Öffentlichkeitsfahndung mit Foto nach Fahrrad-Klau beim Globus

Wer kennt diesen Mann? Fotos: Kreispolizei Unna

Am 21.11.2018 entwendete ein noch unbekannter Täter ein Mountainbike der Marke McKenzie/Hill, das verschlossen vor dem Globusbaumarkt an der Geschwister-Scholl-Straße in Bergkamen stand. Auf einer Videoüberwachung ist zu erkennen, dass der unbekannte Mann um 14:50 Uhr das verschlossene Fahrrad wegträgt.

Der Mann kann wie folgt beschrieben werden: ca. 25 Jahre alt, schwarzer Vollbart, südländisches Aussehen, bekleidet mit beiger Hose, schwarzen Turnschuhen, einer Winterjacke mit Camouflage Muster und einer grauen Mütze. Auf Beschluss des Amtsgerichts Hamm veröffentlicht die Polizei nun Fotos des Tatverdächtigen.

Wer kennt die abgebildete Person? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.




Josef Hovenjürgen MdL beim CDU-Kreisvorstand: „Diese Wahl muss ein Referendum für Europa werden!“

Der CDU-Kreisvorstand – Ganz links: Marco Morten Pufke, CDU-Kreisvorsitzender; 2. von links: Josef Hovenjürgen MdL, Generalsekretär der CDU NRW.                                                                                                                    Foto: Martin Gerling, CDU

Europa- und Kommunalwahl, Grundsatzprogramm, Mitgliederentwicklung und etliche weitere Themen standen am Freitag und Samstag auf dem Programm des CDU-Kreisvorstands. Die 30-köpfige Gruppe hatte sich in Klausur begeben, um in Ruhe über anstehende Aufgaben und Herausforderungen zu sprechen.

Mit einem Rundumschlag des Generalsekretärs der CDU NRW, Josef Hovenjürgen MdL, startete der Freitagabend. Hovenjürgen betonte nachdrücklich die Bedeutung der Europawahl im Mai: „Wenn Leute nicht zur Wahl gehen, dann wachen sie womöglich am Tag danach unter veränderten Bedingungen auf – siehe Großbritannien.“ Der Brexit sei nur durch das Daheimbleiben vieler Wähler möglich geworden. Bis einschließlich 26. Mai müsse auch die CDU alles daransetzen, die Menschen an die Urne zu bringen, denn: „Die demokratischen und zukunftsgerichteten Kräfte innerhalb der EU brauchen dringend Unterstützung.“

Hovenjürgen sprach außerdem die schwierige Frage der Straßenbaubeiträge an. Hier werde an einem klaren Regelwerk gearbeitet, welches auf die Belange sowohl der Bürger als auch der Kommunen Rücksicht nehme. Der SPD warf der Generalsekretär vor: „In den Jahren der Regierungsverantwortung hat man sich bei dieser Sache um nichts gekümmert. Jetzt soll die NRW-Koalition aus CDU und FDP das Problem möglichst vorgestern lösen.“

Für die Kommunalwahl im September 2020 zurrte der CDU-Kreisvorstand am Wochenende einen vorläufigen Fahrplan fest. Die Christdemokraten stellen sich darauf ein, dass die Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen wegfallen wird. Bereits 2009 hat der Verfassungsgerichtshof NRW die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bestätigt. Die Erfahrung zeige außerdem, merkte Kreisvorsitzender Marco Morten Pufke an, dass die Beteiligung an den Stichwahlen regelmäßig erheblich geringer sei als beim ersten Wahlgang.

Pascal Schoppol, Kreismitgliederbeauftragter, präsentierte am Samstagmorgen Daten zur Mitgliederentwicklung und berichtete aus entsprechenden Landes- und Bundeskonferenzen. Alle Christdemokraten sind bei der Erarbeitung eines neuen Grundsatzprogramms gefordert. Aus der Zuhör-Tour der damaligen Generalsekretärin und heutigen Bundesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer sind 144 Leitfragen hervorgegangen, deren Beantwortung in das Papier einfließen wird. Der CDU-Kreisvorstand hat Arbeitsgruppen gebildet und wird sich als Gremium aktiv in diesen Prozess einbringen.




Erfolgreiche Premiere 2019 für „Intakt“-Ensemble

„Mambo“ von Herbert Grönemeyer gehört ebenfalls zum Repertoire von Intakt. Foto: Martin Weber

Im voll besetzten Bonhoeffer-Zentrum in Werne spielten und sangen sich am Sonntag neun Musiker in die Herzen der Zuhörer.

Schon der Auftakt „Theater, Theater“ (von Katja Ebstein), vorgetragen mir facettenreicher Choreographie, zog das Publikum in seinen Bann. Bei „Küss die Hand, schöne Frau“ (EAV) zogen die Interpreten schauspielerisch alle Register. Aus einem fetzigen a-Cappella-Ensemble bei „Girls, Girls, Girls“ wurde im Handumdrehen ein Orchester, das stoisch „Da, Da, Da“ aus dem Genre Neue Deutsche Welle vortrug. Die permanenten Metamorphosen ermöglichten ebenso authentisch Stücke aus Musicals und Opern, wie das aktuelle, nachdenkliche „Ist Da Jemand“ (Adel Tawil) oder Saxophon Einlagen.

Das Publikum war vom ca. zweistündigen Programm begeistert. Wer den Rausch auch gerne erleben möchte, kann dies am Sonntag, den 31.03.2019, um 17 Uhr im Bürgerhaus in Selm, Willy-Brandt-Platz 2. Der Eintritt ist frei.




Perspektive für Eltern und pflegende Angehörige: Ausbildung in Teilzeit

Insbesondere für Eltern bietet die Ausbildung in Teilzeit eine gute Möglichkeit, um Familie und Beruf miteinander zu vereinen. Aber auch für pflegende Angehörige ist diese Form der Ausbildung eine Alternative, um einen Einstieg ins Be-rufsleben zu finden. Wer sich eine Ausbildung in Teilzeit vorstellen kann, ist herzlich zum Casting am 13. März 2019 eingeladen.

In den Räumlichkeiten des Bildungsträgers IN VIA Unna e.V. (Südring 17, Unna) findet am 13. März 2019 um 10.00 Uhr ein Casting für die Teilnahme am Projekt TEP (Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektive öffnen) statt. Interessierte Elternteile und pflegende Angehörige können sich hier nicht nur informieren, sondern auch gleich für die Teilnahme an TEP bewerben. Im Rahmen des Projekts unterstützt der Bildungsträger IN VIA Unna e.V. Bewerber im gesamten Kreisgebiet dabei, eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können.
Das Projekt TEP wird vom Jobcenter Kreis Unna, der Agentur für Arbeit Hamm, den Kammern sowie von den Regionalagenturen vor Ort begleitet und finanziell durch den Europäischen Sozial Fond und das Land Nordrhein-Westfalen unter-stützt. Seit 2014 konnten mit Hilfe des Projekts 26 interessierte Bewerberinnen und Bewerber in eine (Teilzeit-)Ausbildung vermittelt werden.

Ziel ist es, Elternteilen, aber auch Menschen, die durch die Pflege von Angehörigen zeitlich eingeschränkt sind, eine Perspektive für berufliche Qualifikation zu bieten.

Weitere Informationen erteilt IN VIA Unna e.V. auch telefonisch unter 02303 9861214. Interessierte Unternehmen können sich ebenfalls an diese Rufnummer wenden.




Preisgekrönter Solist bei Sinfoniekonzert: usik aus Böhmen und Mähren

„Wir Tschechen sind ein singendes Volk.“ Das sagte einst der Komponist Bedřich Smetana. Zusammen mit Leoš Janáček und Antonín Dvořák gehört er zu den berühmtesten Söhnen Tschechiens sowie zu den renommiertesten Komponisten international. Ganz im Zeichen dieser Künstler steht das 7. Sinfoniekonzert am Mittwoch, 6. März um 19.30 Uhr (Einführung ab 19 Uhr) in der Konzertaua Kamen.

Auf dem Programm der Neuen Philharmonie Westfalen stehen Smetanas Ouvertüre zu „Libussa“, Dvořáks Konzert für Violoncello und Orchester h-moll op. 104 sowie Janáčeks „Sinfonietta“ op. 60. Außerdem kann sich das Publikum auf das „Scherzo fantastique“ op. 25 von Josef Suk freuen, der die rhythmische Kraft der tschechischen Folklore mit der Klangfarben-Raffinesse der Franzosen kombinierte.

Identifikation durch Musik
Im nationalen Selbstfindungsprozess der Tschechen spielte die Musik eine wichtige Rolle. Smetanas Oper „Libussa“ handelt von der Stammmutter des böhmischen Herrschergeschlechts. Libussa betritt die Szene mit einer mächtigen Blechbläserfanfare. Diese war später Vorbild für Leoš Janáček „Sinfonietta“, eine brodelnde Hymne an die Unabhängigkeit der jungen Tschechoslowakei.

Der dritte im Bunde der großen tschechischen Drei ist Antonín Dvořák, der die bezaubernde Volksmusik seines Landes veredelte. Dvořáks Cellokonzert ist ein Meilenstein. „Hätte er gewusst, dass man so für dieses Instrument schreiben kann, hätte er längst ein Cellokonzert komponiert“ – sagte Johannes Brahms.

Echo-Preisträger am Violoncello
Dirigiert werden die Sinfoniker von Roman Brogli-Sacher, Chefdirigent des chinesischen Jiangsu Symphony Orchestra. Als Solist dabei ist Julian Steckel (Violoncello). Er gehört zu den profiliertesten Cellisten seiner Generation und erhielt 2012 den Echo Klassik für seine Einspielung der Cellokonzerte von Korngold und Goldschmidt.

Karten gibt es im Kulturbereich des Kreises Unna unter Tel. 0 23 03 / 27-14 41 und per E-Mail an doris.erbrich@kreis-unna.de. Sie kosten zwischen 12 und 24 Euro (ermäßigt 9 bis 21 Euro) und liegen nach Vorbestellung an der Abendkasse bereit. Weitere Informationen zum Konzert gibt es unter www.neue-philharmonie-westfalen.de. PK | PKU




TuRa-Wasserfreunde sehr erfolgreich beim 43. Kamener Hallenschwimmfest

Die erfolgreichen Wasserfreunde in Kamen. Foto: Karsten Kaminski

Die 2. Mannschaft und die Alternativ Mannschaft der Wasserfreunde TuRa Bergamen starteten am vergangenen Wochenende sehr erfolgreich beim diesjährigem Kamener Hallenschwimmfest. Alle Aktiven erreichten persönliche Rekorde. Es gab 32 persönliche Bestzeiten und unser Team gewann 23 Goldmedaillen, 13 Silbermedaillen und 10 Bronzemedaillen.

Der Wettkampf startete am Samstag mit einem Alternativen Wettkampfteil, wo Kinder ohne Lizenz starten durften, um ein wenig Wettkampfluft zu schnuppern. Hier nahmen 15 Kinder teil und Alicja Tomczak, Laura Cieschowitz und Julian Krämer erschwammen sich in der Offenen Klasse sogar den Sieg. Dazu gab es noch 2 mal Silber und 3 mal Bronze für Justus Panberg, Rishi und Navin Keetheswaran . Da die Wertung nur in der Offenen Klasse war, bekamen alle Kinder die mitgemacht haben, eine Goldmedaille.

Erfolgreichster Schwimmer war Yannick von der Heide (2009) mit 5 mal Gold und 1mal Silber. Er wurde Erster über 200 Rücken, 50 Rücken, 100 Freistil, 100 Rücken, 50 Freistil und zweiter über 50 Brust.
Ebenfalls sehr erfolgreich war Noah Mo Krause (2008). Er holte 4x Gold über 100 Rücken, 100 Freistil, 100 Brust und 50 Rücken.

Elias Noel Kaminski (2009) gewann Gold über 50 Brust, 100 Brust und 200 Freistil, Silber über 50 Freistil und Bronze über 100 Freistil und 50 Rücken.
Mika Tom Krause (2011) freute sich über Gold für 100 Rücken, 100 Freistil und 50 Rücken.
Aksaya Amirthalingam (2011) erschwamm sich eine Gold Medaille über 100 Freistil und jeweils eine Silber Medaille über 50 Brust, 50 Freistil und 50 Rücken.
Mika Rinne (2011) erhielt eine Goldmedaille über 50 Brust und eine Silbermedaille über 50 Freistil und 100 Freistil.
Kaan Aydin (2008) erkämpfte sich Gold über 50 Brust, Silber über 100 Brust und Bronze über 100 Rücken.
Lina Antonia Gruner (2009) erhielt Silber über 100 Rücken, 100 Freistil und 50 Rücken.

Außerdem gewannen Mila Fee Krause (2011) Gold über 100 Rücken und Bronze über 100 Freistil, Lina- Julie(2008) Gold über 200 Rücken und Bronze über 50 Brust, Thalia Simon (2006)Bronze über 50 Brust und Lisa Marie Ebel (2006) Bronze über 50 Rücken.

Die erfolgreiche Mannschaft komplettierten mit vielen persönlichen Bestzeiten
Lysette Grieger (2010) und Lena Slaby (2010).

Alles in allem konnte der Trainer Lukas Polley mit seiner Mannschaft sehr zufrieden sein.




Bürgerinitiative gegen die L821n hält den Planfeststellungsbeschluss für nicht rechtmäßig

Die Bürgerinitiative gegen den Bau der L821n hat jetzt noch ein Mal ein Schreiben an Parteien und Behörden verschickt. Darin stellt sie fest, dass sie den Planfeststellungsbeschluss für die geplante Ortsumgehung für nicht rechtmäßig hält, weil er die Starkregenereignisse in den zurückliegenden Jahren nicht berücksichtigt. Gleichzeitig begrüßt sie, dass der Stadtrat am Donnerstag über dieses Thema diskutiert. Hier hat die SPD-Fraktion einen Antrag vorgelegt, in dem unter anderem der Verzicht auf die Rodungsmaßnahmen wegen dieser noch ungeklärten Wasserprobleme gefordert wird.

Hier das Schreiben der Bürgerinitiative im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erinnern an folgenden Sachverhalt:

Die Planungsgrundlagen hinsichtlich der hydraulischen Berechnungen zur Entwässerung der Straße berücksichtigen derzeit Regenereignisse bis ca. 1992. Somit können die in den letzten Jahren vermehrt und deutlich intensiveren Regenereignisse nicht in die Planungen eingeflossen sein. Des Weiteren basiert die zur Zeit noch gültige und aktuelle hydraulische Berechnung darauf, dass die geplanten Mulden und Rigolen Systeme d. Gr. n. allesamt miteinander verbunden sind und entsprechende Notüberläufe in planmäßig dimensionierten Rohrleitungen zur Einleitung in das Entwässerungssystem Kuhbach zwingend vorzusehen sind, u. a., da ja bekanntermaßen die Versickerungsfähigkeit des Geländes als gering einzustufen ist. Rigolen sind im Übrigen im Bereich der Straße auch nicht überall statthaft, da höhenmäßig der notwendige Abstand zu den Grundwasserschichten nicht eingehalten werden kann. Dies ist detailliert in dem Bodengutachten, welches der Planfeststellung anhängig ist, nach zu lesen.

Eine natürliche Entwässerung in Gänze der neu hinzukommenden versiegelten Flächen war zum Zeitpunkt der damals laufenden Planungen ohne Berücksichtigung der aktuellen Regenereignisse schon nicht möglich.

Unseren Informationen folgend stellen wir nachfolgend dargelegtes Scenario zur Diskussion:

Gegenüber der ursprünglichen Planung werden sich weiterhin vermehrt Regenereignisse mit höheren Niederschlagsmengen ergeben. Dies sollte u. E. unbestritten sein, da wissenschaftlich hinterlegt.

Erhöhte Regenmengen erfordern Maßnahmen:

1-     Gegenüber der ursprünglichen Planung ein größerer Anteil an Rigolen.

Dies wird auf Grund der allgemeinen Höhensituation Mulden-Grundwasserspiegel und der geringen Versickerungsfähigkeit der Bodenschichten nicht möglich sein.

2-     Weiträumiger angelegte Mulden mit entsprechend vergrößertem Stauraum.

Dies kann auf Grund der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Flächen nicht möglich sein.

3-     Ein neu zu planendes und zu errichtendes Regenrückhaltebecken wäre aus unserer Sicht ebenso nicht konform zu den Planungsgrundlagen, welche dem Planfeststellungsbeschluss anhängig sind.

4-     Da Punkte 1-3 d. G. n. nicht zum Tragen kommen können, bliebe die Möglichkeit, ggf. die Überläufe in das Entwässerungssystem Kuhbach entsprechend größer zu dimensionieren.

Uns wurden dagegen Informationen übermittelt, dass der Lippeverband grundsätzlich überhaupt keinen zusätzlichen Einleitungen an Regenwasser in dem Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg zustimmen werde.

Diese Aussage können wir selbstverständlich nicht überprüfen und überlassen das den fachlich zuständigen Instanzen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in naher Zukunft die Entwässerung weiterer versiegelter Flächen, hier der Bereich Heideschule, Siedlungsbebauung Buchfinkenstraße/Hauptfriedhof letztendlich auch über das Entwässerungssystem Kuhbach erfolgen muss, ist diese Aussage durchaus nachvollziehbar.

In diesem Zusammenhang möchten wir eine mittlerweile veröffentlichte  Darstellung hinsichtlich der Entwässerungsproblematik der L821n kommentieren:

Richtig ist zunächst einmal, dass die neue Straße keine zusätzlichen Niederschlagsmengen generiert, bezogen auf eine Grundfläche „X“.

Diese Grundfläche „X“ kann in unbebautem, nicht versiegeltem, Zustand eine bestimmte Menge Niederschlagswasser aufnehmen und versickern lassen.

Wird in diesem Fall die Straße gebaut, reduziert sich die Grundfläche „X“ um die versiegelte Fläche „Y“. Zu der versiegelten, wasserundurchlässigen Fläche zählt man üblicherweise die Asphaltfläche der Straße, befestigte Fuß- und Radwege, neu errichtete Böschungen sowie den notwendigen Arbeitsraum rechts und links neben dem Bauwerk, dieser ist bedingt durch den Fahrbetrieb der Baufahrzeuge für längere unbestimmte Zeit ebenso als „hoch verdichtet“ und nicht versickerungsfähig anzusehen.

Es ergibt sich somit eine versickerungsfähige Fläche X – Y = Z. Diese Fläche „Z“ wird in dem Umfeld der geplanten L821n nicht in der Lage sein, das auf die Fläche „Y“ niedergehende Niederschlagswasser  „zusätzlich“ in Gänze aufzunehmen.

Folglich wird sich dieses „zusätzliche“ Niederschlagswasser über das geplante Rigolen- und Muldensystem an der tiefsten Stelle, der sowieso bereits kritische Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg, sammeln. Die Art und Weise der Einleitung in das Entwässerungssystem Kuhbach wird aus unserer Sicht primär entscheidend dazu beitragen, inwieweit mit zusätzlichen  Hochwasserrisiken, hervorgerufen durch den Neubau der Strasse, dort zu rechnen ist.

Uns erscheint die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n aus v. g. Gründen äußerst fraglich.

Im Rahmen unserer generellen Nachfragen zur Entwässerungsproblematik beim geplanten Bau der L821n, wurde grundsätzlich bestätigt, dass es offensichtlich bislang keinen Lösungsansatz gibt, die Entwässerung der Straße unter Berücksichtigung der aktuellen Regenereignisse und auf Grundlage des Planfeststellungsverfahrens fachgerecht zu realisieren.

Dazu teilte uns in einer E-Mail vom 08.02.2019 die Bezirksregierung Arnsberg sinngemäß folgendes mit:

1-     Das Problem ist bekannt.

2-     Straßen NRW wird in direkter Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde das ursprüngliche Entwässerungskonzept zum Planfeststellungsverfahren untersuchen und überarbeiten

3-     zu gegebener Zeit wird Straßen NRW das Ergebnis der Untersuchungen der Bezirksregierung mitteilen.

4-     Nach Prüfung derselben durch die Bezirksregierung Arnsberg wird über einen möglicherweise erforderlichen Änderungsbeschluss entschieden

 Straßen NRW hat dem zu Folge mittlerweile öffentlich bestätigt, dass die aktuelle Hochwassersituation  (das Gelände ist als ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet deklariert) bisher in den Planungen zur Entwässerung der Straße nicht berücksichtigt worden ist (siehe WDR-Lokalzeit vom 11.02.2019), da die Planungen älteren Datums seien. Die notwendigen Lösungen der aktuellen Entwässerungsproblematik sollen im Rahmen der Ausführungsplanung gefunden und in die selbige eingearbeitet werden.

Wir halten diese Vorgehensweise für äußerst bedenklich, zumal dieses Projekt ein erhebliches Investitionsvolumen beinhaltet und für die Realisierung derartiger Projekte werden zusätzlich notwendige, bisher nicht einkalkulierte, Maßnahmen bekanntlich die Kosten weiter in die Höhe treiben. Grundsätzlich muss eine Entwurfsplanung bereits den Status einer technisch realisierbaren „Möglichkeit zur Ausführung“ vorweisen. Dies ist hier nicht gegeben, die aktuelle Entwurfsplanung bzw. die dem Planfeststellungsbeschluss anhängigen Unterlagen sind in der Form nicht ausführbar.

Schon allein aus diesem Grunde erscheint uns die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n äußerst fraglich.

 Weitere Recherchen durch uns haben dazu ergeben, dass Straßen NRW im Zuge der Planfeststellung zur L821n hätte durchaus erkennen können, denn der gesamte Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg entwickele sich möglicherweise zu einem brisanten Hochwassergebiet. Ebenso wurde die vor Jahren erfolgte Renaturierung des Kuhbachs, mit weitreichenden Änderungen des Entwässerungskonzeptes der Stadt Bergkamen, in den Planungen zur Entwässerung nicht berücksichtigt. Auch hier stellt sich die Frage, ob nicht möglicherweise, auf Grund des üblicherweise bei derartigen Maßnahmen langen Planungsvorlaufes, eine Berücksichtigung derselben hätte erfolgen können und müssen.

Unbestritten dürfte sein, dass im Rahmen einer allgemeinen Hinweispflicht von Seiten der planenden Instanzen der Bezirksregierung in diesem Fall gegenüber, entsprechende Informationen hätten weitergegeben oder möglicherweise sogar Bedenkenanmeldungen bezüglich der Ausführung, auf Grund der sich in wesentlichen Teilbereichen völlig geänderten Planungsgrundlagen, an die Bezirksregierung hätten erfolgen müssen, zumal nach unserem Kenntnisstand dem Planfeststellungsverfahren bzw. –beschluss ein Gerichtsverfahren anhängig war, welches erst im Jahre 2015 beendet wurde.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass von der Bezirksregierung Arnsberg eine „Hochwasserrisikokarte Kuhbach“, welche u.a. den Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg darstellt, bereits im Jahre 2013 erstellt und im Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Des Weitern haben die Wasserbehörden das betroffene Gebiet 2016 zum Hochwasserrisikogebiet erklärt.

Der weitaus größere Teil der Entwässerung der Straße aus nördlicher, sowie südlicher Richtung, wird genau diesen besonders sensiblen Bereich des ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet treffen.

Dem in den letzten 3 Absätzen dargestellten Sachverhalt folgend, erscheint uns auch hier die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n äußerst fraglich.

Sicherlich stellt sich die Frage, da sich unseres Erachtens die Basisparameter hinsichtlich der Entwässerungsplanung grundlegend und wesentlich geändert haben: 

Ist Straßen NRW möglicherweise seiner Hinweispflicht gegenüber seines Auftraggebers, die Bezirksregierung Arnsberg, nicht nachgekommen?

Straßen NRW ist ein Fachunternehmen, welches grundsätzlich die Pflicht und Schuldigkeit hat, seinen Auftraggeber, hier die Bezirksregierung, entsprechend zu informieren, wenn sich die Basis der Planungsunterlagen ändert.

Alle Planer sind angehalten, gerade beim Thema Entwässerung die Starkregenergüsse in ihren Planungen zu berücksichtigen, die Fachleute sind hier in der Bringschuld.

Jedes Bauprojekt wird nach anerkannten allgemeinen Regeln der Technik errichtet und letztendlich auch abgenommen.

Wir meinen, wenn die Planungsgrundlage nicht stimmt, dann wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Ausführung und Errichtung des Bauwerks nicht den Regeln der Technik entsprechen. 

Auch die örtlichen Kommunalpolitiker  beschäftigen sich aktuell äußerst intensiv mit diesem Thema.

Vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse 2014 hält die SPD Bergkamen es für zwingend notwendig die offenen Fragen zu klären und stellt folglich in der Ratssitzung am Donnerstag, 21.02.2019, um 17.15 Uhr den Antrag, einen Appell an Minister Wüst und Straßen NRW zu richten, mit der Maßgabe, die Rodungsarbeiten und somit auch den Baubeginn auszusetzen, bis alles genehmigungsrechtlich entschieden ist.

Wir begrüßen diese Entscheidung und können nur wiederholt darauf hinweisen, dass wir es als logisch, konsequent und verantwortungsvoll erachten, die Rodung bis zur Klärung v. g. Faktenlage auszusetzen, da eine Rodung irreversible Schäden verursachen wird. 

Wir appellieren mit Nachdruck an alle prüfenden und entscheidenden Instanzen, den in dieser E-Mail von uns dargestellten Sachverhalt in aller Konsequenz verantwortlich zu untersuchen, entsprechend verantwortungsvoll zu urteilen und letztendlich in diesem Sinne auch zu handeln.

Wir bitten um Stellungnahme bis zum 25.2.2019 und verbleiben.“




Schüler der Gesamtschule erlebten praktischen Rechtskundeunterricht bi vier Verhandlungen am Amtsgericht

Die Schüler/innen des Ergänzungskurses Rechtskunde der Willy-Brandt-Gesamtschule erhielten jetzt eine praktische Unterweisung in Sachen Strafrecht beim Amtsgericht Kamen. Die Exkursion wurde von Rechtsanwalt Meinefeld, im Rahmen seines Rechtskundeunterrichts von 10 Doppelstunden, organisiert. Die Schüler/innen erhielten Einblicke in vier Verhandlungen und waren als Zuschauer hautnah bei der Zeugenvernehmung und Urteilsfindung mit von der Partie.

In den öffentlichen Verhandlungen des Strafgerichtes ging es um recht unterschiedliche Strafanzeigen, angefangen vom Diebstahl, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zum Betrug. Die Schüler/innen hatten dabei Gelegenheit, sowohl das Verfahren einer Gerichtsverhandlung und die daran beteiligten Personen (Richter, Staatsanwältin, Angeklagte/r), als auch die relevanten juristischen Fragestellungen genau unter die Lupe zu nehmen.

Interessant waren dabei vor allem die spätere Analyse des Urteils des Richters und deren Begründung des jeweils verhängten Strafmaßes. Dabei wurde den Schüler/innen schnell klar, wie schwierig es mitunter sein kann, die Glaubwürdigkeit der Angeklagten und der Zeugenaussagen möglichst objektiv zu bewerten und eine angemessene Strafe zu finden. Es war ein informativer, spannender und lehrreicher Vormittag.




Gedenkfeier für die 405 Opfer des schwersten Grubenunglück in der Geschichte des deutschen Steinkohlenbergbaus

Die Mitglieder der IG BCE-Ortsgruppe Weddinghofen treffen sich am Mittwoch, 20. Februar, um 10.30 Uhr zur Gedenkfeier zum 73. Jahrestag des Grubenunglücks auf der Schachtanlage Grimberg 3/4 am Ehrenmal auf dem Waldfriedhof, Am Südhang.

Am 20. Februar 1946 ereignete sich auf der ehemaligen Schachtanlage Grimberg 3/4 in Weddinghofen das schwerste Grubenunglück in der Geschichte des deutschen Steinkohlenbergbaus. Der Knappenverein Glück Auf Weddinghofen und die Mitglieder der IG BCE Ortsgruppe Weddinghofen treffen sich um 10.30 Uhr am Parkplatz unterhalb des Ehrenmals. Um 10.45 Uhr gehen die Teilnehmer der Gedenkfeier gemeinsam zum Ehrenmal zur Kranzniederlegung.
Die IG BCE und der Knappenverein legen dann gemeinsam einen Kranz nieder. Vertreter der RAG werden ebenfalls einen Kranz niederlegen.
Alle Bürgerinnen und Bürger aus Bergkamen und Umgebung sind ebenfalls zu dieser Gedenkfeier eingeladen.



Über 250 spazieren gegen die L821n – ADFC und BUND werben für Volksinitiative und Volksbegehren

BI-Sprecher Andreas Worch spricht zu den Sonntagsspaziergängern.

Über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zählten am Sonntagnachmittag die Organisatoren des Spaziergangs gegen den Bau der L821n auf den Wegen zwischen Oberaden und Weddinghofen. Sie beschworen noch einmal die Hochwassergefahren, die durch den Bau der umstrittenen Umgehungsstraße ausgehen würden.

Doch während des Spaziergangs waren auch andere Umweltaktivisten aktiv. Zu ihnen gehörte zum Beispiel der Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Thomas Semmelmann, der Unterschriften für die „Volksinitiative Aufbruch Fahrrad“ sammelte. Ziel dieser Initiative ist es, den NRW-Landtag dazu zu bringen, das Fahrrad als Verkehrsmittel wesentlich stärker zu fördern als bisher.

Erneut sprach Friedrich Ostendorff zu den Sonntagsspaziergängern, diesmal ausdrücklich als stellvertretender Landesvorsitzende des Bunds für Umwelt- und Naturschutz NRW. Er kündigte eine weitere Volksinitiative, die zusammen mit dem NABU initiiert werde. Sie wird wohl die Biene im Namen tragen. Klar sei aber, dass es wie in Bayern nicht nur um den Schutz von Bienen gehe, sondern um den Erhalt der Artenvielfalt, betonte Ostendorff. Grüne wie auch SPD hätten bereits ihre Unterstützung zugesagt.




Bürgerinitiative Pro L821n sieht keine höheren Hochwassergefahren nach dem Bau der neuen Straße

Östlich des Pumpwerks an der Realschule Oberaden soll die L821n den Kuhbach queren.

Die Bürgerinitiative Pro L821n jetzt! hat jetzt die Bergkamener Fraktionen von SPD, FDP, CDU, die Stadverwaltung sowie den NRW Verkehrsminister und die zuständigen Behörden angeschrieben. In der Post befinden sich unter anderem amtliche Berichte zur Niederschlagswasserthematik in Oberaden im Bezug auf die L 821n informiert.

„Wir gehen davon aus, dass die BI-Nein! sowie auch die sehr eng kooperierende Bergkamener Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit der aktuellen Parole „Hochwasser durch die L 821n“ einzig und allein einen zeitlichen Aufschub des Baustarts der L 821n bezwecken, um mit weitern Aktionen Aufsehen zu erregen“, erklärt der Sprecher dieser Initiative Thomas Schauerte.

„Wir halten es für unerlässlich, dass die Gesamtbetrachtung zu diesem Thema detailliert vor der Ratsabstimmung am 21.02.2019 von behördlicher Stelle fachlich dargestellt wird. Wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung die Sachlage ausführlich darstellen wird“, erklärt Schauerte weiter. Für ihn ist klar, dass die neue Straße die Hochwassergefahr in Oberaden nicht vergrößern wird. Warum, erklärt er hier:

„Auf Basis der durchgeführten Bodengutachten im Trassenbereich der L 821n, kann der Boden bis zur Sättigung nur geringe Mengen Niederschlagswasser aufnehmen. Hierbei ist eine versiegelte Straßenfläche annähernd identisch zu betrachten. Bei der L 821n sind zudem Rigolen als Wasserspeicher vorgesehen, die den zeitlichen Wasserablauf bei Starkregenereignissen für die Gesamtfläche Ackerfläche und Straße eher reduzieren. Die absolute Wassermenge/ m² durch Niederschlagswasser verändert sich nicht. Die Straße “erzeugt“ keine zusätzlichen Wassermengen.

  1. Der Lippeverband hat nach dem Ereignis aus Sept. 2014 technische Veränderungen zum Hochwasserschutz umgesetzt, die zu einer nennenswerten Entlastung des Pumpwerks Kuhbach beitragen (Pressemeldung Lippeverband vom 30.05.2018). Hierzu wurden Wasserzuflüsse aus vorgelagerten Entwässerungsgräben des Kuhbachs in andere Entwässerungssysteme, z.B. Richtung Hamm bzw. direkt in die Lippe, umgeleitet. Das vorgelagerte Pumpwerk Overberge wurde umfassend saniert und umgebaut. Hierbei wurde das Hochwasserrückhaltebecken, das als Puffer dient, vergrößert.
  2. Der Lippeverband plant ein besonders groß dimensioniertes Regenrückhaltebecken mit ca. 50.000 bis 60.000 m³ vor dem Pumpwerk Kuhbach (Pressemeldung Hellweger Anzeiger vom 26.07.2018) Der Grunderwerb ist bereits geklärt.
  3. Die vorgelagerten Pumpwerk Hansastr. und PW Schönhausen, beides SEB, haben bzw. werden größere Regenrückhaltebecken erhalten (Pressebericht WA vom 09.06.2016). Diese entlasten das nachgelagerte PW Kuhbach.
  4. Aus den amtlichen Unterlagen zur Hochwasserrisikomanagementplanung NRW der Bezirksregierung Arnsberg, Kommunensteckbrief Bergkamen Dezember 2015 (s. pdf Anhang), geht aus Seite 4 (2) der Hochwassergefährdung und Maßnahmenplanung für Bergkamen hervor, dass bei der Ist-Situation der HW-Gefährdung in Bergkamen der Bereich Oberaden nicht aufgeführt wird. Dies begründet sich darin, dass in den aufgeführten Maßnahmenplanungen für Bergkamen unter F03-01 , Seite 3 (5), die vorläufige Sicherung der Gebiete bei einem Hochwasserszenario der Klassifikation HQ100 (alle 100 Jahre) berücksichtigen. Für das Hochwasserszenario HQextrem werden keine Maßnahmen aufgeführt. Die amtliche Hochwasserkarte Kuhbach für den Bereich Oberaden, Stand 10/2013 (s. pdf-Anhang) weist bei einem HW-Szenario HQ100 lediglich eine südliche Ackerfläche des Kuhbachs, ohne Wohnbebauung, als Überflutungsfläche aus.
  5. Die Gesamtlänge der L 821n beträgt ca. 1.870 Meter. Hierauf entfallen im Teilstück 1 (grün markiert, s. Anlage), beginnend an der L 654 Lünener Straße die ersten 320 Meter mit einem natürlichen Gefälle in Richtung Lünener Str., somit keine Auswirkung durch Niederschlagswasser auf den rund 700 Meter weiter nördlich entfernten Bereich am Kuhbach/ Pantenweg.
  6. Aufgrund der Topographie ist der Verlauf der L 821n in vier Teilabschnitte einzuteilen. Zwei dieser Teilabschnitte wirken sich nicht auf das Hochwasserrisikogebiet am Kuhbach/ Pantenweg aus. Der südliche Teilabschnitt (Lünener Str.) wirkt sich in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht auf den Pantenweg aus.
  7. Nach den amtlichen Hochwasserriskokarten 2013 der BR Arnsberg führt jedoch nur der äußerst seltene Starkregenfall HQextrem zu einer möglichen Überflutung im Bereich des Pantenwegs. Die Niederschlagsszenarien HQ häufig und HQ100 (Durchschnittlich einmal in 100 Jahren) weisen für diesen Bereich keine Hochwassergefahr aus. Es stellt sich die Frage, ob diese relativ geringe Wassermenge der L 821n einen nennenswerten Einfluss auf den möglichen Überflutungsstand in diesem Bereich ausübt. Möglicherweise wirken die eingebauten Rigolen zudem gegen eine Überflutung in diesem Bereich. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass durch die L 821n nicht mehr Wasser pro Quadratmeter Fläche generiert wird.“