Wird der Bürgerantrag zur L821n vor dem Verwaltungsgericht landen?
Wird sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch einmal mit dem Thema L821n in Bergkamen? Dann nämlich, wenn der Rat der Stadt Bergkamen in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 6. Juni, den von immerhin 3000 Bergkamenern unterschriebenen Bürgerantrag gegen den Bau der umstrittenen als unzulässig ansieht.
Der Grund: Der Stadtrat kann nicht über den Bau dieser Landstraße entscheiden. Dies ist eine Sache des Landes NRW. Auf dieses Dilemma seien die Vertretungsberechtigten des Bürgerantrags bereits im Vorfeld hingewiesen worden, erklärte Bürgermeister Roland Schäfer. Der Rat an die Gewährsleute, den Bürgerantrag als Resolution einzubringen, sei abgelehnt worden.
Noch gibt es keinen offiziellen Beschlussvorschlag für den Stadtrat. Die Stellungnahme des Kreises als Kommunalaufsicht erreichte erst jetzt das Bergkamener Rathaus..
Offensichtlich geht die Bürgerinitiative gegen den Bau der L821n ebenfalls davon aus, dass der Rat den Bürgerantrag als unzulässig ansehen wird. In einer Presseerklärung machte die Sprecherin der BI Anja Lenz deutlich, dass sie wie auch der Rechtsanwalt der Initiative ganz anderer Meinung sind. Anwalt Wilhelm Achelpöhler habe die BI bei der Formulierung des Bürgerantrags unterstützt. „Dieser bestätigt uns auch weiterhin die korrekte Form unserer Eingabe und erklärte noch kürzlich, dass wir mit einer Klage in dieser Sache durchaus Erfolg haben könnten“, so Anja Lenz.
Gleich nach der Beratung der Zulässigkeit des Bürgerantrags steht die von der SPD eingebrachte Resolution zur L821n auf der Tagesordnung. Der Inhalt in Kurzform: Weil bisher keine weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen auf den beiden Ortsdurchfahrten in Weddinghofen und Oberaden geplant oder zugesagt ist, wird der Bau der L821n abgelehnt.
Diese Resolution hat jetzt die Bürgerinitiative für den Bau der L821n auf den Plan gebracht. Sie mobilisiert ihre Anhänger für den Besuch der Ratssitzung per Flugblatt. Und sie bringt ein neues Argument in die Diskussion. Sie ist fest davon überzeugt, dass mit Beginn des sechsspurigen Ausbaus der Autobahn A1 ab Kamener Kreuz in Richtung Norden, der Stauausweichverkehr unweigerlich durch Oberaden und Weddinghofen rollen und zu weiteren unzumutbaren Belastung für die Anlieger führen wird.
Zur nächsten Ratssitzung liegt dann ein weiterer Antrag der Fraktion BergAUF vor. Demnach soll der Stadtrat eine Tonnagebeschränkung auf der Jahnstraße und auf der Goekenheide, Kampstraße und Schulstraße von 7,5 Tonnen beschließen.
Hier schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, diesen Antrag zurückzuweisen. Der Grund: „Sowohl bei der Schulstraße als auch bei der Jahnstraße handelt es sich um Landesstraßen, die als Hauptstraßen auch und insbesondere für den überörtlichen Verkehr dienen. Eine Sperrung beider Straßen für Lkw zur Nachtzeit würde eine Umleitung dieser Verkehre erfordern, weil diese ja durch diese Sperrung nicht einfach wegfallen. In der Folge würde dieses neben längeren Wegen auch zu Verkehrsbelastungen an anderen Stellen führen.“
Zudem müsste zunächst das Einvernehmen mit Straßen.NRW über solch eine Maßnahme hergestellt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dieser Behörde sei es unrealistisch, ein solches Einvernehmen herzustellen.