Land NRW ergänzt Corona-Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen mit einem Zuschuss bis 25.000 Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen will diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Eine entprechende Vorlage werden Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper dem Kabinett am Dienstag vorstellen.

Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart: „Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesen Betrieben beschäftigt. Deshalb begrüßen wir die umfassenden Hilfen, die der Bund für KMU und Solo-Selbstständige nun bereitstellt. Wir wollen darüber hinaus die Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten durch direkte Zuschüsse vor Finanzierungsengpässen bewahren und die Voraussetzungen schaffen, dass sie ihr bewährtes Personal behalten können. Nur so können sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben.“

Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Dazu zählen:

  • Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
  • Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
  • Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).

Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente alle Unternehmen und die Ansprechpartner finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: https://www.wirtschaft.nrw/corona




FDP fordert Stundung von Steuern und Abgaben für Bürger und Unternehmen

FDP-Ratsmitglied Angelika Lohmann-Begander möchte in einem interfraktionellen Gespräch die Möglichkeit zinsloser Stundungen von Steuern und Abgaben des Jahres 2020 beraten und beschließen lassen. „Hiermit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eine wesentliche Entlastung erhalten, wenn sie durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben“, teilte sie Bürgermeister Roland Schäfer in einem Schreiben mit.

Angelika Lohmann-Begander: „Bund und Land gehen mit gutem Beispiel voraus und stellen aus den reichlichen Steuereinnahmen der letzten Jahre Millionen und Milliardenbeträge zur Verfügung, um die Wirtschaft zu stützen und den Bürgern z. B. durch Kurzarbeit die Arbeitsplätze zu erhalten.

Viele Kleinstgewerbetreibende stehen fassungslos vor der Frage, wie sie die laufenden Kosten bezahlen sollen, wenn keine Einnahmen mehr in ihre Kassen kommen. Viele Arbeitnehmer können ihren Verpflichtungen durch die geringeren Einkommen bei Kurzarbeit oder unvorhergesehener Arbeitslosigkeit nicht nachkommen.

Da ist jede Hilfe wichtig. Eine bürokratiearme Stundung ohne Zinsen von Grundbesitzabgaben sowie die Reduzierung von Gewerbesteuervorauszahlungen wären die Forderungen der Bergkamener FDP, die möglichst schnell in die Tat umgesetzt werden sollte.“




Leichtathletikvereine verschieben Jubiläumssternlauf in den Herbst

Mit einem Sternlauf in die Marina in Rünthe wollten die Bergkamener Leichtathletikvereine am Sonntag, 26. April, in die Saison 2020 starten und das 10-jährige Bestehen des FLVW Fitnesspark feiern.

Die Leichtathletikvereine haben jetzt jedoch beschlossen, dass die Veranstaltung ausfällt und auf einen noch festzulegenden Termin im Herbst verschoben wird.

Man wird sich dann vor den Sommerferien treffen und als Ersatzveranstaltung einen Saisonabschlusslauf planen, damit zumindest das Jubiläum in diesem Jahr gefeiert werden kann.




Coronakrise: 108 Infizierte im Kreis Unna – In Bergkamen sind tatsächlich nur 11 Personen erkrankt

Die Zahl der Infizierten (aufsummiert) hat sich weiter nach oben entwickelt. Als infiziert eingestuft und erfasst sind am heutigen 23. März 108 Personen. Die Veränderungen in zwei Städten (Bergkamen und Kamen) haben mit einer Bereinigung der Statistik zu tun. So wurden in der Richtung Kreis abgesetzten Infektionsschutzmeldung dem Kreis Unna Personen zugeordnet, die hier z.B. noch gemeldet sind, ihren Wohnsitz, aber in eine andere Kommune (außerhalb des Kreises) verlegt haben.

Hier der aktuelle Überblick:

22.03.2020 23.03.2020 Differenz (+/-)
Bergkamen 13 11 -2
Bönen 1 2 +1
Fröndenberg 4 5 +1
Holzwickede 4 4 0
Kamen 3 2 -1
Lünen 13 17 +4
Schwerte 21 21 0
Selm 19 21 +2
Unna 13 16 +3
Werne 7 9 +2
Gesamt 98 108 +10

Wichtige Rufnummern:

  • Coronavirus-Hotline NRW-Gesundheitsministerium: 0211 / 9119 1001 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr)
  • Coronavirus-Hotline des Bundesgesundheitsministeriums: 030 / 34 64 65 100 und 0800 / 011 77 22 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr )
  • Infotelefon des Kreises Unna: 0800 / 10 20 205 (Montag bis Donnertag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr zu erreichen)
  • Rufnummer zur Vereinbarung von Testterminen:  0 23 03 / 27 – 52 53  (Montag bis Freitag 8.30 bis 13.30 Uhr)
  • Infotelefon (für Unternehmen und Azubis) der IHK zu Dortmund:  0231 / 5417- 444 (zu den Geschäftszeiten)
  • Infotelefon (für Unternehmen) der WFG Kreis Unna: 02303 / 27-1690

PK | PKU




Bürgermeister Roland Schäfer: Party mit Freunden in den eigenen vier Wänden nicht vernünftig

Die Regierung des Landes NRW hat mit Wirkung ab 23.03.2020 eine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus, in der u.a. das Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie geregelt sind, erlassen. Diese Rechtsverordnung ist auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingestellt.

Diese Verordnung ersetzt die bisher durch die Stadt Bergkamen erlassene Allgemeinverfügung, da bis jetzt in der Allgemeinverfügung keine weitergehenden Schutzmaßnahmen vorgegeben werden. „Die Regelungen des Landes halte ich für die Stadt Bergkamen ausreichend. Ich appelliere jedoch an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger sich an diese Vorgaben zu halten, damit nicht noch weitere Einschnitte in das tägliche Leben erfolgen müssen“, so Bürgermeister Roland Schäfer. „In der aktuell sehr ernsten Lage ist die Party mit Freunden in den eigenen vier Wänden nicht vernünftig. Gerade in Mehrfamilienhäusern sollte auch der Schutz des Nachbarn mitgedacht werden.“ Verstärkte Kontrollen, auch in den Abendstunden und am Wochenende, werden von den städtischen Ordnungskräften und der Polizei vorgenommen. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder.

KiTas etc

Ebenfalls hat die Landesregierung entschieden, dass ab Montag, 23.03.2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen. Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Jugendamt. Auf Grund des derzeitigen Schichtbetriebes bittet das Jugendamt um Kontaktaufnahme per E-Mail unter jugendamt@bergkamen.de.
Eine Wochenendbetreuung wird derzeit in Absprache mit den Trägern der Einrichtung organisiert. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihre Einrichtung oder an das Jugendamt.

KFZ-Abmeldungen

Wer sein Fahrzeug abmelden möchte, kann das ab sofort per Post erledigen. Weitere Informationen dazu auf www.kreis-unna.de.

Eisdielen Thekenverkauf

Die neue Verordnung des Landes ermöglicht es nun doch für Eisdielen, einen reinen Thekenverkauf zuzulassen. Diese haben allerdings auch die vorgeschriebenen Vorkehrungen zu treffen wie zum Beispiel Zutrittskontrolle und Einhaltung des Mindestabstandes.




Besenstiel, Desinfektionsmittel, Platzverweise: Coronavirus-Einsätze der Polizei am Wochenende

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Kreispolizeibehörde Unna im gesamten Kreisgebiet besonders am Samstag zahlreiche Einsätze gezählt.

So kam es zum Beispiel gegen 12.40 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern in einer Drogerie-Filiale an der Kampstraße in Kamen. Weil sich ein 41-jähriger Kamener über den zu geringen Abstand eines 46-jährigen Kameners beschwerte, der hinter ihm an der Kasse stand, schlug der 41-Jährige mit einem Besenstiel, den er in der Drogerie kaufen wollte, auf den 46-Jährigen ein. Leicht verletzt wurde der 46-Jährige mit einem Rettungswagen in ein angrenzendes Krankenhaus gebracht. Gegen den 41-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Aus einer Metallbau-Firma an der Edisonstraße in Bönen wurden bereits am Freitag zwischen 17.00 und 21.00 Uhr 20 Liter Desinfektionsmittel entwendet. Hinweise auf Täter liegen nicht vor. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen, die etwas Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich an die Polizei Kamen unter der Rufnummer 02307-921 3220 zu wenden.

Außerdem trafen Einsatzkräfte der Kreispolizeibehörde Unna im gesamten Kreisgebiet immer wieder größere Personengruppen an, die sich unter anderem auf Bolzplätzen, Spielplätzen und in Gemeinschaftsgärten aufhielten. Zum Teil mussten Platzverweise erteilt werden.

Die Kreispolizeibehörde Unna bittet die Bevölkerung im Kreis Unna eindringlich, die neuen Vorschriften zu befolgen, in der aktuellen Situation zu Hause zu bleiben und sich an das Kontaktverbot zu halten. Täglich führt die Kreispolizeibehörde Unna in enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Kommunen kreisweit Schwerpunkteinsätze durch. Die Kreispolizeibehörde Unna leistet Amtshilfe und unterstützt die Ordnungsämter der Städte im Kreis Unna bei der konsequenten Durchsetzung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus. Bei Verstößen werden geeignete Maßnahmen ergriffen, dazu gehören Geldbußen.

„Uns ist bewusst, dass dies keine leichte Situation ist. Aber genau in dieser schwierigen Phase, in der dringend Solidarität gefragt ist, hat unsere Gesellschaft, haben Sie die Chance zu zeigen, dass wir zusammenhalten und dass wir für Bürgerinnen und Bürger einstehen, die stärker gefährdet sind als andere. Denken Sie bitte nicht nur an sich selbst, sondern auch an Ihre Mitmenschen“, betont Landrat Michael Makiolla, Leiter der Kreispolizeibehörde Unna. „Deshalb erneut die Bitte: Bleiben Sie zu Hause! So unterbrechen Sie die Infektionskette und retten Leben.“




Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek: Umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Epidemie

Oliver Kaczmarek

Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren und die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.

Dazu erklärt der heimische  SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek:

„Das Coronavirus stellt uns alle vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der in bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige und Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.

Schutzschirm für Arbeitsplätze
Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.
Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge.
Zusätzlich ermöglichen wir es nun, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Hilfen für Eltern und Familien
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Das Infektionsschutzgesetz soll befristet zum Ende der Schulschließung aber längstens für sechs Wochen nicht mehr nur direkt von der Krankheit betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mittelbar betroffen sind, da sie mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.
Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit-/Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das ihm in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So sind Familien gegen übermäßige Einkommenseinbußen gesichert.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommenseinbußen haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit gemindert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

Stabilisierung von Unternehmen
Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. So soll ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen geknüpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfW-Sonderprogramme refinanziert werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.
Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung von Unternehmen mit Liquidität zu verbessern, werden außerdem bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.
Außerdem soll die Fortführung von Unternehmen ermöglicht und erleichtert werden, die infolge der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder insolvent geworden sind. Hierzu wird für diese Fälle die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Flankierend soll das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, für einen dreimonatigen Übergangszeitraum eingeschränkt werden.

Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen
Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten, bei bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder beziehungsweise Kommunen erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.

Schutz von Mieterinnen und Mietern
Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.
Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.
So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen.
Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht:
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 12 Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für 6 Monate weiterbewilligt.
In den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Stärkung von Krankenhäusern
Krankenhäuser werden mit Milliardenhilfen dabei unterstützt, die erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Krankenhäuser Einnahmeausfälle haben, weil sie planbare Operationen oder Behandlungen verschieben, um Kapazitäten freizuhalten, bekommen sie dafür einen finanziellen Ausgleich. Daneben erhalten die Krankenhäuser einen Bonus für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen, zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.
Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann. Zum anderen sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Diese Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert wird, sondern auch erheblichen Zusatzeinnahmen entstehen.
Wenn die Bundesregierung künftig die Feststellung trifft, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und etwa die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen.

Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Um die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen sind, machen es erforderlich, Kredite zur Finanzierung der Belastungen in Höhe von rund 156 Mrd. Euro aufzunehmen. Damit würde die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung darüber liegt beim Deutschen Bundestag, der darüber am Mittwoch abstimmt.“




WFG schaltet Krisentelefon + Zweite Hotline beim Jobcenter

Die kreiseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) hat ebenfalls auf die Corona-Krise reagiert. Unter www.wfg-kreis-unna.de finden sich ab sofort regelmäßig aktualisierte Informationen zu

Kurzarbeitergeld
Liquiditätshilfen
wesentliche Schritte zur Krisenprophylaxe und –Krisenbewältigung.

Für weitergehende Fragen hat die WFG Kreis Unna ein Krisentelefon eingerichtet: 0 23 03 / 27 – 16 90.

Das Jobcenter baut seinen Telefonservice weiter aus. Neben der bekannten Hotline-Nummer 0 23 03 / 25 38-0 ist noch die 0 23 03 / 25 – 22 22 freigeschaltet.

Anliegen können auch per E-Mail an jobcenter-kreis-unna@jobcenter-ge.de geschickt werden. Dafür steht eine vollständig auszufüllende Dokumentenvorlage zur Verfügung. Sie ist unter www.jobcenter-kreis-unna.de abrufbar.

Arbeitslosengeld II-Anträge, Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen können, nach einer einfachen Registrierung, auch über die Online-Plattform www.jobcenter.digital ausgefüllt und weitergeleitet werden. PK | PKU




Sonderreglung Zulassungsstelle: Abmelden von Fahrzeugen via Postweg

Die Kreisverwaltung hat seit 18. März für Publikumsverkehr geschlossen. Das betrifft auch die Zulassungsstelle. Wer sein Fahrzeug allerdings lediglich abmelden möchte, kann das ab heute auch ohne Besuch im Kreishaus erledigen. Dafür notwendig sind ein Zugang zur Internetseite kreis-unna.de, ein funktionierender Drucker sowie stabiles Verpackungsmaterial zum Versenden der Kennzeichen.

Das Formular zur Stilllegung des Fahrzeugs ist als PDF-Datei zum Downloaden auf kreis-unna.de (Suchbegriff: Anträge und Formulare, Kategorie „Straßenverkehr“, „Zulassungsvollmacht“) hinterlegt. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Für die Stilllegung des Fahrzeugs benötigt werden außerdem:

Zulassungsbescheinigung (Teil 1) im Original
Kennzeichenschild(er)
Angabe einer Rücksendeanschrift.

Es können ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet werden. Der Personalausweis wird hierfür nicht benötigt.

An die Rücksendeanschrift wird die entwertete Zulassungsbescheinigung versendet. Die Kennzeichen werden nicht zurück geschickt. Die entstandenen Gebühren werden in Form eines Gebührenbescheides der Rücksendung beigefügt.

Falls das identische Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwendet werden soll, ist eine Neuprägung bei einem Schildermacher nötig.

Ausnahmereglung zur Eindämmung des Infektionsrisikos
Die Möglichkeit der Beantragung auf dem Postweg gilt ausschließlich für die Zeiten der Schließung der Kreisverwaltung Unna zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus. Damit sollen betroffene Bürger nicht durch die Zahlung von Kfz-Steuern und Haftpflichtversicherungsbeiträgen, bei nicht genutzten Fahrzeugen zusätzlich belastet werden. Eine Ausweitung auf weitere Zulassungsvorgänge ist nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen. PK | PKU




Ein Elternteil als Schlüsselperson reicht: Land weitet Kinderbetreuung aus

Sie arbeiten im medizinischen Bereich, organisieren die Versorgung oder halten das ÖPNV-Angebot aufrecht. In der Coronakrise stellen sogenannte Schlüsselpersonen die kritische Infrastruktur sicher. Sind sie auch Eltern, sollen sie ihre Kinder währenddessen gut betreut wissen. Deshalb haben Erziehungsberechtigte ab sofort auch dann Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder, wenn nur ein Elternteil eine vom Arbeitgeber bescheinigte Schlüsselfunktion hat.

Die vom Land am Freitag getroffenen Regelungen gelten ab sofort bis einschließlich 19. April für alle Wochentage, also bei Bedarf auch samstags und sonntags (Ausnahme Karfreitag bis Ostermontag).

Für den Kreis als Schulträger greift dies für die

Sonnenschule (Kamen) und
Regenbogenschule (Standorte in Bergkamen und Fröndenberg/Ruhr)

sowie jeweils für die Klassen 1 bis 6 der

Friedrich-von-Bodelschwinghschule (Bergkamen)
Karl-Brauckmann-Schule (Holzwickede)

und für die Klassen 5 und 6 im

Förderzentren Mitte (Unna) und
Förderzentrum Nord (Standorte in Lünen und Selm).

Antragsformular zum Download:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf.

Aktualisierte Infos des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Ausweitung der Betreuung durch Kita oder Tagespflege
Sind die zu betreuenden Kinder noch nicht in der Schule, sollen die Eltern direkt Kontakt mit ihrer Kita bzw. den Tagespflegpersonen aufnehmen. Klappt das nicht, können sich Eltern aus Bönen, Holzwickede und Fröndenberg/Ruhr an ihre Ansprechpartner beim Kreis als das für die drei Kommunen zuständige Jugendamt wenden. Sie können auch eine E-Mail senden an kita@kreis-unna.de.

Neu ist, dass auch dann Anspruch auf eine Kinderbetreuung besteht, wenn bisher kein Betreuungsvertrag bestand, ein Elternteil aber eine vom Arbeitgeber bescheinigte Schlüsselfunktion hat. Auch in diesem Fall läuft die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt per E-Mail an kita@kreis-unna.de.

Aktualisierte Infos des Familienministeriums
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200320_faqbetretungsverbot_betreuung_von_kindern_schluesselpersonen_stand_19.00.pdf PK | PKU




Absage der 1. Mai-Kundgebungen 2020


Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus zwingt auch die Gewerkschaften in der Region zu einer historisch einmaligen Entscheidung: „Schweren Herzens müssen wir die Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen zum 1. Mai dieses Jahres leider absagen“, heißt es in einer Erklärung des DGB NRW.

„Die Corona-Pandemie bedeutet ein Leben im Ausnahmezustand: Viele Menschen können nicht zum Arbeitsplatz, Kinder nicht in die Schulen und Kitas, wir sehen unsere Verwandten nicht mehr, unsere Freundinnen und Freunde, unsere Kolleginnen und Kollegen. Viele sorgen sich um ihre Existenz. Aber wir können auch beobachten: Überall erblühen neue Formen der Solidarität, wie Nachbarschaftshilfen, Einkaufsgemeinschaften oder Jugendorganisationen, die alte Menschen und andere Hochrisiko-Gefährdete unterstützen. Künstlerinnen und Künstler zeigen ihre Kunst im Netz, Museen öffnen virtuell, Schulen entwickeln innovative Lehrmethoden.

Hier zeigt sich, dass das diesjährige Motto des DGB – „Solidarisch ist man nicht alleine“ – lebt. Solidarität heißt aber in diesem Jahr vor allem: Abstand halten! Im nächsten Jahr werden wir dann wieder mit vielen Menschen gemeinsam die Straßen und Plätze füllen und den 1. Mai feiern: Das – weltweit – größte Fest der Solidarität.“