Weitere wichtige Weichenstellungen für das neue Kombibad – Was wird aus dem Wellenbecken?

image_pdfimage_print

Seit über vier Jahren wird über den Bau eines neuen Kombibads für Bergkamen diskutiert. Bis dieses Projekt in den sprichwörtlich „trockenen Tüchern“ liegt, werden allerdings noch weitere Monate ins Land gehen. Wichtige Weichenstellungen für das weitere Vorgehen wird der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 18. Oktober vornehmen. Für das alte Wellenbad in Weddinghofen wird es offensichtlich noch eine weitere Saison geben.

Hat das Wellenbecken in Weddinghofen doch noch eine Zukunft?

Unter anderem ist noch nicht geklärt, was aus dem Wellenbecken der bestehenden Anlage wird. Es gehört zweifelsohne zu den Attraktionen der Freizeitanlage am Häupenweg. Wie die Verwaltung erklärt, sei bisher nicht prognostiziert worden, wie sich der Wegfall bzw. ein Erhalt des Wellenbeckens künftig auf die Besucherzahlen und damit auf die Wirtschaftlichkeit des neuen Kombibads auswirken wird.

Zwar scheint festzustehen, dass es in Weddinghofen weiterhin eine Sprunganlage geben wird. Offen ist allerdings noch, wo. Eine Möglichkeit wäre es, die Sprunganlage in den Neubau zu integrieren. Das würde aber bedeuten, dass der Baukörper größer und damit auch teurer wird. Die Alternative ist, die Sprunganlage dort zu belassen, wo sie sich jetzt befindet. Dabei müsste aber das Sportbecken erheblich verkleinert und mit einer Art Stahlwanne ausgestattet werden. Das würde rund 600.000 Euro zusätzlich kosten.

Neben all diese Kosten-Nutzen-Berechnungen treten noch Vertragsverhandlungen mit den GSW und den beiden anderen Kommunen Kamen und Bönen. Deshalb sollen nun im nächsten Schritt folgende Fragen geklärt werden:

1. Wie muss eine neue Konsortialvereinbarung zwischen den Städten Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen aussehen, damit eine kommunalscharfe Abrechnung der Freizeitbetriebe erreicht wird?

2. Wie muss ein Vertrag zwischen der Stadt Bergkamen und den GSW zur (Neu-)Errichtung eines Bades aussehen? Wie kann im weiterhin guten Einvernehmen mit den GSW die Kommune die Einrichtung und den Betrieb des Bades mit steuern?

3. Welche Kriterien sind für eine Ausschreibung zwingend, wenn unter dem Dach der GSW ein professionelles Badmanagement (zunächst für Bergkamen) installiert wird?