Eher harmlos – trotzdem: Gefängnis
von Andreas Milk
Auch vergleichsweise harmlose Straftaten können Gefängnis bedeuten – je nach dem, wie die Vorgeschichte der oder des Angeklagten aussieht: Eine Erfahrung, die ein Mann und eine Frau aus Bergkamen diese Woche vor dem Kamener Amtsgericht machen mussten.
Die Frau (47) war in Kamen auf einem Roller erwischt worden. Der fuhr schneller als die führerscheinfreien 25 Kilometer pro Stunde – und das war das Problem: Einen Führerschein besaß sie nicht. Ein Polizist stoppte sie bei einer Kontrollaktion. Im Prozess sagte er als Zeuge aus. Er halte so ziemlich jeden Roller an – und die „Trefferquote“ gebe ihm recht. Allein 2019 habe er rund 90 Anzeigen geschrieben, weil mit Fahrer und/oder Gefährt etwas nicht stimmte. Zurück zu der erwischten Frau: Die Liste ihrer Vorstrafen ist lang – unter anderem wegen Eigentumsdelikten. Aus Berlin sei sie hergezogen, sich ein neues Leben aufzubauen, erklärte sie dem Richter. Dass sie den Roller nicht fahren durfte, habe sie nicht gewusst; inzwischen habe sie ihn verkauft. Das Urteil: drei Monate Haft, ohne Bewährung.
Von einem neuen Leben sprach auch der angeklagte Mann (39). Sein Vergehen: Online-Verkauf von Pokémon-Karten, die er gar nicht hatte – für die er aber im April 2019 eine dreistellige Summe kassierte. Der geprellte Käufer erstattete Anzeige. Wieder gab es eine Vielzahl von Vorstrafen. Heute kriege er sein Leben anständig auf die Reihe, beteuerte der Bergkamener: Er habe seine Drogensucht besiegt, einen neuen Job, werde bald heiraten und Vater sein. Und trotzdem: wieder drei Monate Haft, wieder ohne Bewährung. Der Angeklagte rede zwar davon, dass alles anders werde, so der Richter. Etwas Handfestes unternommen habe er aber noch nicht – zum Beispiel, den Schaden wieder gut zu machen.
Letzte Chance für beide Angeklagte: Berufung einlegen vor dem Landgericht Dortmund. Bis dann dort verhandelt wird, vergehen in der Regel wenigstens zwei bis drei Monate: Zeit, sich um Argumente für eine mildere Strafe zu kümmern.