Bezirksregierung genehmigt Anstieg des Grubenwassers auf Haus Aden bis 600 Meter unter NN
Die Bezirksregierung Arnsberg als für ganz NRW zuständige Bergbehörde hat den Abschlussbetriebsplan für den Untertagebereich der zentralen Wasserhaltung der Zeche Haus Aden genehmigt.
Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage eines vom Landesumwelt- und Landeswirtschaftsministerium NRW beauftragten Fachgutachtens einer Gutachtergemeinschaft, das ursprünglich geltend gemachte Bedenken entkräftet hat. Das Gutachten ist unter https://www.bra.nrw.de/3747177 als ausführlicher Endbericht sowie unter https://www.bra.nrw.de/3747190 als Zusammenfassung einsehbar und kann dort entsprechend heruntergeladen werden.
Somit kann die RAG am Schacht Haus Aden 2 mit dem beantragten schrittweisen kontrollierten Grubenwasseranstieg bis – 600 m NN unter Tagesoberfläche beginnen. Zur Überwachung des kontrollierten Grubenwasseranstieges sind ein umfangreiches Monitoringprogramm und weitere Untersuchungen rechtsverbindlich festgelegt worden, um unbekannte Risiken frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen oder zu minimieren.
Das Monitoring, dessen Ergebnisse veröffentlicht werden, umfasst u.a. ein dichtes Netz von vorhandenen tiefen Grundwasserpegeln und durch Tiefbohrungen zusätzlich neu zu erstellende Grundwasserpegel bis in das Niveau – 600 m NN. Weiter ist eine messtechnische Überwachung der Tagesoberfläche durchzuführen. Das über mehrere Jahre langsam ansteigende Grubenwasser wird dabei intensiv auf Belastungen durch Schwermetalle und PCB untersucht.
Dabei gehen die Gutachter davon aus, dass durch den Grubenwasseranstieg ein weiterer Rückgang der bestehenden, schon geringen Schadstoffbelastung erfolgen wird. „Dem Antrag der RAG auf Genehmigung des Abschlussbetriebsplans war vor diesem Hintergrund und wegen der rechtlichen Vorgaben des Bundesberggesetzes statt zu geben. Darüber hinaus hat sich die RAG freiwillig verpflichtet, zwei Pilotanlagen- eine davon am Standort Haus Aden- zur Reinigung von PCB zu errichten und zu betreiben“, heißt es in einer Erklärung der Bezirksregierung Arnsberg.