April haben wegen dieser finanziellen Schieflage sämtliche die Ämter der Stadtverwaltung zu äußerster Sparsamkeit verpflichtet. Ausgegeben werden darf nur noch das, wozu die Stadt gesetzlich verpflichtet ist.

Keine Abstriche gibt es zurzeit bei den geplanten Investitionen. Das gilt insbesondere für die Projekte, für die die Stadt Förderprogramme, zum Beispiel „Gute Schule  2020“ in Anspruch nimmt. Ob nun alle Baupläne, die im Dezember 2019 noch diskutiert wurden, in den nächsten Jahren realisiert werden können, steht auf einem völlig anderen Blatt. Als Beispiel sei hier das neue Rathaus genannt.




Im Kreis Unna arbeiten 750 Menschen in der Branche: Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen um Zusatzrente bangen

Jeden Morgen früh füttern, aber jetzt selbst auf Diät: Wer in der Landwirtschaft arbeitet, muss künftig um die Zusatzrente fürchten. Davor warnt die Agrar-Gewerkschaft IG BAU. Foto: IG BAU

Sie sind bei Wind und Wetter draußen auf dem Feld – bleiben beim Thema Rente aber jetzt im Regen stehen. Für die 750 Menschen, die im Kreis Unna in der Landwirtschaft arbeiten, steht die betriebliche Zusatzrente auf dem Spiel. Davor warnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Der Grund: Die Arbeitgeber haben den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge zum Jahresende gekündigt.

„Wer Kühe melkt oder Äcker pflügt, hat meist nur ein geringes Einkommen. Um im Alter nicht in die Armut zu rutschen, sind die Beschäftigten dringend auf die Zusatzrente angewiesen“, sagt Friedhelm Kreft. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Westfalen Mitte-Süd ruft die Arbeitgeber dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen. Die betriebliche Extra-Rente sei eine „enorm wichtige Säule“ in der Altersvorsorge. „Ein Sparen an der Zusatzrente ist ein Sparen am falschen Ende. Denn ohne solche Anreize wird die Suche nach Personal für landwirtschaftliche Betriebe noch schwieriger als bisher“, betont Kreft. Zwar hätten Gewerkschaftsmitglieder nach aktuellem Stand auch über 2020 hinaus Ansprüche auf den Renten-Tarifvertrag. Die IG BAU fordert jedoch eine verpflichtende Lösung für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft.

Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus.

Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-Branchensekretär Jens Zimmermann unter 0151 72 31 36 01.




Auch das zweite Besuchsjahr in Kita oder Tagespflege wird in Bergkamen beitragsfrei

Der Jugendhilfeausschuss hat nach der durch den Coronavirus bedingten Zwangspause am Mittwoch wieder seine Arbeit aufgenommen. Seine erste Entscheidung wird viele Eltern freuen. Durch eine Änderung der Beitragsatzung für Kitas und die Tagespflege, wird ab 1. August auch der Besuch des zweiten Kindergartenjahres beitragsfrei werden.

Diese neue Regelung gilt für alle Kinder, die bis zum 30. September ihren 4. Geburtstag feiern können. Wer später das vierte Lebensjahr vollendet, muss noch ein Jahr warten.

Der Jugendhilfeausschuss hat für diese neue Regelung eine Empfehlung ausgesprochen. Endgültig beschlossen wird sie am 13. Mai durch den Haupt- und Finanzausschuss. Das dürfte aber nur noch eine Formalie sein. Denn durch diese Beitragsbefreiung entstehen für die Stadt Bergkamen keine zusätzlichen Kosten. Die werden vom Land übernommen.

Eine weitere Änderung der Beitragsatzung betrifft Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder eines Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz. Hier besagt die Satzung, dass auch hier der Besuch einer Kita oder einer Tagespflege beitragsfrei ist. Hier handelt es sich allerdings nur um eine Anpassung an die Praxis. Diese Regelung wird in Bergkamen seit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 19. Dezember 2018 umgesetzt.




Coronavirus: Eine infizierte Person aus Bergkamen beim Kreisgesundheitsamt gemeldet

Vier weitere Personen sind bis heute um 15 Uhr beim Kreisgesundheitsamts als Corona-Fälle gemeldet worden. Darunter ein Infizierter in Bergkamen. Die drei anderen Infizierten wohnen in Lünen. Weiterhin müssen neun Einwohner des Kreises Unna stationär behandelt werden.

Hier die tägliche Übersicht:

Zahl der Fälle (aufsummiert)

05.05.2020 | 15 Uhr 06.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 27 28 +1
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 153 153 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 130 133 +3
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 634 638 +4

Infizierte stationär

05.05.2020 06.05.2020 Differenz
Kreisweit 9 9 +0

Gesundete

 17.04.2020 24.04.2020 30.04.2020
Bergkamen 17 20 23
Bönen 11 15 16
Fröndenberg 27 35 40
Holzwickede 8 12 16
Kamen 9 10 12
Lünen 48 72 83
Schwerte 55 61 70
Selm 37 40 42
Unna 26 33 40
Werne 15 19 21
Gesamt 253 317 363

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

 




Stadtbibliothek: Erster Öffnungstag nach langer Zwangspause gut besucht !

Rund 75 Besucher*innen freuten sich, sich nach sieben Wochen Schließung ihrer Stadtbibliothek nun endlich wieder mit neuem Lesestoff eindecken zu können.

Ein ganz großer Ansturm blieb glücklicherweise aus: Das Bibliotheksteam hatte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Leserinnen und Leser nicht gleichzeitig am Dienstagmorgen erscheinen mögen.

Somit gab es keine Probleme, die vorgegebenen Abstände einhalten zu können. Das zurzeit eingeschränkte Angebot und das Hygienekonzept stießen bei den Besucher*innen auf großes Verständnis.

Von neuen Bilderbüchern über Lernhilfen, Kochbücher, Ratgeber, Romane und spannenden Krimis bis hin zu aktuellen Jugendbüchern steht ein breitgefächertes Angebot trotz der Einschränkungen zur Verfügung. Außerdem können entliehene Medien nun wieder abgegeben werden.

Die Stadtbibliothek ist derzeit Dienstag und Donnerstag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr sowie Mittwoch von 14-16 Uhr geöffnet.

Kinder unter 10 Jahren dürfen die Bibliothek nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.

Um die speziellen Schutzauflagen und die Hygienestandards zu erfüllen, wird der gleichzeitige Zugang auf 10 Menschen beschränkt. Es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Der Aufenthalt in der Bibliothek wird auf maximal 20 min. beschränkt.

Besucher*innen müssen am Eingang ihren Nutzerausweis vorzeigen.

Wer noch keinen Ausweis besitzt, kann sich den für 20,- € Jahresgebühr ausstellen lassen. Zur Neuanmeldung wird ein Lichtbildausweis/Personalausweis benötigt.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich telefonisch unter 02307/983500 oder per E-Mail unter stadtbibliothek@bergkamen.de bis zu 5 Medien zur kontaktlosen Abholung außerhalb der Öffnungszeiten vorzubestellen.

 




Jetzt werden auch die nächsten Ratssitzungen Opfer der Corona-Pandemie

Wie Bürgermeister Roland Schäfer soeben bekannt gab, liegt seit heute deutlich mehr als die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen vor, mit der die Entscheidungsbefugnis des Rates für die Zeit der Corona-Krise auf den Haupt-und Finanzausschuss übertragen wird.

Die nächste Ratssitzung wäre am 13. Mai gewesen. Tatsächlich tagt am Mittwoch kommender Woche ab 17 Uhr nur der Haupt- und Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung. Dann wird auch Kämmerer Marc Alexander Ulrich über die erheblichen finanziellen Belastungen für die Stadt Bergkamen durch die Pandemie ausführlich berichten.

„Wir haben interfraktionell besprochen, wie wir auch in Zeiten der Corona-Krise die demokratischen Abläufe und die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien sicherstellen können, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Gesundheitsvorsorge“, so Bürgermeister Roland Schäfer.

Eine Sitzung des Rates der Stadt kann aufgrund der Größe des Rates nicht im offiziellen Ratssaal stattfinden. Denkbar wäre allenfalls ein Wechsel in einer der Dreifachturnhallen der Stadt. Diesen Aufwand wollte allerdings die Mehrheit des Rates, vertreten durch die Fraktionsvorsitzenden, nicht akzeptieren. Inzwischen liegen die schriftlichen Rückäußerungen aller Mitglieder des Rates vor. Bei einstimmiger Befürwortung durch die Mitglieder der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und drei Gegenstimmen durch die beiden Mitglieder der Fraktion BergAuf Bergkamen und der FDP-Stadtverordneten gibt es ein klares demokratisches Votum für eine Übertragung der Ratsbefugnisse auf den Hauptausschuss.

„Mit dem aktuellen Epidemie-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Landtag für die Zeit des ebenfalls vom Landtag festzustellenden Zeitraums einer sogenannten epidemischen Lage die Möglichkeit geschaffen, dass der Hauptausschuss tagen kann, damit auch weiterhin öffentliche Sitzungen und öffentliche Diskussionen in den Kommunen möglich sind. Wir haben in Bergkamen davon jetzt mit einem klaren Votum Gebrauch gemacht“, so Roland Schäfer abschließend.




Erlangung des Gesundheitszeugnisses: Wegen Corona Belehrung durch Arbeitgeber

Restaurants, Altenheime oder Kindergärten: In diesen und vielen anderen Bereichen darf nur arbeiten, wer ein sogenanntes Gesundheitszeugnis vorweisen kann. Wegen der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geltenden Kontaktsperre finden im Kreis zurzeit aber keine mündlichen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz statt. Damit Betroffene dennoch arbeiten können, hat der Kreis eine Übergangsregelung erarbeitet.

Nach dieser Planung führt der Arbeitgeber im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen regelmäßigen Schulungen zur Lebensmittelhygiene auch die Belehrung über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote gemäß Infektionsschutzgesetz durch. Die Schulungen und Erlehrungen dokumentiert der Arbeitgeber dann schriftlich. Dafür stehen Merkblätter des Robert-Koch-Institutes (RKI) auf der Internetseite des RKI (www.rki.de) bereit.

PK | PKU




Verlängerung für „SofHi-Projekt“: DRK-Stoffpferdchen sorgt ein weiteres Jahr für das Wohl benachteiligter Kinder

SofHi geht ein weiteres Jahr auf Tour durch den Kreis Unna. Foto: DRK

Eine feierliche Staffelstabübergabe am Weltrotkreuztag vor fast genau einem Jahr, 12 Monate unterwegs mit dem Projekt-Maskottchen – dem kleinen weißen Stoffpferd „SofHi“ – bei den unterschiedlichsten Aktionen und Veranstaltungen vom Firmenlauf über Kita-Feste bis zum Weihnachtsmarkt, zu Gast in Kitas und Ortsvereinen und zum krönenden Abschluss ein großes Benefizkonzert – soweit der Plan für die einjährige Patenschaft des DRK-Kreisverbandes Unna für das Projekt SofHi (DRKSoforthilfefond für benachteiligte Kinder).

Doch dann kam das Corona-Virus und machte dem Planungsteam kurz vor der Zielgeraden einen Strich durch die Rechnung. Kein Konzert – und somit auch keine offizielle Staffelstabübergabe an den nächsten Paten-Verband. Doch einen Abschied so ganz ohne Abschiedsfest von dem kleinen weißen Stoffpferdchen und seiner Mission zur Unterstützung benachteiligter Kinder?

Mit diesem Gedanken konnten sich die Verantwortlichen des DRK-Kreis- und Landesverband einfach nicht anfreunden. Deshalb geht das Projekt nun in die Verlängerung: DRK-Pferdchen SofHi wird ein weiteres Jahr durch den Kreis Unna touren und darauf aufmerksam machen, dass noch immer mehr
als 16 % der Menschen in NRW durch Armut vom „normalen Leben“ ausgeschlossen sind und insbesondere Kindern und Jugendlichen so von Klein auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert wird.

„Durch die schnelle und unbürokratische Förderung verschiedenster Aktionen – vom Schwimmkurs über die Ferienfreizeit bis zur Ausstattung behindertengerechter Spielflächen – wollen wir Kindern in Westfalen-Lippe ermöglichen „dazu zu gehören“ und gleichberechtigter Teil dieser Gesellschaft zu sein“, erklärt Nilgün Özel, Vizepräsidentin des DRKLandesverbandes Westfalen-Lippe und Mitbegründerin des Hilfefonds.

Und die Idee kommt an: „Gemeinsam mit der tatkräftigen Unterstützung unserer Mitarbeiter*innen und der ehrenamtlichen Helfer*innen in den Ortsvereinen konnten in den letzten Monaten schon zahlreiche tolle Aktionen verwirklicht werden, um das Projekt in der Region bekannt zu machen und Spenden zu sammeln“, freut sich DRK-Kreisgeschäftsführerin Christine Scholl auf ein weiteres Jahr Patenschaft für den SofHi-Fond und viele neue kreative Ideen rund um das kleine weiße Stoffpferd „SofHi“. Das ist übrigens schon bestens für die „neuen Zeiten“ ausgestattet und geht künftig mit selbstgenähtem Mund-Nase-Schutz auf Tour.