800 Beschäftigte im Kreis Unna – Corona-Infektionen in Schlachthöfen: NGG fordert regelmäßige Kontrollen

Knochenjob: In der Schlachtung und Fleischverarbeitung arbeiten viele Menschen aus Osteuropa für Subunternehmen. Die Gewerkschaft NGG kritisiert die prekären Wohn- und Arbeitsbedingungen – und fordert mehr staatliche Kontrollen in der Branche. Foto: NGG

2,29 Euro für ein Pfund Rinderhack: Mit solchen Preisen werben in dieser Woche Supermärkte im Kreis Unna – obwohl die Corona-Krise die Herstellung von Fleisch und Wurst eigentlich viel teurer machen müsste. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. „Bei der Schlachtung und Zerlegung herrscht seit Jahren ein knallharter Dumping-Wettbewerb – besonders zum Start der Grillsaison. Wohin dieser Preiskampf führen kann, zeigen die jüngsten Corona-Ausbrüche in Coesfeld und anderen Schlachthöfen“, sagt Torsten Gebehart, Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.

Es sei gut, dass die NRW-Landesregierung nun alle Fleisch-Beschäftigten auf Corona testen und die Sammelunterkünfte durch die Gesundheitsämter kontrollieren lassen wolle. „Aber das darf keine einmalige Aktion sein. Aktuell geht es um das Virus. Um die Gesundheit der Beschäftigten aber auch künftig zu schützen, muss die Fleischbranche regelmäßig vom Staat in den Blick genommen werden“, so Gebehart. Dies müsse wesentlich intensiver geschehen als bislang. Zwar habe das Land NRW den Arbeitsschutz in der Fleischindustrie schon im Oktober vergangenen Jahres schwerpunktmäßig kontrolliert. Trotzdem sei es jetzt zu diesen fatalen Corona-Infektionsfällen gekommen. „Hier muss also deutlich mehr passieren“, fordert Gebehart. Im Kreis Unna beschäftigt die Fleischwirtschaft nach Angaben der Arbeitsagentur 800 Menschen. In ganz Nordrhein-Westfalen arbeiten knapp 30.000 Beschäftigte in der Branche – viele osteuropäische Werkvertragsarbeitnehmer in Subunternehmen nicht mitgerechnet.

Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten sei bei den Ramsch-Angeboten offenbar nicht eingepreist, kritisiert die NGG – „vom Tierwohl ganz zu schweigen“. Nach Informationen der Gewerkschaft hat die Arbeitsbelastung in den Schlachthöfen im Zuge der hohen Fleischnachfrage des Einzelhandels zuletzt stark zugenommen. „12-Stunden-Schichten sind in vielen Betrieben gang und gäbe. Es trifft vor allem die Werkvertragsbeschäftigten aus Osteuropa, die über Subunternehmen angestellt sind“, so Gebehart. Die lange, körperlich harte Arbeit in der Schlachtung und die Zerlegung geschlachteter Tiere mache die Menschen anfälliger für Erkrankungen und schwäche ihre Widerstandskraft. Auch das sei ein Aspekt, der bei Covid-19-Infektionen nicht unter den Tisch fallen dürfe.

Hinzu komme die Unterbringung. „Während überall Abstandsregeln und Kontaktsperren gelten, wohnen in den Gemeinschaftsunterkünften oft bis zu sechs Osteuropäer in einer 60-Quadratmeter-Wohnung. Dafür ziehen die Subunternehmer dann aber jedem Einzelnen auch noch 250 Euro vom ohnehin kargen Lohn ab“, berichtet Gebehart. Vor allem die Gesundheitsämter müssten die Unterkünfte von Beschäftigten wesentlich intensiver ins Visier nehmen. Hier brüte überall im Land eine enorme Corona-Gefahr, so die NGG.

Die Gewerkschaft fordert die Fleischhersteller dazu auf, den Gesundheitsschutz „absolut ernst“ zu nehmen. Sie stünden in der Verantwortung, auch bei ihren Subunternehmen für faire Arbeitsbedingungen und eine ordentliche Unterbringung zu sorgen. „Dabei ist klar: Sicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben. Dumpingpreise können schon deshalb nicht funktionieren. Fleisch darf keine Ramschware sein – nicht in normalen Zeiten und schon gar nicht in der Pandemie“, so Gebehart.

Um die Zustände in der Fleischwirtschaft dauerhaft zu verbessern, müssten aus Werkverträgen reguläre Jobs werden – bezahlt zu einem fairen Branchenmindestlohn, so die NGG. „Außerdem brauchen wir eine bessere Nachunternehmerhaftung, damit prekäre Arbeitsbedingungen und unwürdige Unterkünfte auch beim letzten Subunternehmen ausgeschlossen sind“, betont Gebehart.

 




Ev. Männerforum sagt treffen am Donnerstag und Spaziergang an Himmelfahrt ab

Auch in diesem Monat finden keine Gruppenstunden in der Friedenskirchengemeinde bis Ende Mai oder Anfang Juni statt. Das Evangelische Männerforum sagt daher das für Donnerstag, 14. Mai, geplante monatliche Treffen ebenso ab wie den gemeinsamen Spaziergang an Himmelfahrt am 21. Mai. Die Mitglieder hoffen, dass bald wieder Gruppenveranstaltungen in christlicher Gemeinschaft möglich sein werden.




SPD-Fraktionsvorsitzende aus Bergkamen, Kamen und Bönen fordern kommunalen Rettungsschirm

Die drei SPD-Fraktionsvorsitzenden der Mittelkreiskommunen Bönen, Bergkamen und Kamen fordern einen kommunalen Rettungsschirm, um die kommunale Infrastruktur zu sichern. „In den Kommunen findet das Leben statt, das zeigt sich auch in der Krise. Engagierte Menschen helfen anderen und diese brauchen Strukturen vor Ort“, sagt der Kamener Fraktionsvorsitzende Daniel Heidler.

„Dies wird aber schwierig, wenn die kommunale Einnahmesituation zu einem wesentlichen Teil einbricht und auf der anderen Seite die Kosten für Sozialtransfers exorbitant steigen“, betont Dirk Lampersbach aus Bönen. „Wir haben durch starke Haushaltsdisziplin und gute Wirtschaftspolitik dafür gesorgt, dass wir uns in den vergangenen Jahren Spielräume für kommunale Investitionen erarbeitet haben. Nun besteht die Gefahr, dass diese Bemühungen umsonst waren“, ergänzt Bernd Schäfer aus Bergkamen.

Einig sind sich die drei Fraktionsvorsitzenden in der Einschätzung, dass Kommunen systemrelevant sind. „Deshalb ist es nicht zu verstehen, dass es schnelle Hilfen für die Wirtschaft gibt, aber nicht für die Kommunen“, ergänzt Daniel Heidler. „Vor allem der Vorschlag der Landesregierung, durch Corona bedingte Ausfälle über weitere Kredite zu finanzieren und diese über fünfzig Jahre zu tilgen, ist ein Hohn,“ verdeutlicht Bernd Schäfer: „Das Land hat eine Verantwortung für seine Kommunen und dieser muss es nun auch gerecht werden.“
Gemeinsam haben die drei Fraktionsvorsitzenden einen Forderungskatalog aufgestellt, den sie ihrem Landtagsabgeordneten Rüdiger Weiß und ihrem Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek übersendet haben. „Wir wissen, dass sich die beiden für unsere Belange in Berlin und Düsseldorf einsetzen. Wir wollen aber unsere Sicht nochmal strukturiert zu Papier bringen und bitten die beiden, die nachfolgenden Vorschläge mit in die Parlamentarische Arbeit zu nehmen“, sagt Dirk Lampersbach.

• Der Bund muss einen höheren Anteil an den Sozialkosten übernehmen. Sozialleistungen beruhen auf Bundesgesetzen und müssen so auch vom Bund zu einem wesentlichen Teil getragen
werden.
• Die Kommunen brauchen ein Sofortprogramm welches es ermöglicht, kommunale Investitionen weiter aufrecht zu erhalten.
• Die Regelung der Altschuldenproblematik darf nicht aus dem Blick verloren werden. Olaf Scholz hat hier einen guten Vorschlag gemacht und wir erwarten, dass die Landesregierung darauf reagiert.
• Der kommunale Finanzausgleich muss so angepasst werden. Die Kommunen müssen so am Steueraufkommen beteiligt werden, dass sie konjunkturunabhängig ihre Aufgaben erledigen können.
• Das Land NRW muss die Kosten für die erstatteten Betreuungsgebühren für Kinder übernehmen.
• Schlüsselzuweisungen müssen so angepasst werden, dass sie eine wirkliche Kompensation für Sozialtransfers sind.
• Die restriktiven Verschuldungsregeln für Kommunen müssen gelockert werden.




Coronavirus: Ein neuer Fall im Kreis Unna – zwei weitere sind gesundet

Die Lage der mit dem Coronavirus infizierten Personen hat sich kaum verändert. Zwei weitere Infektionen werden aus Lünen gemeldet. Dort und auch in Werne sind jeweils eine Person wieder gesund. In Bergkamen sind immer noch drei Einwohner erkrankt und 25 wieder gesund.

Aktuell Infizierte*

08.05.2020 | 12 Uhr 11.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 95 95 +0
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 39 41 +2
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 6 +0
Unna 13 13 +0
Werne 26 25 -1
Gesamt 209 210 +1

Gesundete

08.05.2020 | 12 Uhr 11.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 95 96 +1
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 48 +0
Unna 41 41 +0
Werne 29 30 +1
Gesamt 406 408 +2

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

Gesamtzahl der Fälle (aufsummiert)

10.05.2020 | 12 Uhr 11.05.2020 | 15 Uhr
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 140 141 +1
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 648 649 +1



Ersatz für Turmarkaden: Bauvoranfrage von Interra ist für Stadt nicht genehmigungsfähig – jetzt soll ein Bebauungsplan kommen

Die ersten Zeichnungen, die der neue Eigentümer der Turmarkaden im November 2018 für die das neue „Nordberg-Center“ vorgelegte hatte, fanden in Bergkamen durchaus gefallen. Inzwischen gibt es eine Bauvoranfrage, die bei den Fraktionen und in der Verwaltung nur noch Stirnrunzeln hervorgerufen hat. Geplant ist vom Investor eine Art zweites Nordberg-Center. Dies aber wesentlich enger gebaut und mit Lkw-Zufahrten für den Andienungsverkehr von fast allen Straßen, wie Bürgermeister Roland Schäfer auf Anfrage kritisch anmerkte.

Solch ein Einkaufszentrum, das lediglich der Nahversorgung dient, will auch die Bergkamener Politik nicht in der Stadtmitte haben. Glück für sie ist, dass die Bauvoranfrage nach Überzeugung der Verwaltung nicht genehmigungsfähig ist. Andernfalls hätte sie sich zu diesem Zeitpunkt kaum gegen diese Pläne von Interra erfolgversprechend wehren können. Einer der wesentlichen Kritikpunkte gegen die vorgelegten Unterlagen ist, dass für ein Einkaufszentrum dieser Größe zu wenige Parkplätze vorgesehen sind. „Die Tiefgarage ist aus den ursprünglichen Plänen herausgefallen“, sagte Schäfer.

Interra müsste jetzt nacharbeiten, um eine genehmigungsfähige Bauvoranfrage vorlegen zu können. Möglicherweise ist das aber vergebliche Mühe. Denn bereits in seiner Juni-Sitzung soll der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände der ehemaligen Turmarkaden beschließen. Im Rahmen dieses Verfahrens könnte noch einmal Gründlich darüber nachgedacht werden, was dort neu entstehen soll. „Das könnte ein Einkaufszentrum werden, wie es Interra haben möchte. Der Bereich könnte aber auch völlig anders genutzt werden etwa für eine Wohnbebauung mit kleineren Geschäften, Außengastronomie und einem attraktiven Platz“, sagte Schäfer.

Gedanken über die künftige Gestaltung des ehemaligen Turmarkaden-Geländes hat sich auch die Planungsgruppe Stadtbüro unabhängig von der aktuellen Interra-Bauvoranfrage gemacht, die im Auftrag der Stadt am Projekt „Bergkamen mittendrin“ tätig ist: Im Rahmen der Entwicklung des Areals rund um die Gedächtnisstraße (ehem. Turmarkaden) und im Zusammenhang mit der Maßnahme I 7 soll innerhalb der neuen, aufgelockerten Baustrukturen ein zusätzlicher Platzbereich mit hoher Aufenthaltsqualität und möglichst guten Bedingungen für Außengastronomie errichtet werden. Mit einer neuen attraktiven Platzfläche in zentraler Lage des Rathausviertels wird die Aufenthaltsqualität der Stadtmitte erhöht und der öffentliche Raum als sozialer Treffpunkt gestärkt. Des Weiteren wird die Ausbildung einer nahezu durchgängigen und attraktiven Wegeverbindung als Bindeglied auch durch die gesamte Stadtmitte ermöglicht.“

Sollte der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen, bedeutet dies auch, dass dort bis zum Ende des Verfahrens nichts mehr gebaut werden darf. Es tritt eine Veränderungssperre in Kraft.




Süße Maigrüße für Bewohner und Mitarbeiter des Seniorenglücks in Rünthe

Der SPD-Ortsverein Bergkamen-Rünthe überraschte am vergangenen Samstag die Bewohner und Mitarbeiter des Seniorenglücks in Rünthe mit einem süßen Maigruß.

Der Ortsverein wurde durch die 1. Vorsitzende Monika Wernau, ihrer Stellvertreterin Angelika Chur und
der Stadtverordneten Eva Knöfel vertreten. Auch der Bürgermeisterkandidat Bernd Schäfer überbrachte
einen herzlichen Maigruß.




Rünther Dorfmeisterschaft wird ins nächste Jahr verschoben

Die Organisatoren haben die ursprünglich für den 20. Juni geplante Rünther Dorfmeisterschaft ins kommende Jahr verschoben.

„Es macht absolut keinen Sinn die Rünther Dorfmeisterschaft am 20.6.2020 durchzuführen. Dies auch unabhängig davon, dass es die aktuelle Verordnung des Landes NRW gar nicht zulassen würde. Aus Rücksicht auf die Gesundheit aller wird die Dorfmeisterschaft am 20.6.20 auf 2021 (Datum noch unbekannt) verschoben. Wir hoffen und wünschen Dir und uns, dass wir dann im kommenden Jahr umso freudiger einen Dorfmeister küren!“ so der 1. Vorsitzende des SuS Rünthe Dietmar Wurst.




Städt. Gymnasium Bergkamen: Kleines Gedenken zum 75. Jahrestag der Befreiung

Abiturientinnen Lydia Kruse und Jil Höchsstetter mit dem Banner „Wir gedenken der Opfer – Erinnern heißt Handeln: Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!“ der Antirassismus AG des SGB zum 75. Jahrestag der Befreiung. Foto: Groesdonk/SGB

Eigentlich hatte die AG Antirassismus einige Aktionen geplant, um den 8. Mai 2020, den 75. Jahrestag der Befreiung, angemessen zu begehen. Eine Veranstaltung gehört dabei schon traditionell fest ins Programm, wobei in den letzten Jahren von Bildungsfahrten über die Lesung eines Aussteigers aus der rechtsextremen Szene bis hin zu Vorträgen und Workshops schon einiges initiiert wurde.

Zum 75. Jubiläumsjahr hatten sich die Schülerinnen und Schüler dabei ein besonderes Programm vorgenommen. Eine Stadtführung zur NS-Geschichte in Bergkamen, eine Diskussionsveranstaltung zur Situation Geflüchteteter an den EU-Außengrenzen und ein Konzert zur Feier des 75. Jahrestages der Befreiung von der Herrschaft des NS-Regimes hätten stattfinden sollen, mussten jedoch wegen der aktuellen Situation abgesagt werden. Um dieses wichtige Jubiläum nicht gänzlich unbeachtet verstreichen zu lassen, haben sich deshalb zwei zur Abiturvorbereitung ohnehin an der Schule anwesende Schülerinnen der AG zur einer kleinen Fotoaktion auf dem Schulhof eingefunden.

„Gerade in Zeiten, in denen das klare Bekenntnis Richard von Weizäckers zur Bewertung des Tages als Tag der Befreiung, nicht der Niederlage, wieder offen in Frage gestellt wird, ist das ein wichtiges Zeichen“, freut sich der die AG bestreuende Lehrer Jan Groesdonk.




Coronavirus: Keine neuen Infektionen im Kreis Unna

Heute meldet das Gesundheitsamt keine neuen Infektionen im Kreis Unna. Damit bleibt es beim Stand von 648 Infektionen insgesamt. Die Zahl der Infizierten, die stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist hingegen um eins auf neun gestiegen.

– Max Rolke / Kreis Unna –




Coronavirus im Kreis Unna: Zwei neue Infektionen in der Nachbarstadt Lünen

Heute sind zwei neue Infektionen gemeldet worden. Beide Personen kommen aus Lünen. Außerdem ist die Zahl der Infizierten, die stationär aufgenommen werden mussten, um eins auf acht gesunken.

– Max Rolke / Kreis Unna –

Leider gibt es heute vom Kreis Unna keine Übersicht zu den aktuell Infizierten und zu den Gesundeten

Zahl der Fälle (aufsummiert)

08.05.2020 | 12 Uhr 09.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 138 140 +2
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 646 648 +2

Infizierte stationär

08.05.2020 09.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 9 8 -1



Neue gültige Coronaschutzverordnung ab 11. Mai am Samstagmorgen im Rathaus eingegangen

Nach der Presseerklärung des Landes NRW vom vergangenen Mittwoch zu den weiteren Lockerungsmaßnahmen ab dem kommenden Montag ist heute Morgen um 07.14 Uhr die neue Coronaschutzverordnung mit der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ im Bergkamener Rathaus eingetroffen. Diese Dokumente sowie die neue Betreuungsverordnung sind ab sofort auf der städtischen Homepage www.bergkamen.de einsehbar.

„Endlich können die zahllosen Anfragen der Gewerbetreibenden, die uns erreicht haben, verbindlich geklärt werden.“, so Bürgermeister Roland Schäfer. Die Anlage mit den festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards regelt das öffnen für

  • Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
  • Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen)
  • Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege
  • Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre
  • Massage/Massagestudios
  • Fitnessstudios

Die Regelungen für Beherbergungsbetriebe sind vom Land noch nicht definiert worden.

Die aktuelle  Coronaschutzverordnung kann hier als PDF heruntergeladen werden: 2020-05-08_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020_lesefassung_final.

Hier kann die neue Betreuungsverordnung nachgelesen werden: 2020_05_09_coronabetrvo_ab_14_05_2020

Das Land NRW hat auf ihrer Homepage folgende Zusammenfassung veröffentlicht, was ab 11. Mai möglich ist und was nicht.

Was ändert sich mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan beim Kontaktverbot?

Ab 11. Mai 2020 ist es möglich, dass sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen. Ausnahmen: Zwingende berufliche Zusammenkünfte und zulässige sportliche Betätigungen.

Gilt die Maskenpflicht weiterhin?

Ja, sie ist vorerst bis zum 25. Mai 2020 verlängert worden.

Wann und wo gilt die Maskenpflicht?

Seit dem 27. April 2020 besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, an folgenden Orten Mund und Nase zu bedecken (vorerst bis zum 25. Mai 2020):

  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • in geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks,
  • beim praktischen Fahrunterricht sowie der Fahrprüfung,
  • in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, die derzeit geöffnet sind; auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen, in Einkaufszentren sowie Wettvermittlungsstellen,
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, sowie wenn bei Handwerks- und Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • im Personenverkehr und seinen Einrichtungen – also in Bussen und Bahnen, auch des Fernverkehrs, auch in Schulbussen, an Haltestellen und Bahnhöfen und in Taxis,
  • In Warteschlangen vor den genannten Einrichtungen.

Die Maskenpflicht gilt für Kunden, Nutzer, Inhaber und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.

Wann sind Besuche in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wieder möglich?

Die bisherigen generellen Besuchsverbote in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind aufgehoben (seit 9. Mai 2020).
Die Besuche müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisiert und durchgeführt werden.
Die Auflagen sind unter anderem:

  • Maximal ein Besuch pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen,
  • alle Besucher werden registriert und einem Kurzscreening unterzogen,
  • Besuche finden grundsätzlich in besonderen Besucherbereichen statt,
  • Im Ausnahmefall sind Besuche auch auf den Bewohnerzimmern möglich, z. B. wenn die Einrichtung keinen Besucherbereich hat oder bei bettlägerigen Bewohnern,
  • Besuche sind nicht möglich, wenn in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde.

Weitere Regelungen sind weiter unten in der bisherigen Fassung der Coronaschutzverordnung zu finden.

Was ist neu bei Handel und Dienstleistungen?

Ab 11. Mai 2020: Die 800 qm-Regel wird aufgehoben. Das heißt: Dann kann jedes Ladenlokal unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen – unter Auflagen zu Abstands-, Zutritts- und Hygieneregeln. Maßstab für die durchzuführende Zugangskontrolle soll ein Kunde pro 10 qm sein. Zudem müssen Auflagen zur Vermeidung vom Warteschlangen beachten werden.

Wie sehen die neuen Regelungen bei „körpernahen Dienstleistungen“ aus?

Auch hier gibt es einen neuen Stand. Folgende Handwerker- und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden kann, können ab 11. Mai 2020 wieder erbracht werden, wenn dabei strenge Hygiene- und Infektionsstandards eingehalten werden: Nagelstudios, Maniküre, Kosmetik und Massage. Friseure und Fußpfleger dürfen ihrer Tätigkeit bereits seit 4. Mai wieder nachgehen. Tätowieren ist bis auf weiteres vorerst unzulässig.

Wie verhält es sich mit Sonnenstudios?

Hier ist neben strikter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln auf eine möglichst kontaktarme Erbringung der Dienstleistung zu achten.

Dürfen Spielhallen und Wettbüros wieder öffnen?

Ja. Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen sowie das Automatenspiel in Spielbanken dürfen wieder betrieben werden – unter den strikten Auflagen zur Hygiene und des Mindestabstands (auch in Warteschlangen). Gegebenenfalls ist die Maskenpflicht umzusetzen.

Was ist mit Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum?

Sie bleiben untersagt.

Was ändert sich an den Schulen zum 11. Mai?

Ab Montag, 11. Mai 2020, kehren an Gymnasien und Gesamtschulen vorrangig die Schülerinnen und Schüler zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. Sollten darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen beziehungsweise Klassen von der Jahrgangsstufe 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase tageweise in einem rollierenden System möglich.

An den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem ein bis zwei Jahrgänge der Klassenstufen 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück. Bis zum Abschluss der dezentralen Prüfungen, die in diesem Jahr die Zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10 ersetzen, erhält die Jahrgangsstufe 10 weiterhin vorrangig Unterricht. Danach wird dieser Jahrgang mit in das rollierende System einbezogen.

Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, werden an den Grundschulen die Jahrgangsstufen 1 bis 4 in einem regelhaften Wechsel mit einem Jahrgang pro Tag wieder unterrichtet. Offener Ganztag und weitere Betreuungsangebote werden parallel zum Unterricht und zur Notbetreuung im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Ressourcen wiederaufgenommen.

Wie an den Grundschulen werden ab dem 11. Mai auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4 an Förderschulen in regelhaftem Wechsel mit einem Jahrgang pro Tag unterrichtet (mit Ausnahme der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung). Zudem sollen nach Möglichkeit Schülerinnen und Schüler aus ein bis zwei Jahrgängen der Klassenstufen 5 bis 9 im rollierenden System an die Schulen zurückkehren.

Alle Regelungen auch zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs an Berufskollegs finden Sie in der Schulmail vom 7. Mai 2020.

Wie sieht es bei Hochschulen aus?

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb bleibt unter Auflagen zulässig. Bibliotheken sind nur unter strengen Schutzauflagen geöffnet. Hochschulmensen sind geschlossen.

Was gilt für außerschulische Bildungseinrichtungen?

Bildungsangebote in Volkshochschulen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und sonstigen außerschulischen Bildungseinrichtungen sind unter Hygiene-, Abstands- und Schutzauflagen bereits zulässig. Ab dem 11. Mai 2020 gilt die Klarstellung, dass sich nicht mehr als 100 Personen in einem Raum aufhalten dürfen.
Hinweis: Ab dem Zieldatum 30. Mai sollen auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen wiedereröffnet werden. Ebenso soll ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wieder möglich sein. Ferienmaßnahmen sollen vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Welche Regelungen gelten für Fahrschulen?

Das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen; es dürfen sich nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer sowie während der Fahrprüfung zusätzlich eine Prüfungsperson oder im Rahmen der Fahrlehrerausbildung ein Fahrlehreranwärter im Fahrzeug aufhalten. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.

Welche Regelungen gelten für Musikschulen?

In Musikschulen ist der Unterricht für Gruppen oder Ensembles mit mehr als 6 Teilnehmern untersagt. In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.

Was ändert sich bei Konzertaufführungen?

In geschlossenen Räumen sind Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen durch die zuständigen Behörden sind unter strengen Vorgaben zu Mindestabständen, Hygieneregeln und Maskenpflicht möglich. Die Zuschaueranzahl von 100 Personen darf nicht überschritten werden. Bei Aufführungen im Freien gelten ebenfalls strikte Hygiene-, Zutritts- und Abstandsregelungen, auch hier sind nicht mehr als 100 Zuschauer zulässig.
Für Proben gelten die Hygieneregeln und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Bei atmungsaktiven Proben (insbesondere Sprechtheater, Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.
Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

Sind Kinos geöffnet?

Nein. Der Betrieb von Kinos ist noch untersagt. Zulässig ist der Betrieb von Autokinos.
Hinweis: Zum Zieldatum 30. Mai soll die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern ermöglicht werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Darf man Ferienhäuser, -wohnungen und Campingplätze wieder benutzen?

Ab 11. Mai 2020 gilt: Der touristische Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist unter Beachtung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder möglich.

Gibt es beim Tourismus noch weitere Erleichterungen?

Ab 11. Mai 2020 gilt: Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Reisebusreisen bleiben allerdings untersagt.
Hinweis: Mit dem Zieldatum 30. Mai (Pfingsten) sollen Thermen, Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Orte wieder öffnen können – unter Auflagen.

Öffnen Hotels wieder?

Ja, ab dem 18. Mai 2020 sollen touristische Übernachtungen von Inländern in Hotels wieder möglich sein. Es gelten strenge Auflagen mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
Hinweis: Mit Zieldatum ab 30. Mai sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Wann öffnen Speisegaststätten wieder?

Ab dem 11. Mai 2020, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots möglich ist. Eine Begrenzung der Öffnungszeiten ist nicht vorgesehen. Hygieneregeln, wie z.B. 1,5 Meter Tischabstand sind einzuhalten. Personen aus zwei Haushalten dürfen gemeinsam an einen Tisch sitzen. Der Gastronomiebetreiber muss die Platzanweisung und eine namentliche Registrierung seiner Gäste sicherstellen. Selbstbedienungsangebote sind nicht zulässig.

Was ist mit Bars, Clubs, Discotheken und Bordellbetrieben?

Sie bleiben geschlossen.

Sind Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt?

Bereits seit 7. Mai ist der Breiten- und Freizeitsport auf Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum zulässig – unter Auflagen. Ab 11. Mai 2020 kann Sport auch wieder in Sporthallen und Kursräumen der Sportvereine durchgeführt werden – ebenfalls unter Auflagen.

Welche Auflagen müssen dazu eingehalten werden?

Der oben genannte Sport- und Trainingsbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Auflagen erfüllt sind: Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden (auch in Warteschlangen). Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Ist der Betrieb von Fitnessstudios wieder gestattet?

Ja, es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (u. a. Mindestabstand zwischen Sportgeräten, Desinfektion der Kontaktflächen nach jedem Gebrauch, Unzulässigkeit des Ausübens von Sportarten mit Körperkontakt).

Gilt beim Hallensport und in Fitnessstudios die Maskenpflicht?

Beim Sport in der Halle besteht keine Maskenpflicht.
Beschäftigte in Fitnessstudios müssen grundsätzlich eine Maske tragen. Kunden wird das Tragen einer Maske außer bei Ausdauersportarten empfohlen.

Dürfen Berufssportler ihrer Tätigkeit nachgehen?

Training von Berufssportlern auf und in von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist zulässig.

Was gilt für den Tanzsport?

Tanzsport kann betrieben werden, soweit sich die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.

Was gilt für Gottesdienste?

Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften können Gottesdienste seit 1. Mai 2020 wieder stattfinden.