„Sicher Radfahren“: Besser ohne Alkohol
Radfahren ist in, Radfahren hält fit. Und nicht erst seit es E-Bike, Pedelec & Co. gibt, steigt die Zahl derer, die sportlich auf dem Drahtesel unterwegs sind. Wo sich Wege kreuzen, gibt es aber auch Risiken.
Die Radfahrprüfung ist nämlich bei den meisten Fahrradfahrern so lange her, dass viele Regeln rund um den Drahtesel schlicht in Vergessenheit geraten sind. Und das hat Folgen: Im Jahr 2015 registrierte die Kreispolizeibehörde insgesamt 302 Unfälle mit Radfahrern, davon wurden 285 verletzt – das sind 85 Prozent. Mehr noch: Die Hälfte der verunglückten Radfahrer hat den Unfall verschuldet oder trägt eine Mitschuld.
Damit es so weit erst gar nicht kommt, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Radfahren“ verloren gegangenes Wissen auf.
Heute: Alkohol
Feuchtfröhlich feiern – und dann mit dem Rad nach Hause. Das ist keine gute Idee, denn: Wer im wahrsten Sinne des Wortes sturzbetrunken ist, muss nicht nur mit schweren Verletzungen rechnen, sondern sogar mit einem Strafverfahren.
„Mit Alkohol im Blut sollte man nicht nur das Auto stehen lassen, sondern auch aufs Fahrradfahren verzichten“, rät Erster Polizeihauptkommissar Thomas Stoltefuß. Der Chef des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde unterstreicht: „Neben der körperlichen Unversehrtheit setzen Betrunkene auf dem Drahtesel mindestens ihren Führerschein aufs Spiel.“ Und der ist schneller weg als der Kater am nächsten Morgen.
Bereits ab 0,3 Promille kann sich ein Radfahrer nämlich wegen relativer Fahrunsicherheit strafbar machen, wenn er beispielsweise alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten zeigt. „Nicht nur durch das Fahren von Schlangenlinien kann man auffallen, sondern auch durch das Fahren ohne Licht in der Dunkelheit“, erläutert Stoltefuß. Hier drohen Punkte in Flensburg und hohe Geldstrafen.
Noch größer ist das Risiko, sich heftig auf die Nase zu legen: Die Kreispolizeibehörde verzeichnet im vergangenen Jahr zwar nur zehn Verkehrsunfälle mit alkoholisierten Radfahrern. Hierbei gab es neun Verletzte. „Die tatsächlichen Zahlen werden wohl um ein Vielfaches höher liegen“, unterstreicht Stoltefuß. Gerade Alleinunfälle mit dem Fahrrad werden selten gemeldet.
Ob Radfahrer mit 1,6 Promille im Blut oder mehr überhaupt noch unfallfrei aufsteigen können, sei dahingestellt. Fakt ist: Wer das tut, begeht eine Straftat – und zwar unabhängig davon, ob er auffällig wird, einen Unfall verursacht oder nicht.
Und das kann empfindliche Folgen haben: Der Strafanzeige folgen zwei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Außerdem wird die Straßenverkehrsbehörde im Regelfall eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wer kein Gutachten vorlegt oder von den Gutachtern negativ bewertet wird, muss den Entzug der Fahrerlaubnis befürchten.