Mauersegler haben Wohnungsnot: Niststätten sind geschützt
Niststätten von Mauerseglern sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht zerstört werden. Daran erinnert die Untere Landschaftsbehörde und bittet darum, bei Baumaßnahmen an Gebäuden auf die heimischen Tierarten Rücksicht zu nehmen.
Und das aus gutem Grund: Immer wieder kommt es vor, dass im Zuge von Baumaßnahmen an vorhandenen Gebäuden Bruten von Mauerseglern aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit gefährdet oder beseitigt werden. Das ist jedoch nach geltendem Artenschutzrecht verboten, denn der Mauersegler ist eine besonders geschützte Vogelart.
Mauersegler sind sehr standorttreu und beziehen immer wieder ihnen bekannte Brutplätze. Durch Umbau, Gebäudeabriss und Sanierungsmaßnahmen – vor allem aber durch effiziente Wärmedämmung, bei der alle Hohlräume oder Spalten verschlossen werden, finden die Langstreckenzieher immer weniger Nistplätze vor.
Deshalb sollten Bauherren und Architekten bei allen geplanten Veränderungen an Gebäuden (insbesondere im Dach- und Traufbereich) vorab auf vorhandene Niststandorte achten oder Möglichkeiten zur Schaffung neuer Brutmöglichkeiten bei der Planung berücksichtigen. Lassen sich Nistplätze aus zwingenden Gründen (etwa bautechnischer Art) nicht erhalten, ist in jedem Fall Ersatz zu schaffen. Dafür gibt es verschiedene unauffällige und teils sogar sehr dekorative individuelle Lösungen wie etwa eingemauerte Niststeine oder in Fassadenfarbe gestrichene Holzkonstruktionen. „In jedem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Landschaftsbehörde, um bereits im Vorfeld praktikable Lösungsmöglichkeiten zu finden“, appelliert Christian Makala, der zuständige Sachgebietsleiter beim Kreis.
Übrigens verschmutzen Mauersegler Hauswände nicht, wenn Nisthilfen fachgerecht angebracht werden. Hier können dann auch Tauben keinen geeigneten Brutplatz finden.
Hintergrund:
Mit ihren sichelförmigen Flügeln sehen Mauersegler zwar aus wie Schwalben, sind aber mit diesen nicht verwandt. Mit ihren srieh-shrieh-Rufen ziehen sie jedes Jahr pünktlich ab Ende April/Anfang Mai wieder ihre Kreise am Himmel über dem Kreis Unna.
Nur drei bis dreieinhalb Monate bleiben die bis zu über 200 Stundenkilometer schnellen Flieger in den Brutgebieten, um ihren Nachwuchs aufzuziehen und anschließend den Winter in Äquatorialafrika zu verbringen.
Nur zur Brut nutzen Mauersegler Hohlräume und Spalten in und an meist älteren und mehrgeschossigen Gebäuden wie Wohnhäusern oder Kirchtürmen für die Anlage des Nestes und zur Jungenaufzucht. Die Brutplätze befinden sich hier vornehmlich im Dach- und Traufbereich (unter Dachpfannen, in Mauerspalten, Rollladenkästen).
Ursprünglich waren Mauersegler reine Felsbrüter, die sich die Städte und Dörfer mit ihren künstlichen (Gebäude-)„Felsen“ erobert haben. In ihrem nördlichen und östlichen Verbreitungsgebiet brüten Mauersegler gelegentlich auch in verlassenen Spechthöhlen alter Bäume. Aus dem Kreis Unna sind solche Brutstandorte aber nicht bekannt.