1,91 Promille Rest-Alkohol: Unfall auf A 2 gebaut

von Andreas Milk
„Ich bin echt erschüttert“: Vor dem Kamener Amtsrichter Christoph Hommel saß heute eine junge Frau, die im vergangenen Oktober auf der A 2 nach Oberhausen einen Unfall verursacht hatte. Das war nachmittags gegen Fünf. Die Frau hatte laut Labor zu dem Zeitpunkt 1,91 Promille Alkohol im Blut. Es war der „Rest“ aus der Nacht davor. Das bedeutet: Ursprünglich dürfte sich die Frau einen Wert von gut drei Promille „ertrunken“ haben. „Das spricht für ein Alkoholproblem“, so Hommel.

Die Vorgeschichte: Die Frau, tätig als Servicekraft in der Gastronomie, hätte an dem besagten Tag eigentlich frei haben sollen. Drum gönnte sie sich in der Nacht davor mal was: Bier, Wein, Gin Tonic. Am Nachmittag dann der Anruf: „Du musst kommen!“ Als sie sich ans Steuer setzte, „hab‘ ich mich nicht besoffen gefühlt“, sagte sie. Auf der Autobahn habe sie dann ein aufdringlicher Hintermann abgelenkt. Sie passte nicht auf, rauschte in den Wagen vor ihr. Die Insassen erlitten Verletzungen, zum Glück eher leichte. Der Sachschaden: knapp 6.000 Euro.

Die Verteidigerin der jungen Frau erklärte, ihre Mandantin habe glaubhaft versichert, keine Alkoholikerin zu sein: „Das könnte sie sich in dem Beruf auch gar nicht leisten“. Aus eigenem Antrieb sei sie nach dem Unfall in psychologische Behandlung gegangen.

Gegen sie spricht allerdings, dass sie schon drei Eintragungen in Flensburg hat – wegen Tempoverstößen. Und die seien mitunter „knackig“ gewesen, so Richter Hommel: „Straßenverkehr ist für Sie eine Problemzone.“

Das Urteil, auch recht knackig: 2.000 Euro Geldstrafe, ein Jahr Führerscheinsperre. Sollte die Frau Anfang 2019 wieder eine Fahrerlaubnis beantragen, muss sie damit rechnen, dass es unbequem wird: Der Kreis dürfte eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen – im Volksmund: Idiotentest.