Land fördert Projekte in kommunalen Kunstmuseen und Kunstvereinen
Für kommunale Kunstmuseen stehen auch 2020 Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen für Projekte im Bereich Bildende Kunst zur Verfügung. In begrenztem Umfang werden zudem Restaurierungsvorhaben und Vorhaben von Kunstvereinen und Projektträgern in der Medien- und Filmkunst unterstützt.
Die maximale Förderhöhe pro Antrag liegt bei bis zu 80 Prozent der Kosten. Die Mittel kommen aus dem Etat des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW. Die Bezirksregierung Arnsberg berät Antragsteller*innen aus dem Regierungsbezirk zu Förderrichtlinien und weiteren Details. Anträge müssen bis zum 8. November 2019 eingereicht werden.
Fördervoraussetzung für Museen ist, dass sie die ICOM-Standards (International Council of Museums) erfüllen. Insbesondere werden Museen gefördert, die die Kunst bzw. Kunstschaffenden in NRW repräsentieren, auf (internationale) Kooperationen setzen, für den künstlerischen Dialog bedeutsam sind und spezielles Profil entwickeln. Projekte von anderen Träger*innen, z.B. Kunstvereinen, sollten innovativ sein, die kulturelle Bildung fördern und dem Dialog zwischen Kulturen und Generationen dienen.
Weitere Informationen, u.a. zu Ansprechpartner*innen, finden sich auf den Seiten der Bezirksregierung:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/b/bildende_kunst/index.php
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/film_medien/index.php
„Wenig Interesse“ an Polizeikontrolle – und bei Rot über die Kreuzung
von Andreas Milk
Wer unter Einfluss von Amphetaminen, dazu noch ohne Führerschein auf einem Motorroller durch die Gegend fahre, der habe „naturgemäß wenig Interesse“, von der Polizei angehalten zu werden – das sah der Staatsanwalt ein. Aber bestraft wissen wollte er den 20-jährigen Bergkamener Dominik K. (Name geändert) natürlich trotzdem. Der war laut Anklage am Nachmittag des 20. März in Kamen auf der Unnaer Straße unterwegs. Polizisten wollten ihn kontrollieren – er gab Gas und bretterte bei Rot über die Kreuzung mit der Heerener Straße.
Jetzt war er wieder mal in Kamen – diesmal für seinen Termin vor dem Jugendrichter. Freundlich und offen sprach er über den Mist, den er da gebaut hatte. Eine Frau von der Jugendgerichtshilfe berichtete, Dominik K. beschäftige sich in seiner Freizeit viel mit dem Roller – was den Richter zu dem Appell veranlasste, ohne Führerschein und mit Drogenproblem solle er diese Beschäftigung lieber nicht übertreiben.
Das Urteil: 70 Stunden Freizeitarbeit, dazu Gesprächstermine bei der Drogenberatung. K. wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt – bei einer Tat zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag ist das möglich -, denn der Richter erkannte bei ihm eine jugendtypische, „gewisse Sorglosigkeit“. Daran ändert auch K.s bewegte Vergangenheit nichts. Mit seiner Mutter war er eine Weile in Berlin, war Tellerwäscher, Bühnenarbeiter und anderes. Er beschloss, allein nach Bergkamen zurück zu gehen. Wegen eines Delikts in der Hauptstadt verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten erst kürzlich in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Aus Wurschtigkeit hatte er den Termin geschwänzt – sonst wäre die Sache in Berlin vielleicht günstiger für ihn ausgegangen.
Schwarzer BMW gestohlen
In der Nacht zu Mittwoch (08.08.2019) haben unbekannte Täter einen an der Straße Im Kreiloh abgestellten schwarzen BMW X1 entwendet. Am Fahrzeug waren zur Tatzeit die amtlichen Kennzeichen UN-X 818 angebracht.
Hinweise zum Diebstahl oder Verbleib des BMW bitte an die Polizei in Bergkamen unter der Rufnummer 02307 921 7320 oder 921 0.
Lichtkunstreise und Videofest
Anmeldeverfahren für Einschulung 2020/21 startet Ende Oktober
Feierabendtour mit dem ADFC
Der ADFC-Ortsverband startet am Donnerstag, 8. August, um 18 Uhr eine Feierabendtour ab Treffpunkt ab Treffpunkt der VHS Bergkamen, Lessingstr. 2. Die Tour über ca. 30 km führt über das Haus Reck, den Beversee und entlang des NSG Mühlenbruch zurück zur VHS. Gäste sind herzlich willkommen.
Naturfreibad Heil ist gerettet
Ute Scheunemann, ehemalige Ortsvorsteherin in Bergkamen-Heil, hat mit Heiler Bürgerinnen und Bürgern um den Erhalt des Naturfreibads gekämpft. In einer Pressemitteilung schildert der SPD-Ortsverein den aktuellen Stand:
Eine grüne Oase am Rande der Stadt ist gerettet. Das Freibad Heil umfängt seine Badegäste mit einer einzigartigen Atmosphäre. Ein bisschen Nostalgie schwingt mit, wenn man die Badeanstalt im Grünen betritt. Ruhe, keine Hektik. Das Bad hat seine Fans. Und das wird auch so bleiben. „Anfang des Jahres konnte man da schon Zweifel haben“, erinnert sich Ute Scheunemann. „Auf der Jahreshauptversammlung des Schwimmvereins gab es ratlose Gesichter, als das Ehepaar Knäpper erklärte, dass sie sich aus Altersgründen nicht mehr um das Freibad kümmern können.“ 35 Jahre hatten Brigitte und Friedrich Karl Knäpper die „Schlüsselgewalt“ im Freibad, das der Schwimmverein Heil im kommenden Jahr seit 110 Jahren betreibt. Liebevoll hatten sie sich mehr als drei Jahrzehnte ehrenamtlich um den Badebetrieb gekümmert. 2018 sollte ihre letzte Saison sein.
„Wie geht es jetzt mit unserer Badeanstalt weiter?“ – Ute Scheunemann erinnert sich noch gut an die „langen Gesichter“ auf der Jahreshauptversammlung im Januar diesen Jahres. Der Ortsteil Heil ohne sein Freibad, das konnte sich die ehemalige Ortsvorsteherin, aber auch viele Heiler nicht vorstellen. „Wir haben zu einer Bürgerversammlung eingeladen und gefragt, wer helfen kann“, erinnert sich Ute Scheunemann an den „Hilferuf“, den sie per Flugblatt durch den Ort schickte. Das Echo in Heil, war groß. „Das ging rum wie ein Lauffeuer“, erzählt Ute Scheunemann, „und man merkte, dass viele Heiler für ihr Freibad kämpfen wollten.“ Seitdem gib es einen Helferkreis mit rund 20 Leuten, die im Freibad anpacken, wenn Hilfe gebraucht wird. Die Feuertaufe hat das neue Team bereits bestanden, als das Naturbecken von Algen befreit werden musste. Neu formiert hat sich auch eine Gruppe von DLRG-Rettungsschwimmern, die sich die Aufsicht im Bad teilen.
„Auch unser Gespräch mit Bürgermeister Roland Schäfer, zeigte schon Wirkung“, erzählt Ute Scheunemann. „Mitarbeiter des Baubetriebshofs haben bei der Grünpflege geholfen“, erzählt Brigitte Knäpper, „und auch, bei der Algen-Aktion gab es städtische Unterstützung.“
Mit Achim Rudolf gibt es inzwischen auch ein engagiertes Vereinsmitglied, an das die Eheleute Knäpper in Zukunft die „Schlüsselgewalt“ übergeben werden. Weitere Mitglieder im Schwimmverein haben sich bereit erklärt, im Vorstand mitzuarbeiten. „Das ist auf einem sehr guten Weg“, freut sich Ute Scheunemann über den Fortbestand des Freibads Heil.
14-Jährigen mit „Kugel“ bedroht: Geldstrafe
von Andreas Milk
Bisher kannten sich der 15-jährige Lukas H. (Namen geändert) aus Bergkamen und der 28-jährige Thomas P. aus Leipzig nur virtuell. Beide mögen Ballerspiele auf der Playstation. Jetzt sahen sie sich im Kamener Amtsgericht. Es ging um Bedrohung: Laut Anklage hatte der Mann aus Leipzig den Jungen aus Bergkamen – seinerzeit noch 14 – gefragt, ob er „eine Kugel kassieren wolle“. Garniert war die Frage mit einem Sarg-Symbol und Fotos von zwei Schusswaffen. Lukas H. ging zur Polizei.
Deren Kollegen in Sachsen durchsuchten Thomas P.s Wohnung. Die Beamten stellten die beiden Waffen sicher. Das Protokoll der Vernehmung bei der Leipziger Polizei dokumentiert so etwas wie Reue: Er habe wohl Mist gebaut, soll P. zugegeben haben. Andererseits sei ein rüder Ton unter Liebhabern solcher Online-Spiele nicht unüblich. Vor Gericht in Kamen gab P. sich wortkarg. Eine Entschuldigung an Lukas H. war nicht zu hören. P. zeigte sich eher gelangweilt. Den ersten vollständigen Satz ließ er hören, als es um die Einziehung seines Handys ging: Das hätte er gern zurück – wegen der vielen Verifizierungen, die darauf gespeichert seien, etwa für Online-Banking und Einkäufe bei Amazon.
Der Richter allerdings entschied: Das Handy als „Tatmittel“ bleibt eingezogen. Für die Bedrohung des Bergkamener Jungen muss Thomas P. eine Geldstrafe von 2.500 Euro zahlen.
L821n: Vorarbeiten für den ersten Bauabschnitt der Ortsumgehung beginnen
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr (Bochum) beginnt mit den Vorarbeiten zum ersten Bauabschnitt der Ortsumgehung Bergkamen. Dazu werden die Flächen für die Baustelleneinrichtung hergestellt, d.h. ein Teilbereich des Baufeldes wird „geschottert“ und darauf werden die Baucontainer gestellt. Danach folgt die Einrichtung einer ersten Verkehrsführung an der L654 (Lünener Straße), um im Anschluss mit den erforderlichen Leitungsverlegungen zu beginnen. Ein Teil der Straße wird als Baufeld benötigt, der Verkehr wird dann mit reduzierter Fahrspurbreite an der Baustelle vorbeigeführt. Im Rahmen der anstehenden Leitungsverlegungen werden die vorhandenen Bestandsleitungen (u.a. Gas, Strom, Wasser, Telekomunikation) neu verlegt. Die eigentlichen Arbeiten für den Neubau des Kreisverkehrs und der Strecke der neuen Ortsumgehung erfolgen in der zweiten Augusthälfte.