Junge Union lädt zum 13. Beachvolleyball-Turnier ein

Zum 13-mal jährt sich das inzwischen traditionelle Beachvolleyball Turnier der Jungen Union (JU) Bergkamen. Am 20. August wird der Hubert-Hüppe-Wanderpokal auf der Sandsportanlage am Nordberg-Stadion ausgespielt. Ab 14 Uhr wird die Beachvolleyballanlage zum „Konrad-Adenauer-Platz“. Die ersten drei Platzierten gepritscht und gebaggert um Medaillen und Gutscheine. Kostenlose Anmeldung unter: www.beach-bergkamen.de




Einbrecher festgenommen: Er übersieht 14-Jährigen – Der Jugendliche schickt SMS zu Mutter und Bruder

Hellwach war heute Morgen (Donnerstag, 18.08.2016) gegen 10.30 Uhr ein 14-jähriger Mitbewohner eines Einfamilienhauses an der Josef-Rissel-Straße. Er lag noch im Bett, als er plötzlich verdächtige Geräusche hörte und sah, wie ein unbekannter Mann sein Zimmer durchsuchte. Der Täter, der durch ein geöffnetes Dachflächenfenster in das Zimmer eingestiegen war, bemerkte den Jugendlichen jedoch nicht.

Als der Einbrecher wenige Minuten später ein anderes Zimmer durchsuchte, setzte der 14-Jährige mit seinem Handy eine Textnachricht an seine Mutter und seinen Bruder ab, die sich nicht im Haus befanden.

Dann ging alles ganz schnell: der Bruder informierte die Polizei, die Mutter eine Nachbarin, die einen Schlüssel zum Haus hatte. Kurz entschlossen ging diese ins Nachbarhaus und rief nach dem Jugendlichen. Dieses bekam der Einbrecher jedoch auch mit und stand plötzlich mit einem kleinen Messer in der Hand der Frau gegenüber. Da diese aber noch immer an der Haustür stand, öffnete er die Terrassentür und flüchtete durch den Garten. Er hatte Spielekonsolen, Kopfhörer und Bargeld erbeutet.

Die eingesetzten Polizeibeamten trafen die von den Zeugen beschriebene Person kurz darauf in der Straße Auf dem Berge an. Er führte einen Rucksack mit sich, in dem sich Diebesgut aus insgesamt drei Wohnungseinbrüchen befand. Außerdem war er noch im Besitz von verbotenen Betäubungsmitteln. Der Mann wurde vorläufig festgenommen.

Vorgeworfen wird ihm ein weiterer Einbruch von heute in ein Haus an der August-Schmidt-Straße in der Zeit von 9.30 Uhr bis 9.45 Uhr. Auch hier traf er auf eine im Obergeschoss schlafende Bewohnerin und flüchtete. Zuvor war er durch ein auf Kipp stehendes Fenster ins Haus eingestiegen und hatte zahlreiche Behältnisse durchsucht. Der Einbrecher entwendete Bargeld.

Weiterhin geklärt werden konnte ein Wohnungseinbruch vom 14. August 2016 in ein Einfamilienhaus an der Heinrich-Imbusch-Straße. Auch aus diesem Einbruch wurde Diebesgut bei dem Tatverdächtigen gefunden.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen polizeilich bereits in Erscheinung getretenen 21 jährigen Kamener. Er leistete bei seiner Festnahme erheblichen Widerstand und beleidigte die Polizeibeamten. Gegen ihn wird nun wegen räuberischem Diebstahl, Wohnungseinbruch, Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte, Beleidigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Auf Anordnung des AG Dortmund wurde dem Einbrecher eine Blutprobe entnommen, da der Verdacht besteht, dass er seine Taten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen hat.




Tango Argentino in der Marina Rünthe

Nicht nach Rio zu Olympia, sondern nach Rünthe zum Tango Argentino: Die beiden Tango-Lehrer Guido Gottlieb und Myriam Tausch laden am Sonntag, 28. August, zur Marina Rünthe auf den Platz vor dem Hafen-Cafe zum Tanzen und Zuschauen ein.

Das Profi-Tango-Paar Guido Gottlieb und Myriam Tausch.
Das Profi-Tango-Paar Guido Gottlieb und Myriam Tausch.

Von 15 bis 18 Uhr dürfen Gäste – umsonst und draußen – mitmachen oder sich beim Beobachten der Profis den Klängen des Tango Argentino hingeben. Dieser Tanz gehört seit einigen Jahren zum immateriellen Weltkulturerbe. Vor mehr als 100 Jahren waren Argentinien und Uruguay Sammelbecken für Immigranten aus aller Welt. Dort, am „Rio de la Plata“ in den Vorstädten Buenos Aires und Montevideo, entstand aus einer einzigartigen soziokulturellen Konstellation einer der sinnlichsten Tänze überhaupt.

Weitere Infos unter: www.tangobeso.de




18-jähriger Fahrer eines Leichtkraftrads verletzt

Am Mittwoch fuhr gegen 20.20 Uhr ein 18-jähriger Lünener mit seinem Leichtkraftrad auf der Mühlenstraße aus Richtung Lünener Straße kommend. In Höhe der Kreuzung Auf der Lette überquerte ein 58-jähriger Bergkamener mit seinem Pkw die Mühlenstraße und übersah dabei den Kradfahrer. Die Fahrzeuge stießen zusammen und der 18-Jährige verletzte sich nach Auskunft der Polizei leicht. Er wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Sachschaden von etwa 7.000 Euro.




Einbruch in die ehemalige Diskothek A2 – Elektronikgeräte gestohlen

In der Zeit von Freitagmittag  bis Mittwochnachmittag haben sich unbekannte Täter Zutritt zu den Turmarkaden an der Töddinghauser Straße verschafft. Hier hebelten sie die Tür zur ehemaligen Diskothek A2 und dem dazugehörigen Technikraum auf. Daraus entwendeten sie mehrere Endstufen. Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Bergkamen unter der Rufnummer 02307 921 7320 oder 921 0.




Serie „Sicher Radfahren“ Teil 8: Am Zebrasteifen

Radfahren ist in, Radfahren hält fit. Und nicht erst seit es E-Bike, Pedelec & Co. gibt, steigt die Zahl derer, die sportlich auf dem Drahtesel unterwegs sind. Wo sich Wege kreuzen, liegen aber mitunter Risiken. Die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis geben zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Radfahren“ Tipps, damit keiner im wahrsten Wortsinn unter die Räder kommt.

 Bildzeile: So ist es richtig: Kreis-Auszubildender Ömer Temur schiebt sein Fahrrad über den Zebrastreifen. Foto: B. Kalle – Kreis Unna

Bildzeile: So ist es richtig: Kreis-Auszubildender Ömer Temur schiebt sein Fahrrad über den Zebrastreifen. Foto: B. Kalle – Kreis Unna

Und das nicht ohne Grund: Wenn ein Unfall mit einem Radfahrer passiert, wird der Radfahrer in mehr als 85 Prozent der Fälle auch verletzt. Immerhin die Hälfte der verunglückten Radfahrer wird bei diesen Unfällen regelmäßig als Verursacher oder Mitverursacher identifiziert. Damit es so weit erst gar nicht kommt, frischen Kreis und Polizei manchmal verloren gegangenes Wissen rund ums Fahren mit dem Drahtesel auf.

Heute: Am Zebrastreifen

Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Am Zebrastreifen, der korrekt Fußgängerüberweg heißt, gelten deshalb für Radfahrer genauso strenge Regeln wie für Auto oder Mofa, Bus oder Lkw. „Wer mit dem Rad auf der Straße fährt, muss einen Fußgänger über den Zebrastreifen gehen lassen“, erklärt Günter Sparbrod als Leiter der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Unna.

Vorrang gewähren muss dabei nicht zwangsläufig anhalten heißen, sondern kann auch darin bestehen, die Geschwindigkeit stark zu drosseln.

Manchmal wollen Radfahrer den Zebrastreifen nutzen, um sicher auf die andere Straßenseite zu gelangen. „Diesen Fall darf es nach der Gesetzeslage fahrend gar nicht geben“, sagt Sparbrod. „Denn der Fußgängerüberweg ist, wie es der Name schon verrät, eine Anlage, um Fußgängern Vorrang einzuräumen. Als Radfahrer darf ich ihn mit demselben Vorrecht wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer nur schiebend nutzen.“

Wer sein Rad liebt, der schiebt also über den Zebrastreifen. Diese Vorschrift werde häufig aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit missachtet, berichtet Sparbrod. „Und das spiegelt sich dann leider in den Unfallzahlen wider.“ Wer entgegen der Vorschriften mit dem Rad auf den Zebrastreifen fährt, riskiert, dass es kracht.

Teuer kann es übrigens werden, wenn ein Radfahrer, der auf der Straße fährt, einem Fußgänger am Zebrastreifen das Queren nicht ermöglicht: Wer erwischt wird, muss 40 Euro zahlen.




Kurz & Gut-Seminar: „Haftung in Sportvereinen“

Rechts- und Versicherungsfragen für Jugendbetreuer/innen und Übungsleiter/innen stehen im Mittelpunkt eines Seminars der Stadtsportgemeinschaft am Dienstag, 6. September, von 18:00 – 22:00 Uhr im Treffpunkt, Lessingstraße 2. Der Referent Dr. Thomas Adloff informiert über das Thema „Haftung in Sportvereinen“. Den Teilnehmern entstehen keine Kosten.
Rechts- und Versicherungsfragen für Jugendbetreuer/innen und Übungsleiter/innen
Geflügelte Worte wie Jugendbetreuer und Übungsleiter stehen immer mit einem Bein im Gefängnis regen immer wieder die Diskussion über Fragen der Rechte, Pflichten und der Verantwortung von Jugendbetreuer/innen und Übungsleiter/innen an.
Diskussionen wie auch Publikationen – vor allem in der Boulevardpresse – lösen darüber hinaus Unsicherheiten aus, die Jugendbetreuer/innen und Übungsleiter/innen belasten. Basis hierfür ist dabei häufig Unwissenheit über die genauen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben sowie fehlende Informationen über den Versicherungsschutz.
Das Kompaktseminar Rechtsfragen für Jugendbetreuer/innen und Übungsleiter/innen soll dazu beitragen, diese Unsicherheiten zu beseitigen und Fragen zu beantworten, die häufiger an die Sportorganisationen und an das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe gestellt werden. Es soll Ihnen die Sicherheit geben, sich richtig zu verhalten und sich in Ihrem ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Engagement nicht durch unbegründete ,Angstmacherei‘ verunsichern zu lassen.
Inhalte
– Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
– Jugendschutzgesetz
– Haftung und Schadenersatz
– Versicherungen
– Finanz- und Steuerfragen
– Fallbeispiele



Draußen sein – Wildniswochenende für Kinder ab 7 Jahre

Am 4. Septemberwochenende haben die Kinder viel Zeit den Altweibersommer zu genießen und Abenteuer in der Natur zu erleben. Beginn ist am Samstag, 24. September um 11.00 Uhr. Es wird gemeinsam auf offenem Feuer gekocht und in gemütlicher Runde geschnitzt. Die Kinder lernen essbare Pflanzen kennen und schlafen in einem Jurtenzelt oder unter freiem Himmel.

Es erwarten die Kinder wilde Stunden zum spielen, toben und Seele baumeln lassen. Das Wochenende endet am Sonntag, 25. September um 10.00 Uhr. Durchgeführt wird die Aktion von der Naturerlebnis-Pädagogin Heike Barth und der Wildnispädagogin Sandra Bille.

Die Kosten für dieses Wochenende betragen 45 Euro. Maximal können 20 Kinder an der Veranstaltung teilnehmen. Anmeldungen ab sofort bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de




Musikakademie bietet neuen Chorworkshop im September an

Singen hält gesund und macht glücklich. Die positiven Effekte des Chorsingens sind durch wissenschaftliche Studien belegt. Auch das emotionale Erleben der Musik in einer Gruppe ist einzigartig. Neben diesen positiven Aspekten vermittelt Sänger und Chorleiter Rudolf Helmes in dem Chor-Workshop „Singen mit Spaß“ leicht erlernbare, ein- bis vierstimmige Lieder.

Rudolf Helmes
Rudolf Helmes

Die Auswahl erfolgt nach Chorstärke und Vorlieben der Teilnehmer/innen. „Auch wenn Sie noch nie gesungen haben oder meinen, Sie könnten nicht singen, sind Sie herzlich eingeladen“, sagt Rudolf Helmes. „Jeder kann singen! Ich freue mich auf die gemeinsamen Chorstunden.“ Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, alle Materialien werden gestellt.

Der Chorworkshop findet montags im Pestalozzihaus in Bergkamen-Mitte statt und kostet 20,00 €. Er dauert vom 5. bis 26. September 2016 in vier Einheiten von jeweils 18.45 bis 19.45 Uhr.

 

Anmeldungen nimmt die Musikschule Bergkamen bis zum 29. August 2016  telefonisch unter Nummer 02306/307730 entgegen.




Tipps zum Schulbeginn (IV): Der richtige Ranzen

Kindern den Start in den Schulalltag so leicht wie möglich zu machen – das heißt auch, den richtigen Schulranzen zu wählen. Wie der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beim Kreis Unna betont, sollten Eltern beim Kauf des Schulranzens darauf achten, dass er der DIN-Norm 58 124 entspricht. Solche Ranzen müssen u. a. haltbar, leicht, körpergerecht und ausreichend mit Reflektoren versehen sein. So sollen sie den Kinderrücken schonen und im Straßenverkehr gut zu sehen sein. ests und Beschreibungen gibt es im Internet z.B. unter https://www.vergleich.org/schulranzen/.

Ein Problem wird durch die Norm nicht gelöst: die übermäßige Belastung des kindlichen Rückens durch ein zu hohes Gesamttragegewicht. Da hilft nur ein regelmäßiger Schulranzen-Check.

Aus medizinischer Sicht gilt für das Gewicht des Ranzens:

Der Schulranzen inklusive Inhalt sollte 10 bis maximal 15 Prozent des Körpergewichts des Kindes nicht überschreiten. Das Eigengewicht des Tornisters darf nicht zu hoch sein.

In den ersten beiden Klassen sollte der leere Ranzen sogar möglichst nicht schwerer als 1,2 kg sein. Das heißt: Ein 20 kg schwerer Schulanfänger darf einen Ranzen tragen, dessen Gesamtgewicht maximal 2,5 kg beträgt.

Auf das richtige Tragen kommt es an:

Der Ranzen gehört auf den Rücken, nicht über die Schulter oder unter den Arm.

Er sitzt richtig, wenn er waagerecht auf dem Rücken getragen wird, mindestens mit der Schulterhöhe des Kindes abschließt und eng am Körper getragen wird.

Rucksäcke und Umhängetaschen sind als Schultaschen ungeeignet. Hier sollte gelten: lieber „uncool“ als krank.

Es gibt mittlerweile auch Ranzen mit Rädern zum Ziehen (Trolleys) in kindgerechten Mustern. Wenn diese insgesamt nicht zu schwer sind (auch sie müssen auch hin und wieder getragen werden), sind sie für einen längeren Schulweg im Prinzip zu empfehlen. Orthopäden sehen jedoch auch Gefahren für Haltungsschäden, wenn der Trolley einseitig gezogen wird.

Regelmäßige „Entrümpelungsaktionen“:

Eltern sollten den Schulranzen regelmäßig zusammen mit dem Kind aus- und dabei aufräumen, damit es nur die notwendigen Dinge mitnimmt. Die Schulen müssen den Kindern ausreichend Aufbewahrungsmöglichkeiten in der Schule zur Verfügung stellen. „Schulbuchtourneen“ sind deshalb unnötig.

Den Bewegungsdrang der Kinder unterstützen
Neben einem zu schweren Schulranzen führt auch Bewegungsmangel zu Haltungsschäden bei Kindern. In den letzten Jahren wird bei Kindern im schulfähigen Alter immer häufiger eine schlechte Haltung beobachtet. Die Bauch- und Rückenmuskeln sind zu schwach, um eine aufrechte Haltung über längere Zeit einzuhalten. Eine wichtige Ursache sind die heutigen Lebensgewohnheiten unserer Kinder: morgens Schulbank drücken, nachmittags über den Hausaufgaben brüten, dann Computer spielen oder Fernsehen. Untersuchungen zeigen, dass Kinder im Grundschulalter im Schnitt 9 (!) Stunden am Tag sitzen.

Tipps des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes beim Kreis Unna:

Unterstützen und fördern Sie den Bewegungsdrang Ihrer Kinder.

Nehmen Sie sich Zeit für die Kinder. Gehen Sie mit ihnen auf den Spielplatz, besser noch in den Wald spazieren. Lassen Sie sie auf Baumstämmen und Mauern balancieren, das stärkt den Gleichgewichtssinn und auch den Rücken.

Lassen Sie Ihre Kinder so viel wie möglich barfuß gehen, denn der Fuß ist das Fundament für eine gute Haltung.

Suchen Sie Anschluss an Spiel- und Sportgruppen.

Weil Kinder wachsen, empfehlen sich höhenverstellbare Stühle und Tische zum Arbeiten.

Bei Fragen steht Dr. Petra Winzer-Milo vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) beim Kreis Unna unter Tel. 0 23 03 / 27-11 59 oder E-Mail petra.winzer-milo@kreis-unna.de zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um die Einschulung gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de, Suchbegriff Tipps zum Schulbeginn.




Der Fischer, seine Frau und das Fischstäbchen“ eröffnet Kindertheatersaison 2016/17

Die Kindertheatersaison 2016/17 des Jugendamtes wird am Dienstag, 04.10.2016 im studio theater mit der Aufführung „Der Fischer, seine Frau und das Fischstäbchen“ eröffnet. Das Theater „Kreuz & Quer“ aus Duisburg interpretiert hier das berühmte Grimmsche Märchen neu.

Der Fischer, seine Frau und das Fischstäbchen“ mit dem Theater „Kreuz & Quer“ aus Duisburg.
Der Fischer, seine Frau und das Fischstäbchen“ mit dem Theater „Kreuz & Quer“ aus Duisburg.

Und darum geht es: Gebrr sitzt am liebsten im Badezimmer und angelt in der Badewanne. Doch heute ist Samstag und am Samstag ist Grimms Badetag. Sie würde schon die Angel weglegen, wenn Grimm ihr denn ein Märchen vorlesen würde, am besten eines das von Fischen und Angeln handelt und natürlich darf ein Kuss am Ende nicht fehlen.

Und welches Märchen liegt da näher als das vom „Fischer und seiner Frau“? In dem gibt es zwar kein Küsschen am Ende, aber das kann Gebrr sich am Ende auch so ergattern. So wird Gebrr zum Fischers Fritze und Grimm zur seiner ständig unzufriedenen Frau Helene, das Badezimmer zum großen weiten Meer und die Badewanne mal zum Fischerboot und mal zum Königspalast.  Am Ende spielen die beiden glücklich und zufrieden in der Badewanne mit dem Seifennäpfchen-Dampfer, knabbern Fischstäbchen und singen ein schönes Lied vom zufriedenen Leben.
Beginn ist um 15.00 Uhr, die Aufführung dauert etwa eine Stunde. Eintrittskarten zum Preis von 3 € (Gruppen ab 10 Personen: 2,50 €) sind ab sofort im Kinder- und Jugendbüro (Rathaus, Zimmer 208) erhältlich. Weitere Informationen gibt es dort unter 02307/965-381.
Die Theaterreihe des Jugendamtes für Kinder ab 3 Jahren – die erstmals sechs Aufführungen umfasst –  bietet in der Saison 2016/17 außerdem noch folgende Stücke an:
  • „Rumpelstilzchen“ (L’una Theater) am 09.11.2016
  • „Die kleine Hexe feiert Weihnachten“ (Wittener Kinder- und Jugendtheater) am 20.12.2016
  • „Des Kaisers neue Kleider“ (Theater Tom Teuer) am 25.01.2017
  • „Das tapfere Schneiderlein“ (Trotz-Alledem-Theater) am 22.02.2017
  • „Rumpelfrosch im Glück“ (Theater 1+1) am 15.03.2017