Der Polizei ist jetzt ein empfindlicher Schlag gegen eine Diebes- und Hehlerbande gelungen. Sie hatte es vor allem auf Smartphone und Tablet-PC abgesehen, an die sie unter anderem im Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhof durch Autoaufbrüche kamen.
Der Inhaber eines Ladenlokals in Dortmund, an der Münsterstraße, geriet im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls und der Hehlerei, ins Visier der Kriminalpolizei Dortmund.
Im Rahmen der monatelangen Ermittlungen, stießen die Mitglieder der Ermittlungskommission auf das Ladengeschäft, welches offenkundig unter anderem auch zum An- und Verkauf von Diebesgut, vorwiegend modernen Smartphones und Tablets diente.
Bei dessen Inhaber handelte es sich um einen 52-jährigen Tatverdächtigen aus Dortmund. Dieser kaufte dort mit seinen beiden Mitarbeitern, einem 45- und 47-jährigen Deutschen, offenkundig gestohlene Smartphones, Tablets und andere Elektronikartikel an. Anschließend wurden diese Geräte technisch so bearbeitet, dass sie zum Wiederverkauf an Dritte geeignet waren. Die Geräte wurden so manipuliert, dass sie selbst bei Kontrollen durch Polizei oder Zoll schwer als gestohlen zu identifizieren waren.
Bedingt durch den „regen Handel“ mit den gestohlenen Geräten, entwickelte sich diese Adresse zu einem festen Anlaufpunkt und Rückzugsraum für Taschendiebe, Auto-Aufbrecher und Straßenräuber. Die zu einem großen Teil jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen mit marokkanischer oder algerischer Staatsangehörigkeit, nutzten für ihre „Beutezüge“ gezielt die U-Bahnstationen der Dortmunder Innenstadt, den Dortmunder Hauptbahnhof, sowie den stark frequentierten Westenhellweg in Richtung Bahnhof.
So ergaben die Ermittlungen auch, dass diese Tatverdächtigen im Innenstadtbereich, in Bahnhofsnähe, ebenfalls abgestellte Fahrzeuge aufbrachen, um aus diesen die begehrten Elektronikartikel (vorwiegend Tablets/ Laptops) für den Weiterverkauf zu entwenden.
Im Zuge der Recherchen stellte sich ein weiterer Tatverdächtiger, ein 40- Jähriger aus Algerien heraus, der selbst als Hehler und Kurier für das Diebesgut ins Ausland agierte. Die entwendeten Geräte werden dabei vorrangig auf dem Nordafrikanischen Markt wiederverkauft. Hintergrund dafür könnte sein, dass die Marktführer für Smartphones die Region Nordafrikas nicht mit Neuwaren oder aktuellen Smartphones und Tablets beliefern. Folglich hat sich dort für derart entwendete und zur Wiederverwendung bearbeitete Geräte eine hohe Nachfrage entwickelt. In Einzelfällen erzielen solche „Gebrauchtgeräte“ dort einen hohen Wiederverkaufswert.
Bei der geplanten Ausfuhr einer Vielzahl von elektronischem Diebesgut ins Ausland konnte der 40-jährige Algerier durch die Polizei gestoppt und festgenommen werden. Die Beweislage reichte aus, um ihm dem Haftrichter vorzuführen. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme Ende Oktober konnten im Ladengeschäft an der Münsterstraße diverse Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden. Der marokkanische Geschäftsführer und mutmaßliche Hehler wurde festgenommen und ebenfalls dem Haftrichter vorgeführt. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen und unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Im Zuge des Verfahrens erwirkten die Ermittler vier weitere Haftbefehle gegen mutmaßliche Taschendiebe aus Marokko und Algerien. Die vier Tatverdächtigen wurden festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft.
Die polizeilichen Ermittlungen dauern immer noch an.
In diesem Zusammenhang rät ihre Polizei:
Die Diebstähle der oben gennannten Taschendiebe erfolgen vorwiegend durch das sogenannte „Antanzen“. Hierbei agieren die Täter meistens zu zweit oder zu dritt und lenken das vermeintliche Opfer in arbeitsteiliger Vorgehensweise geschickt ab. Umarmen in vielen Fällen die Opfer durch einen fadenscheinigen Vorwand, um dann gezielt an Portemonnaies oder Handys zu gelangen. In Verdachts,- oder Schadensfällen rufen sie bitte umgehend die Polizei und erstatten Strafanzeige. Wichtig ist das Nachreichen der ausschreibungsrelevanten Daten von Handys, damit im Nachgang der Ermittlungen aufgefundene Geräte den Taten und Geschädigten zugeordnet werden können.