Positiver Bauvorbescheid zur Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik in Lünen
Die Bezirksregierung Arnsberg hat einen positiven Bauvorbescheid zur Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik für den Landgerichtsbezirk Dortmund auf der Brachfläche „Victoria I/II“ an der Zwolle-Allee in Lünen erteilt. Damit bestätigt die Bezirksregierung die Entscheidung des Landes, dass dieser Standort in Lünen zum Bau der Klinik besser geeignet ist als alle Alternativstandorte innerhalb dieses Landgerichtsbezirks, die vom Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug geprüft wurden.
Beauftragt durch den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug hatte der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB) im November 2013 für die Victoriabrache in Lünen einen Antrag auf Bauvorbescheid gestellt, um die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abzusichern.
„Der Bescheid wird auch der Stadt Lünen zugestellt, die nun innerhalb eines Monats gegen den Bescheid klagen könnte. Legt die Stadt keine Rechtsmittel ein, werden die Vorbereitungen des Grundstückskaufs und – in Abstimmung mit der Stadt Lünen – der Einstieg in die konkrete Planungsphase erfolgen“, erklärt das Düsseldorfer Gesundheitsministerium.
Im Landgerichtsbezirk Dortmund bestehe ein erheblicher Mangel an Plätzen für Personen, für die vom Gericht die Unterbringung in eine Maßregelvollzugsklinik angeordnet wird. Deshalb solle in Lünen eine neue forensische Klinik mit 150 Plätzen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, die infolge ihrer Krankheit straffällig geworden seien, gebaut werden, so das Ministerium. Ziel ist eine Inbetriebnahme möglichst bis 2020.
Sollte die Stadt Lünen klagen, wird der Grunderwerb voraussichtlich bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zurückgestellt. Das kann bei einem Gang durch die Instanzen mehrere Jahre dauern. Klagen gegen die im ersten Ausbauprogramm (2000 – 2011) für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen errichteten Kliniken blieben allerdings durchweg erfolglos, so dass im zweiten Ausbauprogramm mit den Planungen voraussichtlich auch im Falle einer Klage begonnen wird, um den Zeitverlust durch das Klageverfahren so gering wie möglich zu halten.