Amtsrichter überzeugt vom Diebstahl eines Staubsaugerrohrs im Baumarkt: 750 Euro Geldstrafe
von Andreas Milk
Bergkamen. Wenn von einem Mann mit einem Rohr in der Hose die Rede ist, lassen sich allerhand blöde Scherze dazu machen – aber bleiben wir sachlich. Wegen eines Diebstahls im Globus-Baumarkt an der Geschwister-Scholl-Straße ist der 57-jährige Peter F. (Name geändert) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dabei ging es eben um ein Staubsaugerrohr. Und um dessen zeitweilige Unterbringung in F.s Hose.
Laut Anklage hatte F. das Rohr – ein etwa 30 bis 40 Zentimeter langes Zwischenstück – bei Globus schlicht geklaut. Laut F. war alles ganz anders. Den kompletten Sauger – genauer: ein Nasssaugegerät – habe er einige Tage vor dem angeblichen Diebstahl bei Globus gekauft. Weil es Probleme damit gab, habe er sich das Rohrstück geschnappt, hinten in den Hosenbund geklemmt, sei damit zum Baumarkt geradelt und hineingegangen. Den Kaufbeleg über das mitgebrachte Rohr habe er vergessen – mit der Folge, dass es beim Verlassen des Baumarktes zu Scherereien mit dem Ladendetektiv kam. Und letztlich zur Strafanzeige.
F.s Erklärung ist für sich genommen schlüssig – bloß gab es da noch einige Merkwürdigkeiten. Videoaufnahmen zeigen Peter F. beim Betreten des Baumarktes – ohne, dass ein Rohr zu sehen wäre. Beim Verlassen des Geländes wiederum schob er das Rohr unter einem Zaun hindurch – wäre er rechtmäßiger Eigentümer gewesen, hätte das kaum einen Sinn ergeben. Und schließlich: Es fehlte das Rohr an einem Ausstellungssauger im Baumarkt – es wäre ein verrückter Zufall, wenn ausgerechnet am Tag von Peter F.s Baumarktbesuch jemand anders dieses Rohr heimlich eingesteckt hätte.
Er sei „überzeugt“, dass F. das Rohr gestohlen habe, sagte der Kamener Amtsrichter Martin Klopsch. Entsprechend das Urteil: 25 Tagessätze à 30 Euro. Strafverschärfend kommt hinzu, dass Peter F. – laut eigenen Angaben – seit Mai 2017 den Sauger bei sich zuhause rumstehen hat. Unbenutzt – weil das verdammte Rohrstück fehlt.