VHS und Verbraucherzentrale geben Tipps: Den digitalen Nachlass frühzeitig regeln

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Ein Leben ohne Internet, PC und Smartphone ist für die meisten Menschen kaum noch vorstellbar: Verträge werden oft nur noch online geschlossen. Einkaufen im Internet ist zur Normalität geworden und soziale Netzwerke gehören zum Alltag. Die wenigsten Menschen sorgen sich allerdings darum, was mit ihren Fotos, Online-Profilen und Nutzerkonten nach ihrem Tod passiert. Auch Verträge laufen weiter und verursachen Kosten. Guthaben und Sammelpunkte schlummern beim Anbieter und drohen zu verfallen.

In einem Vortrag erläutert die Verbraucherzentrale jetzt Grundlegendes und Wissenswertes zum digitalen Nachlass und gibt Ratsuchenden Tipps, um schon zu Lebzeiten die richtigen Vorkehrungen zu treffen. Bei diesem Abend geht es um Fragen wie: Was soll mit Profilen bei Facebook & Co. passieren? Wo bewahre ich Zugangsdaten sicher und auffindbar auf? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Erbe? Es wird erläutert, was alles zum digitalen Nachlass gehört und warum es sinnvoll ist, sich frühzeitig darum zu kümmern. Abgerundet wird der Vortrag mit praxisorientierten Tipps und einer kurzen Checkliste.

Die Veranstaltung der VHS Bergkamen (Kursnummer G5920) findet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 15. März von 19.30 bis 21.00 Uhr im Volkshochschulgebäude „Treffpunkt“ statt und ist gebührenfrei.

Anmeldungen nimmt das VHS-Team persönlich während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr im Volkshochschulgebäude „Treffpunkt“, Lessingstr. 2, 59192 Bergkamen, entgegen. Eine Anmeldung per Telefon ist unter der Rufnummer 02307 / 284952 oder 284954 möglich. Online können Interessierte sich jederzeit über www.vhs.bergkamen.de oder www.bergkamen.de anmelden.