Kulturreferat der Stadt Bergkamen weist darauf hin: Finanzhilfen für Kulturschaffende

Das Kulturreferat der Stadt Bergkamen weist darauf hin, dass sich das finanzielle Hilfsprogramm „NRW-Soforthilfe 2020“, das gerade gestartet ist, auch an Künstlerinnen und Künstler richtet. Mit dem Hilfspaket des Bundesund des Landes wird finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen geleistet.

Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Solo-Selbständige – also Selbständige ohne Beschäftigte, Einzelkünstler etc. und Kleinstunternehmenmit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate, bei bis zu 50 Mitarbeiter/inne/n können 25.000 Euri fließen.

Weitere Hilfen sind möglich in Form von Liquiditätshilfen (keine Zuschüsse !) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), über Kurzarbeitergeld oder vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Kultur-
und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht.

https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende können sich außerdem auf den Seiten von überregionalen Kulturinstitutionen informieren, z.B. Deutscher Kulturrat, oder BJKE – Bundesverband der ugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen.
https://www.kulturrat.de/
https://www.bjke.de




Neuregelung des Kinderzuschlags: Bündnis für Familien im Kreis Unna lobt Unterstützungsangebot

Weniger Geld im Portemonnaie wegen der Corona-Krise: Wenn es bei Familien eng wird, kann der Notfall-Kinderzuschlag helfen, die schwierige Zeit zu überbrücken. Darauf weist das Bündnis für Familien im Kreis Unna hin. Reicht das Einkommen nicht für die ganze Familie, kann er beantragt werden. Den Zugang zum Kinderzuschlag hat das Bundesfamilienministerium erleichtert.

„Gerade in der Krise ist es wichtig, die belasteten Familien in den Blick zu nehmen“, sagt Anja Josefowitz, Sprecherin des Bündnis für Familie Kreis Unna. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet und Sonderregelungen zum Notfall-KiZ veröffentlicht. Ab dem 1. April können Familien prüfen, ob sie Anspruch haben.

Welche Fälle sind denkbar?
Durch die Sonderregelungen erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Den Notfall-KiZ können Familien nutzen, wenn der Verdienst nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Eltern

  • Kurzarbeitergeld erhalten
  • selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben
  • weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
  • derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.

Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind. Weitere Informationen und Anträge sind über die Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz abrufbar. Mehr zum Notfall-KiZ gibt es auch unter www.bmfsfj.de/kiz. PK | PKU




Corona-Krise: Regelung für Menschen mit Behinderung

Viele Dienstleistungen musste die Kreisverwaltung aufgrund der aktuellen Corona-Krise einstellen – Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft werden aber grundsätzlich weiterbearbeitet. So können zum Beispiel die Feststellung einer Behinderung und die Ausstellung von Ausweisen weiterhin erfolgen. Bis auf Weiteres sind Rücksprachen allerdings nur telefonisch oder per E-Mail möglich.

Im Kreis Unna leben derzeit rund 105.000 Personen mit einer Behinderung. Für sie bearbeitet der Kreis Unna pro Jahr rund 16.000 Anträge. Dabei geht es um Erstanträge, Änderungsanträge, Nachprüfungen oder Widersprüche. Diese Arbeit wird auch jetzt weiterlaufen.

Erlass des Gesundheitsministeriums
Daher hat das Gesundheitsministerium einen Erlass veröffentlicht. Darin ist geregelt, dass die Feststellung einer Behinderung weiter erfolgen kann. Von schriftlichen Erinnerungen der Haus- und Fachärzte wegen nicht erledigter Befundberichtsanforderungen wird momentan wegen der besonderen Belastungssituation in den Praxen abgesehen.

Untersuchungen der Antragsteller durch den ärztlichen Dienst werden bis auf weiteres ausgesetzt. Wer Fragen zum Verfahren hat, kann sich telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiter der Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Unna wenden.

Erreichbar sind die jeweiligen Ansprechpartner wie im Infosystem www.kreis-unna.de/info unter den Organisationseinheiten / FB 50 – Arbeit und Soziales / 50.4 Schwerbehindertenangelegenheiten angegeben, über die allgemeine Telefonnummer 0 23 03 / 27 – 0 oder per E-Mail an post@kreis-unna.de. Antragsformulare, Erläuterungen und ein Ratgeber sind unter www.kreis-unna.de/schwerbehinderung zu finden. PK | PKU




Wenn Langeweile auf Dummheit trifft – Vandalismus und Umweltzerstörung an der der Freiherr-vom-Stein Realschule

Dieser Baum auf dem Gelände der Freiherr-vom-Stein-Realschule wird die Attacke von Unbekannten nicht überleben. Foto: Stadt Bergkamen

Infolge der Corona – Pandemie sind die Schulen u. Sporthallen bekanntlich geschlossen, bzw. die Schulgelände für Gruppenaktivitäten gesperrt. Nahezu zehn Tage nach Erlass der entsprechenden Allgemeinverfügung des Bürgermeisters zu den Nutzungsbeschränkungen ist es zu einem mehr als bedauerlichen Zwischenfall auf dem Gelände der Freiherr-vom-Stein Realschule gekommen.

Unbekannte haben in der Nacht vom 24. März auf den 25. März einen erst vor wenigen Jahren gepflanzten Laubbaum am Stamm „geschält“. Die Rinde des mittlerweile ca. vier Meter hohen Baumes, welcher seinerzeit als Ersatz für einen aus Krankheitsgründen zu fällenden auf dem Schulgelände gepflanzt wurde, fehlt auf einer Länge von ca. zwei Meter am Stamm.

„Das ist für den Baum das sichere Todesurteil“, attestiert mit Bedauern der städtische Baumfachmann Michael Bartusch. Dieser unsinnige Vandalismus entsetze die Schulverwaltung der Stadt Bergkamen wie die auch Lehrer-und Schülerschaft der Freiherr-vom-Stein Realschule gleichermaßen. Die Missachtung ideeller Werte, wie der Schutz der Natur und der Respekt vor fremden Eigentum bzw. allgemeinen Gütern, passe sicher nicht in diese Zeit der gesellschaftlichen Solidarität und der Achtung des Gemeinwesens. „Gerade die junge Generation hat sich wieder intensiv dem Klima- und Naturschutz zugewandt; umso trauriger ist, dass das offensichtlich noch nicht bei jedem angekommen ist“, stellt kopfschüttelnd die Beigeordnete Christine Busch fest.

Der verursachte Schaden beläuft sich auf ca. 1.000,00 €. Sollten Anwohner oder seinerzeitige Passanten Hinweise zur Aufklärung oder zu den Tätern geben können, wäre das Schulverwaltungsamt der Stadt Bergkamen dafür dankbar.

Hinweise sind dort unter 02307/965-301/-302/-303 oder an die örtliche Polizeidienststelle erbeten.




Lebensmittelindustrie arbeitet am Limit: 2.800 Beschäftigte im Kreis Unna

Damit der Einkaufskorb nicht leer bleibt: Beschäftigte in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk arbeiten aktuell auf Hochtouren. Darauf weist die Gewerkschaft NGG hin. Foto: NGG

Sie sorgen für Nachschub im Supermarkt: Die rund 2.800 Menschen, die im Kreis Unna in der Lebensmittelindustrie arbeiten, leisten in der Coronavirus-Pandemie einen entscheidenden Beitrag dafür, dass Essen und Trinken nicht knapp werden. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Überstunden und Extra-Schichten sind in der Lebensmittelindustrie schon seit Wochen an der Tagesordnung. Die Menschen arbeiten am Limit, damit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka & Co. die Ware nicht ausgeht“, sagt Torsten Gebehart von der NGG-Region Dortmund. Die Politik habe dies erkannt und die Lebensmittelbranche für „systemrelevant“ erklärt. Bei den Beschäftigten allerdings tauchen gerade jetzt viele Fragen auf, so die Gewerkschaft.

„Klar ist, dass die Versorgung mit Lebensmitteln an der Industrie, aber auch am Bäcker- und Fleischerhandwerk nicht scheitert. Wenn Nudelregale einmal leer oder Tiefkühlpizzen ausverkauft sind, dann liegt das vor allem an übertriebenen Hamsterkäufen und an Problemen in der Logistik“, macht Gebehart deutlich. Scharfe Kritik übt der NGG-Geschäftsführer vor allem aber auch an den Vorgaben von Supermarktketten. Die Konzerne forderten von den Herstellern auf der einen Seite, in der Krise noch schneller und noch mehr zu produzieren. Zugleich wolle man die Preise drücken. „Das geht letztlich auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohnehin unter Volllast arbeiten“, so Gebehart.

Da es, wie auch die Politik bestätigt, in der Lebensmittelindustrie derzeit keinerlei Versorgungsengpässe gibt, warnt die NGG vor geplanten einschneidenden Eingriffen in das Arbeitszeitgesetz. „Corona darf nicht dafür herhalten, die Höchstgrenzen bei der Arbeitszeit auszuhebeln. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen haben wir in der Lebensmittelindustrie längst die nötige Flexibilität, um Hochphasen zu stemmen. Sonst wären die Supermarktregale ja längst leer“, betont der Gewerkschafter. Gesetzliche Standards seien wichtig. Sonst leide am Ende die Gesundheit der Beschäftigten: „Wer eine 12-Stunden-Schicht in der Backwarenindustrie hinter sich hat, bei dem steigt die Unfallgefahr“, sagt Gebehart. Das derzeit gültige Arbeitszeitgesetz setze ein klares Limit: nicht mehr als zehn Stunden am Tag und nicht mehr als 60 Stunden pro Woche.

Auch der richtige Arbeitsschutz sei mit Blick auf den laufenden Hochbetrieb in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk „extrem ernst“ zu nehmen. „Die Firmen müssen dafür sorgen, dass genug Schutzkleidung da ist und die Abstandsregeln – etwa an Produktionsstraßen – eingehalten werden. Der Schutz vor Infektionen hat höchste Priorität“, so Gebehart.

Die NGG rät Beschäftigten, die Missstände beobachten oder unter Überlastung leiden, sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat zu wenden. Umfassende ArbeitnehmerInfos zur Coronavirus-Pandemie – von der notwendigen Vorsorge am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber über die Kinderbetreuung und wichtige Azubi-Fragen bis hin zu Fieberkontrollen am Werkstor – hat die NGG online gestellt: www.ngg.net/corona

Mit einer digitalen Demonstration unter dem Motto #GesichterDerKrise gibt die NGG betroffenen Beschäftigten zudem die Möglichkeit, auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Weitere Infos: www.facebook.com/GewerkschaftNGG.