Neue Regeln für Downloads und Streaming-Dienste

Neue Software, Apps, Spiele, Musik und Videos werden in Massen als Download oder Streaming im Internet angeboten und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Hierfür gibt es jetzt neue rechtliche Regelungen.

Digitale Inhalte wie Software, Apps oder Spiele kann man längst nicht mehr allein auf festen Datenträgern wie etwa DVD oder CD-ROM erwerben. Vieles gelangt mittlerweile direkt über das Internet auf die Festplatte des Computers oder Smartphones. Bei Musik- oder Videodateien ist ein vollständiges Herunterladen gar nicht erst notwendig. Filme und Hits können auch in Echtzeit konsumiert werden, ohne dass eine Datei dauerhaft auf der Festplatte verbleibt (so genanntes Streaming). Das ist praktisch, weil keine langen Lieferzeiten anfallen.

Käufer halten bei solchen Geschäften allerdings keine Ware in den Händen. Für sie gibt es lediglich eine Datei, die erst nach der Installation nutzbar ist. Dabei stellt sich oftmals die Frage, ob das digitale Produkt mit den eigenen Geräten überhaupt kompatibel ist. Stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist oder dass das Produkt die Erwartungen nicht erfüllt, stehen Käufer häufig im Regen. Da es für diese Vertriebsformen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen gab, weigerten sich Anbieter in der Regel, einen Widerruf zu akzeptieren oder den Kaufpreis zu erstatten.

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verbraucherrechte änderte sich dies in Deutschland zum 13. Juni. Ab diesem Stichtag müssen Anbieter digitaler Inhalte auf ihrer Internetseite klare und verständliche Angaben über deren Funktionsweise und Kompatibilität machen. Darüber hinaus steht Verbrauchern künftig ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Doch Vorsicht: Dies bedeutet nicht, dass Käufer das Produkt in der Zwischenzeit ausführlich testen können. Denn das Widerrufsrecht erlischt in der Regel bereits, sobald mit dem Download oder Streaming begonnen wird. Das neue Widerrufsrecht hilft somit nur, wenn ein Fehlgriff rechtzeitig vor dem Herunterladen auffällt.

Wer Ärger bei Download- oder Streaming-Diensten vermeiden will, sollte folgende Tipps der Verbraucherzentrale NRW beherzigen:

  • Einverständnis vorausgesetzt: Das Widerrufsrecht erlischt nur vorzeitig, wenn Verbraucher ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Zudem braucht es eine Bestätigung, dass über den Verlust des Widerrufsrechts informiert wurde. Diese Zustimmung darf nicht per AGB untergeschoben werden. Kunden müssen zumindest ein Häkchen an einem Informationstext gesetzt haben. Das Einverständnis sollte nur erklären, wer die Leistung endgültig behalten möchte.
  • Rechtzeitig informieren: Über alle technischen und inhaltlichen Details sollte man sich bereits vor Vertragsschluss informieren. Anbieter sind sowohl verpflichtet, über die wesentlichen Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten des Produkts zu informieren als auch über mögliche technische Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Datenformat oder einen eingebauten Kopierschutz. Auch die Anforderungen an das Endgerät müssen genannt werden: beispielsweise unter welchem Betriebssystem eine Software funktioniert.
  • Testversionen suchen und nutzen: In vielen Fällen werden Testversionen von Software oder Apps angeboten, die nicht den vollen Funktionsumfang aufweisen, aber einen Überblick über die wesentlichen Eigenschaften und Funktionalitäten des Produkts ermöglichen. Es kann sinnvoll sein, vor dem Kauf eines kostenpflichtigen Programms eine solche Probeversion auszuprobieren.
  • Bei Widerruf voller Kaufpreis zurück: Wer einen Vertrag über digitale Inhalte wirksam widerruft, darf vom Anbieter nicht mit der Forderung nach Wertersatz behelligt werden. Der Händler muss den vollen Kaufpreis erstatten.
  • Verstöße melden: Halten sich Anbieter nicht an die neuen Regeln, können Kunden dies der Verbraucherzentrale melden. Die Konsumentenschützer werden Rechtsverstöße wie ein Marktwächter nachgehen und gegebenenfalls Abmahnungen gegen Anbieter aussprechen. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW bieten sich als Anlaufstelle bei Fragen rund um die Neuerungen an.



Haftbefehl wegen Mordversuchs

Das Amtsgericht Kamen hat am Montag Haftbefehl gegen einen 47-jährigen Mann wegen eines Mordversuchs an seiner Ehefrau erlassen.

WQie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilen, kam es am Sonntagabend gegen 20:40 Uhr in Kamen-Mitte zu einem Familienstreit zwischen einem 47-jährigen Hagener und seiner Ehefrau, in dessen Verlauf der Tatverdächtige seinem Opfer durch einen stumpfen Gegenstand schwere Kopfverletzungen zufügte. „Eine akute Lebensgefahr besteht für das Opfer nicht mehr“, heißt es in der Erklärung.

Der Tatverdächtige stellte sich nach der Tat selbst der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund beantragte einen Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes, der durch den zuständigen Richter des Amtsgerichtes Kamen erlassen wurde.




Kinderansprecher im weißen Kastenwagen falscher Alarm

„Falscher Alarm“ waren alle Meldungen, die seit Ende Mai bei der Polizei in Hamm zu vermeintlichen Kinderansprechern in einem weißen Kastenwagen eingingen. Derartige Berichte hatten zu großer Besorgnis bei Eltern im Stadtgebiet und darüber hinaus geführt.

Die Kriminalpolizei bearbeitet die Meldungen sehr sensibel und mit hoher Priorität. Am 24. Mai meldete sich eine besorgte Mutter bei der Polizei und bei der Grundschule ihres Kindes in Hamm-Rhynern. Sie schilderte, dass ein unbekannter Mann aus einem weißen Kastenwagen heraus zwei Kinder mit Lutschern angelockt habe. Der Frau gegenüber gab sich der Unbekannte als Schrottsammler aus und fuhr davon.

Der Fall zog unter den Eltern per Elternbrief, Whats App und über soziale Netzwerke weite Kreise. Der Polizei wurden vier neue Vorfälle mit einem weißen Kastenwagen gemeldet. Strafrechtlich relevante Sachverhalte oder andere, verdächtige Feststellungen konnte die Polizei dabei nicht registrieren. Nichtsdestotrotz achtet die Polizei verstärkt auf derartige Fahrzeuge und überprüft die Fahrzeuginsassen.

Die Polizei rät, das richtige Verhalten in solchen Situation mit seinen Kindern zu trainieren.

  • Kinder sollten nicht nah an ein fremdes Fahrzeug herantreten. Auf keinen Fall sollten Kinder in fremde Autos einsteigen. Werden sie angesprochen oder zu etwas gefragt, sollten sie an Erwachsene verweisen. Wenn möglich, sollten sie sich Informationen zum Fahrzeug und zum Fahrer einprägen.
  • Die Polizei rät den Eltern, ihre Kinder in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken und deutlich zu machen, dass sie auch fremden Erwachsenen gegenüber „Nein“ sagen dürfen. Sie müssen nicht mit Fremden reden oder Auskünfte geben.
  • Kinder müssen wissen, dass sie ohne Erlaubnis ihrer Eltern mit niemanden mitgehen oder mitfahren dürfen.
  • Eltern sollten trotz Unsicherheit ihre Kinder nicht auf allen Wegen begleiten. Das könnte den falschen Eindruck erwecken, dass Kinder Sicherheit nur im Beisein ihrer Eltern haben. Viel eher sollten Eltern ihre Kinder in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz schicken.



Einbrecher stehlen Brautschmuck und Bargeld: Schaden fünftstellig

Nach einem Wohnungseinbruch auf dem Schorlemmers Kamp in Lünen am Donnerstagmorgen zwischen 8 und 10 Uhr sucht die Polizei dringend Zeugen. Die Täter konnten unerkannt mit hochwertigem Schmuck und Bargeld aus einer Wohnung des Mehrfamilienhauses flüchten.

Durch die brachial aufgehebelte Wohnungstür verschafften sich die bislang unbekannten Einbrecher, nach ersten Ermittlungen, Zutritt zur Wohnung einer 53-jährigen Lünerin. Hier entwendeten sie den Brautschmuck einer 27-Jährigen aus Lünen sowie Bargeld. Den Gesamtschaden schätzt die Polizei auf einen fünfstelligen Eurobetrag.

Haben Sie zur Tatzeit verdächtigen Beobachtungen gemacht oder verdächtige Geräusche in Tatortnähe gehört? Die Polizei sucht dringend Zeugen! Bitte melden Sie sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei: 0231- 132- 7441.




Aqua-Fitness, Yoganastik und Babymassage

Die Elternschule des Hellmig Krankenhauses organisiert einen neuen Aqua FitKurs für Schwangere. Er beginnt am Freitag, 20. Juni, um 19.30 Uhr in der Badeabteilung von Reha Sport Kamen am Hellmig Krankenhaus. Sich 30 Minuten fast wie in Schwerelosigkeit, ganz leicht zu fühlen, das ermöglicht Aqua Fit für Schwangere. Die Bewegungen im Wasser wirken sich positiv auf das allgemeine Wohlbefinden aus. Dies kommt natürlich auch dem Baby zugute. Kosten für 8×30 Min. 64 €.

In der Elternschule des Hellmig Krankenhauses beginnt am Dienstag, 24. Juni, von 18.30 bis 20 Uhr der Kurs Yoganastik. Besonders in der Schwangerschaft ist es wichtig, Zeiten der Ruhe und Ausgeglichenheit für sich zu finden, betont Marianne Künstle, Leiterin der Elternschule. In den Yogaübungen werden Anspannung und Entspannung erfahren. Das Kind wird durch die bewusste und tiefe Yoga-Atmung mit mehr Sauerstoff und Energie versorgt. Kosten für 6×90 Min. 48€.

Ein neuer Kurs zum Thema „Babymassage“ startet in der Elternschule ab Dienstag, 24. Juni, von 16 bis 17 Uhr. In diesem Kurs erfahren Eltern, wie Sie das Bedürfnis des Kindes nach Wärme, Zärtlichkeit und Berührung stillen können. Mit sanften Händen wird das Kind massiert, es entspannt sich und fühlt sich wohl und geborgen. Babymassage ist geeignet für Eltern mit Kindern von 4 Wochen – 6 Monaten. Die Kosten für den Kurs betragen 40 € für 5x60Min.

Interessierte können sich bei Marianne Künstle unter der Tel. Nr. 0231 9221252 oder per e-mail: elternschule@klinikum-westfalen.de anmelden.




Bahnpendler atmen auf: Auch die RE 6 fährt wieder über Kamen

Die Bahn-Pendler in Kamen und Bergkamen können aufatmen: Eine Woche, nachdem der Orkan Ela über NRW hinwegfegte, fahren die Nahverkehrszüge wieder fahrplanmäßig ab Kamener Bahnhof – zuletzt am heutigen Montag die RE 6.  DB-Chef Rüdiger Grube zog am Montag in Anwesenheit von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek eine vorläufige Bilanz der Aufräumarbeiten gezogen.

Der Kamener Bahnhof. (Foto: Patrick Opierzynski)
Der Kamener Bahnhof. (Foto: Patrick Opierzynski)

„Seit gestern fahren wir wieder Fernverkehrszüge und Nahverkehrszüge durch das Ruhrgebiet“, zeigte sich Grube bei einem Ortstermin in Nordrhein-Westfalen erleichtert darüber, dass die zentrale Eisenbahntrasse durch das Revier wieder frei ist. „Die Eisenbahner in Nordrhein-Westfalen und aus vielen anderen Teilen Deutschlands haben teils bis zur körperlichen Erschöpfung gearbeitet und alles gegeben, damit diese wichtige Verbindung wieder befahren werden kann“, lobte der DB-Vorstandsvorsitzende den unermüdlichen Einsatz von vielen hundert Mitarbeitern in der vergangenen Woche.

Grube verwies darauf, dass die Verwüstungen im Ruhrgebiet schlimmer seien als nach dem Orkan Kyrill im Jahr 2007. Die Bahn musste nach dem Sturm 1.500 Kilometer Strecken sperren. Das ist knapp ein Drittel des gesamten Schienennetzes in NRW. Rund 2.200 Kilometer Oberleitung waren beschädigt und teilweise ganz zerstört. Teilweise mussten die Trassen per Hubschrauber aus der Luft begutachtet werden, da die Räumtrupps zunächst wegen der ebenfalls unpassierbaren Straßen nicht an die Gleise gelangen konnten. „Mittlerweile sind gut 1.100 Kilometer wieder frei. So können wir eine Woche nach dem Sturm unseren Kunden bereits wieder die meisten Zugverbindungen anbieten“, erklärte Grube an einer S-Bahnstrecke in Ratingen, wo die Räum- und Reparaturtrupps der DB noch bei der Arbeit sind. Grube kündigte an, hunderte DB-Mitarbeiter arbeiteten weiter im Dauereinsatz daran, auch die letzten Strecken wieder für den Betrieb befahrbar zu machen.

Die DB hatte aus allen Teilen des Landes fast 60 schwere Räum- und Reparaturfahrzeuge zusammen gezogen. Über eine kostenlose Servicenummer der DB konnten sich Fahrgäste über die Betriebslage informieren. Bis heute Vormittag wurden 160.000 Anrufe verzeichnet. Außerdem gab die DB mehr als 45.000 Taxigutscheine aus.

Seit heute hat die Deutsche Bahn in Nordrhein-Westfalen wieder folgende Streckenabschnitte in Betrieb genommen. So verkehren die Züge der Linien RE 2 (Düsseldorf–Münster), RE 6 (Düsseldorf– Minden), RE 11 (Mönchengladbach–Hamm) wieder auf dem Regelweg, ebenso die RB 42 (Münster–Essen) und die S 4 (Dortmund-Lütgendortmund–Unna).

Auch auf anderen Linien sind weitere Abschnitte dazugekommen, die wieder befahren werden. Die Räum- und Reparaturarbeiten dauern aber immer noch an. Einschränkungen gibt es noch auf folgenden Linien:

RB 33 (Aachen–Heinsberg/Duisburg) verkehrt zwischen Aachen und Mönchengladbach–Heinsberg, Pendelbetrieb zwischen Lindern–Heinsberg,

RB 38 (Düsseldorf–Köln) verkehrt zwischen Grevenbroich und Köln,

S 1 (Solingen–Dortmund) pendelt zwischen Solingen und Essen sowie zwischen Bochum und Dortmund,

S 2 (Duisburg–Dortmund) verkehrt wieder eingeschränkt, aber weiterhin kein Zugverkehr zwischen Essen-Altenessen und Duisburg sowie zwischen Recklinghausen Süd und Recklinghausen Hbf,

S 3 (Oberhausen–Hattingen) verkehrt lediglich wieder zwischen Essen Hbf und Oberhausen Hbf.

S 6 (Essen–Köln) verkehrt nur zwischen Düsseldorf und Köln–Nippes,

S 9 (Haltern–Wuppertal) verkehrt nur zwischen Bottrop und Haltern.

Seit gestern läuft der Fernverkehr wieder auf dem Regelweg durch das Ruhrgebiet. Ausnahme ist die Linie 35 (Norddeich–Münster–Gelsenkirchen–Köln–Koblenz–Luxembourg). Hier entfällt der Halt Oberhausen.

Reisende werden gebeten, sich vor Fahrtantritt auf www.bahn.de/aktuell oder m.bahn.de zu informieren. Zudem wurde unter 08000 99 66 33 eine kostenlose Servicenummer zu den Auswirkungen des Unwetters auf den Bahnverkehr geschaltet, wo Fahrgäste rund um die Uhr aktuelle Informationen erhalten.




Brandstiftung an schwarzem Fiesta: Nachbarn löschen die Flammen

In der Nacht zu Montag bemerkte um 02:45 Uhr ein Zeuge, dass ein schwarzer Ford Fiesta, der in der Von-Stegmann-Straße abgestellt war, brannte. Zusammen mit Nachbarn gelang es, das Feuer zu löschen. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2000 Euro. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und geht derzeit von Brandstiftung aus. Hinweise nimmt die Polizei in Bergkamen unter der Rufnummer 02307 921 7320 oder 921 0 entgegen.




„Wir in Weddinghofen“ plant großes Sommerfest

Unter dem Motto „WIR IN WEDDINGHOFEN BITTET ZU TISCH“ steigt am Samstag, 20. September, ab 14 Uhr auf dem Gelände der Pfalzschule ein Sommerfest. Alle, die dieses Fest aktiv unterstützen möchten, können sich ab sofort beim Verein „Wir in Weddinghofen“ melden.

Wir in WeddinghofenWieder soll die Kinder- und Jugendarbeit durch den Festerlös unterstützt werden. Gefördert werden: die Jugendabteilung des VfK Weddinghofen, der Fördervereins Pfalzschule sowie der Jugendabteilung der Feuerwehr

Dieses Sommerfest soll ein kleiner Ersatz für das Johannisfeuer sein, das wegen der Fußball-WM in diesem Jahr ausfällt. Zukünftig wird das Johannisfeuer im Zweijahrestakt lodern. Jeweils in den Jahren mit ungerader Zahl, damit eine Überschneidung mit diesen großen Veranstaltungen wie WM und EM nicht wieder vorkommt.

Beim Sommerfest werden, wie es das Motto schon verrät, verschiedene Köstlichkeiten angeboten. Wie beim Johannisfeuer gibt es auch ein kleines Rahmenprogramm geboten. Ziel ist es, mit diesem schönen Tag das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Weddinghofenern zu stärken. Es geht aber auch darum, Weddinghofer Vereine und Institutionen zu unterstützen. Im Jahr 2013 konnten durch die Erlöse des Johannisfeuers die vier ortsansässigen Kindergärten mit jeweils 500 Euro unterstützt werden. Die Kindergärten haben davon eine Schlaflandschaft für die Kleinsten oder Spielgeräte oder notwendiges weiteres Inventar anschaffen können.

Das Organisationsteam plant bereits eifrig und ruft alle Weddinghofer und Weddinghoferinnen sowie Vereine und Institutionen herzlich dazu auf, das Fest mitzugestalten. Alle, die aktiv unterstützen möchten, können sich an Ramona Romahn, 02307 – 28 21 21, hp.romahn@gswcom.biz oder Christain Weischede (1. Vorsitzender), in der St. Barbara-Apotheke wenden.

 




Wir sind das Volk?! – Politisches Nachtmahl in der Christuskirche Rünthe

Reden und Musik, Essen und Gespräche, dies sind die Zutaten für ein politische Nachtmahl. Der Ev. Kirchenkreis lädt erstmals zu einem solchen am 27. Juni ab 18 Uhr in die Christuskirche Rünthe ein.

Innenansicht der Christuskirche in Rünthe.
Innenansicht der Christuskirche in Rünthe.

Verschiedene Erfahrungen aus 25 Jahren deutscher Einheit, aber auch die Erinnerungen an deutsch-deutsche Geschichte vor der Wende werden von den Gästen eingebracht. Wie haben in diesem speziellen Kontext christliche Werte und reformatorische Kraft das politische Handeln geprägt, welche Auswirkungen davon sich heute noch sichtbar?

Und zu diesem Abend haben sich viele interessante Gäste angekündigt: die leitende Pfarrerin der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen Angelika Weigt-Blätgen wird an dem Abend in der Christuskirche in Bergkamen-Rünthe zu Gast sein. Von den Folgen der Grenzöffnung insbesondere für Frauen, von  Zwangsprostitution und Menschenhandel an den Grenzen zu Osteuropa und dem Hilfsprojekt Nadeschda der Frauenhilfe weiß sie zu berichten.

Weiter erzählt der ehemalige Stasi-Häftling Matthias Storck seine persönliche und politisch erlebte Wendezeit. Gäste aus Weißrussland haben auf den Satz „Wir sind das Volk“ sicher aktuell eine ganz eigene Sicht. Eine Delegation aus Viljeka, der Partnerstadt in Weißrussland, ist zu diesem Zeitpunkt in Unna und wird am Nachtmahl teilnehmen.

Die in Sachsen-Anhalt aufgewachsene Künstlerin Christina Simon ist mit eigenen Werken zu Gast, die musikalische Gestaltung hat das Duo Mondi di Notte: Mona Lichtenhof und Dieter Dasbeck singen an diesem Abend passende Lieder.

Die Gespräche sind eingebettet in ein mehrgängiges Menü von Koch Mike Klingel. Die Christuskirche in Rünthe wird an diesem Abend umgestaltet: lange Tischreihen, anderes Licht, nicht nur das Bühnenprogramm soll einladend sein. Zwischen den Beiträgen der Gäste ist genügend Zeit für Essen und Trinken und für Gespräche an den Tischen.

Karten für den politischen wie sinnlichen Abend sind im Gemeindebüro der Ev. Martin-Luther-Kirchengemeinde und im Haus der Kirche in Unna für 25 Euro, ermäßigt 15 Euro erhältlich ab sofort erhältlich. Eine telefonische Reservierung ist ebenfalls möglich: 02303-288-0.




Rechtsextremist tritt brutal auf einen am Boden liegenden Mann ein

Mehrere Verletzte und Festnahmen von drei Rechtsextremisten sind das Resultat einer Auseinandersetzung vor einer linken Szenekneipe an der Brückstraße in der Dortmunder Innenstadt.

Der Einsatz begann mit dem Notruf bei der Einsatzleitstelle kurz vor 4.00 Uhr morgens, in dem auf Auseinandersetzungen vor einer linken Szenekneipe an der Brückstraße in der Dortmunder Innenstadt hingewiesen wurde. Offensichtlich hatten drei Personen, politisch dem rechten Spektrum zugehörig, versucht, in die Gaststätte zu gelangen. Dieses verhinderten Personen des entgegen gesetzten politischen Lagers, die sich zu diesem Zeitpunkt vor dem Lokal befanden. Es entwickelte sich eine zunächst verbale Auseinandersetzung.

Dabei blieb es nicht lange. Es kam zum gegenseitigen Einsatz von Pfefferspray und Flaschenwürfen bis hin zu massiven körperlichen Angriffen. Als die ersten Einsatzkräfte der Polizei vor Ort eintrafen, trat eine Person des rechten Spektrums auf einen am Boden liegenden Mann massiv ein. Auch auf Ansprache der Polizeibeamten reagierte der 27-jährige Mann aus Castrop-Rauxel nicht, sondern schlug und trat weiter auf seinen Kontrahenten ein. Nur durch den Einsatz des Einsatzmehrzweckstockes gelang es den Beamten, den 27-Jährigen in seinen Aggressionen zu stoppen und festzunehmen.

Zwei Personen des rechten Spektrums flohen vom Ort des Geschehens, konnten jedoch kurze Zeit später festgenommen werden. Dabei handelt es sich um einen 29-Jährigen aus Castrop-Rauxel und einen 24-jährigen Mann aus Menden. Der 29-Jährige leistete bei seiner Festnahme so erheblich Widerstand, dass ein Polizeibeamter Verletzungen davon trug und anschließend nicht mehr dienstfähig war.

Die drei Männer aus Castrop-Rauxel und Menden wurden festgenommen, sie standen unter dem Einfluss von Alkohol, so dass Blutproben angeordnet werden mussten. Gegen die Festgenommenen wurde eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erstattet.

Die weiteren Ermittlungen dauern an, insbesondere die Befragung der Zeugen und vermutlich Geschädigten gestaltete sich vor Ort äußerst schwierig. „Nur die Wenigsten, egal welcher politischen Couleur, waren bereit, der Polizei gegenüber Angaben zum Sachverhalt zu machen“, erklärt die Polizei Dortmund.




Elf Streifenwagenbesatzungen und zwei Diensthunde „schlichten“ Schlägerei

Nur unter dem Einsatz von elf Streifenwagenbesatzungen und zwei Diensthunden war es der Polizei in der Nacht zu Samstag gelungen, eine Schlägerei in im Zuge einer Party an der Kamener Straße in Werne zu befrieden. Es gab mehrere Verletzte.

Gegen 1.20 Uhr wurde die Polizei zu einer Ruhestörung an der Kamener Straße gerufen. Wie sich später herausstellte, hatte es zu diesem Zeitpunkt bereits auf einer Party einen Streit und ein Handgemenge gegeben, in dessen Verlauf ein 20-jähriger Mann durch einen einschlägig polizeibekannten 23-jährigen Werner in eine zerbrochene Glasscheibe gestoßen wurde. Der 20-Jährige zog sich eine schwere Schnittverletzung am Arm zu.

Als die Polizei kurze Zeit später eintraf, fand sie auf der Straße bis zu 40, teilweise stark alkoholisierte Jugendliche und eine aufgeladene Stimmung vor. Weitere Tätlichkeiten konnten mit Eintreffen weiterer polizeilicher Unterstützungskräfte der Wachen Werne, Kamen, der Kripo und von zwei Diensthundführern beendet werden.

Im Zuge dieser Tätlichkeiten wurde der 23-Jährige von einem anderen Werner zu Boden getreten. Der hierbei Verletzte wurde durch Rettungskräfte ambulant versorgt. Ein weiterer 20-jähriger, der Polizei hinlänglich bekannter Schläger aus Werne, wollte dem Platzverweis nicht folgen. Er wurde in polizeiliches Gewahrsam genommen.

Zeitweise waren bis zu elf Streifenwagenbesatzungen der Polizei im Einsatz. Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.