Noch kein Urteil, aber scharfe Kritik an Zinsgeschäfte der Stadt Bergkamen
Kämmerer Holger Lachmann wird erst in ein paar Wochen oder Monaten wissen, ob die Stadt Bergkamen die 1,2 Mio. Euro behalten darf, die sie dank des sogenannten Schuldenmanagements durch die damalige WestLB erhalten hatte. Denn das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufungsverhandlung zum erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts am Dienstag erst mal vertagt. Die Richter wollen jetzt Zeugen einladen, die helfen sollen, die Fragen zur Verjährung zu klären.
Beobachter der Verhandlung meinen, dass die Zivilkammer sich nicht dem Urteilen des Landgericht Dortmund voll anschließen wird, das weitestgehend zugunsten der Städte Bergkamen, Kamen und des Kreises Unna ausgegangen ist.
Gleichwohl schlossen sich Hammer der Einschätzung des Landgerichts Dortmund an, was die Handlungsweise beider Seiten betrifft. Sie kritisierten die Stadt Bergkamen, weil sie Zwap-Zinsverträge mit sehr hohem Risiko eingegangen seien. Der damaligen WestLB warfen sie vor, die Kommunen nicht richtig beraten zu haben und so ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen seien. Im Falle Bergkamens geht es um rund 26 Mio. Euro, bei Kamen um 10 Mio. Euro und beim Kreis Unna um 3,6 Mio. Euro.
Während Bergkamen noch auf ein Urteil warten muss, hat in ähnlicher Sache die Stadt Hückeswagen eins schon in der Tasche. Ebenfalls am Dienstag entschied das Oberlandesgericht Köln zu ihren Gunsten. Es bestätigte praktisch das Urteil des Landgerichts Köln und wies die Berufung der EAA, der „Ersten Abwicklungsanstalt“ ab, die die Risikogeschäft der WestLB als „Bad Bank“ übernommen hat.
Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Köln hat die Revision zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen.